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    wikifolio.com - Feedback/Kritik/Anregungen (Seite 211)

    eröffnet am 02.12.14 16:37:41 von
    neuester Beitrag 07.01.24 22:37:33 von
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      schrieb am 12.02.18 17:03:26
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Die Beteiligten an einem Leistungsaustausch sind umsatzsteuerlich nach dem zivilrechtlichen Vertrag (hier Lizenzvertrag) zu beurteilen.
      Das Entgelt ist erstmal nebensächlich. Falls tatsächlich LuS was zahlt ist das u.U. Entgelt von dritter Seite.
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      schrieb am 12.02.18 16:56:39
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      Hier nochmal die Vorschrift zur Umsatzsteuer:

      Vorab: Der Wikifolio-Trader ist Unternehmer i.S.d. § 2 UStG (Leistender). Sein Entgelt ist die Erfolgsprämie. Es ist die sonstige Leistung des Wikifolio-Traders zu beurteilen.

      Wikifolio ist derjenige, an den die Leistung ausgeführt wird (Lizenznehmer) und zahlt das Entgelt (Anteil an der Erfolgsprämie).

      Umsatzsteuergesetz (UStG)
      § 3a Ort der sonstigen Leistung

      (2) Eine sonstige Leistung (des Wikifolio-Traders), die an einen Unternehmer (Wikifolio-Wien) für dessen Unternehmen (Wikifolio-Wien) ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger (Wikifolio-Wien) sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.
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      schrieb am 12.02.18 16:54:54
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.004.950 von DrWatch am 12.02.18 16:44:24
      Zitat von DrWatch: (...)Insofern Lizenzeinnahmen aus dem Ausland.
      (...)
      Frag doch Wikifolio mal, wo sie ihren Sitz haben bzw. ob Trader in Vertragsbeziehung zu Wikifolio Wien stehen laut Lizenzvertrag und frag sie auch mal nach § 3a Abs. 2 UStG.

      Also: Den Lizenzvertrag schließt man mit der wikifolio Financial Technologies AG mit Sitz in Wien. Die Erlösbeteiligung ist aber in Anlage A des Lizenzvertrages geregelt und da kommt die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG in's Spiel und es bleibt unklar, ob die Erlösbeteiligung von Wikifolio oder von L&S kommt ...
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      schrieb am 12.02.18 16:44:24
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      Meiner Meinung nach sitzt Wikifolio ja in Wien. Guck mal in deinen Lizenvertrag (da steht doch Wien oder ???).
      Insofern Lizenzeinnahmen aus dem Ausland.
      Ganz abgesehen davon, vertrete ich ohnehin die Ansicht, dass die Rechtsgrundlage für deutsche Umsatzsteuer auf Lizenzgebühren fehlt, wenn Wikifolio in Wien sitzt, aber da bin ich alleine mit dieser Ansicht jedenfalls hier im Forum.
      Vor einem Jahr behaupteten hier alle, es würde glasklar deutsche Umsatzsteuer anfallen (ich sehe das immer noch anders wegen § 3a Abs. 2 UStG)
      Frag doch Wikifolio mal, wo sie ihren Sitz haben bzw. ob Trader in Vertragsbeziehung zu Wikifolio Wien stehen laut Lizenzvertrag und frag sie auch mal nach § 3a Abs. 2 UStG.
      Ich glaube nicht, dass sie (Wikifolio) sich ernsthaft darüber Gedanken gemacht haben.
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      schrieb am 12.02.18 13:05:50
      Beitrag Nr. 1.500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.003.099 von DrWatch am 12.02.18 12:56:20
      Zitat von DrWatch: (..) sind Erfolgsprämien logischerweise Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (was so ziemlich aufs selbe hinausläuft)
      Wenn ich die Wikifolio-Vereinbarung richtig lese, handelt es sich um Lizenzgebühren. Natürlich wäre es vorteilhaft, wenn diese Gebühren Einnahmen aus selbständiger Arbeit darstellen würden ...

      Ferner wäre natürlich sehr interessant zu wissen, ob ich diese Einnahmen aus dem Inland oder aus dem Ausland erhalte. Diese Frage stelle ja nicht nur ich ...

      Zitat von DrWatch: Fragt sich bloß, wo man Wikifolio ansiedelt (in Österreich (Wien) oder Deutschland (Düsseldorf)
      Ohne klare Antworten auf solche Fragen kann kein Steuerberater tätig werden. Zwischen Beratungstätigkeiten für einen inländischen Auftraggeber und Lizenzeinnahmen aus dem Ausland liegt eben ein kleiner Unterschied ... und hier kann allein Wikifolio für Aufklärung sorgen!

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      schrieb am 12.02.18 12:56:20
      Beitrag Nr. 1.499 ()
      Da hier ja wohl niemand bei Wikifolio angestellt ist als Arbeitnehmer, sind Erfolgsprämien logischerweise Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (was so ziemlich aufs selbe hinausläuft) - bis auf die Gewerbesteuer (falls es Einkünfte aus Gewerbebetrieb wären - und welcher Trader hat schon Einkünfte über 24.500 Euro durch Wikifolio) sodass bei den wenigsten sich die Frage der Gewerbesteuer stellen wird.

      Die Frage der Umsatzsteuerpflicht wurde hier vor Jahren schon einmal kontrovers diskutiert. Da würde ich wirklich an einen Steuerberater verweisen, der erstmal den Ort der sonstigen Leistung des Traders gemäß § 3a UStG ermitteln sollte. Da halte ich mich raus, lege aber insbesondere § 3a Abs. 2 UStG mal nahe, denn ein Trader ist ein Unternehmer im Sinne des § 2 (und Wikifolio auch).

      Fragt sich bloß, wo man Wikifolio ansiedelt (in Österreich (Wien) oder Deutschland (Düsseldorf))

      Und dann interessiert es umsatzsteuerlich ohnehin nur Leute, die keine Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 12:39:20
      Beitrag Nr. 1.498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.001.860 von Aliberto am 12.02.18 10:11:16
      Zitat von Aliberto: Dafür ist ja auch nicht Wikifolio zuständig, sondern Dein Steuerberater. Wikifolio darf hier überhaupt nicht beraten, da dies ein Verstoß gegen geltende Gesetze wäre.


      Ich denke schon, dass wikifolio bei Fragen, die für viele relevant sind, gewisse Infos parat haben müsste.
      Natürlich muss dabei immer der Hinweis kommen, dass solche Aussagen nicht rechtsverbindlich sein können und keinen Steuerberater ersetzen.

      Ein paar einfache wenn- dann- Regeln für den wikifolio-Trader bezüglich der Frage nach der steuerlichen Einkunftsart wären da durchaus sinnvoll und hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 12:08:39
      Beitrag Nr. 1.497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.001.860 von Aliberto am 12.02.18 10:11:16
      Zitat von Aliberto: Dafür ist ja auch nicht Wikifolio zuständig, sondern Dein Steuerberater. Wikifolio darf hier überhaupt nicht beraten, da dies ein Verstoß gegen geltende Gesetze wäre.

      Es geht bei diesen Fragen gar nicht um Beratung, sondern es geht um die Schaffung der Grundlage für eine Beratung ...
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 10:28:52
      Beitrag Nr. 1.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.001.644 von Herbert H am 12.02.18 09:47:19
      Zitat von Herbert H: Leider gibt Wikifolio seinen Tradern weiterhin keine Hilfestellung bei allen Fragen rund um die Besteuerung der Erfolgsprämie. Handelt es sich um eine selbständige freiberufliche Tätigkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit? Sind es Einkünfte aus Beratung oder Einnahmen aus Lizenzvergabe oder etwas anderes?


      Na das kann dir doch nicht wikifolio sagen, denn

      - wikifolio kann als berufliche Nebentätigkeit gesehen werden
      - Kleinstgewerbe
      - oder bei höheren Erfolgsprämien musst du selbst wissen, ob du das Hauptberuflich machst.

      Handelt es sich um eine selbständige freiberufliche Tätigkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit?

      Also du bist doch selbst und ständig der Trader und kein anderer .. Beraten tust (und darfst du nicht)

      Am besten du suchst dir einen Steuerberater deiner Wahl aus und besprichst das individuell mit den
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 10:11:16
      Beitrag Nr. 1.495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.001.644 von Herbert H am 12.02.18 09:47:19Dafür ist ja auch nicht Wikifolio zuständig, sondern Dein Steuerberater. Wikifolio darf hier überhaupt nicht beraten, da dies ein Verstoß gegen geltende Gesetze wäre.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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