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    AG mit "KGV" und "NAV", wie Bewertung errechnen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.15 07:38:23 von
    neuester Beitrag 11.04.15 18:51:13 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.210.991
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      schrieb am 11.04.15 07:38:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ausschlaggebend für die "faire" Bewertung eines Unternehmens ist ja meist das KGV. Bei Beteiligungsunternehmen und teilweise Immobilienunternehmen dagegen das NAV.
      Nur was ist bei Firmen, die ein laufendes Geschäft haben und zudem eine Beteiligungsgesellschaft sind. Guckt man sich da KGV und NAV getrennt an, könnte man das Unternehmen als überbewertet betrachten. Meiner Meinung nach müsste man diese Beiden aber irgendwie miteinander verrechnen. Nur wie ?

      Beispiel:
      Mustermann AG
      Anzahl Aktien 8 Mio.
      Kurs 1,00 Euro
      MCap damit 8 Mio.
      Gewinn 500.000 Euro

      deren einzige Beteiligung:
      die Mustermann AG besitzt von "XYZ AG" 1 Mio. Aktien,
      deren aktueller Kurs 1,00 Euro,

      Das NAV wäre somit 1 Mio. Dieses müsste man dann doch bei der Berechnung des KGV irgendwie berücksichtigen. Was meint ihr ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.15 09:39:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meiner persönlichen Meinung ist der Unternehmensgewinn, bzw. der Gewinn je Aktie die allerwichigste Kenngrösse eines Unternehmens, auch einer Beteiligungsgesellschaft. Macht eine Beteiligungsgesellschaft keinen Gewinn, wird auch sie über kurz oder lang vom Markt verschwinden.

      Sollte eine solche Gesellschaft mit dem KGV nicht zu bewerten sein, wäre ich eigentlich dafür erstmal nach der Dividende zu schauen. Für einen Aktionär ist letztlich wichtig, was er bekommt.
      Deswegen auch der Blick auf den Unternehmensgewinn, denn ohne Gewinn keine Dividende.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.15 09:52:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.541.450 von tzadoz2014 am 11.04.15 07:38:23
      Wobei hier natürlich wichtig ist mit welchem Wert die Beteiligung in der Bilanz steht.
      Avatar
      schrieb am 11.04.15 12:33:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genauer gesagt muss man Substanzwert und Ertragswert betrachten.
      KGV (multiple) ist dann der Ertragswert, sagen wir ein KGV von 10 sei fair.
      Und beim NAV sagen wir mal ein Faktor Marktkapitalisierung / NAV von 1,0 sei fair.

      Ist beides unter einem Dach, dann ist es spannend, in den 80ern war das ja teils die Triebkraft hinter den Firmenaufspaltungen, als Private Equity Konzerne kaufte und in die Summe der abgespaltenen Teile dann mehr Wert war, als der Einkaufspreis. Auch die deutschen Mischkonzerne spalteten vor dem Börsengang meist erstmal die Wohnungsgesellschaften ab, die da historisch mit unter dem Dach waren, weil so eine Mischung aus Ertragskraft und Substanz an der Börse nicht honoriert wird.

      Die Rechnung müsste natürlich so gehen, dass man erst den Gewinn um die Beiträge bereinigt, die dem nach Substanz zu bewertenden Teil zuzuordnen sind. Dann wäre der faire Unternehmenswert dieser bereinigte Gewinn mal KGV 10 plus NAV der nicht betriebsnotwendigen Substanz mal 1,0.

      Ein Beispiel vielleicht Bains Mer Monaco. Da sind Hotelbetriebe und Spielcasinos und Beteiligungen an Glücksspielfirmen unter einem Dach. Hotelbetrieb bringt ja etwa null Gewinn. Man kann da gerade mal die enorme Substanz erhöhen, indem man Gebäude und Inventar auf dem neuesten Stand hält. Aus dem Casino hat man aber einen Ertrag. Und die Beteiligungen wieder sind ohne Ausschüttung, müssten aber auch einen Substanzwert beisteuern. Oder Karstadt seinerzeit, mit Handelsgeschäft aber wertvollen Kaufhausimmobilien, deren Wert dann in den Gaunereien unterging.

      Spannend wird es, wenn sowas sich aufspaltet oder die stillen Reserven in Beteiligungen sichtbar werden. Steuerlich ist es aber eigentlich besser, beides unter einem Dach zu lassen. Die Immobilienabschreibungen und werterhöhende Aufwendungen können dann die Erträge aus dem normalen Geschäft steuerlich neutralisieren.

      Für Valueinvestoren ist nebenbei bemerkt nicht das KGV maßgeblich, sondern die (Eigen-)Kapitalrendite. So ergeben sich manchmal hohe Bewertungen trotz geringer Substanz. Das muss nicht verkehrt sein. Deshalb sind die KGVs natürlich branchenabhängig zu sehen und es lohnt sich, zu hinterfragen, ob die Betriebsimmobilie in der Bilanz steht oder gemietet ist und soweit vorhanden einen Blick in die Segmentberichterstattung zu werfen, wenn verschiedene aktivitäten unter einem Dach ausgeübt werden.
      Avatar
      schrieb am 11.04.15 17:57:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.541.945 von sdaktien am 11.04.15 09:39:33
      Zitat von sdaktien: Nach meiner persönlichen Meinung ist der Unternehmensgewinn, bzw. der Gewinn je Aktie die allerwichigste Kenngrösse eines Unternehmens, auch einer Beteiligungsgesellschaft. Macht eine Beteiligungsgesellschaft keinen Gewinn, wird auch sie über kurz oder lang vom Markt verschwinden.


      Das stimmt so nicht ganz. Beteiligungsunternehmen machen in erster Linie Gewinne, wenn sie eine Beteiligung veräußern. Würde eine reines Beteiligungsunternehmen also mal ein Jahr keine Beteiligung veräußern, würde das Ebit am Jahresende eher mau aussehen. Trotzdem kann das Unternehmen aber günstig bewertet sein, wenn das NAV höher ist, als die aktuelle MCap.

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      schrieb am 11.04.15 18:51:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ebit zählt am Ende sowieso nicht, sondern der Nettogewinn. Im IT vom Ebit stecken teilweise noch böse Fallen.

      Ein Beteiligungsunternehmen kann ja auf zwei Wegen von der Beteiligung profitieren. Einmal indem sie die in der Beteiligung erzielten Gewinne vereinnahmt, zum anderen indem man die Beteiligung verkauft. Meistens haben Beteiligungsgesellschaften in einem der beiden Geschäftsmodelle ihren Schwerpunkt.

      Wenn die Beteiligung über einen langen Zeitraum (immer?) gehalten werden soll, spielt der Wert der Beteiligung eine nicht so entscheidende Rolle, dann ist es wichtiger, was die Beteiligung ausschüttet, bzw. was die Muttergesellschaft vereinnahmen kann.

      Gehört zu dem Geschäftsmodell der Mutter auch der Verkauf von Beteiligungen, so werden diese wahrscheinlich in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden. Auch daraus erzielt die Muttergesellschaft einen Gewinn. Dieser Gewinn ist dann auch im Ergebnis sichtbar.
      Nun hilft es, bei einem Unternehmen eine längerfristige Sicht der Ergebnisentwicklung heranzuziehen. Daraus kann man ablesen und eventuell in die Zukunft prognostizieren, ob ein Beteiligungsunternehmen fair bewertet ist oder nicht.

      Insofern ist die Herngehensweise bei einer Beteiligungsgesellschaft nicht anders als bei einer Gesellschaft mit operativem Geschäft, denn das Geschäft mit den Beteiligungen ist ein operatives Geschäft.


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