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    Kirchensteuer zurückholen bei unterjährigem Austritt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.15 11:07:26 von
    neuester Beitrag 25.10.15 14:05:02 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 25.10.15 11:07:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ich bin im Mai aus der Kirche ausgetreten. Nach meinem Verständnis muss ich ab diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuer mehr zahlen. Jetzt ist aber so, dass meine Bank das erst ab dem kommenden Jahr berücksichtigt, bei meinen Zinserträgen und Veräußerungsgeschäften also weiterhin Kirchensteuer abführt.

      Ich nehme an, dass ich mir die mit der nächsten Steuererklärung zurückholen kann. Wie mache ich das am besten. Kann die Bank eine trennscharfe Aufstellung machen? Oder soll ich alle Einzelbelege seit Austritt beifügen und eine eigene Excelaufstellung machen?

      Vielleicht war von Euch ja schon jemand in derselben Situation.

      Danke und einen schönen Sonntag.
      4 Antworten
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      schrieb am 25.10.15 12:24:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.927.217 von tricky123 am 25.10.15 11:07:26Ich war zwar nicht in der Situation aber es müsste meiner Meinung nach so ablaufen.

      Der Monat ab wann es stuerlich greift ist wie ich gelesen habe von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige würden in deinem Fall Mai anerkennen, andere anscheinend erst einen Monat später. Hier der Link dazu: http://www.kirchensteuerinfo.de/kirchensteuer-bei-nicht-ganz…

      Hier hast du eigentlich auch die Erklärung für den Rest.

      Wenn deine Bank das ganze Jahr über Kirchensteuer weiterverrechnet muss du natürlich die Anlage KAP ausfüllen plus Günstigerprüfung am besten. Schlechter kann es ja was die Einkommensteuer betrifft nicht werden.

      Aufgrund des dann anerkannten Austrittsmonates muss ja das Finanzamt dem Kirchensteueramt die Meldung weiterleiten für wieviel bezahlte Einkommensteuer du Kirchensteuer bezahlen müsstest. Wobei wie bei dem Link geschrieben einfach gezwölftet wird.

      Bin aber kein Steuerfachmann, vielleicht stellst du die Frage an Taxadvisor hier bei w:o
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.15 12:46:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.927.622 von 1erhart am 25.10.15 12:24:11Was natürlich wichtig ist dem Finanzamt mit der Steuererklärung auch einen Austrittsnachweis mitzuliefern, aber das ist ja logisch.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.15 13:45:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.927.751 von 1erhart am 25.10.15 12:46:30Danke. Mir geht's nicht um die Einkommenssteuer, sondern um die Steuer auf Kapitalerträge (die Website bezieht sich ja wohl eher auf die Einkommenssteuer). Auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Posten seit Juni weg :)

      Das Finanzamt bekommt im Übrigen den Austritt automatisch mitgeteilt; hat man mir mitgeteilt.
      1 Antwort
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      schrieb am 25.10.15 14:05:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.928.045 von tricky123 am 25.10.15 13:45:13Hast du es auch gelesen, geht eindeutig um den Fall:

      Kirchensteuer bei nicht-ganzjähriger Kirchenmitgliedschaft

      und wie das gehandelt wird vom Finanzamt, denn dieses gibt ja die Daten dann weiter an das Kirchensteueramt.


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