LSE - London Stock Exchange - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.07.15 12:17:30 von
neuester Beitrag 18.08.19 16:26:34 von
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...nachdem bisherige Threadversuche immer wieder eingeschlafen sind, auf ein Neues!
LSE hat letztes Jahr von GJ-Ende März auf Kalenderjahr umgestellt und Russell übernommen.
Aktie ist teuer, gehört aber in die peergroup "Börsen"
LSE hat letztes Jahr von GJ-Ende März auf Kalenderjahr umgestellt und Russell übernommen.
Aktie ist teuer, gehört aber in die peergroup "Börsen"
mal wieder; vielleicht wird's ja diesmal was:
23.02.2016 15:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDEN
Deutsche Börse AG: Potentieller Zusammenschluss unter Gleichen zwischen
Deutsche Börse AG ("Deutsche Börse") und London Stock Exchange Group plc
("LSE")
Als Reaktion auf die aktuellen Marktgerüchte bestätigen der Vorstand der
Deutsche Börse und der Verwaltungsrat (Group Board) der LSE, dass sie sich
in Gesprächen über einen potentiellen Unternehmenszusammenschluss
("Potentieller Zusammenschluss") unter Gleichen befinden.
Der Potentielle Zusammenschluss würde als Zusammenschluss unter Gleichen
unter einer neuen Holdinggesellschaft im Wege eines Aktientauschs
strukturiert. Gemäß den Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses
würden die Aktionäre der Deutsche Börse für jede Deutsche Börse Aktie eine
neue Aktie und die Aktionäre der LSE für jede LSE Aktie 0,4421 neue Aktien
erhalten. Auf der Grundlage dieses Umtauschverhältnisses gehen die Parteien
davon aus, dass die Aktionäre der Deutsche Börse rund 54,4 % und die
Aktionäre der LSE rund 45,6 % des erhöhten ausgegebenen und auszugebenen
Aktienkapitals des gemeinsamen Unternehmens halten würden. Das gemeinsame
Unternehmen hätte einen einheitlichen Verwaltungsrat, der zu gleichen
Teilen aus Mitgliedern der Deutsche Börse und der LSE zusammengesetzt ist.
Der Vorstand der Deutsche Börse und der Verwaltungsrat (Group Board) der
LSE sind der Auffassung, dass der Potentielle Zusammenschluss eine
überzeugende Möglichkeit für beide Unternehmen darstellen würde, sich
gegenseitig in einer branchenprägenden Transaktion zu stärken und einen
führenden europäischen Anbieter für globale Marktinfrastruktur zu schaffen.
Die Verbindung der komplementären Wachstumsstrategien, Produkte,
Dienstleistungen und globalen Positionierung der Deutsche Börse und LSE
würde es dem gemeinsamen Unternehmen nach Einschätzung der Parteien
ermöglichen, den Kunden Full-Service Leistungen auf globaler Basis
anzubieten. Deutsche Börse und LSE sind der Auffassung, dass der
Potentielle Zusammenschluss die Möglichkeit für ein stärkeres Wachstum,
erhebliche Kundenvorteilen einschließlich Cross-Margining für das Clearing
zwischen börsennotierten und außerbörslich gehandelten Derivaten
(vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen), substantielle Umsatz- und
Kostensynergien sowie eine erhöhte Wertschöpfung für die Aktionäre bietet.
Das Kerngeschäft der Deutsche Börse und der LSE würde unter den bisherigen
Marken fortgeführt. Die gegenwärtigen regulatorischen Rahmenbedingungen der
regulierten Einheiten des gemeinsamen Unternehmens würden - vorbehaltlich
üblicher und abschließender regulatorischer Genehmigungen - unverändert
bleiben.
Die weiteren Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses sind Gegenstand
fortlaufender Gespräche zwischen den Parteien.
Die formelle Ankündigung des Potentiellen Zusammenschlusses steht unter
anderem unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung über die Bedingungen des
Potentiellen Zusammenschlusses erzielt wird, die marktübliche Due Diligence
zur Zufriedenheit verläuft und die finale Zustimmung durch den Vorstand und
den Aufsichtsrat der Deutsche Börse sowie den Verwaltungsrat (Group Board)
der LSE erteilt wird. Die Parteien behalten sich das Recht vor, (a) auf
diese Vorbedingungen zu verzichten, (b), vorbehaltlich der Zustimmung der
jeweils anderen Partei die Form der Gegenleistung zu verändern und/oder ein
Angebot zu abweichenden Bedingungen zu unterbreiten (auch in Bezug auf das
Umtauschverhältnis), obgleich gegenwärtig eine Überprüfung derselben nicht
beabsichtigt ist, und/oder (c) die Bedingungen mit Blick auf Dividenden
anzupassen, die von einer Partei angekündigt, beschlossen oder
ausgeschüttet werden; dies gilt nicht für solche Dividenden, die im
gewöhnlichen Geschäftsverlauf (im Einklang mit der geübten Praxis) vor
Vollzug beschlossen oder ausgeschüttet werden.
Es ist nicht sicher, ob es letztlich zum Vollzug einer Transaktion kommt.
In jedem Fall würde die Transaktion unter dem Vorbehalt regulatorischer
Genehmigungen, der Annahme des Angebots durch die Aktionäre der Deutsche
Börse, der Zustimmung der Aktionäre der LSE sowie weiterer üblicher
Bedingungen stehen.
Nach Maßgabe des City Code on Takeovers and Mergers des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland (der "Code") sind die neue
Holdinggesellschaft oder Deutsche Börse verpflichtet, bis spätestens 17 Uhr
am 22. März 2016 (vorbehaltlich einer Verlängerung der Frist mit
Genehmigung des "UK Panel on Takeovers and Mergers") eine der folgenden
Maßnahmen zu ergreifen: (i) Ankündigung der festen Absicht, ein
Übernahmeangebot für LSE nach Maßgabe des Code zu unterbreiten; oder (ii)
Ankündigung, dass die Abgabe eines Angebots für LSE nicht beabsichtigt ist
und für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht erfolgen wird.
23.02.2016 15:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDEN
Deutsche Börse AG: Potentieller Zusammenschluss unter Gleichen zwischen
Deutsche Börse AG ("Deutsche Börse") und London Stock Exchange Group plc
("LSE")
Als Reaktion auf die aktuellen Marktgerüchte bestätigen der Vorstand der
Deutsche Börse und der Verwaltungsrat (Group Board) der LSE, dass sie sich
in Gesprächen über einen potentiellen Unternehmenszusammenschluss
("Potentieller Zusammenschluss") unter Gleichen befinden.
Der Potentielle Zusammenschluss würde als Zusammenschluss unter Gleichen
unter einer neuen Holdinggesellschaft im Wege eines Aktientauschs
strukturiert. Gemäß den Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses
würden die Aktionäre der Deutsche Börse für jede Deutsche Börse Aktie eine
neue Aktie und die Aktionäre der LSE für jede LSE Aktie 0,4421 neue Aktien
erhalten. Auf der Grundlage dieses Umtauschverhältnisses gehen die Parteien
davon aus, dass die Aktionäre der Deutsche Börse rund 54,4 % und die
Aktionäre der LSE rund 45,6 % des erhöhten ausgegebenen und auszugebenen
Aktienkapitals des gemeinsamen Unternehmens halten würden. Das gemeinsame
Unternehmen hätte einen einheitlichen Verwaltungsrat, der zu gleichen
Teilen aus Mitgliedern der Deutsche Börse und der LSE zusammengesetzt ist.
Der Vorstand der Deutsche Börse und der Verwaltungsrat (Group Board) der
LSE sind der Auffassung, dass der Potentielle Zusammenschluss eine
überzeugende Möglichkeit für beide Unternehmen darstellen würde, sich
gegenseitig in einer branchenprägenden Transaktion zu stärken und einen
führenden europäischen Anbieter für globale Marktinfrastruktur zu schaffen.
Die Verbindung der komplementären Wachstumsstrategien, Produkte,
Dienstleistungen und globalen Positionierung der Deutsche Börse und LSE
würde es dem gemeinsamen Unternehmen nach Einschätzung der Parteien
ermöglichen, den Kunden Full-Service Leistungen auf globaler Basis
anzubieten. Deutsche Börse und LSE sind der Auffassung, dass der
Potentielle Zusammenschluss die Möglichkeit für ein stärkeres Wachstum,
erhebliche Kundenvorteilen einschließlich Cross-Margining für das Clearing
zwischen börsennotierten und außerbörslich gehandelten Derivaten
(vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen), substantielle Umsatz- und
Kostensynergien sowie eine erhöhte Wertschöpfung für die Aktionäre bietet.
Das Kerngeschäft der Deutsche Börse und der LSE würde unter den bisherigen
Marken fortgeführt. Die gegenwärtigen regulatorischen Rahmenbedingungen der
regulierten Einheiten des gemeinsamen Unternehmens würden - vorbehaltlich
üblicher und abschließender regulatorischer Genehmigungen - unverändert
bleiben.
Die weiteren Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses sind Gegenstand
fortlaufender Gespräche zwischen den Parteien.
Die formelle Ankündigung des Potentiellen Zusammenschlusses steht unter
anderem unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung über die Bedingungen des
Potentiellen Zusammenschlusses erzielt wird, die marktübliche Due Diligence
zur Zufriedenheit verläuft und die finale Zustimmung durch den Vorstand und
den Aufsichtsrat der Deutsche Börse sowie den Verwaltungsrat (Group Board)
der LSE erteilt wird. Die Parteien behalten sich das Recht vor, (a) auf
diese Vorbedingungen zu verzichten, (b), vorbehaltlich der Zustimmung der
jeweils anderen Partei die Form der Gegenleistung zu verändern und/oder ein
Angebot zu abweichenden Bedingungen zu unterbreiten (auch in Bezug auf das
Umtauschverhältnis), obgleich gegenwärtig eine Überprüfung derselben nicht
beabsichtigt ist, und/oder (c) die Bedingungen mit Blick auf Dividenden
anzupassen, die von einer Partei angekündigt, beschlossen oder
ausgeschüttet werden; dies gilt nicht für solche Dividenden, die im
gewöhnlichen Geschäftsverlauf (im Einklang mit der geübten Praxis) vor
Vollzug beschlossen oder ausgeschüttet werden.
Es ist nicht sicher, ob es letztlich zum Vollzug einer Transaktion kommt.
In jedem Fall würde die Transaktion unter dem Vorbehalt regulatorischer
Genehmigungen, der Annahme des Angebots durch die Aktionäre der Deutsche
Börse, der Zustimmung der Aktionäre der LSE sowie weiterer üblicher
Bedingungen stehen.
Nach Maßgabe des City Code on Takeovers and Mergers des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland (der "Code") sind die neue
Holdinggesellschaft oder Deutsche Börse verpflichtet, bis spätestens 17 Uhr
am 22. März 2016 (vorbehaltlich einer Verlängerung der Frist mit
Genehmigung des "UK Panel on Takeovers and Mergers") eine der folgenden
Maßnahmen zu ergreifen: (i) Ankündigung der festen Absicht, ein
Übernahmeangebot für LSE nach Maßgabe des Code zu unterbreiten; oder (ii)
Ankündigung, dass die Abgabe eines Angebots für LSE nicht beabsichtigt ist
und für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht erfolgen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.819.979 von R-BgO am 23.02.16 23:41:20überzeugend ist anders:
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
26.07.2016 17:42
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der
HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über
Mindestannahmeschwelle
Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten
Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London,
Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im
Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle
von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten
(Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug
heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich
eigener Aktien).
Für den Eintritt der Vollzugsbedingung "Mindestannahmeschwelle für das
Tauschangebot" (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten
Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ)
maßgeblich.
Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl
der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der
Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis
vorliegt.
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
26.07.2016 17:42
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der
HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über
Mindestannahmeschwelle
Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten
Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London,
Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im
Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle
von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten
(Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug
heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich
eigener Aktien).
Für den Eintritt der Vollzugsbedingung "Mindestannahmeschwelle für das
Tauschangebot" (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten
Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ)
maßgeblich.
Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl
der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der
Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis
vorliegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.922.359 von R-BgO am 26.07.16 23:32:01Datum: 17. Aug 2016 | Deutsche Börse
Zusammenschluss von Deutsche Börse Group und London Stock Exchange Group: abschließend 89,04 Prozent aller Deutsche-Börse-Aktien zum Umtausch eingereicht
DAS VORLIEGENDE DOKUMENT IST – AUCH AUSZUGSWEISE – NICHT FÜR DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. IN DEN ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ANDERE LÄNDER BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINEN VERSTOSS GEGEN GELTENDE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE.
Die Deutsche Börse AG hat nach Auswertung aller zum Umtausch eingereichter Aktien eine endgültige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC („HoldCo“) von 89,04 Prozent registriert. HoldCo hatte am 1. Juni 2016 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots an die Deutsche-Börse-Aktionäre zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse AG veröffentlicht. Die weitere Annahmefrist endete am 12. August 2016 um 24:00 Uhr (MESZ).
Carsten Kengeter, Chief Executive Officer der Deutschen Börse, sagte:
"Ich danke unseren Aktionären für ihre Unterstützung dieses Unternehmenszusammenschlusses. Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die notwendigen regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen zu erlangen. Mit diesem Zusammenschluss entsteht eine global wettbewerbsfähige Marktinfrastrukturgruppe, die unseren Kunden, Aktionären sowie der gesamten Wirtschaft nutzen wird."
Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt einer Reihe von Vollzugsbedingungen, darunter fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die EU-Kommission sowie die Genehmigung durch Finanz-, Wertpapier- sowie weitere Aufsichtsbehörden.
Zusammenschluss von Deutsche Börse Group und London Stock Exchange Group: abschließend 89,04 Prozent aller Deutsche-Börse-Aktien zum Umtausch eingereicht
DAS VORLIEGENDE DOKUMENT IST – AUCH AUSZUGSWEISE – NICHT FÜR DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. IN DEN ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ANDERE LÄNDER BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINEN VERSTOSS GEGEN GELTENDE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE.
Die Deutsche Börse AG hat nach Auswertung aller zum Umtausch eingereichter Aktien eine endgültige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC („HoldCo“) von 89,04 Prozent registriert. HoldCo hatte am 1. Juni 2016 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots an die Deutsche-Börse-Aktionäre zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse AG veröffentlicht. Die weitere Annahmefrist endete am 12. August 2016 um 24:00 Uhr (MESZ).
Carsten Kengeter, Chief Executive Officer der Deutschen Börse, sagte:
"Ich danke unseren Aktionären für ihre Unterstützung dieses Unternehmenszusammenschlusses. Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die notwendigen regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen zu erlangen. Mit diesem Zusammenschluss entsteht eine global wettbewerbsfähige Marktinfrastrukturgruppe, die unseren Kunden, Aktionären sowie der gesamten Wirtschaft nutzen wird."
Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt einer Reihe von Vollzugsbedingungen, darunter fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die EU-Kommission sowie die Genehmigung durch Finanz-, Wertpapier- sowie weitere Aufsichtsbehörden.
und kapaff:
Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
31.03.2017 / 11:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc
Heute wurde der Deutsche Börse AG ("DBAG") die Entscheidung der Europäischen Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen, förmlich zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden. Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 automatisch beendet.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253 geführten DBAG Aktien eingestellt.
Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.
Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
31.03.2017 / 11:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc
Heute wurde der Deutsche Börse AG ("DBAG") die Entscheidung der Europäischen Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen, förmlich zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden. Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 automatisch beendet.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253 geführten DBAG Aktien eingestellt.
Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.
aktuell
"Standard"-KGV von rund 30
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.675.171 von R-BgO am 02.05.18 10:21:28
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