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    Indische Quellensteuer auf Aktienverkauf (obligatorische Barabfindung) in Höhe von 43,26%? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.15 21:36:50 von
    neuester Beitrag 19.04.15 22:55:43 von
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      schrieb am 18.02.15 21:36:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Aktien Ranbaxy Labs (USY7187Y1166) wurden als obligatorische Barabfindung (Ranbaxy wurde von Sun Pharma übernommen, Beendigung des GDR Programms)ohne mein Zutun und vorherige Info verkauft. Vom Verkaufserlös wurden 43,26% Tax abgezogen was mir als Fehler bzw. Unverschämtheit vorkommt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Die Bank sagt: "wir geben nur weiter".
      Avatar
      schrieb am 19.02.15 00:31:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Den Steuersatz kann man nachvollziehen, siehe unter Ranbaxy und dort die Termination Notice. http://www.adrbnymellon.com/terminated_dr_directory.jsp

      Indische Quellensteuer auf Dividenden ist eigentlich nur 10%, das kann es eigentlich nicht sein. 30% US Quellensteuer auf Dividenden zusätzlich? Aber wieso überhaupt Dividende?

      Ich würde mal die Ranbaxy IR fragen, welche Steuer da zum Tragen kommt und ob eine Erstattung möglich ist.
      http://www.ranbaxy.com/investor-relations/investors-faqs/
      1 Antwort
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      schrieb am 19.02.15 19:57:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.111.538 von honigbaer am 19.02.15 00:31:35vielen Dank für die Info. Nach der Info von BNY Mellon handelt es sich um eine rein indische Steuer (wohl so etwas wie "income tax"). Mit Steuer auf Dividenden kann es nichts zu tun haben, die 43,26% werden ja auf den Verkaufserlös angewandt. Ich werde mal bei Ranbaxy nachfragen; da die ihren Laden verkauft haben (an Sun Pharma), erwarte ich keine große Hilfe, aber manchmal wird man positiv überrascht.
      Erst einmal bin ich noch negativ überrascht (um nicht zu sagen geschockt)von dem Abzug von 43,26% vom Verkaufserlös - und dazu kommt noch deutsche KapSt ohne Anrechnung der indischen Steuer.
      Wenn ich die 43,26% definitiv an den indischen Fiskus abtreten muss, handelt es sich für mich um Abzocke ausländischer Kleinanleger.
      Avatar
      schrieb am 19.02.15 22:39:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zufällig lese ich im aktuellen Börse-Online gerade über ähnliche Probleme anlässlich der Fusion und Sitzverlegung nach Irland von Medtronic. Da wird anlässlich des Aktientauschs (von USA Inc. nach Irland plc) eine Veräußerung der Anteile unterstellt, so dass 30% US Quellensteuer anfallen. Auf Antrag kann man wählen, ob man das als Dividende oder Veräußerung besteuern will und der US-Quellensteuersatz kann auf die Hälfte ermäßigt werden.

      Die Redaktion von Börse-Online kann man auch mit solchen Fragen behelligen, da werden gelegentlich solche Quellensteuerprobleme analysiert und Ranbaxy war ja nicht so ein unbekannter Wert. (Quellensteuer Spanien war ja letztes Jahr bei Dividenden auch ein Thema.)

      Ich glaube auch, dass es nur indische Steuer sein kann, weil bei den GDRs ja die USA gar nicht beteiligt sind.
      1 Antwort
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      schrieb am 19.04.15 22:55:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.123.310 von honigbaer am 19.02.15 22:39:23Es handelt sich definitiv um eine indische Steuer (Quellensteuer).
      Mit einer Korrektur der Abrechnung ist nach Lage der Dinge nicht zu rechnen. Von BNY Mellon wurde mir gesagt, dass lt. deren "local tax accountant" der Steuerabzug in Ordnung sei. Es geht jetzt wohl nur noch darum, wie man sich die zu viel gezahlte Quellensteuer erstatten lassen kann. Dazu habe ich bisher nirgendwo Informationen gefunden. Ich vermute, dass man als erstes eine indische Steuernummer beantragen muss.


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