wikifolio.com - Feedback/Kritik/Anregungen (Seite 210)
eröffnet am 02.12.14 16:37:41 von
neuester Beitrag 07.01.24 22:37:33 von
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Zur Umsatzsteuer:
Wikifolio schreibt doch bei der Erfolgsprämie:
"Betrag inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens wird die deutsche Umsatzsteuer in der Höhe von 19% von diesem Betrag abgezogen."
Damit sollte auf den Betrag, denn man dann tatsächlich erhält, keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt zu zahlen sein.
Wikifolio schreibt doch bei der Erfolgsprämie:
"Betrag inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens wird die deutsche Umsatzsteuer in der Höhe von 19% von diesem Betrag abgezogen."
Damit sollte auf den Betrag, denn man dann tatsächlich erhält, keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt zu zahlen sein.
Zur Not müssen die Wikifolio und die Umsatzsteuer mal hopps nehmen ._)
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
oder ruf beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn an
Solltest du Herbert H aus Wikifolio sein und deine Lizezeinnahmen 17.500 übersteigen (Kleinunternehmergrenze § 19 UStG überschritten) würde ich an deiner Stelle gemäß § 18a Abs. 2 UStG und § 18b Nummer 2 UStG jeweils nach Ablauf eines Quartals die von Wikifolio erhaltenen Lizenzgeühren (für die Wikifolio für Dich in Österreich USt bezahlen müsste) dem Bundeszentralamt für Steuern melden.
Wende Dich an einen Steuerberater
Wende Dich an einen Steuerberater
Ausland ist auch nicht relvant.
Du wohnst doch in Deutschland und betreibst dein Unternehmen hier.
Ob Du auch geld aus dem Ausland bekommst, ist nur für die USt-Frage relevant.
Du wohnst doch in Deutschland und betreibst dein Unternehmen hier.
Ob Du auch geld aus dem Ausland bekommst, ist nur für die USt-Frage relevant.
Beraten darfst du eh nicht - Beratungshonorar kann es also nicht sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.005.151 von Herbert H am 12.02.18 17:08:29
Melde das einfach formlos beim Finanzamt als Lizenzgebühren.
Ich tippe auf selbständige Arbeit oder zur Not § 22 Nr.3 EStG (sonstige Einkünfte)
Kommt alles aufs selbe raus.
Hauptsache das zu versteuernde Einkommen stimmt, d.h. die Lizenzgebühren sind darin erklärt (bei welcher Einkunftsart auch immer)
Zitat von Herbert H: Meine Fragen gehen aber in Richtung Einkommensteuer: Was muss man hier anmelden? Welche Einkunftsart liegt hier vor? Bekanntlich kann man sich nicht erst die Einnahmen auszahlen lassen und dann dem Finanzamt melden, sondern die selbständige Tätigkeit ist vorher zu melden. In dem entsprechenden Erfassungsfragebogen des Finanzamts gibt es nun diverse (berechtigte) Fragen nach der Art der Einkünfte: Ausland?, freiberuflich/selbständig?, gewerblich?, Bezeichnung: Lizenzgebühren, Beratungshonorar oder ...?
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass es von Wikifolio auf entsprechende Fragen keine Antworten gibt
Melde das einfach formlos beim Finanzamt als Lizenzgebühren.
Ich tippe auf selbständige Arbeit oder zur Not § 22 Nr.3 EStG (sonstige Einkünfte)
Kommt alles aufs selbe raus.
Hauptsache das zu versteuernde Einkommen stimmt, d.h. die Lizenzgebühren sind darin erklärt (bei welcher Einkunftsart auch immer)
Abgesehen davon, Wikifolio sieht das komplett anders. Die würden jetzt was von deutscher Umsatzsteuer (und nicht österreichischer Umsatzsteuer) erzählen.
Kann ich aber nicht nachvollziehen. Ich glaube, die kriegen da was durcheinander.
Die haben nämlich sehr wahrscheinlich noch eine Leistungsbeziehung von Wikifolio Wien an Lang und Schwarz Düsseldorf, weswegen da auch deutsche USt die Erfolgsprovision mindert.
Ich glaube aber, dass das den Leistungsaustausch Wikifolio Wien - LuS Düsseldorf betrifft, dass da deutsche USt abgezogen wird (3a Abs. 2 LuS als Leistungsempfänger Sitz in Düsseldorf / Deutschland)
Mit dem Leistungsaustausch Wikifolio-Trader / Wikifolio Wien kann die deutsche USt m.E. nichts zu tun haben.
Kann ich aber nicht nachvollziehen. Ich glaube, die kriegen da was durcheinander.
Die haben nämlich sehr wahrscheinlich noch eine Leistungsbeziehung von Wikifolio Wien an Lang und Schwarz Düsseldorf, weswegen da auch deutsche USt die Erfolgsprovision mindert.
Ich glaube aber, dass das den Leistungsaustausch Wikifolio Wien - LuS Düsseldorf betrifft, dass da deutsche USt abgezogen wird (3a Abs. 2 LuS als Leistungsempfänger Sitz in Düsseldorf / Deutschland)
Mit dem Leistungsaustausch Wikifolio-Trader / Wikifolio Wien kann die deutsche USt m.E. nichts zu tun haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.005.049 von DrWatch am 12.02.18 16:56:39Meine Fragen gehen aber in Richtung Einkommensteuer: Was muss man hier anmelden? Welche Einkunftsart liegt hier vor? Bekanntlich kann man sich nicht erst die Einnahmen auszahlen lassen und dann dem Finanzamt melden, sondern die selbständige Tätigkeit ist vorher zu melden. In dem entsprechenden Erfassungsfragebogen des Finanzamts gibt es nun diverse (berechtigte) Fragen nach der Art der Einkünfte: Ausland?, freiberuflich/selbständig?, gewerblich?, Bezeichnung: Lizenzgebühren, Beratungshonorar oder ...?
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass es von Wikifolio auf entsprechende Fragen keine Antworten gibt
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass es von Wikifolio auf entsprechende Fragen keine Antworten gibt
Wenn ein Friseur einem Kind die Haare schneidet und die Oma kommt mit und bezahlt den Friseur, ist das trotzdem ein Leistungsaustausch zwischen Friseur (Leistender) und Kind (Leistungsempfänger - dem, dem die Haare geschnitten werden) und nicht zwischen Friseur und Oma