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    Meldepflicht einer Schenkung im EU-Ausland ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.14 15:28:06 von
    neuester Beitrag 25.02.15 00:53:19 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.204.757
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      schrieb am 24.12.14 15:28:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Zusammenhang mit dem Fall einer Schenkung von nichtbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Immobilien), welcher einige Jahre zurückliegt und jemandem aus meinem persönlichen Umfeld betraf, stellen sich mir folgende Fragen:

      1) Wenn Person A seinem Sohn (Person B) Grundstücke und Immobilien schenkt und die Schenkung im EU-Ausland stattfindet (die Sachwerte befinden sich in dem jeweiligen Staat), muss Person B diese Schenkung dem Finanzamt in Deutschland melden ?

      2) Ist eine eventuelle Meldepflicht beim deutschen Finanzamt gegeben auch wenn der aktuelle Geldwert der genannten Sachwerte unterhalb der Summe befindet bei der eine Versteuerung greifen würde bzw. keine Schenkungssteuer anfallen würde ?

      3) Sollte unter allen Umständen hierfür eine Meldepflicht bestehen, muss in diesem Fall der Schenkende darlegen, woher er das Vermögen für die Schenkung bekommen hat ?

      Antworten bitte nach bestem Wissen (und Gewissen) ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.12.14 23:14:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke mal für solche Fachfragen wendet man sich nicht 15.28 Uhr am 24.12.2014 an die verehrten WO User.

      Zudem sollte man es bei solchem Hintergrund der Fachfragen vielleicht doch mal mit einem international erfahrenen Steuerberater versuchen als sich hier unverbindliche kostenlose "Hausfrauentipps" einzuholen.
      Avatar
      schrieb am 25.12.14 01:07:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.645.974 von Antonio_mesto am 24.12.14 15:28:06
      Zitat von Antonio_mesto: 1) Wenn Person A seinem Sohn (Person B) Grundstücke und Immobilien schenkt und die Schenkung im EU-Ausland stattfindet (die Sachwerte befinden sich in dem jeweiligen Staat), muss Person B diese Schenkung dem Finanzamt in Deutschland melden ?

      2) Ist eine eventuelle Meldepflicht beim deutschen Finanzamt gegeben auch wenn der aktuelle Geldwert der genannten Sachwerte unterhalb der Summe befindet bei der eine Versteuerung greifen würde bzw. keine Schenkungssteuer anfallen würde ?

      3) Sollte unter allen Umständen hierfür eine Meldepflicht bestehen, muss in diesem Fall der Schenkende darlegen, woher er das Vermögen für die Schenkung bekommen hat ?

      Antworten bitte nach bestem Wissen (und Gewissen) ;)


      Wenn A oder B zum Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland unbeschränkt steuerpfichtig waren: JA

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.12.14 02:25:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jetzt nehmen wir mal an das Person B die Schenkung dem deutschen Fiskus nicht mitteilt bzw. nicht mitteilen möchte (aus welchen Gründen ist unerheblich). Woher sollte der Fiskus rausbekommen, dass da im Ausland eine Schenkung stattgefunden hat ?

      Das einzige Problem welches in diesem Zusammenhang auftreten könnte, wäre, wenn der Beschenkte die Gelderlöse aus dem Verkauf der Schenkung auf ein deutsches Bankkonto transferiert bzw. er das Vermögen investiert und die Einkünfte aus der Investition auf sein Bankkonto überweisen lässt. Er müsste bedingt durch das lückenhafte Bankgeheimnis dem Finanzamt die Einkünfte deklarieren und möglicherweise deren Ursprung offenlegen ?

      Gruß Antonio
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.12.14 15:26:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.648.500 von Antonio_mesto am 26.12.14 02:25:15
      Zitat von Antonio_mesto: Jetzt nehmen wir mal an das Person B die Schenkung dem deutschen Fiskus nicht mitteilt bzw. nicht mitteilen möchte (aus welchen Gründen ist unerheblich). Woher sollte der Fiskus rausbekommen, dass da im Ausland eine Schenkung stattgefunden hat ?


      Unerheblich für die vollzogene Steuerhinterziehung ist auch, warum er das nicht mitteilen möchte...

      Spanien hat vor einigen Jahren mal Daten zur Grundsteuer o.ä. gemeldet, da sind bereits einige Ferienhausbesitzer aufgeflogen....

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten

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      schrieb am 26.12.14 16:02:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.649.868 von Taxadvisor am 26.12.14 15:26:11[/quote]

      Unerheblich für die vollzogene Steuerhinterziehung ist auch, warum er das nicht mitteilen möchte...

      Spanien hat vor einigen Jahren mal Daten zur Grundsteuer o.ä. gemeldet, da sind bereits einige Ferienhausbesitzer aufgeflogen....

      Gruß
      Taxadvisor[/quote]

      Es kommt hierbei einem der Gedanke der Steuerhinterziehung in den Sinn. Verständlich, allerdings gibt es bei Erbschaften und Schenkungen in Abhängigkeit vom Verwandschaftsverhältnis, erhebliche Freibeträge. In dem genannten Fall liegt dieser bei 400000€ (für 10 Jahre)! Für Normalverdiener nicht ganz unerheblich :)

      Aber wenn man du mal vom dem Fall Spanien absiehst, gibt es wohl für den Fiskus keine Möglichkeit an Informationen ranzukommen, sofern keine bilateralen Abkommen existieren die dies explizit regeln ?

      Gruß

      Antonio
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.14 19:23:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.649.991 von Antonio_mesto am 26.12.14 16:02:59
      Zitat von Antonio_mesto: Es kommt hierbei einem der Gedanke der Steuerhinterziehung in den Sinn. Verständlich, allerdings gibt es bei Erbschaften und Schenkungen in Abhängigkeit vom Verwandschaftsverhältnis, erhebliche Freibeträge. In dem genannten Fall liegt dieser bei 400000€ (für 10 Jahre)! Für Normalverdiener nicht ganz unerheblich :)


      Und warum will er die Schenkung dann nicht melden, wenn die Freibeträge nicht überschritten sind?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 00:01:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      warum er die Schenkung nicht offenlegen möchte, auch wenn keine Schenkungssteuer zu zahlen ist, soll zunächst nicht beachtet werden. Hierbei geht es nicht um Steuerflucht oder Ähnlichem. Interessant ist zu wissen, über welche Wege das FA Informationen von der Schenkung bekommen könnte.

      Gruß

      Antonio
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 00:53:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Antonio,

      sorry, aber dreister kann man ja gar nicht um Beihilfe zur Steuerhinterziehung bitten.
      Dein anderer Thread (http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1204526-1-10/auto…) passt auch sehr gut dazu.
      Die Finanzbehörde liest sicher auch hier im Forum mit, ist dir das bewusst?

      Interessant ist zu wissen, über welche Wege das FA Informationen von der Schenkung bekommen könnte.
      Ja klar. Und deshalb unterliegt die Vorgehensweise der Steuerfahndung auch - zu Recht - der Geheimhaltung.

      Stefan


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