Google Split / Deltakorrektur - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.09.15 14:26:58 von
neuester Beitrag 02.09.15 08:09:18 von
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Hallo und Guten Morgen,
die Geschichte von Google Split kennt ihr bestimmt. Nun hat das Bundesfinanzministerium entschieden, dass die Steuer zurück zu zahlen ist.
Meine Bank (Consors) hat dieses Thema als Deltakorrektur behandelt. Laut meiner Bank sind die verpflichtet, gemäß BMF-Rundschreiben vom 09.10.2012, Randziffer 241, die Korrekturen beim Kapitalertragssteuerabzug im Wege der Deltakorrektur (§ 43 Abs. 3 S. 7 EStG) vorzunehmen.
Das heisst, dass ich das Geld nicht zurückbekomme und es stattdessen in einem allgemeinen Verlustverrechnungstopf gelegt wird.
Ist jemand hier vielleicht vom gleichen Thema betroffen?
--
With best regards / Mit freundlichen Grüssen
Tathagat
die Geschichte von Google Split kennt ihr bestimmt. Nun hat das Bundesfinanzministerium entschieden, dass die Steuer zurück zu zahlen ist.
Meine Bank (Consors) hat dieses Thema als Deltakorrektur behandelt. Laut meiner Bank sind die verpflichtet, gemäß BMF-Rundschreiben vom 09.10.2012, Randziffer 241, die Korrekturen beim Kapitalertragssteuerabzug im Wege der Deltakorrektur (§ 43 Abs. 3 S. 7 EStG) vorzunehmen.
Das heisst, dass ich das Geld nicht zurückbekomme und es stattdessen in einem allgemeinen Verlustverrechnungstopf gelegt wird.
Ist jemand hier vielleicht vom gleichen Thema betroffen?
--
With best regards / Mit freundlichen Grüssen
Tathagat
tathagat,
betroffen bin ich nicht. Mir stinkt aber, wie sich die Banken, das BMF und das WM-Orakel im Fall Google-Split verhalten haben. Sie verhalten sich in anderen, neueren Fällen immer noch so.
Diese Delta-Korrektur ist für viele(?) halbwegs in Ordnung. Wenn(!) du in 2015 Kapitalerträge (KE) höher als Freistellungsauftrag plus allgemeiner V-Topf hast, werden nur die überschießenden KE besteuert. So bekommst du indirekt die falsche Google-Split-Steuer zurück.
betroffen bin ich nicht. Mir stinkt aber, wie sich die Banken, das BMF und das WM-Orakel im Fall Google-Split verhalten haben. Sie verhalten sich in anderen, neueren Fällen immer noch so.
Diese Delta-Korrektur ist für viele(?) halbwegs in Ordnung. Wenn(!) du in 2015 Kapitalerträge (KE) höher als Freistellungsauftrag plus allgemeiner V-Topf hast, werden nur die überschießenden KE besteuert. So bekommst du indirekt die falsche Google-Split-Steuer zurück.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.532.071 von tathagat am 01.09.15 14:26:58http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1193335-271-280/p…
Der Thread ist ein Jahr alt und hat über 270 Einträge....
Gruß
Taxadvisor
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