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    Steuerreform: Abschaffung der Abgeltungsteuer? Höhere Steuersätze auf Kapitalerträge! - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 04.06.15 09:13:14 von
    neuester Beitrag 10.06.15 21:16:17 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.213.588
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      schrieb am 04.06.15 09:13:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      In nicht allzu ferner Zukunft könnte die Abgeltungsteuer in den Ruhestand geschickt werden. Darauf könnten dann höhere Steuersätze auf Kapitalerträge folgen. Wann? Womöglich schon im Jahr 2017.

      Lesen sie den ganzen Artikel: Steuerreform: Abschaffung der Abgeltungsteuer? Höhere Steuersätze auf Kapitalerträge!
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 09:13:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      25% ist gelogen-da Soli noch drauf kommt.
      Außerdem kann man seine Kosten nicht absetzten.

      Schäubele will wohl, das Aktienkapital komplett im Ausland landet.

      Motto: Qatar, New York und Norwegen sollen deutsche Aktien halten...
      Maximales Risiko bei minimaler Rendite.
      1 Antwort
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      schrieb am 04.06.15 09:48:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und im Gegenzug wird die Lohnsteuer für Arbeitnehmer gesenkt? Eher kommt eine KEST von 50% um sich dann auf die Schulter zu klopfen und zu sagen "Endlich werden Kapitaleinkünfte mehr versteuert, als ehrliche Arbeit. Ein großer Schritt nach vorne."

      Unglaublich, was Senilität für Auswirkungen hat.

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 09:57:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Klar Griechen zahlen weder in der Schweiz noch sonstwo Kapitalsteuern -
      Und wir erhöhen unsere Sätze auf 35% um die 30 - 50 Mrd. € Verluste auszugleichen.

      Dumm nur - das die Deutschen zu 95% in Anleihen stecken, bei denen man schon 10 Mio.€ braucht um auf 100.000€ Zinseinkünfte zu kommen..

      Mehr Steuern wirds nur über Immobilien geben - das wird denen auch gaaaanz schnell beim Blick auf Statistiken klar werden...der Rest wäre Peanuts..
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 10:05:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Kapitalertragssteuer beläuft sich in Deutschland derzeit auf lediglich 25 Prozent, selbst für Großanleger, während die Lohnsteuer für einfache Arbeitnehmer bis zu 42 Prozent beträgt.

      Der hat jeden Bezug zur Realität verloren! Ein einfacher Arbeitnehmer mit 42% Steuersatz!
      Vor der Abgeltungssteuer gab es das Halbeinkünfteverfahren. 50% der Dividenden und Kursgewinne waren steuerpflichtig, Kursgewinne über einem Jahr steuerfrei!
      Theoretisch ergab sich ein max. Steuersatz von 42%/2 = 21% der Durchschnitt etwa bei 10 %
      Die Abgeltungssteuer pauschalierte die Kapitaleinkünfte mit 25%, was die Steuererträge vervielfachte, den fast jeder musste nun ordentlich drauflegen!
      Nun sollen Gewinne aus Unternehmen, die eh schon mit über 60% besteuert sind nochmals mit bis zu 42% besteuert werden? d.h. inkl. Soli und Kirchensteuer gehen dann 75% der Unternehmensgewinne in die Hand des Staates!! Raubrittertum!!!! Und wennd ann die Übergabe ansteht, dann werden jeseits der Freibeträge nochmals Steuern auf das gesamte "rechnerische" Vermögen erhoben. Sprich bei einem Erbschaftssteuersatz von 25% wird der Rest vom Gewinn abgeschöpft!

      Das ist das wahre Gesicht von Schäuble, deswegen tut er sich auch bei der Erbschaftssteuer so schwer, weil die Bürger und vor allem die Selbstständigen wissen, dass bei jeder angeblichen Reform nur die Steuersätze deutlich erhöht werden!

      Klaus:
      Das Wort Senilität hatte ich mir bisher nicht in den Mund nehmen zu trauen, aber es trifft den Nagel auf den Kopf! Und es ist der Knazlerin anzurechnen, dass dieser Finanzminister noch in "Amt und Würden" ist

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      Avatar
      schrieb am 04.06.15 11:03:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.909.660 von Freibauer am 04.06.15 09:13:14um genau zu sein:

      Kapitalertragsteuer: 24,51%
      Soli: 5,5%
      Kisteuer: z.B. 8%
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 11:07:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Oscarello

      schreibs nochmal, das kannst Du besser
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 11:36:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.910.502 von Goldsteiger am 04.06.15 11:07:27wenn du meinst....

      Mit Einführung der Abgeltungssteuer kann auf Antrag des Steuerpflichtigen
      mit dem Abzug der KESt auch der Einbehalt der Kirchensteuer durch das
      depotführende KI vorgenommen werden.Dabei ermäßigt sich die zu
      erhebende 25%ige Abgeltungssteuer um 25% der auf die Kapitalerträge entfallenden
      Kirchensteuern.Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen,dass die Kisteuer
      grundsätzlich als Sonderausgabe steuerlich abziehbar ist.
      Dies bedeutet,dass sich bei einer Kisteuer von z.B. 9% (8%) die
      Kapitalertragsteuer von 25% auf 24,45% (24,51%) des Bruttobetrages
      ermässigt.
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 12:37:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Soli und die Kist beziehen sich auf die Abgeltungssteuer und nicht auf den Gewinn:

      so beträgt die Gesamtlast bei Deinem Beispiel 27,8186% vom Gewinn.
      Gegenüber einer steuerprlichtigen Person, die vor Jahren bereits aus dem Junggesellenverein (Kirche) ausgetreten ist: 26,3750%


      Nicht vergessen sollte, dass aufgrund der Verfassungswidrigkeit der alte Freibetrag 1992 von DM 400 auf DM 6.100 erhöht wurde. Trotz diesem damaligen Rüffels seitens des BVGs wurde inzwischen der Freibetrag auf 800 Euro gesenkt(ledig), was durch die Inflation wieder ein ähnlicher Sachverhalt wie damals sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 12:39:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Pardon

      Von 800 DM auf 6.100 DM erhöht wurde
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 13:23:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Beispiel einer Dividendengutschrift:
      (Kirchensteuer 8%)

      143,25

      Kapitalertragsteuer 24,51% auf 143,25.............-35,11
      Solidaritätszuschlag 5,5% auf 35,11...............- 1,93
      Kirchensteuer 8% auf 35,11........................- 2,80

      Ausmachender Betrag;.................................... 103,41
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 13:47:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bei der Erbschaftssteuer werden Aktionäre rasiert, während GUTE Mittelstandseigentümer fast NULL Steuer bezahlen müssen, weil sie angeblich "Arbeitsplätze" garantieren. Ähnliche Privelegien gelten für Immobilien.

      Also hält fast niemand Aktien - den dort lässt sich Steuer nicht durch Tricks umgehen.
      Das führt zu immer mehr Vermögenskonzentation in wenigen Händen.

      Wer nicht Mio.€ zur Verfügung hat, bleibt in Anleihen, da gibts zwar keine Zinsen, aber auch kein Riskio und gnadenlose Erbschaftssteuer.

      Und die Unternehmen finanzieren sich über Schulden, die die Position der Banken im System sichern - Eigenkapital bilden ist nicht vorgesehen.

      Und die Banken entscheiden, wer Kredite bekommt und wer nicht.

      Aufgrund der etlichen Skandale und der Börsenabstürze, dürfte man große Zweifel haben, ob sie dafür überhaupt Qualität und Expertise haben.
      Avatar
      schrieb am 10.06.15 21:16:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bei der Erbschaftssteuer werden nur DEUTSCHE Anteilseigner rasiert, wie übrigens jetzt schon Firmenübertragungen. Seit 2008 wurden die bis dahin geltenden Bilanzwerte durch die Verkehrswerte ersetzt! Deshalb auch der Aufschrei, da bisher jede Gesetzesänderung zu einer erheblichen Verschärfung der Steuersätze führte!
      Ausländische Aktionärsinhaber unterliegen überhaupt keiner deutschen Erbschaftssteuer und dort gibt es jede Menge Zugeständnisse an Anteilseignern. So wird z.B. Aktienbesitz in GB und den USA steuerlich gefördert. Somit ist auch verständlich, warum die Mehrheit der deutschen Aktiengesellschaften in Ausländischer Hand ist.

      So und nun das interessantere: Zugunsten dieser Auslandsaktionäre wurde die Körperschaftssteuer 2008 abgeschafft . Im Gegenzug für den Steuerausfall wurden den deutschen Anteilseignern das Halbeinkünfteverfahren entzogen und auf "Wesentliche" Beteiligungen beschränkt. Die Anrechenbarkeit der Kapitalertragssteuer auf den pers. Steuersatz wurde abgeschafft. Die Anrechenbarkeit der Körperschaftssteuer mangels Einhebung ebenso. Somit zahlt jeder Anteilseigner für seine Einkünfte aus Kapitalgesellschaften mit den Steuern der Firma bereits immer den Höchststeuersatz.

      Die Abschaffung der Abgeltungssteuer würde nun wiederrum die ausländischen Anteilseigner bevorzugen und diese Ausfälle müssen von den inländischen Anteilseignern getragen werden. Um eine grundgesetzwidrige Überbesteuerung zu vermeiden, müssten die unternehmensseitigen Gewinnsteuern nochmals reduziert werden und das würde ausschließlich den ausländischen Aktionären zugute kommen!

      Hier stellt sich für mich nun die Frage, wo hängt der Hund für wen bellt er! Wenn man das beängstigende Stillschweigen unserer Regierung zur NSA-Affäre betrachtet, drängt sich mir der Verdacht auf, dass da dermaßen Leichen im Keller liegen, dass man alles mitmacht, nur um an der Macht zu bleiben!!


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