IPO der Deutschen Pfandbriefbank - Die HRE kehrt an die Börse zurück (Seite 248)
eröffnet am 10.07.15 09:35:25 von
neuester Beitrag 20.01.21 12:27:12 von
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ISIN: DE0008019001 | WKN: 801900
9,040
€
20.01.21
Lang & Schwarz
-0,63 %
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Neuigkeiten
Zeit | Titel |
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Herr Arndt sagte selbst: eine doppelte Ausschüttung in 2021 (für 2019/'20) ist möglich....über die die Höhe wurde nicht gesprochen.
Vorausgesetzt die EZB nimmt ihre "Bitten" züuck!
Vorausgesetzt die EZB nimmt ihre "Bitten" züuck!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.308.220 von petersylvester am 07.10.20 13:30:24Wenn die Rückstellungen aufgelöst werden, wird der Überschuss zu 50% ausgeschüttet. Die Kumpels im Ruhrpott bekommen einen Teil ihrer Rente von den Dividenden bezahlt.
EZB wird zu 100% alles wieder 2021 freigeben
die 90cent Dividende von 2019 werden sicher ausgeschüttet was für 2002 noch dazukommt müssen wir sehen
vermutlich kommt da nochmal 30 cent dazu
Dividende 2021 wird dann ca. €1,20 werden
die 90cent Dividende von 2019 werden sicher ausgeschüttet was für 2002 noch dazukommt müssen wir sehen
vermutlich kommt da nochmal 30 cent dazu
Dividende 2021 wird dann ca. €1,20 werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.320.310 von pleitedurchcorona am 08.10.20 11:38:07schön wäre es, ich glaube allerdings erst daran, wenn die Beschlüsse gefasst sind.
Und die EZB ist immer unberechenbar, woher kommt denn die 100%ige Überzeugung ?
Und die EZB ist immer unberechenbar, woher kommt denn die 100%ige Überzeugung ?
Brutto für Netto lt. Arndt natürlich!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.323.559 von petersylvester am 08.10.20 15:26:50Bitte nicht die latente Steuerlast im Falle eines Verkaufs aber nicht vergessen

Antwort auf Beitrag Nr.: 65.331.728 von joey68 am 09.10.20 09:30:08
tatsächlich wird nur der Kaufpreis fiktiv reduziert
ob dann beim Verkauf eine Steuer anfällt oder nicht ist unklar
Zitat von joey68: Bitte nicht die latente Steuerlast im Falle eines Verkaufs aber nicht vergessen
tatsächlich wird nur der Kaufpreis fiktiv reduziert
ob dann beim Verkauf eine Steuer anfällt oder nicht ist unklar
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.331.761 von pleitedurchcorona am 09.10.20 09:33:39naja, das kann man unterschiedlich sehen, unklar ist es nicht, es hängt ganz einfach von der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Sofern jemand mit seinen Erträgen über dem Sparerfreibetrag (der ja sehr überschaubar ist) liegt oder aufgrund des Überschreitens des Grundfreibetrages steuerpflichtig ist, fällt auf jeden Fall auf die Kursgewinne Steuer an (Unterstellt, dass diese anfallen und keine Kursverluste realisiert werden, womit die Dividendenerträge ja auch wieder futsch wären).
Mein Tipp: am besten liegen lassen und sich übe jährliche Dividendenerträge freuen.
Sofern jemand mit seinen Erträgen über dem Sparerfreibetrag (der ja sehr überschaubar ist) liegt oder aufgrund des Überschreitens des Grundfreibetrages steuerpflichtig ist, fällt auf jeden Fall auf die Kursgewinne Steuer an (Unterstellt, dass diese anfallen und keine Kursverluste realisiert werden, womit die Dividendenerträge ja auch wieder futsch wären).
Mein Tipp: am besten liegen lassen und sich übe jährliche Dividendenerträge freuen.

falls man mit Verlust verkauft oder der Gewinn noch durch den Verlusttopf gedeckt ist fällt keine Steuer an
Wird hier wohl ein Gang nach Canossa!
