ZAPF CREATION - KGV 4,1 und der Turnaround schreitet voran (Seite 137)
eröffnet am 07.01.15 16:27:46 von
neuester Beitrag 24.04.24 15:16:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 59.237.095 von Returnhunter am 16.11.18 21:20:42Hi !
Bevor euer Streit eskaliert.
Ich empfehle die Tagesordnung 2017 genau zu lesen.
Insbesondere den Bericht des Vorstands zum genehmigten Kapital.
valuedeal.
Bevor euer Streit eskaliert.
Ich empfehle die Tagesordnung 2017 genau zu lesen.
Insbesondere den Bericht des Vorstands zum genehmigten Kapital.
valuedeal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.231.065 von longitudinalwelle am 16.11.18 11:19:37Woher stammt die Info? Ich kann mir das nicht vorstellen
Zitat von longitudinalwelle: Die Anfechtungsklage wurde bereits abgewiesen ...
Da steht, dass es insbesondere bis 10% zulässig ist.
Das bedeutet ja nicht im Umkehrschluss, dass es über 10% grundsätzlich nicht zulässig ist.
Das bedeutet ja nicht im Umkehrschluss, dass es über 10% grundsätzlich nicht zulässig ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.232.124 von SquishyLady am 16.11.18 12:54:01Was liest sich daran anders?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.231.155 von Gluese am 16.11.18 11:27:52
4Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Liest sich aber irgendwie anders!
Zitat von Gluese: Gem. § 186 Aktiengesetz ist der Ausschluss nur bis zu 10% des Grundkapitals möglich.
4Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Liest sich aber irgendwie anders!
Gem. § 186 Aktiengesetz ist der Ausschluss nur bis zu 10% des Grundkapitals möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.230.819 von Gluese am 16.11.18 10:58:32Die Anfechtungsklage wurde bereits abgewiesen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.230.762 von longitudinalwelle am 16.11.18 10:55:09Das ist rein rechtlich gar nicht möglich.
Da kann sich die Gesellschaft schon mal auf Klagen einstellen.
Da kann sich die Gesellschaft schon mal auf Klagen einstellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.230.693 von Gluese am 16.11.18 10:50:00Genau das ist hier eben nicht der Fall, das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden! Herrschaftszeiten
Siehe GB 2017 Seite 8 Punkt 3.3
Siehe GB 2017 Seite 8 Punkt 3.3
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.230.405 von longitudinalwelle am 16.11.18 10:33:27Eine 50% KE geht ja nur mit Bezugsrecht für die Altaktionäre.
Das Bezugsrecht kann nur ausgeschlossen werden für 10%ige KEs.
Das Bezugsrecht kann nur ausgeschlossen werden für 10%ige KEs.
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