Covestro AG
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Squeeze out
Adnoc besitzt knapp 95% der Aktien von Covestro. Frankfurter Allgemeine Zeitung 12.7.2025Ich vermute, daß Adnoc die restlichen Aktionäre herausdrängen will.
Könnte noch einige Euros mehr geben bei Squeeze out ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.885.349 von walker333 am 11.07.25 13:26:31
Hier hatte ich mich vertan. Ich meinte Siltronic, wo Deutschland nicht wollte, und die Fristen verstreichen ließ. Wobei der Aixtron Fall ähnlich lag (2016; da war die USA gegen Übernahme durch Chinesen)
Der gestrige schwierige Tag für Covestro bewegte die Börsenkurse kaum: -0,1% und die Umtauschgattung (die Adnoc angedient wird) -0,3%
Hier hatte ich mich vertan. Ich meinte Siltronic, wo Deutschland nicht wollte, und die Fristen verstreichen ließ. Wobei der Aixtron Fall ähnlich lag (2016; da war die USA gegen Übernahme durch Chinesen)
Der gestrige schwierige Tag für Covestro bewegte die Börsenkurse kaum: -0,1% und die Umtauschgattung (die Adnoc angedient wird) -0,3%
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.885.565 von walker333 am 11.07.25 13:55:40
Aber schon heftig. Nicht mehr mein Problem, wenn die Übernahme hoffentlich endlich durch ist.
Zitat von walker333: Prognosesenkung, wie von vielen schon erwartet:
https://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/covestro-ag-prognose…
Aber schon heftig. Nicht mehr mein Problem, wenn die Übernahme hoffentlich endlich durch ist.
Prognosesenkung, wie von vielen schon erwartet:
https://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/covestro-ag-prognose…
https://www.eqs-news.com/de/news/ad-hoc/covestro-ag-prognose…
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.884.932 von vonHS am 11.07.25 12:25:56
Na ja, klingt aber, als sei es lösbar ("Geldbuße") - wenn es denn überhaupt zur Prüfung kommt.
Ich kann mich nicht an eine geplatzte Übernahme, die in fortgeschrittenem Stadium war, erinnern, wenn Berlin nichts dagegen hatte. Aixtron platzte 2016, weil die USA gegen die Übernahme durch die Chinesen war, und Berlin daraufhin eine Frist verstreichen ließ (oder so ähnlich).
=====
...
Nach Angaben von Bloomberg ist noch nicht klar, ob die EU das geplante Geschäft prüfen wird. Eine Entscheidung darüber könnte bis Ende Juli getroffen werden. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Übernahme von Covestro durch Adnoc gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt, könnte sie Geldbußen verhängen - oder den Kauf sogar ganz verbieten.
Covestro antwortete auf eine Anfrage von Plasteurope.com: „Wir gehen weiterhin uneingeschränkt davon aus, dass der Abschluss in der zweiten Jahreshälfte erfolgen wird.“
...
https://www.plasteurope.com/news/COVESTRO_t258289/
Zitat von vonHS: Die Europäische Kommission plant nun, die anvisierte Übernahme von Covestro durch den staatlich kontrollierten petrochemischen Riesen der Emiratis, die Abu Dhabi National Oil Company im Rahmen des Kartellrechts zu überprüfen, so die Nachrichtenagentur Bloomberg. PLASTEUROPE schürt daher Zweifel, weil der Deal in letzter Minute rückgängig gemacht werden könnte:
https://www.plasteurope.com/news/COVESTRO_t258289/
Könnte das Kartellrecht wirklich jetzt noch so spät solche Auswirkungen verursachen?
Na ja, klingt aber, als sei es lösbar ("Geldbuße") - wenn es denn überhaupt zur Prüfung kommt.
Ich kann mich nicht an eine geplatzte Übernahme, die in fortgeschrittenem Stadium war, erinnern, wenn Berlin nichts dagegen hatte. Aixtron platzte 2016, weil die USA gegen die Übernahme durch die Chinesen war, und Berlin daraufhin eine Frist verstreichen ließ (oder so ähnlich).
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Nach Angaben von Bloomberg ist noch nicht klar, ob die EU das geplante Geschäft prüfen wird. Eine Entscheidung darüber könnte bis Ende Juli getroffen werden. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Übernahme von Covestro durch Adnoc gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt, könnte sie Geldbußen verhängen - oder den Kauf sogar ganz verbieten.
Covestro antwortete auf eine Anfrage von Plasteurope.com: „Wir gehen weiterhin uneingeschränkt davon aus, dass der Abschluss in der zweiten Jahreshälfte erfolgen wird.“
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https://www.plasteurope.com/news/COVESTRO_t258289/
Die Europäische Kommission plant nun, die anvisierte Übernahme von Covestro durch den staatlich kontrollierten petrochemischen Riesen der Emiratis, die Abu Dhabi National Oil Company im Rahmen des Kartellrechts zu überprüfen, so die Nachrichtenagentur Bloomberg. PLASTEUROPE schürt daher Zweifel, weil der Deal in letzter Minute rückgängig gemacht werden könnte:
https://www.plasteurope.com/news/COVESTRO_t258289/
Könnte das Kartellrecht wirklich jetzt noch so spät solche Auswirkungen verursachen?
https://www.plasteurope.com/news/COVESTRO_t258289/
Könnte das Kartellrecht wirklich jetzt noch so spät solche Auswirkungen verursachen?
das reine Andienen von Covestro-Aktien ist doch nicht steuerpflichtig oder sehe ich das falsch?
Ich hätte jetzt gedacht, dass es erst steuerpflichtig wird, wenn Adnoc die Übernahme endgültig abschließt (also demnächst irgendwann, in 2025). degiro und IBKR haben nun aber für 2024 Gewinne ausgewiesen, weil da die Bestände von der einen in die andere ISIN übertragen wurden.. das ist doch falsch oder nicht?
Ich hätte jetzt gedacht, dass es erst steuerpflichtig wird, wenn Adnoc die Übernahme endgültig abschließt (also demnächst irgendwann, in 2025). degiro und IBKR haben nun aber für 2024 Gewinne ausgewiesen, weil da die Bestände von der einen in die andere ISIN übertragen wurden.. das ist doch falsch oder nicht?
Bei den Genehmigungen gab es im Juni keine Fortschritte. War den Bürokraten wohl zu heiß. 
Es fehlen weiterhin drei. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe für Vietnam, die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Deutschland und die EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe. Der Prozess bei der letztgenannten war ja seit 28.5.25 gestoppt. Wenn ich die EU-Datenbank richtig interpretiere, dann wurde gestern (1.7) der Stopp aufgehoben und die neue provisorische Deadline für diese Genehmigung ist der 28.7.25 (https://competition-cases.ec.europa.eu/cases/FS.100156).

Es fehlen weiterhin drei. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe für Vietnam, die außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Deutschland und die EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe. Der Prozess bei der letztgenannten war ja seit 28.5.25 gestoppt. Wenn ich die EU-Datenbank richtig interpretiere, dann wurde gestern (1.7) der Stopp aufgehoben und die neue provisorische Deadline für diese Genehmigung ist der 28.7.25 (https://competition-cases.ec.europa.eu/cases/FS.100156).
Endlich zieht auch die Aktie selbst hoch auf 60,60, der Umtauscher jetzt bei 60,50. Es geht voran. Ich schätze dass wir nicht bis Dezember auf die 62 warten müssen. Und die Hauptaktie, die den Umtauscher soeben überholte, könnte sogar noch über 62 laufen, als Squeeze-Out-Spekulation. Denn langfristig wird man seitens des Hauptaktionärs die Aktie bald vom Markt nehmen wollen.
Covestro hat am 23. Juni 2025 eine Vereinbarung zur Übernahme von Pontacol, einem Schweizer Hersteller von Mehrschicht-Klebefolien, unterzeichnet. Mit dieser Akquisition erweitert Covestro gezielt sein Portfolio im Bereich Spezialfolien.
https://plasticker.de/Kunststoff_News_46616_Covestro_bernahm…
https://plasticker.de/Kunststoff_News_46616_Covestro_bernahm…
Der Kauf des Spezialchemiekonzerns Covestro durch den arabischen Petrochemieriesen Abu Dhabi National Oil Company steht offenbar kurz vor dem Vollzug. Es stünden nur noch die Genehmigungen durch die Behörden aus, meldet auch KUNSTSTOFFWEB:
https://www.kunststoffweb.de/branchen-news/covestro_akquisit…
https://www.kunststoffweb.de/branchen-news/covestro_akquisit…
Weiterer Meilenstein für Genehmigungen soll heute entschieden werden
laut u.g. Beitrag soll heute die Entscheidung für die Subventionsgenehmigung fallen:Zitat: „… die Entscheidung der EU-Kommission zu ausländischen Subventionen, die noch am Dienstag erwartet wird.„
https://www.boerse-express.com/news/articles/covestro-aktie-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.730.102 von walker333 am 07.06.25 12:08:37Danke für die Info
Schönes Pfingstfest
Schönes Pfingstfest
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.729.757 von none am 07.06.25 10:06:10
Die Covestro Aktien anzudienen ist genauso wie beim Verkauf einer deutschen Aktie.
Man sieht es auch schon an der deutschen Kennung der Covestro Umtausch-Gattung: DE000A40KY26
Hier liegen keine Besonderheiten vor (keine ausländische Aktie; kein Spin-Off; kein Aktien-Split; oder sonst was).
Die Covestro Aktien anzudienen ist genauso wie beim Verkauf einer deutschen Aktie.
Man sieht es auch schon an der deutschen Kennung der Covestro Umtausch-Gattung: DE000A40KY26
Hier liegen keine Besonderheiten vor (keine ausländische Aktie; kein Spin-Off; kein Aktien-Split; oder sonst was).
Verlustverrechnung
vielleicht weiß jemand eine Antwort, wie es bei der erfolgten Übernahme mit Verrechnung von Verlusten aussieht. Ich hatte vor langer Zeit einmal amerikanische Aktien da gab es eine Barabfindung, die konnte nicht mit den Verlusten verrechnet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.729.031 von PeterPrima73 am 06.06.25 22:55:18Danke für die ausführliche Darstellung. Was uns halt hier fehlt, sind die konkreten Gründe für den Stopp und mit welcher zeitlichen Verzögerung zu rechnen ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 77.721.342 von Buch_999 am 05.06.25 16:48:42Gemini hat dies zu dem Paragrafen gefunden, der als Grundlage für den Stopp angegeben wurde:
Wenn du "Art. 24(5) FSR Stop-the-clock decision of 28.05.2025" siehst, ist damit höchstwahrscheinlich Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation - FSR) gemeint, in Verbindung mit einer "Stop-the-clock"-Entscheidung vom 28. Mai 2025.
Hier ist eine Erklärung:
* FSR (Foreign Subsidies Regulation): Das ist die EU-Verordnung (EU) 2022/2560, die seit dem 12. Juli 2023 gilt. Sie soll Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt durch Subventionen von Nicht-EU-Ländern entgegenwirken.
* Artikel 24 FSR: Dieser Artikel befasst sich mit den Verfahrensfristen bei der Prüfung von Konzentrationen (Fusionen und Übernahmen) und öffentlichen Vergabeverfahren, die unter die FSR fallen.
* Absatz 5 von Artikel 24 FSR: Dieser spezielle Absatz des Artikels 24 regelt die Möglichkeit für die Europäische Kommission, die Verfahrensfristen im Rahmen einer Untersuchung zu unterbrechen ("stop-the-clock"). Eine solche Unterbrechung kann erfolgen, wenn die Kommission zusätzliche Informationen von den beteiligten Unternehmen benötigt oder wenn die Unternehmen Verpflichtungszusagen unterbreiten.
* "Stop-the-clock decision of 28.05.2025": Eine "Stop-the-clock"-Entscheidung bedeutet, dass die Europäische Kommission die Frist für ihre Untersuchung (z.B. einer Fusion oder eines Vergabeverfahrens) angehalten hat. Das Datum (28.05.2025) gibt an, wann diese spezifische Unterbrechungsentscheidung getroffen wurde. Solche Entscheidungen sind üblich, wenn die Kommission mehr Zeit oder Informationen benötigt, um ihren Fall zu prüfen.
Zusammenfassend bezieht sich der genannte Paragraph auf die Befugnis der Europäischen Kommission, die Prüfungsfristen unter der Foreign Subsidies Regulation (FSR) anzuhalten, um weitere Informationen zu sammeln oder auf die Einreichung von Verpflichtungszusagen durch die betroffenen Unternehmen zu warten. Das genannte Datum ist der Zeitpunkt, an dem eine solche Fristunterbrechung für einen konkreten Fall beschlossen wurde.
Wenn du "Art. 24(5) FSR Stop-the-clock decision of 28.05.2025" siehst, ist damit höchstwahrscheinlich Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation - FSR) gemeint, in Verbindung mit einer "Stop-the-clock"-Entscheidung vom 28. Mai 2025.
Hier ist eine Erklärung:
* FSR (Foreign Subsidies Regulation): Das ist die EU-Verordnung (EU) 2022/2560, die seit dem 12. Juli 2023 gilt. Sie soll Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt durch Subventionen von Nicht-EU-Ländern entgegenwirken.
* Artikel 24 FSR: Dieser Artikel befasst sich mit den Verfahrensfristen bei der Prüfung von Konzentrationen (Fusionen und Übernahmen) und öffentlichen Vergabeverfahren, die unter die FSR fallen.
* Absatz 5 von Artikel 24 FSR: Dieser spezielle Absatz des Artikels 24 regelt die Möglichkeit für die Europäische Kommission, die Verfahrensfristen im Rahmen einer Untersuchung zu unterbrechen ("stop-the-clock"). Eine solche Unterbrechung kann erfolgen, wenn die Kommission zusätzliche Informationen von den beteiligten Unternehmen benötigt oder wenn die Unternehmen Verpflichtungszusagen unterbreiten.
* "Stop-the-clock decision of 28.05.2025": Eine "Stop-the-clock"-Entscheidung bedeutet, dass die Europäische Kommission die Frist für ihre Untersuchung (z.B. einer Fusion oder eines Vergabeverfahrens) angehalten hat. Das Datum (28.05.2025) gibt an, wann diese spezifische Unterbrechungsentscheidung getroffen wurde. Solche Entscheidungen sind üblich, wenn die Kommission mehr Zeit oder Informationen benötigt, um ihren Fall zu prüfen.
Zusammenfassend bezieht sich der genannte Paragraph auf die Befugnis der Europäischen Kommission, die Prüfungsfristen unter der Foreign Subsidies Regulation (FSR) anzuhalten, um weitere Informationen zu sammeln oder auf die Einreichung von Verpflichtungszusagen durch die betroffenen Unternehmen zu warten. Das genannte Datum ist der Zeitpunkt, an dem eine solche Fristunterbrechung für einen konkreten Fall beschlossen wurde.
Update von der Genehmigungsfront: Im Mai sind vier weitere Freigaben hinzugekommen. Es fehlen also noch drei.
Das wären fusionskontrollrechtliche Freigabe für Vietnam, außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Deutschland und die EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe. Der Prozess bei der letztgenannten ist seit 27.5.25 gestoppt (https://competition-cases.ec.europa.eu/cases/FS.100156). Begründung? Fehlende Unterlagen?
Das wären fusionskontrollrechtliche Freigabe für Vietnam, außenwirtschaftsrechtliche Freigabe für Deutschland und die EU-subventionskontrollrechtliche Freigabe. Der Prozess bei der letztgenannten ist seit 27.5.25 gestoppt (https://competition-cases.ec.europa.eu/cases/FS.100156). Begründung? Fehlende Unterlagen?
https://www.manaloadvisors.com/research/629-covestro-adnoc-n…
Nächste Genehmigung für die Übernahme wurde Am 15.5. beantragt, bis zum 24.6. soll entschieden werden.
Nächste Genehmigung für die Übernahme wurde Am 15.5. beantragt, bis zum 24.6. soll entschieden werden.
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