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    Erfahrungen mit dem Broker DEGIRO (Seite 26)

    eröffnet am 10.03.15 12:56:03 von
    neuester Beitrag 27.08.22 12:45:48 von
    Beiträge: 372
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      schrieb am 04.10.17 22:40:05
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.871.830 von Linux4me am 03.10.17 16:39:30
      Zitat von Linux4me: Nur das Finanzamt behauptet nun, die Gebühren seien nicht abziehbare Werbungskosten.


      :laugh:

      https://www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article1403926…

      dort heiß es u.a.:

      "Transaktionskosten dürfen abgesetzt werden

      Anders sieht es bei Transaktionskosten aus, die beim Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen anfallen. Dazu zählen Bankspesen, Maklercourtage, Provisionen, Gebühren bei Termingeschäften, Ausgabeaufschläge bei Investmentanteilen, Limitgebühren und sogar Telefonkosten für den Börsenauftrag.
      „Solche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Kapitalanlagen gehören zu den Anschaffungskosten. Aus dem Grund dürfen sie freilich nicht schon im Jahr des Erwerbs abgesetzt werden“, so Kauth. Vielmehr würden sie erst ab Verkauf steuerlich wirksam: „Ab dann vermindern sie den steuerpflichtigen Gewinn.“
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 20:49:34
      Beitrag Nr. 121 ()
      Das stimmt aber wenn man Akien in Europa handelt sind die glaube ich unschlagbar.

      Weiss jemand wie das bei dennen läuft mit den Aktien verleihen ist da ein Risiko?
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 20:45:57
      Beitrag Nr. 120 ()
      Ja, freundlich und zuvorkommend sind die Leute bei Degiro.

      Allerdings haben die einge große Falle in ihre Gebühren eingebaut.

      Wer über Degiro Penny-Stocks in Kanada handelt, zahlt 1 Cent je Aktie und 2 CAD.

      Bei 1 Mio. Aktien heißt dies, 10.002 CAD an Gebühren.

      Die berufen sich darauf, daß der Makler solche Gebühren erhebt. Ich halte dies für
      unglaubwürdig. Da liegt die Abzocke.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 17:00:18
      Beitrag Nr. 119 ()
      Hallo- ich verfolge hier Eure Unterhaltung und frage mich ebenso zu der Abgeltungssteuer, Macht Ihr eine Xls Liste fertig und schickt sie in die Steuer mit oder was ist das Beste? Hat jemand ein Template zufällig für so etwas oder ein Tipp wie eine herangebracht werden kann? vielen Dank für jegliche Hilfe.

      Zu degiro sage ich übrigens im allgemeinen - Tolle Sache ...so freundlich gegenüber herkömmliche Banks.
      Avatar
      schrieb am 03.10.17 16:39:30
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.860.241 von frangen am 01.10.17 18:45:28Nur das Finanzamt behauptet nun, die Gebühren seien nicht abziehbare Werbungskosten.
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 01.10.17 18:45:28
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.858.437 von Linux4me am 01.10.17 02:27:07In der Bescheinigung für 2016 wird es ja eindeutig erläutert:

      „Realisierte Gewinne/Verluste
      ...
      Bitte beachten Sie, dass Transaktionsgebühren in diesen Berechnungen nicht enthalten sind. Sofern Transaktionskosten eine steuerliche Berücksichtigung finden können, finden Sie diese in der Position „Gebühren“ weiter unten auf der gleichen Seite."

      Also einfach die „Gebühren für geschlossene Positionen aus Aktien" (zzgl. evtl. „Transaktionssteuer") vom Saldo Veräußerung von Aktien (also Gewinne minus Verluste) subtrahieren.

      Das sollte das Finanzamt soweit eigentlich nachvollziehen können ...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.17 02:27:07
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.406.534 von frangen am 24.02.17 18:51:37
      Zitat von frangen: Nein, den habe ich auch noch nicht. Probleme mit dem Finanzamt hatte ich keine, zu den Unterlagen für 2015 hatte ich noch eigene Erläuterungen angefertigt, wie welche Zahlen zu Stande kommen. Daraufhin wurde mir mit dem Steuerbescheid sogar anstandslos der entstandene Verlustvortrag für Aktiengeschäfte bescheinigt ...


      Hallo,

      wie hast du denn das mit den Abzug der Transaktionskosten erklärt? Mein Finanzamt stellt sich leider dieses Jahr mal wieder taub für jegliche Erklärungen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.17 08:53:02
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.513.341 von Antonia22 am 12.08.17 20:16:12Das ist ganz normal und wird von jedem Broker verlangt. Der Broker muss ja wissen, wo du steuerlich ansässig bist, um bei Erträgen die richtigen Abzüge vorzunehmen.

      Wenn du also DEGIRO meldest, dass du in Deutschland ansässig bist, wirst du deine Erträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer bekommen (nur die nationale Quellensteuer fällt an - das gilt auch für deutsche Aktien). Gleichzeitig kannst du aber auch keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.17 20:16:12
      Beitrag Nr. 114 ()
      Ich habe mich bei degiro registriert und bekomme nun diese Nachricht mit Frist:
      "Zusätzliche Informationen zur Überprüfung Ihres Steuerstatus" mit "Geben Sie bitte die Länder und die Steuernummern (TIN) an, in welchen Sie als steuerlich ansässig gelten."
      Ist das neu? Muss man bei allen Brokern seine Steuer-ID angeben? Welche Auswirkungen hat das?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 07:34:06
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.574.707 von walker333 am 20.03.17 21:53:13Gut gesagt :)
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