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    wikifolio.com - Feedback/Kritik/Anregungen (Seite 210)

    eröffnet am 02.12.14 16:37:41 von
    neuester Beitrag 07.01.24 22:37:33 von
    Beiträge: 3.604
    ID: 1.203.590
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      schrieb am 12.02.18 18:01:57
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      Zur Umsatzsteuer:

      Wikifolio schreibt doch bei der Erfolgsprämie:
      "Betrag inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens wird die deutsche Umsatzsteuer in der Höhe von 19% von diesem Betrag abgezogen."

      Damit sollte auf den Betrag, denn man dann tatsächlich erhält, keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt zu zahlen sein.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:30:48
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      Zur Not müssen die Wikifolio und die Umsatzsteuer mal hopps nehmen ._)

      Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:29:47
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      oder ruf beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn an
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:28:37
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Solltest du Herbert H aus Wikifolio sein und deine Lizezeinnahmen 17.500 übersteigen (Kleinunternehmergrenze § 19 UStG überschritten) würde ich an deiner Stelle gemäß § 18a Abs. 2 UStG und § 18b Nummer 2 UStG jeweils nach Ablauf eines Quartals die von Wikifolio erhaltenen Lizenzgeühren (für die Wikifolio für Dich in Österreich USt bezahlen müsste) dem Bundeszentralamt für Steuern melden.

      Wende Dich an einen Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:21:53
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      Ausland ist auch nicht relvant.

      Du wohnst doch in Deutschland und betreibst dein Unternehmen hier.

      Ob Du auch geld aus dem Ausland bekommst, ist nur für die USt-Frage relevant.

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      schrieb am 12.02.18 17:20:04
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Beraten darfst du eh nicht - Beratungshonorar kann es also nicht sein.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:18:52
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.005.151 von Herbert H am 12.02.18 17:08:29
      Zitat von Herbert H: Meine Fragen gehen aber in Richtung Einkommensteuer: Was muss man hier anmelden? Welche Einkunftsart liegt hier vor? Bekanntlich kann man sich nicht erst die Einnahmen auszahlen lassen und dann dem Finanzamt melden, sondern die selbständige Tätigkeit ist vorher zu melden. In dem entsprechenden Erfassungsfragebogen des Finanzamts gibt es nun diverse (berechtigte) Fragen nach der Art der Einkünfte: Ausland?, freiberuflich/selbständig?, gewerblich?, Bezeichnung: Lizenzgebühren, Beratungshonorar oder ...?

      Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass es von Wikifolio auf entsprechende Fragen keine Antworten gibt :confused:


      Melde das einfach formlos beim Finanzamt als Lizenzgebühren.

      Ich tippe auf selbständige Arbeit oder zur Not § 22 Nr.3 EStG (sonstige Einkünfte)

      Kommt alles aufs selbe raus.

      Hauptsache das zu versteuernde Einkommen stimmt, d.h. die Lizenzgebühren sind darin erklärt (bei welcher Einkunftsart auch immer)
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:13:38
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      Abgesehen davon, Wikifolio sieht das komplett anders. Die würden jetzt was von deutscher Umsatzsteuer (und nicht österreichischer Umsatzsteuer) erzählen.

      Kann ich aber nicht nachvollziehen. Ich glaube, die kriegen da was durcheinander.
      Die haben nämlich sehr wahrscheinlich noch eine Leistungsbeziehung von Wikifolio Wien an Lang und Schwarz Düsseldorf, weswegen da auch deutsche USt die Erfolgsprovision mindert.

      Ich glaube aber, dass das den Leistungsaustausch Wikifolio Wien - LuS Düsseldorf betrifft, dass da deutsche USt abgezogen wird (3a Abs. 2 LuS als Leistungsempfänger Sitz in Düsseldorf / Deutschland)

      Mit dem Leistungsaustausch Wikifolio-Trader / Wikifolio Wien kann die deutsche USt m.E. nichts zu tun haben.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:08:29
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.005.049 von DrWatch am 12.02.18 16:56:39Meine Fragen gehen aber in Richtung Einkommensteuer: Was muss man hier anmelden? Welche Einkunftsart liegt hier vor? Bekanntlich kann man sich nicht erst die Einnahmen auszahlen lassen und dann dem Finanzamt melden, sondern die selbständige Tätigkeit ist vorher zu melden. In dem entsprechenden Erfassungsfragebogen des Finanzamts gibt es nun diverse (berechtigte) Fragen nach der Art der Einkünfte: Ausland?, freiberuflich/selbständig?, gewerblich?, Bezeichnung: Lizenzgebühren, Beratungshonorar oder ...?

      Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass es von Wikifolio auf entsprechende Fragen keine Antworten gibt :confused:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 17:07:12
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      Wenn ein Friseur einem Kind die Haare schneidet und die Oma kommt mit und bezahlt den Friseur, ist das trotzdem ein Leistungsaustausch zwischen Friseur (Leistender) und Kind (Leistungsempfänger - dem, dem die Haare geschnitten werden) und nicht zwischen Friseur und Oma
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