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    Darlehenskündigung nach §489 BGB nach 10 Jahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.05.15 13:27:37 von
    neuester Beitrag 23.07.15 09:00:14 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.212.483
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      schrieb am 12.05.15 13:27:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe ein Baufinanzierungsdarlehen mit 15 jähriger Zinsbindung abgeschlossen. Die Vollauszahlung erfolgte am 05.11.2006. Nach meiner Auffassung kann ich somit am 05.11.2016 mit 6 Monatiger Frist - also zum 05.05.2017 kündigen.

      Frage: Muss ich wirklich bis zum 05.11.2016 warten, um die Kündigung auszussprechen, oder kann ich heute schon - z.B. 12.05.2015 - eine Kündigung zum 05.11.2016 aussprechen, die dann zum 05.05.2017 wirksam wird ?

      Danke und Gruß

      Uli
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.05.15 13:35:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.762.968 von ulitemp am 12.05.15 13:27:37
      Zitat von ulitemp: Hallo, ich habe ein Baufinanzierungsdarlehen mit 15 jähriger Zinsbindung abgeschlossen. Die Vollauszahlung erfolgte am 05.11.2006. Nach meiner Auffassung kann ich somit am 05.11.2016 mit 6 Monatiger Frist - also zum 05.05.2017 kündigen.

      Frage: Muss ich wirklich bis zum 05.11.2016 warten, um die Kündigung auszussprechen, oder kann ich heute schon - z.B. 12.05.2015 - eine Kündigung zum 05.11.2016 aussprechen, die dann zum 05.05.2017 wirksam wird ?

      Danke und Gruß

      Uli


      Kündigungsfristen sind eingehalten, wenn sie eingehalten wurden. 5 Monate vorher wäre nicht ausreichend, aber 7 Monate vorher ist so gut wie 6 Monate vorher.
      Avatar
      schrieb am 13.05.15 10:16:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      An welchem Datum erfolgte der Abschluss des Vertages. Die Bereitstellung der Summe zählt mit. Frag Deine Bank wann Du genau kündigen kannst.
      Avatar
      schrieb am 30.06.15 18:18:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.762.968 von ulitemp am 12.05.15 13:27:37
      Ähnliches Problem, bitte um Hilfe
      Hallo,
      ich habe im Moment ein sehr ähnliches Problem. Auch ich habe einen Darlehensvertrag nach §489 Abs. 1 Nr. 2 fristgerecht zum 30.04.2017 per Brief sowie Fax gekündigt. Die Bank antwortete jetzt:

      "bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 10.06.2015 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Kündigung Ihres o. g. Darlehens noch nicht möglich ist.
      Gem. §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB darf bei Zinsbindungen länger als 10 Jahre eine Kündigungserklärung nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens abgegeben werden. Der frühestmögliche Kündigungstermin Ihres oben genannten Darlehens ist der 02.10.2016.
      Eine vorher uns gegenüber erklärte und zugegangene Kündigung ist nicht wirksam und wir weisen diese daher zurück."

      In dem angegebenen Paragraphen steht nach meiner Meinung nichts über den Abgabetermin der Kündigung, sondern den frühestmöglichen Kündigungstermin. Ich weiß jetzt nicht ob ich lachen oder weinen soll über dieses Schreiben aber in meinen Augen geht das eher in Richtung Bankpraktikant, oder was sagen die Experten hier dazu?
      Vielen Dank erst mal für eure Mühen und Antworten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 09:00:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.083.836 von mschatz am 30.06.15 18:18:30Hallo mschatz,

      wir haben nicht ein ähnliches sondern exakt das gleiche Problem glaube ich.

      Ich habe das Kündigungschschreiben noch nicht abgeschickt, befürchte aber die gleiche Antwort. Und ich bin mir recht sicher, dass es sich NICHT um die Antwort eines Praktikanten handelt. Ich denke es geht wieder mal darum, der Kündigung alle möglichen Steine in den Weg zu legen.

      Wie Du meines Erachtens Richtig erkannt hast, geht es um den Abgabetermin der Kündigung. Kann man die Bank dazu knechten, sich das Kündigungsschreiben zig Monate auf Wiedervorlage zu legen, und dann zum "richtigen" Termin (10 Jahre nach vollständiger Auszahlung) mit 6 monatiger Frist zu kündigen, oder muss man selbst zusehen, dass man am Tag X die Kündigung abschickt ?

      Vermutlich werden die Masse der Kündigungen nicht genau am Tag X bei der Bank eingehen, sonder eher ein "paar Tage" vorher. Daher müsste es eigentlich egal sein, ob ein paar Tage oder ein paar Monate vorher.
      Gesetzlich geregelt ist das sicher nicht.

      Bin sehr gespannt auf weitere Kommentare / Erfahrungen.

      Gruß

      Uli


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