Werden Fondsausschüttungen nicht mit Fondsverlusten verrechnet? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.09.15 19:29:41 von
neuester Beitrag 22.09.15 22:49:24 von
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Hallo,
ich habe bei meiner Bank in diesem Jahr 2014 einen Fonds verkauft,den ich nach 2009 gekauft habe.DerVeräußerungsverlust betrug insgesamt 1460,6 €
Vor einigen Tagen habe ich von einem Fonds,die ich noch im Bestand habe, eine kapitalsteuerpflichtige Ausschüttung in Höhe von 1072,49 € erhalten. Davon wurden die Kapitalerttagssteuer von 262,22 € und der Soli bzw. die Kirchensteuer in Höhe von 14,42 bzw. 23,60 € abgezogen.
Ist das Korrekt?Ich war immer der Auffasssung dass Zinsen ,Dividenden u. Fondsausschüttungen mit Verlusten beim Verkauf von Fonds,Zertifikaten und Fonds verrechnet werden.
Für sachkundige Antworten danke ich imk Voraus!
Gruß
bolro
ich habe bei meiner Bank in diesem Jahr 2014 einen Fonds verkauft,den ich nach 2009 gekauft habe.DerVeräußerungsverlust betrug insgesamt 1460,6 €
Vor einigen Tagen habe ich von einem Fonds,die ich noch im Bestand habe, eine kapitalsteuerpflichtige Ausschüttung in Höhe von 1072,49 € erhalten. Davon wurden die Kapitalerttagssteuer von 262,22 € und der Soli bzw. die Kirchensteuer in Höhe von 14,42 bzw. 23,60 € abgezogen.
Ist das Korrekt?Ich war immer der Auffasssung dass Zinsen ,Dividenden u. Fondsausschüttungen mit Verlusten beim Verkauf von Fonds,Zertifikaten und Fonds verrechnet werden.
Für sachkundige Antworten danke ich imk Voraus!
Gruß
bolro
bolro,
prüf mal, ob du vor Realisierung des Verlustes schon Abgsteuer bezahlt hast. Dann bekommst du bei Realisierung des Verlustes eine Steuererstattung (prüf mal). Auf spätere Ausschüttungen mußt du natürlich wieder Steuern zahlen.
Sonst möglich ist ein Buchungsfehler. Dann Mail an die Depotbank. Wird problemlos korrigiert.
prüf mal, ob du vor Realisierung des Verlustes schon Abgsteuer bezahlt hast. Dann bekommst du bei Realisierung des Verlustes eine Steuererstattung (prüf mal). Auf spätere Ausschüttungen mußt du natürlich wieder Steuern zahlen.
Sonst möglich ist ein Buchungsfehler. Dann Mail an die Depotbank. Wird problemlos korrigiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.684.097 von bolro am 22.09.15 19:29:41
Der Verlustrechnungstopf wird i.d.R. im entsprechenden Kalenderjahr verrechnet. Dein Verlust ist 2014 entstanden und die Ausschüttung war in 2015. Somit verrechnet es dein Broker nicht. Das kann man eventuell mit den Jahresendpapieren vom Broker bei der Steuererklärung einreichen - ggf. mal mit einem Steuerberater reden.
Ansonsten werden, wie du es schon geschrieben hast, Verlust im laufendem Kalenderjahr mit den Gewinnen des laufenden Kalenderjahres verrechnet.
Zitat von bolro: Hallo,
ich habe bei meiner Bank in diesem Jahr 2014 einen Fonds verkauft,den ich nach 2009 gekauft habe.DerVeräußerungsverlust betrug insgesamt 1460,6 €
Vor einigen Tagen habe ich von einem Fonds,die ich noch im Bestand habe, eine kapitalsteuerpflichtige Ausschüttung in Höhe von 1072,49 € erhalten. Davon wurden die Kapitalerttagssteuer von 262,22 € und der Soli bzw. die Kirchensteuer in Höhe von 14,42 bzw. 23,60 € abgezogen.
Ist das Korrekt?Ich war immer der Auffasssung dass Zinsen ,Dividenden u. Fondsausschüttungen mit Verlusten beim Verkauf von Fonds,Zertifikaten und Fonds verrechnet werden.
Für sachkundige Antworten danke ich imk Voraus!
Gruß
bolro
Der Verlustrechnungstopf wird i.d.R. im entsprechenden Kalenderjahr verrechnet. Dein Verlust ist 2014 entstanden und die Ausschüttung war in 2015. Somit verrechnet es dein Broker nicht. Das kann man eventuell mit den Jahresendpapieren vom Broker bei der Steuererklärung einreichen - ggf. mal mit einem Steuerberater reden.
Ansonsten werden, wie du es schon geschrieben hast, Verlust im laufendem Kalenderjahr mit den Gewinnen des laufenden Kalenderjahres verrechnet.
Verlust 2014 - Ertrags-Ausschüttung 2015
Voraussetzung für eine jahresübergreifende Verlustverrechnung wäre zunächst einmal, dass der Verlust bankintern festgehalten und vorgetragen wurde.
Sofern keine Verlustbescheinigung 2014 für steuerliche Zwecke beantragt wurde, steht der Verlust bei der Bank noch im Verlustvortrag oder Verlustverrechnungstopf und kann ggf. verrechnet werden.
Sollte jedoch für 2014 eine Verl.Besch. beantragt worden sein, muss die gesonderte Verlustfeststellung für 2014 beim Finanzamt erfolgen. Die Verrechnung mit Gewinnen kann dann erst im Rahmen der 2015-er ESt-Erklärung erfolgen.
Voraussetzung für eine jahresübergreifende Verlustverrechnung wäre zunächst einmal, dass der Verlust bankintern festgehalten und vorgetragen wurde.
Sofern keine Verlustbescheinigung 2014 für steuerliche Zwecke beantragt wurde, steht der Verlust bei der Bank noch im Verlustvortrag oder Verlustverrechnungstopf und kann ggf. verrechnet werden.
Sollte jedoch für 2014 eine Verl.Besch. beantragt worden sein, muss die gesonderte Verlustfeststellung für 2014 beim Finanzamt erfolgen. Die Verrechnung mit Gewinnen kann dann erst im Rahmen der 2015-er ESt-Erklärung erfolgen.
"in diesem Jahr 2014"
gemeint ist bestimmt das Jahr 2015. Ziffer vertippt.
Hätte bolro 2014 gemeint, hätte er "diesem" nicht geschrieben. Es wäre eine völlig unpassende Betonung des Jahres 2014.
gemeint ist bestimmt das Jahr 2015. Ziffer vertippt.
Hätte bolro 2014 gemeint, hätte er "diesem" nicht geschrieben. Es wäre eine völlig unpassende Betonung des Jahres 2014.
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