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    Lage der Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.14 14:26:07 von
    neuester Beitrag 10.12.16 20:45:23 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.204.637
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      schrieb am 21.12.14 14:26:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften befinden sich ja derzeit in Problemen: in der Vergangenheit wurden hohe Garantiezinsen vertraglich zugesichert, die im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht mehr dauerhaft erwirtschaftet werden können.

      Falls das Zinsniveau dauerhaft niedrig bleibt wird die Lage auf Dauer hier ernst.

      Hierbei interesssieren mich vor allem folgende Fragen:

      1. Wenn eine Lebensversicherungsgesellschaft teil eines Konzerns ist: haftet dann der gesamte Konzern für die gegebenen Garantien mit? Beispiel: die Allianz Lebensversichungs-AG ist Teil des Allianz-Konzerns. Muß hier zunächst die Mutter mit Erträgen aus anderen Sparten und ihrem Eigenkapital für die Garantien einstehen? Oder kann so ein Tochterunternehmen einfach die garantierten Leistungen an die Kunden senken, ohne Aktionäre und die Muttergesellschaft zu beteiligen?

      2. Die Zinszusatzreserve nimmt ja immer dramatischere Ausmaße an. Als hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde hat wohl niemand damit gerechnet, daß wir so schnell japanische Verhältnisse bekommen. Gibt es hier Bestrebungen der Lobbys, die Zinszusatzreserve "aufzuweichen"?

      Kennt sich hier zufällig jemand mit diesem Thema aus?
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      schrieb am 22.12.14 18:32:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei Kapitalgesellschaften haften grundsätzlich die Gesellschafter mit ihrer Einlage, und nur damit. D.h. wenn die Tochter ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann und die Mutter kein Kapital zuschießen will oder kann, hat der Vorstand der Tochter Insolvenz anzumelden.

      Praktisch schließt vorher Bafin den LV-Laden und Protektor wickelt ab, gab ja vor ca. 10 Jahren in Deutschland so einen Fall. Wobei Protektor eine freiwillige Einrichtung der Versicherungen ist, nicht zu vergleichen mit der staatlichen Einlagensicherung bei Banken.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.12.14 15:16:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.633.938 von big_mac am 22.12.14 18:32:07Nun ja, ob eine Allianz ihre LV Tochter in die Insolvenz gibt oder die BaFin eingreifen lässt?

      Wobei vor Protektor gibt es noch § 89 VAG, also:

      § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

      (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.
      (2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
      (3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7) beschränkt werden.

      Dann kann man auch einfach das Neugeschäft einstellen (Heidelberger Leben zw. ehemals MLP, die einen extrem hohen Bestandsanteil an 4%ern haben) oder den Vertriebsweg freie Vermittler schließen (VHV-Leben) oder Run-Off des Bestandes (Skandia, etc.) ......

      Es gibt viele Wege, die nach Rom führen. Und Solvency II kommt erst wirklich 2015 mit der VAG-Novelle.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.12.14 19:41:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.652.847 von CreInPhan am 27.12.14 15:16:23Der Vorstand der Allianz ist zuerst einmal seinen Aktionären verantwortlich. Karitative Geschäftsführung führt zu Gericht, u.U auch strafrechtlich.

      Neugeschäft schließen ist naheliegend. So gross kann die Gier nach KLV bei den Kunden auch nicht sein, sogar ohne deine Texte.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.14 10:46:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.653.741 von big_mac am 27.12.14 19:41:36Habe mich mal in den Geschäftsbericht der Allianz reingegraben.

      Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Allianz Deutschland AG.

      Die Allianz Deutschland AG wiederum hat einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Allianz SE.

      Aus diesem Verträgen ergibt sich laut Geschäftsberichten auch die Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten.

      Meiner Meinung nach muß hier erstmal die Allianz SE Verluste der Allianz Lebensversicherungs-AG decken bevor § 89 VAG greift.

      Aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kommt man auch nicht so einfach wieder raus - da ist schnell die Grenze zur Gläubigertäuschung überschritten.

      Protektor würde ich mal weglassen - diese Gesellschaft wird wohl selbst bald in Probleme kommen.
      10 Antworten

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      schrieb am 28.12.14 15:26:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.654.872 von christopherm am 28.12.14 10:46:53Vielleicht macht sich einmal jemand darüber Gedanken, ob mein gesamter Beitrag auf die Allianz bezogen war? Mitnichten! Er bezog sich überwiegend, auf alle Lebensversicherer und enthielt auch einen Satz zu dem vorher angesprochenen Aspekt Allianz!

      KLV = Kapitallebensversicherung. Vielleicht sollte man von Kapitalversicherungen sprechen und das Wort LEBEN raus lassen, weil das ein spezielles Produkt definiert!

      Und ja, ein Vorstand hat gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und ist den Aktionären verantwortlich!

      Das kreative Geschäftsführung zu einer Verurteilung führt, das mag ich bezweifeln! Dann müssten die meisten Vorstände der großen Konzerne im Bereich Versicherung bereits alle im Knast sitzen !!!

      Last but not least: Ja, die Gewinnabführungsverträge sind, wenn geschlossen, wirksam. Das ist aber eben ein ganz anderes Thema. Verluste sind auch immer eine Frage der exakten Definition. Und da ist das VAG und der gesamte Wirtschaftsbereich ein sehr weites Feld. Man sollte dabei auch historisch berücksichtigen, wie oft rückwirkend Gesetze zum Vorteil der Versicherer geändert wurden, um bestimmte Situationen zu entschärfen.
      Und warum?
      Da stellen wir uns mal ganz dumm und fragen uns, wer denn der Gläubiger der Versicherer ist ;-)
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.14 20:52:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.655.895 von CreInPhan am 28.12.14 15:26:30Allianz war ein willkommenes Beispiel. Nicht jede AG hat mit ihren Töchtern einen Gewinnabführungsvertrag. Was hier zuerst heranzuziehen ist sei dahin gestellt - auch die Mittel der Allianz SE sind letztlich begrenzt.

      und karitative Geschäftsführung ist nicht kreativ.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.14 22:42:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.656.903 von big_mac am 28.12.14 20:52:17Ob eine Konzernmutter für ihre Töchter haftet, ist nicht nur eine Frage der Rechtslage oder karitativer Einstellung.
      Es ist vor allem eine Frage des Image und der Glaubwürdigkeit.
      Wenn eine Allianz-LV die Garantiezinsen nicht mehr zahlen könnte, und die Allianz-Mutter die Tochter in die Insolvenz schickte, was würde das denn für die Allianz bedeuten?
      Wer würde sich noch dort versichern?
      Das wäre ein absoluter Gau für die Allianz, und man wird (fast) alles mögliche tun um das zu verhindern. Das schließt eine Unterstützung der LV-Tochter genauso ein wie massive Lobbyarbeit, um über eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen eine Entlastung zu erreichen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.14 22:54:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.656.903 von big_mac am 28.12.14 20:52:17
      Zitat von big_mac: Allianz war ein willkommenes Beispiel. Nicht jede AG hat mit ihren Töchtern einen Gewinnabführungsvertrag. Was hier zuerst heranzuziehen ist sei dahin gestellt - auch die Mittel der Allianz SE sind letztlich begrenzt.

      Unabhängig davon, dass der Aspekt Allianz schon spannend sein kann, ist die Allianz als Beispiel für den Lebensversicherer Markt in Deutschland nicht geeignet!

      Der Hinweis auf 89 VAG ist aber relevant, weil es eine Möglichkeit für notleidende Versicherer ist!

      und karitative Geschäftsführung ist nicht kreativ.

      Ups, da habe ich mich wohl verlesen!
      Avatar
      schrieb am 28.12.14 23:00:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.657.167 von Midas2000 am 28.12.14 22:42:52
      Zitat von Midas2000: Ob eine Konzernmutter für ihre Töchter haftet, ist nicht nur eine Frage der Rechtslage oder karitativer Einstellung.
      Es ist vor allem eine Frage des Image und der Glaubwürdigkeit.
      Wenn eine Allianz-LV die Garantiezinsen nicht mehr zahlen könnte, und die Allianz-Mutter die Tochter in die Insolvenz schickte, was würde das denn für die Allianz bedeuten?
      Wer würde sich noch dort versichern?
      Das wäre ein absoluter Gau für die Allianz, und man wird (fast) alles mögliche tun um das zu verhindern. Das schließt eine Unterstützung der LV-Tochter genauso ein wie massive Lobbyarbeit, um über eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen eine Entlastung zu erreichen.


      Die Allianz ist ein schlechtes Beispiel, weil:

      1. die kein Problem haben

      2. noch nicht einmal mehr zillmern (seit 2008 - kalkulatorisch, iblanziell schon) um diskontierte Provisionen zu finanzieren.

      3. eine relativ kleinen Anteil von Verträgen mit hohen Rechnungszinsen haben.

      4. über de Vertriebs AG ausreichend Kostengewinne generieren, die sie eben nicht mit Kunden teilen müssen, da der Kostengewinn keiner der LV AG ist.

      Die spannende Frage sind die kleineren und mittleren Lebensversicherer.

      Vor alem ohne Einbettung in einen echten Konzern (Continentale oder Signal-Iduna Verbund sind keine echten Konzerne)!

      Und die Versicherer mit 30% und mehr im hohen Rechnungszinsbereich.

      Ganz ett ist auch die aktulle Überschussdeklaration auf alte Überschussverbände und die Wirkung auf Nettobeiträge im Bereich Biometrie!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.14 11:29:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.657.191 von CreInPhan am 28.12.14 23:00:01Die Allianz Lebensversicherungs-AG dürfte als eine der letzten Gesellschaften echte Probleme bekommen.

      Aber selbst dann: die Allianz-Aktien gehören letztlich vor allem Ausländern. Die werden wohl vor den Versicherungsnehmern frisiert werden, sind keine Wähler.

      Kleinere Gesellschaften, die nur in Kapitallebensversicherungen "machen", viele Verträge mit hohen Garantiezinsen haben und noch die eine oder andere Fehlspekulation haben dürften als erste brennen.

      Einfachste Lösung: Staat holt sich Kredit für 0% Verzinsung von der EZB (quantitative easing), gibt Kredit oder Eigenkapital an die Versicherungsgesellschaften (Vorbild Commerzbank), Problem in die Zukunft verschoben und alle sind zufrieden...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.14 18:19:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.658.808 von christopherm am 29.12.14 11:29:26für die CBK war die Staatseinlage aber ziemlich teuer.
      Und ich bin mir nicht so sicher, dass die KLV Kunden eine Mehrheit sind, geschweige denn die einer bestimmten Versicherung.

      allerdings dürften die Versicherer so viel Staatsanleihen halten, dass sie in der Politik Gehör finden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.14 21:24:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.661.637 von big_mac am 29.12.14 18:19:43Es gibt wohl mehr als 90 Millionen Kapitallebensversicherungsverträge in Deutschland.

      Da dürfte zumindest jeder CDU-Wähler eine haben.

      Für den Kauf von Staatsanleihen werden die Versicherungen aktuell noch gebraucht.

      In Japan kauft die Zentralbank mittlerweile aber jede (!) neue Staatsanleihe direkt auf.

      Wird wohl dann ein Kräftemessen der Lobbys.

      Ansonsten könnte man mittelfristig natürlich auch die Aktien bestimmter Gesellschaften shorten...
      Avatar
      schrieb am 14.06.16 16:49:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.661.637 von big_mac am 29.12.14 18:19:43Mittlerweile ist die Umlaufrendite ja unter 0% gefallen, und zehnjährige deutsche Staatsanleihen rentieren auch um die 0%.

      Das macht die Situation für Lebensversichrerer in Deutschland nicht einfacher. Wie die da ihre Garantien auf Dauer bezahlen sollen ist mir schleierhaft.

      Die Ergo verklappt ihre Kunden mittlerweile schon, siehe

      http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article155886894/…

      Es wundert mich, daß das Thema bisher in den Medien noch so wenig Beachtung findet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.16 12:15:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.614.131 von christopherm am 14.06.16 16:49:41
      Zitat von christopherm: Es wundert mich, daß das Thema bisher in den Medien noch so wenig Beachtung findet.


      um eine Panik zu vermeiden.
      Umso mehr wundert mich darum warum die Deutsche Bank so durchs Dorf getrieben wird.

      Habe dieses Jahr 2 Lebensversicherungen nach 9 und 36 Jahren Laufzeit vorzeitig gekündigt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.16 07:56:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 12:05:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.16 07:15:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.841.758 von Rainolaus am 07.12.16 07:56:20Zitat: " Marktführer Allianz Leben gab am Dienstag die Richtung vor und senkte die Gesamtverzinsung auf klassische Policen mit lebenslangen Zinsgarantien auf 3,4 (2016: 3,7) Prozent. Diese Verträge machen immer noch den größten Teil des Bestandes aus "

      Gilt das für Altverträge von 4 % ? Kann da einfach nachträglich geändert werden ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.12.16 12:28:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.868.175 von Keilfleckbarbe am 10.12.16 07:15:42
      Zitat von Keilfleckbarbe: Zitat: " Marktführer Allianz Leben gab am Dienstag die Richtung vor und senkte die Gesamtverzinsung auf klassische Policen mit lebenslangen Zinsgarantien auf 3,4 (2016: 3,7) Prozent. Diese Verträge machen immer noch den größten Teil des Bestandes aus "

      Gilt das für Altverträge von 4 % ? Kann da einfach nachträglich geändert werden ?


      ich hatte 2 Verträge von 1980 mit Garantiezins 3,5%. Ungeachtet Deiner Frage wurde die Endsumme inkl. der Überschussbeteiligung immer weniger.
      Vor allem erzähltze man 30 Jahre lang dass ganz am Ende noch Bewertungsreserven on top kämen zu den errechneten Beträgen in den jährlichen Schreiben.
      Weisst Du was bei mir on top kam? NICHTS.
      Gehe jetzt spasseshalber nochmal mit dem Anwalt dagegen an (ohne mir irgendwelche Hoffnungen dabei zu machen) aber das Schlimmste für mich ist die völlige Intransparenz.
      Die schreiben jetzt die Bewerungsreserven wären bereits darin enthalten. Schlüsseln in irgendeiner Form die ausgezahlten Beträge auf sodass es zu ihrem gewünschten Ergebnis kommt und man kann dabei selber nichts nachrechnen oder überprüfen. Marke: Friss oder Stirb. Trotzdem habe ich nach 36 Jahre noch eine gute Verzinsung p.a. verglichen mit der aktuellen Kapitalmarktsituation.
      Aber bevor sie das Ganze jedes Jahr weiter runter rechnen nehme ich jetzt lieber den Spatz in der Hand und tilge damit Immo-Darlehen (ist bereits geschehen). Dann habe ich unwiderlegbare Fakten schwarz auf weiss.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.12.16 12:51:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.869.414 von Rainolaus am 10.12.16 12:28:51Ja ist klar die Überschussbeteiligung ist weg, rechne da auch mit nichts. Allerdings können sie am Garantizins wohl noch nichts machen derzeit, den müssen sie zahlen. Und bei 4 % ist das momentan mehr, als man auf dem Kapitalmarkt erwirtschaften kann
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.16 20:40:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.869.489 von Keilfleckbarbe am 10.12.16 12:51:26
      Zitat von Keilfleckbarbe: Ja ist klar die Überschussbeteiligung ist weg, rechne da auch mit nichts. Allerdings können sie am Garantizins wohl noch nichts machen derzeit, den müssen sie zahlen. Und bei 4 % ist das momentan mehr, als man auf dem Kapitalmarkt erwirtschaften kann


      Was, wenn die Versicherungsgesellschaften den Garantiezins zwar zahlen müssen, aber nicht mehr zahlen können?
      Avatar
      schrieb am 10.12.16 20:45:23
      Beitrag Nr. 22 ()
      genau da lag ja auch meine Sorge zumal es sich bei mir um eine eher kleinere Gesellschaft gehandelt hat. Ich glaube zwar, dass die EZB immer weiter Staatsanleihen aufkaufen wird, aber irgendwie sind diese ganzen Finanzvehikel in denen die LVs investieren müssen auf einem ziemlich ungesunden Fundament.
      Leider gibt es zu dem was gerade passiert keinerlei Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, weil es sowas noch nie gegeben hat. Aber das Wort UNGESUND gefällt mir allgemeinen dazu immer wieder am besten.


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