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    Quellensteuer in Irland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.15 17:50:24 von
    neuester Beitrag 26.01.19 22:30:25 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.207.952
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      schrieb am 19.02.15 17:50:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf Dividenden aus Irland werden 20% Quellensteuer fällig.
      Nach meiner Information besteht mit Deutschland ein DBA.
      Heute wurden mir 20% abgezogen, jedoch erfolgte in D keine Anrechnung von 15% !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.15 18:21:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich vermute, dass musst du in deiner dt Steuererklärung angeben. Dann werden dir die 5% auf deine dt Steuerschuld angerechnet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.15 20:15:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.120.634 von Simonswald am 19.02.15 18:21:54
      Zitat von Simonswald: Ich vermute, dass musst du in deiner dt Steuererklärung angeben. Dann werden dir die 5% auf deine dt Steuerschuld angerechnet.


      15 % würden angerechnet werden.

      jedoch wird ihm in Irland gar keien irische Quellensteuer abgezogen sofern er nicht in Irland ansässig ist.

      sofern dennoch abgezogen wurde/wird einfach das NonResidentForm_V2A Formular in Irland einreichen.

      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/A…
      Avatar
      schrieb am 21.02.15 10:00:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es dürfte einen Zusammenhang mit diesen Formular geben, trotz allem müssten 15% nach DBA verrechnet werden. Werde bei der Depotbank nachhaken.
      Auch für Medronic Aktionäre ist dies für künftige Dividenden wichtig.
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 22:27:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.120.211 von happymuck am 19.02.15 17:50:24Quellensteuer bei Dividenden aus Irland beträgt 20%.
      Anrechenbar sind 0%.
      Rückforderbar sind die vollen 20%.

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      Avatar
      schrieb am 17.03.15 08:20:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau dies entnehme ich meinen bisherigen Abrechnungen.
      Auf der DSW-Seite gibt es jedoch ein Formular das besagt, dass alle mit EU-Wohnsitz steuerfrei sind.
      Hierzu habe ich meine Depotbank befragt, bei der habe ich spätestens am nächsten tag eine Antwort. Allerdings warte ich jetzt schon zwei Wochen, es scheint die Sache ist doch nicht so einfach.
      Avatar
      schrieb am 28.04.15 18:33:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die DAB schreibt :
      Gemäß den bankenübergreifenden Informationssystem WM veröffentlichten Informationen beträgt die reguläre irische Quellensteuer 20%.
      Bei Zahlungen an EU-Bürger und an Ansässige in DBA-Staaten kann die Quellensteuer theoretisch vollständig vermieden werden, wenn eine Namensoffenlegung der Bestände erfolgt.
      Diese Namensoffenlegung wird von unserem Wertpapierabwickler nicht vorgenommen bzw. angeboten.
      In diesem Fall ist es für die auszahlende Stelle nicht ersichtlich, wo sich der Wohnsitz des Empfängers der Dividenden befindet.
      Avatar
      schrieb am 21.01.16 17:26:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      In einigen Börsenmedien wird derzeit durch den Wechsel von Medtronic USA/Irland vermehrt über den Abzug von 20% Quellensteuer berichtet. Unsere superschlauen Banken berichten, dass den irischen Behörden der Wohnsitz und die Aktienbestände gemeldet werden müssen. "In Deutschland bieten nicht alle Depotbanken diesen Service an."
      Es müsste heißen, in Deutschalnd bietet keine Depotbank diesen Service an !
      Damit ist der obige Hinweis unserer Depotbanken und Steuerbehörden hinfällig !
      Avatar
      schrieb am 20.04.16 10:58:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wer hat praktische Erfahrung mit der Quellensteuererstattung aus Irland ?
      Wie lange dauert die Erstattung ?
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 19:47:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Erstattung der 20 v.H. Quellensteuer - so geht es
      Der Antrag muss binnen vier Jahren nach Ende des Jahres der Dividendenzahlung gestellt werden. Er besteht aus: dem Erstattungsvordruck "Irish Dividend Withholding Tax - Claim from or on behalf of Certain Non-Resident Persons for Refund of DWT" und dem Formular "Non-Resident Form V2A". Letzteres füllt man mit seinen persönlichen Adressdaten aus und schickt es zu seinem deutschen Finanzamt. Das bestätigt, dass man in Deutschland ansässig ist. Der Anleger schickt dann die beiden Formulare und eine Kopie der Dividendenbescheinigung an die folgende Adresse: DWT Unit, Collector-General’s Division, Government Offices, Nenagh, Co. Tipperary, Ireland.
      http://www.revenue.ie/en/tax/dwt/forms/index.html
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 11:17:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      danke, danke, weiß ich doch alles, habe auch alle Formulare.
      Ich hätte gerne gewusst, wie gut die Abwicklung funktioniert ?
      Geht es ebenso reibungslos und schnell wie z.B. aus der Schweiz ?
      Hast du schon mal abgefordert ?
      Danke für die Info
      Avatar
      schrieb am 10.05.16 11:14:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich hab es nach Irland geschickt und folgende Antwort erhalten:

      However before we may proceed with any refund we need to establish when the tax was paid over to the Irish Revenue, as I cannot find either Banks or your name on our database.

      Therefore we need you to reach out to both banks to confirm to us the flow of the dividend i.e. how the dividend got from the paying Company to them. We require a printout showing the each dividend being paid from the Depository Trust Company (DTC) to “Bank” (or their US custodian) at the unfavourable taxed (20%) rate in the first instance. The DTC document required is the 'Report to paying agent' or alternatively the 'Dividend Position Ledger Summary'.

      Damit wird es wohl nur mit Unterstützung der Depot-Bank gehen und damit unwirtschaftlich sein.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 12:05:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort und damit ist meine Medronic Aktie für immer erledigt- Verkauf !
      Siehe meine Beiträge Nr. 7 und 8 - das ist ja fast ein Betrug am Steuerbürger !
      Es ist also wie in Frankreich, dort kann man 15% der Dividende in den Wind schreiben und in Irland gleich 20% - Bravo !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 14:01:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.382.718 von happymuck am 11.05.16 12:05:03Frankreich geht aber noch, wenn man über seine Depot-Bank eine Vorabbefreiung durchführt. Kostet aktuell bei meiner knapp 50€ pro Jahr für alle französischen Aktien. Kann man sich dann ausrechnen, ob es sich lohnt oder nicht.

      Die Rückerstattung Irland kostet jedoch z.B. bei der Consorsbank ca. 90€ pro Dividendenzahlung, so dass das nur noch für Großanleger interessant ist.
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 15:03:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bei der codi zahle ich für jede Rückforderung aus Frankreich 70.- € Fremdkosten, 5.- € Provision plus 19% Mwst. 0,95 € = 75,95 € !
      Alle Börsenmedien berichten in Irland werden für EU-Bürger keine Quellensteuer abgezogen, aber keiner von diesen Experten weiß es genau - traurig !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 15:31:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.384.464 von happymuck am 11.05.16 15:03:32Rückforderung für Frankreich habe ich noch nicht probiert. Ich mache nur die Vorabbefreiung. Dann werden nur noch 15% anrechenbare Quellensteuer abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 16:44:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Als Dank für deine Antwort möchte ich dir einen Tipp zu Frankreich geben.
      Wegen der Dividendenrendite sollte man keine Frankreich Aktien kaufen !
      Es gibt dort aber einige sehr gute Papiere.
      Eine Rückforderung muss über über eine Bank laufen, eine Rückforderung von privat wird nicht akzeptiert und damit fallen erhebliche Kosten an.
      Eine Vorabbefreiung scheitert an den Forderungen der franz.Steuerbehörden.
      Vor Zahlung muss dieser Antrag bei der auszahlenden Stelle vorliegen, die aber nicht mal die Bank kennt. EU !
      Übrigens, bis zum letzten Jahr kostete eine Rückforderung noch 60.- € plus Bankgebühren.
      Avatar
      schrieb am 16.07.16 16:07:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.373.256 von oduga am 10.05.16 11:14:38
      Zitat von oduga: Damit wird es wohl nur mit Unterstützung der Depot-Bank gehen und damit unwirtschaftlich sein.


      Wenn ich so etwas lese und an "Europa" bzw. "EU" denke, kann ich nur noch ko..zen

      Mit den USA gibt es ein ganz einfaches Verfahren. Warum ist das nicht innerhalb der EU möglich?
      Abzocke von Kleinanlegern.....
      Avatar
      schrieb am 18.07.16 12:18:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Genau - Abzocke, anders kann man dies nicht bezeichnen !
      Habe eine Info von einem Fond erhalten, auch diese haben keine Möglichkeit die 20% Quellensteuer aus Irland zu umgehen.
      Es geht anscheinend nur über die KAP, somit kann man wenigstens 15% noch retten.
      Bei Frankreich Rückerstattung hat sich etwas getan, siehe Quellensteuer Frankreich !
      Zur Quellensteuer Rückerstattung aus Norwegen erschien in der letzten Ausgabe von
      Börse Online ein sehr guter Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 04.10.16 14:36:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.373.256 von oduga am 10.05.16 11:14:38Da ich wegen der Quellensteuer Irland auf der Suche nach Informationen war, bin ich hier gelandet und habe mich angemeldet, um meine Erfahrungen zu teilen.

      Zitat von oduga: Ich hab es nach Irland geschickt und folgende Antwort erhalten:
      Damit wird es wohl nur mit Unterstützung der Depot-Bank gehen und damit unwirtschaftlich sein.


      Dies ist nach meinen Erfahrungen nicht so. Klar braucht man die Bank für die Bestätigung der Dividendengutschrift, aber für mehr nicht. Ein Tax Voucher (wie für die Schweiz) braucht's z.B. schon nicht.

      Ich habe einfach das Formular DWT Claim Form 1 ausgefüllt und diesem das vom Veranlagungsfinanzamt bestätigte ausgefüllte Formular V2A (Non-Resident-Declaration) sowie die einzelnen Dividendenabrechnungen (in meinem Fall 5) mit einem Begleitschreiben bei der zuständigen Stelle in Irland Ende Juli eingereicht. Im Begleitschreiben habe ich noch eine Übersetzung der Dividendenabrechnungen vorgenommen, damit diese verständlich sind.

      Die erste Reaktion kam Anfang September sehr schnell, dass eine Überweisung auf das Konto angekündigt wurde und um Prüfung der Richtigkeit der Kontoverbindung gebeten wurde. Kurz darauf kam dann die Bestätigung, dass die Quellensteuer erstattet wird. Die Erstattung erfolgte dabei in voller Höhe.

      Von daher sehe ich da keine größeren Probleme.

      Eine Erstattung per KAP (jedenfalls von 15%) dürfte m.E. nicht gehen, da im deutschen Steuerrecht nur die nach DBA anfallende Quellensteuer anrechenbar ist. Da die anrechenbare Quellensteuer Irland 0% ist (daher muss ja auch die ganze Quellensteuer von 20% erstattet werden), wird's über die Steuererklärung nicht gehen. Da die Erstattung - im Gegensatz z.B. zu Frankreich - erfreulich einfach geht, ist dies auch nicht schlimm.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.16 15:53:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Es ist ja völlig klar, wenn man die vollen 20% erstattet bekommt, unterliegt man in Deutschland der normalen KAP.
      Ein sehr interessanter Bericht.
      Avatar
      schrieb am 24.04.17 20:53:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.692 von Peter5 am 04.10.16 14:36:18
      Zitat von Peter5: Da ich wegen der Quellensteuer Irland auf der Suche nach Informationen war, bin ich hier gelandet und habe mich angemeldet, um meine Erfahrungen zu teilen.

      Zitat von oduga: Ich hab es nach Irland geschickt und folgende Antwort erhalten:
      Damit wird es wohl nur mit Unterstützung der Depot-Bank gehen und damit unwirtschaftlich sein.


      Dies ist nach meinen Erfahrungen nicht so. Klar braucht man die Bank für die Bestätigung der Dividendengutschrift, aber für mehr nicht. Ein Tax Voucher (wie für die Schweiz) braucht's z.B. schon nicht.

      Ich habe einfach das Formular DWT Claim Form 1 ausgefüllt und diesem das vom Veranlagungsfinanzamt bestätigte ausgefüllte Formular V2A (Non-Resident-Declaration) sowie die einzelnen Dividendenabrechnungen (in meinem Fall 5) mit einem Begleitschreiben bei der zuständigen Stelle in Irland Ende Juli eingereicht. Im Begleitschreiben habe ich noch eine Übersetzung der Dividendenabrechnungen vorgenommen, damit diese verständlich sind.

      Die erste Reaktion kam Anfang September sehr schnell, dass eine Überweisung auf das Konto angekündigt wurde und um Prüfung der Richtigkeit der Kontoverbindung gebeten wurde. Kurz darauf kam dann die Bestätigung, dass die Quellensteuer erstattet wird. Die Erstattung erfolgte dabei in voller Höhe.

      Von daher sehe ich da keine größeren Probleme.

      Eine Erstattung per KAP (jedenfalls von 15%) dürfte m.E. nicht gehen, da im deutschen Steuerrecht nur die nach DBA anfallende Quellensteuer anrechenbar ist. Da die anrechenbare Quellensteuer Irland 0% ist (daher muss ja auch die ganze Quellensteuer von 20% erstattet werden), wird's über die Steuererklärung nicht gehen. Da die Erstattung - im Gegensatz z.B. zu Frankreich - erfreulich einfach geht, ist dies auch nicht schlimm.

      Moin liebe Kollegen!
      Obwohl ich ja schon länger hier bei w:o unterwegs bin, auch im Ryanair-Thread, habe ich jetzt erst zufällig diesen Thread entdeckt. Das Thema Ryanair-Quellensteuer treibt mich auch um, weil es wirklich ärgerlich ist, Steuern in Irland und in Deutschland (zusammen 45%) zu bezahlen.

      @ Peter5
      Ich folge Dir bei Deinen Ausführungen, weil ich es selber auch so versucht hatte. Bei mir entstand nur das Problem, dass bei mir (Depotkunde der Sparkasse Bremen) die Dividendengutschrift der Sparkasse lt. Nachricht der irischen Steuerbehörde kein Originalbeleg ist. Den Originalbeleg fordert die DWT aber an. Die Aufklärung dieses Problems bei mir war: Die Sparkasse Bremen ist selber nicht tätig, sondern bedient sich der Dienstleistung der Deutsche WertpapierService Bank (DWP) in Frankfurt. Dieser Wertpapierabwickler hat aber mit mir keine Geschäftsverbindung und lehnt es ab, mir den Originalbeleg zuzuleiten. Meinen persönlichen Originalbeleg von Ryanair gibt es auch nicht, da die Ryanair-Aktien Inhaberaktien sind. Die Rückforderung der irischen Quellensteuer kann durch die DWP aber erfolgreich betrieben werden, wie auch immer sie das anstellt. Die Kosten, die bei der Sparkasse Bremen und der DWP anfallen, sind aber im hohem 2stelligen Bereich.
      Und jetzt kommt's:
      Ende Februar 2017 wurde mir von der DWP über die Sparkasse Bremen mitgeteilt, dass meine Personendaten incl. der Anzahl der von mir gehaltenen Aktien an Ryanair gemeldet wurden.
      Damit entfällt das Argument von Ryanair, man habe von mir keine Kenntnis als Aktionär.
      Die DWP lehnt dennoch eine Verfahrensänderung ab. Ich werde jetzt zunächst mit Finanzministerium in Berlin klären, ob nach dem DBA die Einbehaltung der irischen Quellensteuer immer noch rechtens ist, wo jetzt meine persönlichen Daten bei Ryanair bekannt sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 20:46:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.794.389 von aaspere am 24.04.17 20:53:26Hallo ins Forum,

      mmh, komisch. Ich habe von meiner Depotbank jeweils eine Einzelabrechnung der jeweiligen Dividendenzahlung geben lassen (es ging bei mir um Medtronic, die ja quartalsweise auszahlen), da ich diese aufgrund der Gesamtstruktur nicht direkt bekomme. Es gab dann eine Zweitschrift der Abrechnung auf dem Papier meiner Depotbank. Ich habe im Begleitschreiben die Übersetzungen der deutschen Begriffe auf der Abrechnung aufgeführt und dann den ganzen Kram mit der Wohnsitzbescheinigung bei der DWT eingereicht.

      Als nächste Reaktion kam die Ankündigung, dass die Auszahlung erfolgen wird und als Nächstes kam die Abrechnung sowie die Auszahlung (auf den Cent genau). Originalbelege wurden nicht angefordert. Meine Depotbank wickelt über die genossenschaftliche Zentrale ab, also auch nicht selbst.

      Ob mein Wohnsitzstand (auf den kommt's m.E. beim DBA an) bekannt ist, ist mir relativ egal, da ich ja keine Probleme bei der Erstattung hatte und diesen Vorgang als Muster zitieren kann (ich habe jetzt auch eine Kennnummer bei der DWT, so dass die dies auch zuordnen können).

      Viele Grüße

      Peter
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 23:20:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Peter,
      das lief bei Dir, aus welchen Gründen auch immer, offensichtlich anders, als bei mir. Wenn ich Antwort aus Berlin habe, informiere ich.
      Avatar
      schrieb am 01.09.18 12:32:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo zusammen,

      als kurzes Update dazu: Ich habe jetzt die letzten Anträge in Irland gemacht (Medtronic ist verkauft) und die liefen ohne jedes Problem durch.

      Ich habe wie beim letzten Mal den Antrag ausgefüllt (betraf dieses Mal 8 Einzeldividenden), Kopien der Einzelabrechnungen der Depotbank (mit Übersetzung der Begriffe im Begleitschreiben) und - sicherheitshalber - auch die Wohnsitzbescheinigung neu eingereicht (obwohl die alte wohl noch gegolten hätte) und das ganze Ende Juni nach IE geschickt. Mitte August kam die Erstattung für 7 Stück und ein paar Tage später nach Nachfrage, warum die 8. Zahlung fehlt, auch diese mit Entschuldigung, dass man die übersehen hatte.

      Lief also alles problemfrei, das größte Problem war, die Einzelabrechnungen zu bekommen, da ich Sammelbestätigungen habe. Die Bank meinte, dass IE eh nicht auf Einzelantrag ohne Bank erstattet und hat daher die Kopien erst auf etwas Druck rausgerückt.

      Viele Grüße

      Peter

      PS: Wenn's in anderen Ländern nur so liefe. Mal sehen, was mich in Belgien jetzt erwartet. Frankreich ist eh eine Vollkatastrophe.
      Avatar
      schrieb am 26.01.19 22:30:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.337.416 von urstein am 03.05.16 19:47:17
      Medtronic quelllensteuerrückerstattung
      Hallo,
      Wie lautet die adresse der steuerbehörde in tipperary ireland
      Danke
      Mfg
      Pia


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