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    wikifolio.com - Feedback/Kritik/Anregungen (Seite 283)

    eröffnet am 02.12.14 16:37:41 von
    neuester Beitrag 07.01.24 22:37:33 von
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      schrieb am 02.03.17 20:49:04
      Beitrag Nr. 784 ()
      @ Wikifolio:
      Kann sein, dass sich die Einbehaltung der 15 % nicht verhindern läßt.
      Warum kommunizieren Sie solche Infos aber nicht ganz offen sondern verstecken das in den FAQ.
      Solche Infos müssen den Tradern unverzüglich und offen mitgeteilt werden. Die Einbehaltung von 15 % der Dividende kann Einfluss auf die Anlageentscheidungen haben. Evtl. mach es nun Sinn Aktien vor der Dividendenzahlung zu verkaufen und anschließend zurückzukaufen.
      Diese Frage geht nicht per Mail an Sie, da die Frage von allgemeinem Interesse ist.
      Deshalb bitte ich Sie, in diesem Forum Stellung zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 19:09:37
      Beitrag Nr. 783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.452.034 von Shortguy am 02.03.17 18:45:08
      Zitat von Shortguy: Das kann man auch anders sehen. Bisher wurden Dividendenerträge für Wikifolio-Zertifikatekäufer ggü. einer Direktanlage bessergestellt, insofern als diese als Wertzuwächse (des Zertifikats) steuerlich erst nachgelagert besteuert werden (bei Verkauf des Zertifikats als Teil des Kursgewinns/-verlustes). Die Besteuerung von Dividenden kann ggü. einer Direktanlage damit theoretisch zeitlich unbefristet "hinausgeschoben" werden. Für Anleger mit Sitz im Ausland kann diese "Umwandlung" von Dividenden in Veräußerungsgewinne sogar einen dauernden steuerlichen Vorteil bedeuten.


      Hm ok, und dieser Vorteil der nachgelagerten Besteuerung wird nun in einen Nachteil umgewandelt, den man nur "Betrug am Anleger" nennen kann? Aber ok, Steuerpolitik des Staates zu verstehen ist etwa so einfach, wie für ein Schwein ein Uhrwerk zu verstehen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 18:45:08
      Beitrag Nr. 782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.451.428 von Effektenkombinat am 02.03.17 17:48:31Das kann man auch anders sehen. Bisher wurden Dividendenerträge für Wikifolio-Zertifikatekäufer ggü. einer Direktanlage bessergestellt, insofern als diese als Wertzuwächse (des Zertifikats) steuerlich erst nachgelagert besteuert werden (bei Verkauf des Zertifikats als Teil des Kursgewinns/-verlustes). Die Besteuerung von Dividenden kann ggü. einer Direktanlage damit theoretisch zeitlich unbefristet "hinausgeschoben" werden. Für Anleger mit Sitz im Ausland kann diese "Umwandlung" von Dividenden in Veräußerungsgewinne sogar einen dauernden steuerlichen Vorteil bedeuten.

      Zitat von Effektenkombinat: Aber genau für so einen Fall wie die wikifolios müsste es ja wohl eine Ausnahme geben. Das ist doch einfach Irrsinn, dass hier der Anleger bestraft wird. Und wenn das alles so stimmt, warum kann wikifolio.com und L&S die Anleger nicht darüber informieren? Ich habe bis jetzt keine Erklärung von L&S dafür bekommen, obwohl ich 2x angerufen habe.
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      Avatar
      schrieb am 02.03.17 18:44:28
      Beitrag Nr. 781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.451.914 von Effektenkombinat am 02.03.17 18:34:26
      Zitat von Effektenkombinat: dass wikifolio.com meint, man müsse die Anleger nicht darüber informieren! Und nein, das Verstecken in irgendwelchen FAQs betrachte ich nicht als Information!


      Das nennt man Transparent ... :D ... steht doch irgendwo in den FAQ ... und wenn hier ein Link zum offiziellen Gesetzestext ... friss oder stirb

      wirkliche Schwache Kommunikation bzgl. dieses Themas wobei ihr doch mindestens einmal pro Woche EMails verschickt mir "wikifolio der woche" und anderen Kram aber sowas wichtiges für einen Trader mal klein verpacken ist nicht i.O.

      Gut das es aufmerksame User gibt die es uns mitteilen
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 18:34:26
      Beitrag Nr. 780 ()
      Es ist einfach komplett irre, was der Staat da fabriziert.
      Und es ist ebenso komplett irre, dass wikifolio.com meint, man müsse die Anleger nicht darüber informieren! Und nein, das Verstecken in irgendwelchen FAQs betrachte ich nicht als Information!

      Neben der Problematik mit den US-Dividenden ist diese deutsche Gesetzesänderung ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell von wikifolio.com. Kein Wunder, dass man sich da mit offiziellen Äußerungen zurück hält. Das ist einfach nicht in Ordnung.

      Man stelle sich vor, man hätte ein wikifolio voll mit Aktien der Clere AG gepackt. Dann kam bei einem Aktienkurs von 27 Euro die Ausschüttung der Sonderdividende von 9 Euro. Danach hätte 5% des wikifolio-Wertes gefehlt. Einfach weg, auf Nimmerwiedersehen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 02.03.17 17:56:47
      Beitrag Nr. 779 ()
      Liebe Trader und Diskutanten,

      danke für eure Rückfragen und Beiträge. Tatsächlich handelt es sich um die von Aliberto erwähnte Gesetzesänderung:

      Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vom 20. Juli 2016 hat sich die Besteuerung auf Dividenden auf deutsche Aktientitel geändert. Bei beispielsweise Nicht-Einhaltung gewisser Haltedauern von Dividendentitel müssen entsprechend Steuern abgeführt werden.

      Der von Lang & Schwarz berücksichtigte Dividendenabschlag in der Höhe von 15 Prozent entspricht diesem am 19. Juli 2016 verkündeten Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung.

      Die Details zu Inhalten und Gültigkeit
      Die Regelung betreffend die Besteuerung von Kapitalerträgen ist in Artikel 3 Nummer 1 bis 3 geregelt und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft – das war der 20. Juli 2016.

      Per 01. Januar 2017 wurde diese Regelung auch in wikifolios umgesetzt. Da aufgrund des wikifolio.com Prinzips die Nachvollziehbarkeit der Haltedauer und des Volumens nicht gewährleistet ist, kann die Anrechnung nur gesamt auf alle Deutschen Dividendenerträge erfolgen.

      Die aktuelle Lösung auf wikifolio.com ist noch eine vorübergehende; Es ist geplant, auf wikifolio.com die Brutto- und Nettodividenden transparent in den Kontoauszügen der wikifolios darzustellen.

      Link zum Gesetzestext
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestex…

      Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an service@wikifolio.com. Wir sind gerade dabei, alle diesbezüglich eingelangten Nachrichten im Detail zu beantworten.

      Viele Grüße,
      Ihr wikifolio.com Team
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 17:48:31
      Beitrag Nr. 778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.451.377 von Shortguy am 02.03.17 17:44:03
      Zitat von Shortguy: Offenbar wendet L&S tatsächlich die von aliberto zitierte Neuregelung für cum/cum Geschäfte an (die aber eigentlich schon ab 1.1.2016 gilt), § 36a EStG. Da L&S kein Kursänderungsrisiko aus den als Hedge gehaltenen Aktien besitzt (dieses wird ja über die Zertifikate an die Zertifikatsgläubiger übertragen), fehlt es tatsächlich an den Voraussetzungen für eine volle Anrechenbarkeit gemäß § 36a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Allerdings bleiben wohl die nicht anrechenbaren 15% als Betriebsausgabe bei L&S abziehbar.


      Aber genau für so einen Fall wie die wikifolios müsste es ja wohl eine Ausnahme geben. Das ist doch einfach Irrsinn, dass hier der Anleger bestraft wird. Und wenn das alles so stimmt, warum kann wikifolio.com und L&S die Anleger nicht darüber informieren? Ich habe bis jetzt keine Erklärung von L&S dafür bekommen, obwohl ich 2x angerufen habe.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 17:44:03
      Beitrag Nr. 777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.450.576 von Aliberto am 02.03.17 16:24:46Offenbar wendet L&S tatsächlich die von aliberto zitierte Neuregelung für cum/cum Geschäfte an (die aber eigentlich schon ab 1.1.2016 gilt), § 36a EStG. Da L&S kein Kursänderungsrisiko aus den als Hedge gehaltenen Aktien besitzt (dieses wird ja über die Zertifikate an die Zertifikatsgläubiger übertragen), fehlt es tatsächlich an den Voraussetzungen für eine volle Anrechenbarkeit gemäß § 36a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Allerdings bleiben wohl die nicht anrechenbaren 15% als Betriebsausgabe bei L&S abziehbar.

      Für im Privatvermögen erzielte Dividenenerträge (die der Abgeltungssteuer unterliegen) soll der neue § 36a EStG laut (Entwurf ?, ich weiß nicht ob das final ist) BMF-Schreiben zu § 36a EStG (s.u.) übrigens nicht gelten.

      Damit gibt es nun bezüglich der Dividendenbesteuerung tatsächlich eine deutliche Schlechterstellung von über Wikifolios gehaltenen Aktienpositionen ggü. solchen, die direkt gehalten werden.

      Nach der Tz. IV. 4. des zweiten Entwurfs des BMF-Schreibens soll § 36a EStG bei Steuerpflichtigen, die Kapitaleinkünfte im Privatvermögen erzielen, nur in Ausnahmefällen anwendbar sein, wenn
      - im Rahmen der Veranlagung (Wahlveranlagung oder Günstigerprüfung) eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer begehrt wird oder
      - vom Steuerabzug Abstand genommen oder der Steuerabzug erstattet wurde.
      Auch in diesen Ausnahmefällen ist regelmäßig von einer Anwendung des § 36a EStG abzusehen, da die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Aktienveräußerungsverlusten nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG und der Ausschluss des Ansatzes der tatsächlichen Werbungskosten nach § 20 Absatz 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG eine Beteiligung an Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung weitestgehend ausschließen.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 16:24:46
      Beitrag Nr. 776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.444.873 von Effektenkombinat am 01.03.17 23:24:53Hallöchen,

      also mit Verabschiedung des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) am 26.07.2016 im BGBl. wurde gleichzeitig auch die Regelung gegen sog. Cum/Cum-Geschäfte (§ 36a EStG) verabschiedet. Hiermit will man dem sog. Dividendenstripping (Cum/EX-Geschäfte) einen Riegel vorschieben. Hier mal der wesentliche Inhalt und die Passage für alle Wiki-Trader und warum nun 15% eingehalten werden:

      "Einführung einer Mindesthaltedauer von 45 Tagen in einem Zeitintervall von 91 Tagen um den Fälligkeitstag der Kapitalerträge. Dabei muss der Steuerpflichtige (Anmerkung von mir: dies ist LuS) ununterbrochen das Mindestwertänderungsrisiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 % tragen. Zusätzlich darf keine Vergütungsverpflichtung hinsichtlich der Kapitalerträge an andere Personen vorliegen. Sofern eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Anmerkung von mir: darauf -z.B. Haltedauer im Wikifolio- hat LuS ja überhaupt keinen Einfluss), wird die Anrechnung der auf die Dividendenerträge einbehaltenen Kapitalertragsteuer teilweise ausgeschlossen. 3/5 der Kapitalertragsteuer (entspricht 15 % der Kapitalerträge) sind dann nicht anrechenbar, können aber auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Die Beschränkung der Anrechnung wirkt sich nicht auf den Solidaritätszuschlag aus. Die Regelung ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 01.01.2016 zufließen.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 15:31:47
      Beitrag Nr. 775 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.446.730 von MrTrost am 02.03.17 10:08:38
      Zitat von MrTrost: ...

      Aber vielleicht mach auch nur der Service Urlaub, finanziert durch die von uns gekürzte oder ausgefallene Dividendenrendite.


      :laugh::laugh::laugh:


      Zitat von MrTrost: Beim Service haben die mir auch nicht die letzten male geantwortet!
      Auf die Frage, warum der Indexstand mit dem Chart nicht übereinstimmt und ...


      Dabei läßt sich die Problematik der Unterschiede zwischen Chart und Indexstand
      häufig recht leicht klären. Nur die Gastgeber aus Wien müssen dafür offen sein.

      (I) Das aktuellste, was der Chart (Stand: 02.03.17) kann, den Indexstand vom Vorabend
      anzeigen. Jedoch, muß es dafür mindestens einen neuen Kurs des neuen Tages gegeben
      haben. Wenn es diesen neuen Kurs gegeben hat, wird trotzdem der letzte Kurs des Vortages
      angezeigt.
      Möglicherweise hatte die Softwareentwicklung einfach nur wenig Übung bzw. Erfahrung
      im Umgang mit Arrays in Programmen.

      (II) Bei Dach - Portfolios sieht es ähnlich aus. Hier kann die Anzeige, wenn an Wochenenden
      und Feiertagen nicht gehandelte Wertpapiere in den Referenzportfolios enthalten sind,
      durchaus meherere Tage nicht aktualisiert bleiben. Mit dem ersten neuen Kurs, wird
      auch hier der letzte alte Kurs angezeigt werden. u.s.w.

      (III) Die immer wieder mal ungleichmäßigen Schrittweiten in den y - Achsen habe
      ich noch nicht zu Ende analysiert.
      Es kann hier möglicherweise sein, daß die Softwareentwicklung noch wenig Übung bzw.
      Erfahrung in der Übergabe von gerundeten Werten an Objekte (z.B. Diagramme) hat.
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