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    GxP German Properties AG (ehemals Cleanventure AG) (Seite 167)

    eröffnet am 10.08.15 09:35:47 von
    neuester Beitrag 15.09.22 00:05:23 von
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      schrieb am 20.10.16 09:52:37
      Beitrag Nr. 712 ()
      Ohje, die Realität ist ja noch schlimmer als meine Befürchtung von gestern. Erster Kurs heute bei 0,95, dann 1,0 jetzt 1,05 Euro. Wollen wir hoffen das die vermeldeten Zeichnungszusagen stimmen und die Kapitalerhöhung in diesem Volumen überhaupt erfolgreich ist. Ansonsten sieht es hier ziemlich düster aus. Hat sich mal jemand gedanken gemacht was passiert wenn die Kapitalerhöhung nicht voll gezeichnet wird? Dann stünde aufgrund der Zahlungsverpflichtung der Immobilienkäufe unweigerlich die Insolvenzanmeldung an. Es sei denn man bekommt die Objekte schnell weitergeschoben und verliert nur die Ankaufnebenkosten was aber gleichfalls bei diesem Volumen einer Aufzehrung des Eigenkapitals gleichkommen würde. Ich bin gespannt, selten ähnliches vorgehen gesehen. Bei der WCM AG war die Sache schon recht sportlich, aber dies hier übertrifft alles. Wenn es gut geht, dann bin ich gespannt wo die Geselschaft in 5 Jahren steht. Hier könnte was großes entstehen aber das Risiko ist für den Kleinanleger nicht zu unterschätzen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 17:52:19
      Beitrag Nr. 711 ()
      der überbezug ist wieder eine andere geschichte, aber heute sind ja auch wieder käufer in der aktien gewesen. 13.000 stücke wurden vom markt aufgenommen. somit hat sich jemand das ticket für 425.000 aktien gezogen, anscheinend scheinen sich die käufer nicht an dem kleinen aufpreis den sie jetzt bezahlen zu stören. wir hatten in der vergangenheit zeiten, da ist der kurs mit weniger stücken völligst kollabiert.
      eine andere theorie wäre, dass unwissende kleinaktionäre die portfolio käufe der büroimmobilie gelesen haben und nun kaufen, im unwissen, dass es morgen neue aktien mit faktor 35 gibt. das wäre natürlich der knaller. ich verstehe wirklich nicht, welcher kleinaktionär nicht zu diesen kursen verkauft und morgen mit einem restbestand die KE zeichnet.
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 16:39:49
      Beitrag Nr. 710 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.509.131 von mondstein81 am 19.10.16 16:33:03
      Zitat von mondstein81: dieser kursverlauf hinterlässt einige fragezeichen bei mir. eigentlich kann nur der jenige noch jetzt kaufen, der die eintrittskarte für die KE haben möchte. seltsamerweise waren auch immer gute geldseiten da. lassen wir uns überraschen


      Die Frage ist wie es sich mit dem Überbezug anmelden verhält? Wenn man davon ausgeht, dass man einen vollständigen Überbezug erhalten wird, bräuchte man theoretisch nur eine Aktie!
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 16:33:03
      Beitrag Nr. 709 ()
      dieser kursverlauf hinterlässt einige fragezeichen bei mir. eigentlich kann nur der jenige noch jetzt kaufen, der die eintrittskarte für die KE haben möchte. seltsamerweise waren auch immer gute geldseiten da. lassen wir uns überraschen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 15:16:23
      Beitrag Nr. 708 ()
      Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der GxP German Properties AG
      GxP German Properties AG
      Berlin
      ISIN DE000A1YCNN8; WKN A1YCNN
      Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der GxP German Properties AG

      Die Hauptversammlung der GxP German Properties AG (nachfolgend auch „GxP AG“) mit Sitz in Berlin hat am 22. Juli 2016 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Einlagen um bis zu EUR 80.377.500,00 durch Ausgabe von bis zu 80.377.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen, von denen 40.000.000 Aktien bereits unter Ausübung von Bezugsrechten gegen Sacheinlagen gezeichnet wurden und nun die nun verbleibenden 40.377.500 Aktien angeboten werden (die „Neuen Aktien“). Das Angebot umfasst nicht solche Bezugsrechte, die bereits durch die Gesellschafter der GIMH, entweder nach Abtretung dieser Bezugsrechte von der Cobalt AG oder als eigene Bezugsrechte der Cobalt AG selbst, im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ausgeübt wurden. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt für die Aktionäre 1:35, d. h. für eine alte Aktie können 35 Neue Aktien bezogen werden. Die Bezugsfrist wird mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen. Die Aktionäre erhalten ihr Bezugsrecht in Form des mittelbaren Bezugsrechts. Zur Zeichnung der bezogenen Neuen Aktien wurde die ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339 München gegen Bareinlagen zugelassen, die die Neuen Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, die Neuen Aktien den bisherigen Aktionären zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Mehrerlös – nach Abzug von Kosten und Gebühren – an die Gesellschaft abzuführen.

      Der Bezugspreis für die Neuen Aktien beträgt je EUR 1,00. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens bis zum 03. November 2016 zu entrichten. Die im Rahmen des Bezugsangebots gegen Bareinlagen gezeichneten Neuen Aktien werden voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche 2016 geliefert.

      Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom
      20. Oktober 2016 bis zum 03. November 2016, 24:00 Uhr (jeweils einschließlich),

      über ihre Depotbank bei der für die ACON Actienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der für die Bezugsstelle tätig werdenden Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 07161/969317 aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:
      Kontoinhaber: ACON Actienbank AG
      Sonderkonto GxP German Properties AG
      IBAN: DE04 6103 0000 0000 0057 53
      BIC: MARBDE6G
      bei: Bankhaus Gebr. Martin AG
      Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung 2016“

      Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der GxP AG in der ISIN DE000A1YCNN8 (WKN A1YCNN) mit Ablauf des 19. Oktober 2016. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A2BPGV3 / WKN A2B PGV) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und von den Aktionären durch die Clearstream Banking AG über ihre Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert.

      Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für eine auf den Inhaber lautende alte Stückaktie 35 Neue Aktien bezogen werden.

      Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 1:35 entfallenden Betrag hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (das Überbezugsangebot). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Überbezugsangebote müssen bei der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung eines separaten Auftrags, welcher von den Depotbanken zusammen mit den Kapitalerhöhungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, ebenfalls bis 03. November 2016, 24:00 Uhr angebracht werden.

      Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 03. November 2016, 24:00 Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto Nr. 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto gutgeschrieben ist.

      Börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

      Die Bezugsrechte sind frei übertragbar. Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A2BPGV3/ WKN A2B PGV) wird weder von der Gesellschaft noch von der ACON Actienbank AG, München organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

      Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Zuteilung bei Überbezug

      Die Gesamtzahl der Neuen Aktien, die von Aktionären im Rahmen des Überbezugs erworben werden können (die „Überbezugsaktien“) soll in Abhängigkeit von den im Rahmen der Privatplatzierung von Investoren erhaltenen Kaufangeboten über Neue Aktien stehen und vom Vorstand festgelegt werden.

      Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden die Überbezugsaktien unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstands den am Überbezug teilnehmenden Aktionären zugeteilt. Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag unverzüglich zurückerstattet.

      Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

      Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung wird eventuell in mehreren Tranchen eingetragen.

      Die im Rahmen des Bezugsangebots gegen Bareinlagen gezeichneten Aktien werden voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche 2016 geliefert.

      Sollten vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Lieferung der Neuen Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen nicht durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt ist auf der Webseite der Emittentin unter www.gxpag.com unter der Rubrik Investor Relations (www.gxpag.com/investor-relations) abrufbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieser Wertpapierprospekt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.

      Hinweise

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals vom 22. Juli 2016 wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss 40.000.000 neue Stückaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwenigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden können.

      Die Bezugsstelle ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von dem Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung zurückzutreten. Zu diesen Umständen gehören neben dem Nichteintritt bestimmter aufschiebender Bedingungen für die Zeichnung der Neuen Aktien und die Zahlung des Bezugspreises insbesondere der Eintritt einer wesentlichen Änderung in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine Änderung oder Anpassung des Emissionsvertrags aus Sicht der Bezugsstelle erforderlich machen, ohne dass eine Einigung hierüber erfolgt und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Vertrags über die Abwicklung der Kapitalerhöhung das Recht, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten.

      Im Falle des Rücktritts vom Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die Bezugsstelle jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln.

      Verkaufsbeschränkungen

      Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapierprospekt vom 13. Oktober 2016 veröffentlicht, der unter www.gxpag.com/investor-relations einsehbar ist.

      Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

      Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.



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      schrieb am 19.10.16 11:37:40
      Beitrag Nr. 707 ()
      Unter Punkt 9 der Einladung zur Hauptversammlung:
      Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung

      wurde doch der Kuchen für die Sacheinlagen (Altfirmenanteile) der neuen Vorstände und Aufsichtsräte verteilt.

      Erfolgt das neue Immopaket (120 Mio.) auch im Rahmen einer Sacheinlage?
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 11:03:08
      Beitrag Nr. 706 ()
      Hier wird sofort zu Beginn der Altanleger "beschissen". Für 100,3 Mio. wurden Immobilien erworben, die dann für 120 Mio. Euro in die Gesellschaft eingebracht werden. Also wurden hier sofort erstmal 20 Mio Euro geschreddert. Neben der restlichen Sachkapitalerhöhung die wahrscheinlich ebenfalls völlig überteuert in die Gesellschaft eingebracht wird. Gestern wurde hierzu ein interessanter Artikel in der Immobilien Zeitung veröffentlicht, der diesen Mißstand ebenfalls offenlegt.
      Ich glaube hier nicht an große Zeichnungsgewinne. Langfristig mag der Plan aufgeben, der Vorstand hat bewiesen das er etwas aufbauen kann. Aber kurzfristig wird die Aktie auf 1 Euro oder ganz knapp darüber fallen. Insofern wird sich die Kapitalerhöhung für diejenigen die diese zeichnen nicht wirklich lohnen.

      Mein Tipp für den Kurs am Freitag 21.10. ist
      1,10 Euro
      und Anfang November (10.-15. je nachdem wann die zugeteilten Aktien gehandelt werden können) dann zwischen 1,01 und 1,04 Euro.

      Das Risiko das es hier aufgrund der Schwemme an Aktien und des "verbrannten" Geldes über Zinsen und Provisionen, überteuerte Sachkapitalerhöhung etc. auch zu Kursen unter 1 Euro kommt ist nicht ausgeschlossen. Das Problem war nur das man eine Kapitalerhöhung nicht unter 1 Euro durchführen kann und daher über dieses Vorgehen (erst Objekte sichern - mit hohen Zwischenprovisionen und Zinsen) Anlage von der Zeichnung überzeugen musste. Leider ist hier zu Beginn erstmal einiges an Geld in Rauch aufgegangen.

      Ich bin gespannt wie die Börse dieses Vorgehen bewertet und wie sich der Kurs entwickelt.
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 07:07:07
      Beitrag Nr. 705 ()
      wird die aktie schon ex KE geahnadelt? oder wann soll das passieren? bzw. wann werden denn die bezugsrechte eingebucht? any idea?
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 22:08:33
      Beitrag Nr. 704 ()
      Der Zinssatz ist korrekt. Das ist unfassbar teuer, aber ohne erfolgreiche KE auch echtes Risikokapital.
      Avatar
      schrieb am 18.10.16 21:59:34
      Beitrag Nr. 703 ()
      Waren das nicht 2-3 oder 2,3% ? Hatte die vielen Seiten nur überflogen.
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