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    Wird Kaufvertragswiderruf erst gültig mit Rücksendung der Ware? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.02.15 14:19:38 von
    neuester Beitrag 16.02.15 10:13:57 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.207.664
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      schrieb am 14.02.15 14:19:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kleinen Marken-Elektronikartikel (Akku) bestellt, 30€, auf Rechnung.

      Billiges Immitat wurde geliefert.

      Habe den Kaufvertrag widerrufen, Rücksendekosten müßte der Händler tragen, da falsche Ware geliefert wurde.

      Frage: Ist der Widerruf des Kaufvertrages nur gültig, wenn ich die Ware auf meine Kosten zurücksende - das Geld sehe ich nicht wieder.

      Händler beantwortet meine Mails nicht und ist im Web für ebensolche Geschäftspraktiken bekannt.(Hab ich leider zu spät gegoogelt)

      Also abwarten - oder Ware auf eigene Kosten zurücksenden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 15:00:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.071.491 von procedo am 14.02.15 14:19:38Hallo,

      stell mal bitte die Widerspruchsbelehrung die Du entweder beim Kauf per Email erhalten hast oder der Sendung beilag hier ein.

      Wann war der Kauf denn?
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 15:15:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Widerruf ist übrigens ab Deinem Widerruf gültig, die Rückerstattung bekommst Du aber erst sobald der Händler die Ware wieder in Händen hält.
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 15:28:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Chives,

      danke für Deine Antwort.

      Die Geschäftsbedingungen der Firma beantworten meine Frage nicht.

      Da ich die Ware noch nicht bezahlt habe, geht es auch nicht um eine Rückerstattung des Kaufpreises, sondern nur darum, ob ich den Akku auf meine Kosten zur Fristwahrung zurückschicken muß.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 15:37:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.071.782 von procedo am 14.02.15 15:28:17Hi,

      ach stimmt, Du hast auf Rechnung gekauft. Genaue Angaben zu Retoure lagen der Sendung also nicht bei?

      Normal ist es so, dass Du die Rücksendekosten erstmal trägst (keinesfalls unfrei zurücksenden) und Dich der VK nach Erhalt seines Artikels dann so stellen muss als hätte der Kauf nie stattgefunden.

      Wann hast Du den Widerruf gesendet und schonmal versucht, den Händler telefonisch zu kontaktieren?
      3 Antworten

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      schrieb am 14.02.15 15:49:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.071.803 von Chives am 14.02.15 15:37:56Den Widerruf habe ich vor 3 Tagen losgelassen, keine Reaktion vom Händler, ist auch telefonisch nicht erreichbar.

      Es ärgert mich zwar, aber ich werde die 5€ Einschreibenporto wohl drangeben, um nix zu versäumen.

      Hast Recht, daß eine Rückerstattung vorgeschrieben ist, aber bei dem Vogel - sicher nicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 15:57:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.071.866 von procedo am 14.02.15 15:49:443 Tage sind ja noch nichts ;) auch wenn man sowas natürlich schnell erledigt haben will. Warte mal noch ein paar Tage, Fristen laufen Dir zunächst keine davon zumal Du ja fristgerecht per Mail widerrufen hast.

      PS: man findet fast zu jedem Händler auch negative Stimmen im Netz aber wenn der total daneben wäre gäbs ihn wohl schon nicht mehr.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 16:01:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.071.911 von Chives am 14.02.15 15:57:28Hast vielleicht Recht, habe ja noch ne Woche Zeit und warte die erstmal ab.

      Danke für Deinen Rat

      procedo
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 20:41:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn Du das falsche Produkt erhalten hast, geht es hier nicht um einen Widerruf des Vertrages. Der Händler hat seine Leistungspflicht schlicht noch nicht erfüllt und solange gibt's kein Geld. Wen er die gelieferte Sache zurückhaben will, soll er sich drum bemühen. Ich würde ihm eine Lieferfrist setzen und wenn die abgelaufen ist, vom Vertrag zurücktreten.
      Avatar
      schrieb am 14.02.15 23:08:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      Habe den Kaufvertrag widerrufen, Rücksendekosten müßte der Händler tragen, da falsche Ware geliefert wurde.
      Rechtsgrundlage dafür, dass der Händler die Kosten übernehmen muss? (wohlgemerkt, bei einem Widerruf)

      Wenn Du das falsche Produkt erhalten hast, geht es hier nicht um einen Widerruf des Vertrages.
      Dem hätte ich zugestimmt.
      Nur hat sich der TE aber offenbar für einen Widerruf entschieden, und dann ist es auch einer.
      Je nach Bedingungen (Vertrag, AGB, Widerrufsbelehrung) könnte es dann sein, dass er die Rücksendekosten tragen muss.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.15 16:41:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      ich danke Euch für Eure Einlassungen.

      Ich werde jetzt erstmal abwarten, nachdem ich dem Händler in meinem Widerruf anbot,
      die Ware unfrei zurückschicken bezw. sie für eine Abholung durch ihn bereitzuhalten.

      Bei einer Falschbelieferung muß der Kunde die Rücklieferung grundsätzlich nicht finanzieren.

      Grüße von
      procedo
      Avatar
      schrieb am 15.02.15 17:05:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.073.747 von reckoner am 14.02.15 23:08:01
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Nur hat sich der TE aber offenbar für einen Widerruf entschieden, und dann ist es auch einer.
      Je nach Bedingungen (Vertrag, AGB, Widerrufsbelehrung) könnte es dann sein, dass er die Rücksendekosten tragen muss.


      Das eine schließt das andere ja nicht aus. Ich würde in jedem Fall mitteilen, dass das Falsche geliefert wurde und eine Frist setzen, damit klar ist, wer hier in der "Bringschuld" ist.
      Avatar
      schrieb am 16.02.15 10:13:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      Bei einer Falschbelieferung muß der Kunde die Rücklieferung grundsätzlich nicht finanzieren.
      Richtig. Nur hast du dich für einen Widerruf entscheiden, das ist etwas anderes.
      Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine solche Widerrufserklärung verbindlich ist, oder ob das erst nach Rücksendung der Ware der Fall ist. Konkret: Hat der Händler aktuelle überhaupt noch einen Anspruch auf Zahlung, oder nur noch auf Rückgabe der Ware?

      Ich würde in einem solchen Fall wohl den Widerruf zurückziehen (bzw. gar nicht mehr erwähnen) und einfach auf korrekte Lieferung bestehen. Alternativ Rücksendung nach vorheriger Kostenerstattung - oder unfrei - anbieten.

      Stefan


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