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    LSE - London Stock Exchange - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.15 12:17:30 von
    neuester Beitrag 18.08.19 16:26:34 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.215.054
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      Avatar
      schrieb am 02.07.15 12:17:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...nachdem bisherige Threadversuche immer wieder eingeschlafen sind, auf ein Neues!

      LSE hat letztes Jahr von GJ-Ende März auf Kalenderjahr umgestellt und Russell übernommen.

      Aktie ist teuer, gehört aber in die peergroup "Börsen"
      Avatar
      schrieb am 23.02.16 23:41:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      mal wieder; vielleicht wird's ja diesmal was:

      23.02.2016 15:36

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
      ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
      IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
      UNTERLIEGEN WÜRDEN

      Deutsche Börse AG: Potentieller Zusammenschluss unter Gleichen zwischen
      Deutsche Börse AG ("Deutsche Börse") und London Stock Exchange Group plc
      ("LSE")

      Als Reaktion auf die aktuellen Marktgerüchte bestätigen der Vorstand der
      Deutsche Börse und der Verwaltungsrat (Group Board) der LSE, dass sie sich
      in Gesprächen über einen potentiellen Unternehmenszusammenschluss
      ("Potentieller Zusammenschluss") unter Gleichen befinden.

      Der Potentielle Zusammenschluss würde als Zusammenschluss unter Gleichen
      unter einer neuen Holdinggesellschaft im Wege eines Aktientauschs
      strukturiert. Gemäß den Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses
      würden die Aktionäre der Deutsche Börse für jede Deutsche Börse Aktie eine
      neue Aktie und die Aktionäre der LSE für jede LSE Aktie 0,4421 neue Aktien
      erhalten. Auf der Grundlage dieses Umtauschverhältnisses gehen die Parteien
      davon aus, dass die Aktionäre der Deutsche Börse rund 54,4 % und die
      Aktionäre der LSE rund 45,6 % des erhöhten ausgegebenen und auszugebenen
      Aktienkapitals des gemeinsamen Unternehmens halten würden. Das gemeinsame
      Unternehmen hätte einen einheitlichen Verwaltungsrat, der zu gleichen
      Teilen aus Mitgliedern der Deutsche Börse und der LSE zusammengesetzt ist.

      Der Vorstand der Deutsche Börse und der Verwaltungsrat (Group Board) der
      LSE sind der Auffassung, dass der Potentielle Zusammenschluss eine
      überzeugende Möglichkeit für beide Unternehmen darstellen würde, sich
      gegenseitig in einer branchenprägenden Transaktion zu stärken und einen
      führenden europäischen Anbieter für globale Marktinfrastruktur zu schaffen.
      Die Verbindung der komplementären Wachstumsstrategien, Produkte,
      Dienstleistungen und globalen Positionierung der Deutsche Börse und LSE
      würde es dem gemeinsamen Unternehmen nach Einschätzung der Parteien
      ermöglichen, den Kunden Full-Service Leistungen auf globaler Basis
      anzubieten. Deutsche Börse und LSE sind der Auffassung, dass der
      Potentielle Zusammenschluss die Möglichkeit für ein stärkeres Wachstum,
      erhebliche Kundenvorteilen einschließlich Cross-Margining für das Clearing
      zwischen börsennotierten und außerbörslich gehandelten Derivaten
      (vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen), substantielle Umsatz- und
      Kostensynergien sowie eine erhöhte Wertschöpfung für die Aktionäre bietet.
      Das Kerngeschäft der Deutsche Börse und der LSE würde unter den bisherigen
      Marken fortgeführt. Die gegenwärtigen regulatorischen Rahmenbedingungen der
      regulierten Einheiten des gemeinsamen Unternehmens würden - vorbehaltlich
      üblicher und abschließender regulatorischer Genehmigungen - unverändert
      bleiben.

      Die weiteren Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses sind Gegenstand
      fortlaufender Gespräche zwischen den Parteien.

      Die formelle Ankündigung des Potentiellen Zusammenschlusses steht unter
      anderem unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung über die Bedingungen des
      Potentiellen Zusammenschlusses erzielt wird, die marktübliche Due Diligence
      zur Zufriedenheit verläuft und die finale Zustimmung durch den Vorstand und
      den Aufsichtsrat der Deutsche Börse sowie den Verwaltungsrat (Group Board)
      der LSE erteilt wird. Die Parteien behalten sich das Recht vor, (a) auf
      diese Vorbedingungen zu verzichten, (b), vorbehaltlich der Zustimmung der
      jeweils anderen Partei die Form der Gegenleistung zu verändern und/oder ein
      Angebot zu abweichenden Bedingungen zu unterbreiten (auch in Bezug auf das
      Umtauschverhältnis), obgleich gegenwärtig eine Überprüfung derselben nicht
      beabsichtigt ist, und/oder (c) die Bedingungen mit Blick auf Dividenden
      anzupassen, die von einer Partei angekündigt, beschlossen oder
      ausgeschüttet werden; dies gilt nicht für solche Dividenden, die im
      gewöhnlichen Geschäftsverlauf (im Einklang mit der geübten Praxis) vor
      Vollzug beschlossen oder ausgeschüttet werden.

      Es ist nicht sicher, ob es letztlich zum Vollzug einer Transaktion kommt.
      In jedem Fall würde die Transaktion unter dem Vorbehalt regulatorischer
      Genehmigungen, der Annahme des Angebots durch die Aktionäre der Deutsche
      Börse, der Zustimmung der Aktionäre der LSE sowie weiterer üblicher
      Bedingungen stehen.

      Nach Maßgabe des City Code on Takeovers and Mergers des Vereinigten
      Königreichs Großbritannien und Nordirland (der "Code") sind die neue
      Holdinggesellschaft oder Deutsche Börse verpflichtet, bis spätestens 17 Uhr
      am 22. März 2016 (vorbehaltlich einer Verlängerung der Frist mit
      Genehmigung des "UK Panel on Takeovers and Mergers") eine der folgenden
      Maßnahmen zu ergreifen: (i) Ankündigung der festen Absicht, ein
      Übernahmeangebot für LSE nach Maßgabe des Code zu unterbreiten; oder (ii)
      Ankündigung, dass die Abgabe eines Angebots für LSE nicht beabsichtigt ist
      und für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht erfolgen wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.16 23:32:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.819.979 von R-BgO am 23.02.16 23:41:20überzeugend ist anders:


      Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

      26.07.2016 17:42

      Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
      durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
      ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
      IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
      UNTERLIEGEN WÜRDE

      Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der
      HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über
      Mindestannahmeschwelle

      Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten
      Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London,
      Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im
      Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
      der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle
      von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten

      (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
      veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug
      heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35%
      der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich
      eigener Aktien).

      Für den Eintritt der Vollzugsbedingung "Mindestannahmeschwelle für das
      Tauschangebot" (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
      veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten
      Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ)
      maßgeblich.

      Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl
      der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der
      Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis
      vorliegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.16 23:40:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.922.359 von R-BgO am 26.07.16 23:32:01Datum: 17. Aug 2016 | Deutsche Börse

      Zusammenschluss von Deutsche Börse Group und London Stock Exchange Group: abschließend 89,04 Prozent aller Deutsche-Börse-Aktien zum Umtausch eingereicht

      DAS VORLIEGENDE DOKUMENT IST – AUCH AUSZUGSWEISE – NICHT FÜR DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. IN DEN ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ANDERE LÄNDER BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINEN VERSTOSS GEGEN GELTENDE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN DARSTELLEN WÜRDE.

      Die Deutsche Börse AG hat nach Auswertung aller zum Umtausch eingereichter Aktien eine endgültige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC („HoldCo“) von 89,04 Prozent registriert. HoldCo hatte am 1. Juni 2016 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Umtauschangebots an die Deutsche-Börse-Aktionäre zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse AG veröffentlicht. Die weitere Annahmefrist endete am 12. August 2016 um 24:00 Uhr (MESZ).

      Carsten Kengeter, Chief Executive Officer der Deutschen Börse, sagte:

      "Ich danke unseren Aktionären für ihre Unterstützung dieses Unternehmenszusammenschlusses. Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die notwendigen regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen zu erlangen. Mit diesem Zusammenschluss entsteht eine global wettbewerbsfähige Marktinfrastrukturgruppe, die unseren Kunden, Aktionären sowie der gesamten Wirtschaft nutzen wird."

      Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt einer Reihe von Vollzugsbedingungen, darunter fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die EU-Kommission sowie die Genehmigung durch Finanz-, Wertpapier- sowie weitere Aufsichtsbehörden.
      Avatar
      schrieb am 01.04.17 09:24:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      und kapaff:


      Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc
      Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

      31.03.2017 / 11:09 CET/CEST
      Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE

      Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

      Heute wurde der Deutsche Börse AG ("DBAG") die Entscheidung der Europäischen Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc ("LSEG") zu untersagen, förmlich zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden. Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 automatisch beendet.

      In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253 geführten DBAG Aktien eingestellt.

      Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.

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      Avatar
      schrieb am 02.05.18 10:21:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      aktuell
      "Standard"-KGV von rund 30
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.19 10:52:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.675.171 von R-BgO am 02.05.18 10:21:28
      nun bereits
      36x Gewinn von 2018
      Avatar
      schrieb am 18.08.19 16:26:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      London Stock Exchange Group | 75,28 €


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