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    Neschen AG --Anmeldung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Seite 32)

    eröffnet am 17.04.15 12:52:04 von
    neuester Beitrag 22.09.23 20:18:46 von
    Beiträge: 447
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      schrieb am 29.01.18 15:20:29
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.862.239 von Realseher am 29.01.18 15:11:02
      Realseher, zum Link bzgl. §39 Absatz 2 BörsG
      Der Insolvenzverwalter ist nicht der Emittent. §39 Absatz 2 Börsengsetz gilt z.b. , falls der Vorstand ein going private ins Auge fasst und vergleichbare Fälle.

      Nach §43 Börsengesetz ist der Insolvenzverwalter nur verpflichtet, mit finanziellen Mitteln aus der Insolvenzmase zu unterstützen. Mehr nicht.

      Aber er hat auch die Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger zu schützen. Sei es durch Beauftragung per Gericht oder durch Entscheidung der Glöäubigerversammlung. Dazu kann auch gehören, die Notierungsgebühren der Börsen einzusparen.

      Meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:17:45
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.862.230 von tbhomy am 29.01.18 15:10:16
      Dann stimmen also die Infos auf der Seite im Link von 14.49 Uhr hier nicht ?
      Zitat von tbhomy: Realseher, das Delisting einer Aktie ist nach §39 Börsengsetz geregelt. Das Delisting durch den Emittenten in Absatz 2, alle anderen Fälle in Absatz 1.

      https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

      Absatz 2 : "Der Widerruf darf nicht dem Schutz der Anleger widersprechen."

      1. Der Insolvenzverwalter ist nicht der Emittent.
      2. Dem Schutz der Anleger dürfte nicht widersprochen werden, falls die Aktie bereits länger als die in Absatz 2 genannten 6 Monate auf Insolvenzniveau gehandelt wird und feststünde, dass die Aktonäre bei einer Insovlenzquote unter 100% nicht an der Schlussverteiliung teilnehmen werden.

      Demnach dürfte einem Börsenwiderruf nach Absatz 1, also von Amts wegen (z.b. durch Gerichtsbeschluss nach Antrag des Insolvenzverwalters oder des Gläubigerausschusses) nichts im Wege stehen, denke ich. Und nach Absatz 1 kann es schneller gehen als 6 Monate.

      So meine Meinung.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:15:26
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ich denke hier tut sich noch etwas bevor der Wert eventuell vom Kurszettel verschwindet...Let`s see and wait!
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:15:17
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.862.230 von tbhomy am 29.01.18 15:10:16
      Verstehe ich nicht ?
      Die Frage war doch einfach gestellt.
      Ist der Link nicht zutreffend?
      Ist es ein anderes Börsensegment ?
      Hast du den Link gelesen? Meinst du die schreiben dort auf der Seite falsche Sachen ?
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:11:02
      Beitrag Nr. 133 ()
      Von 14.49 Uhr war meine Posting mit der Frage an ID tbhomy wegen dem Delisting.
      Ist der Link darin hier nicht zutreffend ?
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:10:16
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.862.023 von Realseher am 29.01.18 14:55:32
      Börsenwiderruf nach §39 Börsengesetz
      Realseher, das Delisting einer Aktie ist nach §39 Börsengsetz geregelt. Das Delisting durch den Emittenten in Absatz 2, alle anderen Fälle in Absatz 1.

      https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

      Absatz 2 : "Der Widerruf darf nicht dem Schutz der Anleger widersprechen."

      1. Der Insolvenzverwalter ist nicht der Emittent.
      2. Dem Schutz der Anleger dürfte nicht widersprochen werden, falls die Aktie bereits länger als die in Absatz 2 genannten 6 Monate auf Insolvenzniveau gehandelt wird und feststünde, dass die Aktonäre bei einer Insovlenzquote unter 100% nicht an der Schlussverteiliung teilnehmen werden.

      Demnach dürfte einem Börsenwiderruf nach Absatz 1, also von Amts wegen (z.b. durch Gerichtsbeschluss nach Antrag des Insolvenzverwalters oder des Gläubigerausschusses) nichts im Wege stehen, denke ich. Und nach Absatz 1 kann es schneller gehen als 6 Monate.

      So meine Meinung.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:08:44
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.862.161 von Timepassengers am 29.01.18 15:04:45Ich bitte Sie Herr Timepassengers.
      Eine insolvente Firma kann nicht explodieren, schon gar nicht im positiven Sinne

      Ich vermute heute abend sehen wir wieder Kurse um 0,018 EUR :)

      Prima :)
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:07:04
      Beitrag Nr. 130 ()
      Mein Posting von 14.22 Uhr scheint hier irgendwie untergegangen zu sein und auch das kleine Posting was ich gleich danach geschrieben habe. Es bezog sich auf ein Posting von ID tbhomy zum Delisting. Kann dazu jemand oder der tbhomy am besten selbst etwas sagen ? Sonst gehen die Zusammenhänge verloren.
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:04:45
      Beitrag Nr. 129 ()
      Wer will den da raus??
      Ist doch noch gar nichts passiert :

      Der Zeitpunkt der Explosion rückt m.M.n. immer näher

      Kaufe weiter unten, aber sehr gerne nach
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 15:01:33
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.862.059 von Timepassengers am 29.01.18 14:56:51Ja es wollen viele aus dem Papier raus, bald gibt es wieder super Kaufkurse :)

      Prima :)
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