checkAd

    ZAPF CREATION - KGV 4,1 und der Turnaround schreitet voran (Seite 164)

    eröffnet am 07.01.15 16:27:46 von
    neuester Beitrag 24.04.24 05:01:48 von
    Beiträge: 2.943
    ID: 1.205.375
    Aufrufe heute: 26
    Gesamt: 313.515
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A2TSMZ8 · WKN: A2TSMZ · Symbol: ZPF
    31,00
     
    EUR
    +0,65 %
    +0,20 EUR
    Letzter Kurs 23.04.24 Hamburg

    Werte aus der Branche Konsum

    WertpapierKursPerf. %
    15,530+68,91
    1,0000+47,06
    21.500,00+27,22
    2,4000+14,01
    4,1400+12,13

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 164
    • 295

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.09.18 14:51:06
      Beitrag Nr. 1.313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.601.217 von straßenköter am 03.09.18 13:30:52
      Zitat von straßenköter: Sorry Mike, ich wollte Dich nicht beleidigen.


      Alles gut. Ich kenne das auch.
      Aber wie du schon sagtest, ist dieser Thread ziemlich gut aber hat auch viele unterschiedliche Ansichten. Da auch anscheinend viele User sehr aktiv sind, wird es manchmal schwierig alles im Auge zu behalten.

      Danke auch für deine sehr informativen Ausführungen bezüglich der Strukturmaßnahmen.

      "Wer das Angebot nicht annimmt, kann seine Aktien behalten und bekommt im Gegenzug eine jährliche Ausgleichszahlung (zu Deutsch: Garantiedividende), die in der Regel bei Abschluss des Vertrags zwischen 3-5% liegt."

      Danke, das wusste ich auch noch nicht. Wie lang geht diese Dividendenzahlung? Ich meine, die kann man ja nicht auf unbestimmte Zeit vereinbaren. Hat man die Möglichkeit, jederzeit - z.B. nach zwei Jahren in denen man Dividende erhalten hat - die Aktien dennoch an den Hauptaktionär zu verkaufen (dann nur im Rahmen direkter Kontaktaufnahme etwa?)?

      Bezüglich weiteren Handelns in Hamburg: Kann man denn dort vorab schon mal anfragen, ob geplant ist, dass die Aktie dort weiter gehandelt wird? Vielleicht können die ja schon vorab eine Info geben.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 21:39:00
      Beitrag Nr. 1.312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.605.048 von Returnhunter am 03.09.18 21:08:04
      Zitat von Returnhunter: Bei MAN hat volkswagen jedoch den bgav gekündigt. Sowas kommt schon mal vor. Ich gkaube bei der Ölmühle Hamburg gab es das auch, oder verwechsele ich die?


      Die Kündigung eines Beherrschungsvertrages ist absolut selten. Bei MAN pfiffen das schon die Spatzen von den Dächern. Der Beherrschungsvertrag bei ADM Hamburg läuft noch, nur das Spruchverfahren ist beendet. Neben MAN gibt es nur noch Creaton, wo es eine Kündigung gab. Hier lag es aber daran, dass der Großaktionär unmittelbar vor dem Squeeze Out den Kurs drücken wollte.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 21:30:30
      Beitrag Nr. 1.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.604.370 von Nachrichtendienstler am 03.09.18 20:01:52du hast eine BM.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 21:08:04
      Beitrag Nr. 1.310 ()
      Bei MAN hat volkswagen jedoch den bgav gekündigt. Sowas kommt schon mal vor. Ich gkaube bei der Ölmühle Hamburg gab es das auch, oder verwechsele ich die?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 20:01:52
      Beitrag Nr. 1.309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.601.217 von straßenköter am 03.09.18 13:30:52Hey Straßenköter, danke für deinen Beitrag. Verfolge den Thread grundsätzlich wegen meinen Zapf-Aktien, habe aber mal ne Frage konkret an dich weil du kürzlich geschrieben hast, dass du selber mit anderen ein Übernahmeangebot über den Bundesanzeiger veröffentlicht hast. Nehme dadurch -und deine erstellten Beiträge- einfach mal an, dass du jetzt nicht mehr unbedingt der typische "Kleinanleger" bist. Handelst du in diesem Zusammenhang bzw. generell mit größeren Aktienpaketen noch als Privatinvestor oder führst du diese in einem/r Gewerbe/Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) durch? Konnte im allgemeinen dazu nichts wirklich im Forum finden und das Thema interessiert mich. Ist ja steuerlich ab einer gewissen Größe fast schon eine Notwendigkeit oder? Kann dazu jemand sonst villt. aus eigenen Erfahrungen was sagen? Gerne auch als PN, falls hier im Thread nicht so gerne gesehen. Danke, LG
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 13:30:52
      Beitrag Nr. 1.308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.600.230 von MikeMi-1 am 03.09.18 11:47:49
      Zitat von MikeMi-1: Danke für die doch so direkten Worte.
      Nicht jeder ist Profi in diesem Bereich und man versucht sich - Tag für Tag aufs Neue - zu belesen und besser zu werden.

      Mit meinem wenn, hätte und aber möchte ich sowohl für mich als auch für anderen, die sich vielleicht nicht so perfekt mit der Thematik auskennen, Möglichkeiten aufzeigen.
      Das Forum ist genau dafür da um Infos auszutauschen und damit schlauer und besser zu werden.

      Daher finde ich deine Antwort etwas unpassend.
      Aber egal, darum soll es nicht gehen.

      Bezüglich Beherrschungsvertrag/Gewinnabführungsvertrag kenne ich mich tatsächlich kaum aus. Habe mich jetzt etwas eingelesen. Scheint ja so, dass man - wenn man so etwas machen will - auch eine Abfindung / Ausgleichszahlung an die restlichen Aktionäre leisten muss.

      Was ich nicht ganz verstehe: Squeeze out geht ja nur ab 90-95%. Hier erhalten die Rest-Aktionäre eine Abfindung.

      Ein Beherrschungsvertrag/Gewinnabführungsvertag geht mit 75% Mehrheit in der HV. Erfolgt dann hier ebenfalls eine Abfindung wie bei einem Squeeze out?
      Ich verstehe den Zusammenhang hier nicht so ganz.


      Sorry Mike, ich wollte Dich nicht beleidigen. Es kam in der Tat scheiße von mir rüber. Ich bin halt in manchen Threads echt ein bißchen müde und genervt, wenn alles 1000x durchgekaut wird. Der Zapf-Thread ist ein grundsätzlich hochwertiger Thread. Zum einen gibt es unheimlich Viele, die die fundamentale Situation sehr gut beleuchtet haben, so dass es eigentlich keine Bewertungsfragen hinsichtlich der fundamentalen Situation geben sollte. Zum anderen finden sich hier sehr viele kompetende User zusammen, die sich mit sämtlichen Strukturmaßnahmen sehr gut auskennen, die auch schon ihre Meinung zu Bewertungsfragen im Falle von Strukturmaßnahmen geäußert haben. Insofern merkt man es dann sofort, wenn jemand keine Erfahrungswerte besitzt. Eigentlich muss man sich einfach mal die letzten 500 Kommentare durchlesen. Dann sollte kaum etwas unbeantwortet bleiben. Auch diejenigen, die sich gut auskennen, müssen natürlich gewisse Annahmen treffen oder Entwicklungen fort schreiben, um zu Aussagen zu gelangen.

      Es ist richtig, dass im Fall der Absicht eines Beherrschungsvertrages ein Gutachter, der in der Praxis eher dem Auftraggeber gewogen ist, eine Abfindung bzw. eine Ausgleichszahlung an die Streubesitzaktionäre ermitteln muss. Das kann aber sicher nicht das Ziel von Larian sein, denn diese Parameter würden den Kurs massiv nach oben jagen. Genau deshalb macht er ja gerade ein Delisting, weil bei Delistings nach wie vor der rationale Verstand bei Vielen aussetzt, für die eine Illiquidität eigentlich unerheblich wäre. Der Prozeß der Ermittlung einer Abfindung im Fall eines Squeeze Outs oder eines Beherrschungsvertrages ist in der Tat identisch. Die erforderlichen Stimmrechte sind wie Du richtig schreibst unterschiedlich.

      Ich habe noch eine Standardzusammenfassung für Strukturmaßnahmen. Vielleicht hilft die noch weiter:

      30%: Kauft ein Aktionär 30% oder mehr Prozent an einem anderen Unternehmen, ist er verpflichtet allen anderen Unternehmen ein Übernahmeangebot zu unterbreiten (Voraussetzung: Aktie notiert im regulierten Markt, also nicht Freiverkehr). Dabei muss das Angebot Vorerwerbe der letzten 12 Monate berücksichtigen, d.h. hat der Käufer in den letzten Monaten zu einem höheren Kurs als derzeit Aktien gekauft, muss er den höheren Preis anbieten. Fanden keine Vorerwerbe oder keine Käufe oberhalb des derzeitigen Kurs statt, muss als Untergrenze der volumengewichtete Kursdurchschnitt der letzten drei Monate geboten werden (also der durchschnittliche Handelskurs der letzten drei Monate).

      75%: Ab 75% Besitz kann ein Aktionär einen so genannten Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrag (BGAV) einfordern. Das führt dazu, dass der Hauptaktionär beim Unternehmen schalten und walten kann wie er möchte, aber auch für Verluste des Unternehmens geradestehen muss. Im Rahmen des Abschlusses des BGAV muss er den restlichen Aktionären ein Abfindungsangebot unterbreiten, wobei die Abfindung von einem (vermeintlich) neutralen Gutachter berechnet wird. Als Untergrenze muss auch hier der 3-Monatsschnitt fixiert sein. Wer das Angebot nicht annimmt, kann seine Aktien behalten und bekommt im Gegenzug eine jährliche Ausgleichszahlung (zu Deutsch: Garantiedividende), die in der Regel bei Abschluss des Vertrags zwischen 3-5% liegt. Das Gutachten kann im Rahmen einer Spruchstelle überprüft werden, wobei sich diese Überprüfung in der Regel über Jahre sich hinzieht. Während dieser Zeit ist der Hauptaktionär verpflichtet immer und jederzeit Aktien zum Gutachterwert zurückzunehmen. Der Gutachterwert stellt somit im Grunde einen Tiefstkurs dar, der außer in Panikreaktionen auch an der Börse nicht unterschritten wird. Ein BGAV ist vom Hauptaktionär grundsätzlich kündbar (frühestens nach 5 Jahre), was in der Praxis aufgrund der häufig stattfindenden Verzahnung der beteiligten Unternehmen bislang noch nicht vorkam.

      90%/95%: Ab 90 bzw. 95% kann der Hauptaktionär fordern, dass ihm die restlichen Aktien übertragen werden müssen (Squeeze Out = SO). Auch hierfür muss ein Gutachten erstellt werden, in dem ein Abfindungsbetrag ermittelt wird und auch wie zuvor dient der Kursschnitt der letzten Monate als Untergrenze. Wenn man also nach Ankündigung eines SO Aktien zum Durchschnittskurs der letzten Monate bekommt, ist es quasi eine fast kostenlose Spekulation auf eine höhere Abfindung, wobei die gutachterliche Berechnung etwa 3 Monate Zeit benötigt. In der Praxis wird man tendenziell immer einige Prozent auf den Durchschnittspreis hinzu bezahlen müssen. Nach Durchführung des SO, also nach der Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär, kann auch hier über eine gerichtliche Überprüfung des Abfindungsbetrags auf Fehler im Gutachten überprüft werden. Dabei werden Nachzahlungen mit 5% p.a. verzinst.

      Delisting: In vielen fortgeschrittenen Übernahmesituationen versucht der Großaktionär den Streubesitz zu verunsichern, indem er ein Delisting der Aktie initiiert. Sofern die Aktie nicht nur im Freiverkehr notiert, ist der Großaktionär verpflichtet, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, wobei als Kursuntergrenze der volumengewichtete 6-Monatsschnitt geboten werden muss. In der Regel kann die Aktie auch nach einem Delisting an der Börse Hamburg weitergehandelt werden, weil die Börse Hamburg fast immer eine Notiz freiwillig aufrecht erhält. Aus diesen Börsenlistings entspringen für die Emittenten keine Verpflichtungen. Mit einem Delisting wird der Informationspflicht gegenüber den Aktionären häufig nur noch über die Veranstaltung der HV und der Veröffentlichung eines GB nachgekommen. Bis auf in wenigen Ausnahmen zielen diese Maßnahmen auf den Erhalt der restlichen Aktien, so dass am Ende häufig ein Squeeze Out steht.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 11:47:49
      Beitrag Nr. 1.307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.592.063 von straßenköter am 01.09.18 19:44:31Danke für die doch so direkten Worte.
      Nicht jeder ist Profi in diesem Bereich und man versucht sich - Tag für Tag aufs Neue - zu belesen und besser zu werden.

      Mit meinem wenn, hätte und aber möchte ich sowohl für mich als auch für anderen, die sich vielleicht nicht so perfekt mit der Thematik auskennen, Möglichkeiten aufzeigen.
      Das Forum ist genau dafür da um Infos auszutauschen und damit schlauer und besser zu werden.

      Daher finde ich deine Antwort etwas unpassend.
      Aber egal, darum soll es nicht gehen.

      Bezüglich Beherrschungsvertrag/Gewinnabführungsvertrag kenne ich mich tatsächlich kaum aus. Habe mich jetzt etwas eingelesen. Scheint ja so, dass man - wenn man so etwas machen will - auch eine Abfindung / Ausgleichszahlung an die restlichen Aktionäre leisten muss.

      Was ich nicht ganz verstehe: Squeeze out geht ja nur ab 90-95%. Hier erhalten die Rest-Aktionäre eine Abfindung.

      Ein Beherrschungsvertrag/Gewinnabführungsvertag geht mit 75% Mehrheit in der HV. Erfolgt dann hier ebenfalls eine Abfindung wie bei einem Squeeze out?
      Ich verstehe den Zusammenhang hier nicht so ganz.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.09.18 19:44:31
      Beitrag Nr. 1.306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.589.693 von MikeMi-1 am 01.09.18 11:02:49
      Zitat von MikeMi-1: Ich würde an seiner Stelle bis zur Kündigung keine oder nur geringe Mengen aufkaufen, da hier ja sonst DD Meldungen nötig wären. Bis dahin kann er ja bestimmten anderen Personen (die keine DD-Meldung machen müssen und auch noch unter der 25% sind) auftragen, fleißig einzusammeln. Nach den 6 Wochen kann er dann diese ohne Probleme abkaufen und muss keine Meldung machen und keiner weiß, wo er steht. Da reichen ja quasi schon zwei Personen, die bis knapp unter 25% einkaufen (falls möglich) und er käme den Prozenten für einen SO schon sehr viel näher.
      Denn ich denke, dass aktuell doch so einige Aktionäre sich von ihren Anteilen trennen werden. Besser jetzt 20 EUR statt später gar nichts mehr wenn es von der Börse geht. Bzw. mit mehr Stress verbunden, falls nach der Kündigung kein Handel von einem anderen Handelsplatz mehr stattfindet.

      Bezüglich der Kündigung bin ich zwiegespalten:

      1. Jetzt noch verkaufen --> einfachste Möglichkeit, da zumindest noch deutlicher Handel stattfindet

      2. Behalten und hoffen, dass an einem anderen Handelsplatz danach noch gehandelt wird (zu besseren Konditionen in der Zukunft).

      3. Behalten und auf ein Übernahmeangebot hoffen (wobei hier der Kurs sicherlich nicht sehr viel höher als aktuell sein wird)

      4. Behalten und auf ein direktes Angebot warten (was ja aber dem Punkt 3 gleich kommt). Wobei diejenigen mit kleinen Anteilen (bis 100k EUR würde ich mal schätzen) sicherlich kein individuelles Angebot erhalten werden.

      5. Behalten und darauf hoffen, dass in den nächsten Jahren ordentliche Dividenden gezahlt werden. Und diese erhalten schließlich alle Aktionäre gleichermaßen und es tut Larian nicht so weh, da er den Löwenanteil abbekommt (zumindest deutlich mehr als jetzt).

      Problematisch wird es nur mit einem Gewinnabführungsvertrag. Ich kenne mich hier nicht im Detail aus aber dadurch ließe sich ja das Geld aus dem Unternehmen bringen, ohne die Aktionäre zu beglücken. Und für solch einen Beschluss bedarf es meiner Meinung nach nur einer 75% Mehrheit der HV. Und das ist doch ein ganzes Stück vor einem SO.


      Wie wäre es, anstelle von hätte, wenn und aber, Dir einfach mal zu überlegen, was die Aktie wert ist und auf dieser Basis zu entscheiden, ob Du die Aktie behälst?

      Beim Beherrschungsvertrag kann ich Dir bestätigen, dass Du Dich nicht auskennst. Was passiert denn bitte beim Beherrschungsvertrag so Schlimmes? Wie hoch schätzt Du die Abfindung, wie hoch die Ausgleichszahlung?
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.09.18 11:30:12
      Beitrag Nr. 1.305 ()
      Mike deine Antwort klingt logisch
      Lieber 20 als nach Jahren viell.xx
      Aber entscheidend ist wie hoch wird das xx sein

      Für Kleinanleger mit 100 Stück
      Dürfte es egal sein
      Für Leute mit 250 sind 2euro trotzdem eine Hausnummer

      Und sind es 2 Jahre,viell ja schneller
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.09.18 11:02:49
      Beitrag Nr. 1.304 ()
      Ich würde an seiner Stelle bis zur Kündigung keine oder nur geringe Mengen aufkaufen, da hier ja sonst DD Meldungen nötig wären. Bis dahin kann er ja bestimmten anderen Personen (die keine DD-Meldung machen müssen und auch noch unter der 25% sind) auftragen, fleißig einzusammeln. Nach den 6 Wochen kann er dann diese ohne Probleme abkaufen und muss keine Meldung machen und keiner weiß, wo er steht. Da reichen ja quasi schon zwei Personen, die bis knapp unter 25% einkaufen (falls möglich) und er käme den Prozenten für einen SO schon sehr viel näher.
      Denn ich denke, dass aktuell doch so einige Aktionäre sich von ihren Anteilen trennen werden. Besser jetzt 20 EUR statt später gar nichts mehr wenn es von der Börse geht. Bzw. mit mehr Stress verbunden, falls nach der Kündigung kein Handel von einem anderen Handelsplatz mehr stattfindet.

      Bezüglich der Kündigung bin ich zwiegespalten:

      1. Jetzt noch verkaufen --> einfachste Möglichkeit, da zumindest noch deutlicher Handel stattfindet

      2. Behalten und hoffen, dass an einem anderen Handelsplatz danach noch gehandelt wird (zu besseren Konditionen in der Zukunft).

      3. Behalten und auf ein Übernahmeangebot hoffen (wobei hier der Kurs sicherlich nicht sehr viel höher als aktuell sein wird)

      4. Behalten und auf ein direktes Angebot warten (was ja aber dem Punkt 3 gleich kommt). Wobei diejenigen mit kleinen Anteilen (bis 100k EUR würde ich mal schätzen) sicherlich kein individuelles Angebot erhalten werden.

      5. Behalten und darauf hoffen, dass in den nächsten Jahren ordentliche Dividenden gezahlt werden. Und diese erhalten schließlich alle Aktionäre gleichermaßen und es tut Larian nicht so weh, da er den Löwenanteil abbekommt (zumindest deutlich mehr als jetzt).

      Problematisch wird es nur mit einem Gewinnabführungsvertrag. Ich kenne mich hier nicht im Detail aus aber dadurch ließe sich ja das Geld aus dem Unternehmen bringen, ohne die Aktionäre zu beglücken. Und für solch einen Beschluss bedarf es meiner Meinung nach nur einer 75% Mehrheit der HV. Und das ist doch ein ganzes Stück vor einem SO.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 164
      • 295
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ZAPF CREATION - KGV 4,1 und der Turnaround schreitet voran