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    Der Anfang vom Ende für Social Trading? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.15 10:07:23 von
    neuester Beitrag 28.01.15 16:45:35 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.205.933
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      Avatar
      schrieb am 15.01.15 10:07:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was in der Branche hinter vorgehaltener Hand schon länger erwartet wurde, könnte nun Wirklichkeit werden. Die FCA (UK) hat neue Richtlinien veröffentlicht, was ihrer Meinung nach unter Vermögensverwaltung fällt. Und meint damit ganz konkret Copy Trading-Anbieter, wo Orders der Trader automatisch kopiert werden im Konto der Follower.

      Hier geht es zum Artikel:

      http://forexmagnates.com/fca-issues-guidance-copy-trading-co…

      Wird sich jetzt natürlich zeitlich wieder hinziehen bis konkrete Auswirkungen spürbar werden. Aber das könnte der Anstoß für ein weitaus strengeres Korsett für Social-Trading Anbieter sein.

      Was meint ihr, wie interpretiert ihr diese Richtlinien?

      vG
      Michael Hinterleitner
      www.brokerdeal.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 12:42:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum reagiert man jetzt erst? Wikifolio und Co haben den Status eines Vermögensverwalters
      Für mich ist es unerklärlich, warum man jetzt erst reagiert.

      Die BaFin stellt sehr strenge Anforderungen an Vermögensverwalter. Mindestens drei Jahre Tätigkeit in leitender Stellung eines zugelassenen Finanzdienstleiters im Bereich Vermögensverwaltung - Barvermögen von 250.000 EUR - so mein Kenntnisstand, wenn er nicht bereits überholt ist. In der Praxis kommen dann noch so einige Schikanen dazu bis die Zulassung erteilt ist. Die Zulasung kann jederzeit von der BaFin entzogen werden. Und dann darf man kein fremdes Geld mehr verwalten.

      Vermögensverwalter ist zu unterscheiden vom Vermögensberater. Vermögensberater verwaltet kein Geld, sondern erhalt ein Honorar für eine Beratung, wenn er bspw. ein Wertpapier empfiehlt. Auch das ist genehmigungspflichtig. Anders sieht es aus, wenn kein Honorar erhoben wird und die Beratung kostenlos erfolgt. Das kann jeder machen.

      Wikifolio & Co. nehmen Geld in Verwaltung und erhalten dafür eine Verwaltungsgebühr. Damit erfüllen sie den Status eines Vermögensverwalters.

      Für mich absolut unverständlich, dass jeder Amateur, der noch nie professionell Geld verwaltet hat und sich vielleicht erst ein halbes Jahr mit Börse beschäftigt, dann hier "professionell" Geld verwalten darf.

      Auch Anleger, die vielleicht privat sehr erfolgreich sind, gehen mit fremden Geld immer anders um als mit dem eigenen. Abgesehen davon, kennen diese Anleger den Druck nicht, wenn die Performance nicht stimmt und gehen dann meist höhere Risiken ein, um die Performance wieder auf Vordermann zu bringen. Zudem wird dann häufig Geld abgezogen, wenn die Performance nicht stimmt. Damit könnnen sehr viele Anleger, auch professionelle Fondsmanager nicht umgehen.

      Generell bin ich kein Gegner dieser "Wikifolio & Co"-Idee. Dennoch müßten hier strengere Zulassungsregeln gelten und vor allem eine Aufsicht gewährleistet sein. Wer will aber schon ein wikifolio mit 100.000 EUR beaufsichtigen? Niemand! Weil hier der Aufwand zu groß ist und das Anlagevolumen viel zu klein.

      Früher oder später wird diese Art von Vermögensverwaltung verschwinden. Vorstellbar ist, keine neuen Wikifolios mehr zuzulassen und dann werden es automaitsch immer weniger.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.15 19:50:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.784.259 von DonVladimir am 15.01.15 12:42:14"Wikifolio & Co. nehmen Geld in Verwaltung und erhalten dafür eine Verwaltungsgebühr. Damit erfüllen sie den Status eines Vermögensverwalters."

      Sie nehmen nicht direkt Geld von Anlegern.

      "wo Orders der Trader automatisch kopiert werden im Konto der Follower."

      Bei wikifolio nicht möglich.

      " Wer will aber schon ein wikifolio mit 100.000 EUR beaufsichtigen?"

      Muss auch niemand. Der Anleger kauft ein börsennotiertes Zertifikat. Das unterliegt der Aufsicht der Bafin.

      Der Anleger partizipiert von den Kursschwankungen des Zerifikates. Direkt in das wikifolio legt er nicht an.

      Am Besten, mal mit dem wikifolio-Konzept beschäftigen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 04:36:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.790.367 von debull am 15.01.15 19:50:50
      Zitat von debull: Am Besten, mal mit dem wikifolio-Konzept beschäftigen.


      Am besten Du beschäftigst Dich einmal mit den BaFin Bestimmungen für Vermögensverwalter, da wird dann vieles klarer.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 05:32:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.781.706 von BrokerDeal am 15.01.15 10:07:23Das wäre schrecklich!

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      Avatar
      schrieb am 16.01.15 07:51:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.792.686 von DonVladimir am 16.01.15 04:36:53
      Zitat von DonVladimir:
      Zitat von debull: Am Besten, mal mit dem wikifolio-Konzept beschäftigen.


      Am besten Du beschäftigst Dich einmal mit den BaFin Bestimmungen für Vermögensverwalter, da wird dann vieles klarer.


      wikifolio hat nichts mit Vermögensverwaltung zu tun.
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 10:22:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.792.686 von DonVladimir am 16.01.15 04:36:53Da dir offensichtlich nicht klar ist, was "Vermögensverwaltung" eigentlich bedeutet, hier die Definition:

      "1. Der Tatbestand der Finanzportfolioverwaltung

      § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) definiert die Finanzportfolioverwaltung als die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

      Der gesetzliche Tatbestand umfasst daher die folgenden Merkmale:
      Verwaltung einzelner Vermögen,
      in Finanzinstrumente angelegt,
      für andere,
      mit Entscheidungsspielraum."

      http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkbl…

      Das soll also wikifolio machen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 13:36:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.794.489 von debull am 16.01.15 10:22:33
      Zitat von debull: Da dir offensichtlich nicht klar ist, was "Vermögensverwaltung" eigentlich bedeutet, hier die Definition:

      "1. Der Tatbestand der Finanzportfolioverwaltung

      § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) definiert die Finanzportfolioverwaltung als die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

      Der gesetzliche Tatbestand umfasst daher die folgenden Merkmale:
      Verwaltung einzelner Vermögen,
      in Finanzinstrumente angelegt,
      für andere,
      mit Entscheidungsspielraum."

      http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkbl…

      Das soll also wikifolio machen?


      Und genau das macht wikifolio!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 13:58:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.794.489 von debull am 16.01.15 10:22:33
      Zitat von debull: Da dir offensichtlich nicht klar ist, was "Vermögensverwaltung" eigentlich bedeutet, hier die Definition:

      "1. Der Tatbestand der Finanzportfolioverwaltung

      § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) definiert die Finanzportfolioverwaltung als die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

      Der gesetzliche Tatbestand umfasst daher die folgenden Merkmale:
      Verwaltung einzelner Vermögen,
      in Finanzinstrumente angelegt,
      für andere,
      mit Entscheidungsspielraum."

      http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkbl…

      Das soll also wikifolio machen?
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 14:29:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.796.919 von DonVladimir am 16.01.15 13:36:42"Und genau das macht wikifolio! "

      Bitte belegen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 15:01:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Social Trading war in Fachkreisen von Anfang an umstritten, inwieweit dies tatsächlich Vermögensverwaltung ist und wo hier die Grenze liegt.

      Ähnliche Diskussion hatte man ja vor ein paar Jahren bei professionellen Tradern. Sind diese Gewerbetreibende oder nicht und unterliegen diese dann der Gewerbesteuer? Dann würde auch die Abgeltungssteuer nicht mehr ziehen, sondern der persönliche Einkommensteuersatz - Rentensteuer wäre fällig - und, und, und.
      Dieses Thema hat sich Gott sei Dank etwas abgekühlt.

      Beim Social Trading, so wie es wikifolio betreibt, sehe ich hier keinen wesentlichen Unterschied zu einem Wertpapierfonds oder einer Vermögensverwaltung. Bisher ist wikifolio für Banken und Vermögensverwalter keine Konkurrenz. Sieht man sich die Performance der wikifolios an, dann ist die Performance der wikifolios in der Breite eher bescheiden. Das Volumen der wikifolios ist für den Gesamtmarkt Vermögensverwaltung absolut unbedeutend.

      Ich bin aber der Meinung, wenn wikifolio wesentlich bedeutender wird, dann wird der Druck der Banken und der Vermögensverwalter deutlich zunehmen, diese Produkte einzuschränken.

      Wir werden sehen, was die Zukunft bringt.
      Ich persönlich würde mich freuen, wenn Social Trading am Leben bleibt, denn was andere Trader so treiben ist, immer wieder interessant.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.01.15 15:14:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.797.879 von DonVladimir am 16.01.15 15:01:30Schöner Text. Der Beleg fehlt weiterhin.

      Gehört aber eigentlich nicht zum Thema. Mich stört nur, wenn jemand Falsches mit einem Tatsachenanspruch in die Welt setzt.
      Avatar
      schrieb am 23.01.15 07:36:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.797.879 von DonVladimir am 16.01.15 15:01:30Was ist denn Rentensteuer?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.15 10:51:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.859.295 von trenuk01 am 23.01.15 07:36:29
      Zitat von trenuk01: Was ist denn Rentensteuer?


      Es muss natürlich "Rentenbeiträge" heißen und nicht "Rentensteuer"
      Avatar
      schrieb am 28.01.15 15:05:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      DonVladimir, du machst mir einen etwas gestressten, um nicht zu sagen frustrierten Eindruck:

      - Du argumentierst gegen etwas, das deiner Meinung nach verboten gehört, obwohl du weder Jurist, noch Richter, noch Exekutivbeamter bist (nehme ich mal an).

      - Wikifolio ist kein "Geheimtipp" aus dem Graumarktbereich. Die Zukunft von Wikifolio wird so aussehen, wie die maßgeblichen Stellen das sehen. Punkt.

      - Davon abgesehen ist stören mich ein paar Punkte in Deiner Argumentation: Du berufst Dich (offenbar zu Unrecht) auf irgendwelche Gesetze die gelten müssten, und Anforderungen die Vermögensverwalter erfüllen müssten.
      Jeder der nicht ganz weltfremd ist, weiß dass die Gesetze aussehen, wie sie aussehen, weil die Banken und Versicherungen das so wünschen. Irgendwelche Anforderungen an Vermögensverwalter dienen sicher nicht dem Schutz des Anlegers, sondern dazu, sich Konkurrenz vom Hals zu schaffen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.15 16:45:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.910.940 von doktor faust am 28.01.15 15:05:59@DonVladimir: Sorry, ich hatte bei der Erstellung des Beitrags dein vorletztes posting noch nicht gelesen. Das klang schon versöhnlicher und überhaupt nicht mehr frustriert.
      Das die Banken sich bei zunehmender Bedeutung von Wikifolio etwas (negatives) einfallen lassen, ist zu befürchten.


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