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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 51)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
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      schrieb am 01.12.15 21:44:24
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.216.264 von hasehirn1 am 01.12.15 19:02:04HP sollte den Sachverhalt mit der Verwaltung abstimmen und im Nachgang ein Erlass (BMF) veröffentlichen wie steuerlich zu verfahren ist. In 2015 könnte noch nach Storno/neu abgerechnet werden und die einbehaltene Steuer würde wieder erstattet werden. Den anderen Aktionismus würde ich mir ersparen, da es nicht zielführend ist. Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig, wenn der Sachverhalt nicht umfassend von der Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht aufgeklärt wird.
      Avatar
      schrieb am 01.12.15 19:02:04
      Beitrag Nr. 74 ()
      Habe erst heute festgestellt, dass auch mir im Falle von HP KESt berechnet wurde und bin auf dieses Forum gestossen.
      Wäre jemand so nett, mir als Nichtfachmann kurz zu erklären, welche Schreiben, Einsprüche ich an wen zu verschicken habe?
      Grüße und vielen Dank im Voraus
      ML
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.15 15:37:11
      Beitrag Nr. 73 ()
      Auch ich habe heute die gleiche Antwort von HP US erhalten (Standardmail - in welcher HP US sich darauf bezieht lediglich für US Steuerbürger und Aktionäre sprechen zu können). Unfassbar. Ich habe ein weiteres Schreiben an HP Investor Relations gerichtet und gebeten mitzuteilen ob und wann Aktionäre oder / und Banken über diese Sachlage (wertneutral oder nicht) vorab informiert worden sind. Klageweg vorbehalten.

      Eine weiter Antwort von WM Datenservice:
      " ... sollte die Finanzverwaltung (BMF) - wie z.B. zu Google - ein Anwendungsschreiben veröffentlichen und darin eine geänderte steuerliche Abwicklung anordnen, so würde das entsprechend von WM Datenservice verarbeitet werden.
      Freundliche Grüße, ..."

      Also: Banken verweisen auf WMD, WMD verweist auf Banken und BMF, BMF verweist auf WMD.

      Nach wie vor ausstehend für mich ist eine Antwort des Betriebsfinanzamtes meiner Bank.

      Einzig gute Nachricht bisher (HPZ) Info von HP D und deren Bemühen mit dem BMF. Aber sollte HP D nicht auch mit WMD Kontakt aufnehmen um die Klassifizierung zu korrigieren welche die Ursache aller Probleme ist??!!

      Gruss
      baj
      Avatar
      schrieb am 01.12.15 14:01:32
      Beitrag Nr. 72 ()
      Gerade auch die Antwort vom BMF Bund erhalten. Und wieder ist der Finanzdiensleister WM Daten schuld an der Missere !!! Wie schaut´s aus, wäre jetzt eine Sammelklage gegen den Verein angebracht oder sollen wir das aussitzen, bis es in Vergessenheit gerät ?


      Sehr geehrter Herr XXXX,

      gern nehme ich zu Ihrer Anfrage vom 26. November 2015 wie folgt Stellung: Nach unserem Kenntnisstand kam der führende Finanzdienstleister WM-Datenservice bei seiner Prüfung der o. g. Kapitalmaßnahme zu dem Ergebnis, dass diese der Kapitalertragsteuer unterliegt. Nach Einschätzung des BMF steht die Einstufung als kapitalertragsteuerpflichtiger Vorgang im Einklang mit der geltenden Rechtslage.

      Falls im Zeitpunkt der Kapitalmaßnahme die für deren steuerneutrale Einstufung durch den Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichend waren, kann der Steuerabzug jedoch noch im Wege der Veranlagung der Kapitaleinkünfte korrigiert werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Voraussetzungen des § 20 Absatz 4a Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie der Randziffern 113-115 des BMF-Schreibens vom 9. Oktober 2012 erfüllt sind. Nach § 32d Absatz 4 EStG hat jeder Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung die Möglichkeit, den durch das Kreditinstitut vorgenommenen Kapitalertragsteuerabzug dem Grunde und der Höhe nach überprüfen zu lassen. Gegen einen ergangenen Steuerbescheid ist dann im Wege des Rechtsbehelfsverfahrens der Einspruch gegeben.

      Freundliche Grüße

      Im Auftrag
      Susann Helten
      ________________________

      Referat für Bürgerangelegenheiten

      - Leitungsstab -
      Bundesministerium der Finanzen
      Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
      Telefon: 030-18682-3300
      Fax: 030-18682-3260
      E-Mail:buergerreferat@bmf.bund.de

      Internet:http://www.bundesfinanzministerium.de
      Avatar
      schrieb am 01.12.15 13:57:29
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hab von HP Deutschland antwort erhalten - zumindest kümmert sich HP drum, die Sache mit dem BMF zu klären:

      Sehr geehrter Herr xxxxxx,

      Ja, leider haben einige (nicht alle!) deutsche Depotbanken nach dem vollzogenen Aktiensplit der Hewlett-Packard Company zum 1. November 2015 Kapitalertragssteuer für die zugebuchten HPE Aktien einbehalten. Nach Meinung unserer Berater ist eine Steuer gesetzlich nicht geschuldet. Anbei finden Sie weiterführende Informationen als Grundlage für den Antrag auf Wiedererstattung der einbehaltenen Steuer. Bitte öffnen Sie das Word Dokument, klicken dann auf „view“, dann auf „edit document“ – dann lassen sich die pdf files ebenso öffnen.

      Wir sind mit dem Bundesministerium der Finanzen in Kontakt um eine Klärung herbeizuführen.

      Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß die Hewlett-Packard GmbH mit der Zurverfügungstellung dieser Informationen keine steuerrechtliche Beratung vornimmt oder beabsichtigt und auch keinerlei Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen übernimmt.

      Viele Grüße
      Conny Schneider

      Conny Schneider
      Separation Management Office
      Telefon +49 7031 14-4374 | Mobil +49 151 1475 1323 | conny.schneider@hpe.com
      Hewlett-Packard GmbH | Herrenberger Strasse 140 | 71034 Böblingen | www.hpe.com

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      Avatar
      schrieb am 01.12.15 13:50:53
      Beitrag Nr. 70 ()
      Habe soeben die Antwort von HP erhalten.

      Thank you for your email.

      HP Inc. received an opinion stating that the share distribution will be tax free for U.S. federal income tax purposes. It is our understanding that most countries will treat their taxpayers similarly and not subject shareholders to immediate taxation upon the receipt of the share dividend.

      We recommend that you consult with your tax advisors with regards to any tax advice, in particular with regard to any foreign tax consequences. This recommendation is consistent with the disclosure in the Form 10 document that was publicly available. See page 181 of the Form 10 available at:

      http://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1645590/0001193125153…

      So, jetzt sind wir so schlau wie vorher. Wahrscheinlich läuft es dahin raus, mit Steuerberater und auf dem Klageweg zu seinem Recht zu kommen.

      Brief an das Beriebsfinanzamt der V-Bank ist raus. Mal sehn, was die antworten werden.

      Ebenso einen Brief an WM Daten per Post verschickt und darin auf Klage verwiesen.

      Gruß,
      Octopus747
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 21:18:39
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hallo Mitleidende,

      seit ein paar Tagen lese ich die Beiträge zu dem Forum und möchte hier jetzt meine Aktionen und Ergebnisse teilen.

      Zunächst habe ich mich an meine depotführende Bank C in Q gewandt: Sie übernimmt die Daten vom WM Datenservice und gut ist es. Man kann Widerspruch gegen die Steuermitteilung einlegen. Das hätten bereits viele Kunden gemacht. Die Bank zahlt dann die Steuern zurück. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Besteuerung geändert wird. Statt keine Steuerschulden hat man dann eben Schulden beim Finanzamt in Höhe der Rückzahlung. Bringt im Kern also nicht viel. Habe ich deshalb (noch) nicht gemacht.

      Als nächstes Einspruch gegen die abgeführte Kapitalerstragsteuer beim Betriebsstättenfinanzamt in I. Die Antwort kam ungewöhnlich schnell und ausführlich innerhalb einer Woche (ich nehme an ich war nicht der erste):
      1. Einspruch ist unwirksam, weil die Steuer erst im Dezember abgeführt wird. (Detail)
      2. Verweis auf den WM-Datenservice und die Bewertung der inländischen Kreditinstitute
      3. Verweis auf die Einkommensteuererklärung 2015 mit Möglichkeit Rechtsmittel zu nutzen.
      4. Möchte sich unaufgefordert melden, wenn neue Informationen eine andere Bewertung zulassen.

      Das Finanzamt hat also auch keine eigene Meinung. Letztlich muss wohl HP bzw. HPE und HPI den WM Datenservice überzeugen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 20:55:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.207.216 von baj am 30.11.15 18:41:09Hallo zuammen,
      welche Rechtsauskunft haben Sie erhalten und wie wird das begründet? Bei Anlegern mit Neubestand ist das ja nur ein Verschiebebahnhof. Kommt die Auskunft von den big 4?

      VG
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 18:41:09
      Beitrag Nr. 67 ()
      Mitgeschädigte,

      Nach einer ersten Rechtsauskunft gibt es noch ein weiteres Problem welches diese ganze Transaktion nicht nur als rechtswidrig sondern in sich selbst ad absurdum führt.

      Angenommen die HPE Neuaktien aus dem Split wären wirklich als "Ertrag" einzustufen (wie von den Banken und WM Daten getan), warum sollten dann die HPI (Altaktien HPQ) in ihrem Anschaffungspreis halbiert werden??? Das macht also in dem vorliegenden "Ertragsfall" absolut keinen Sinn und widerspricht der Theorie des "Ertragsfalls". QED!

      Es bleibt dabei: Es liegt kein Wertgewinn vor, daher müssten beide Aktien (HPI und HPE) mit jeweils den halben Anschaffungswerten der HPQ Altaktien im Depot stehen - ohne KEST/SOLZ Abgabe.

      baj
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 12:58:01
      Beitrag Nr. 66 ()
      Mitgeschädigte, Nur nicht aufgeben. Diese Angelegenheit wird Zeit in Anspruch nehmen. Auch sollten alle durch den Spin Off Geschädigten wie beschrieben Einsprüche an das BMF, das Finanzamt der depotführenden Bank, die Danken, HP und auch WM Datenservice richten. Je mehr um so besser. Die Musterschreiben von HPZ machen es einfach (Danke HPZ).

      Be mir stehen noch Antwortschreiben vom BMF, FiAmt der Bank und HP InvRelations (alle vor einer Woche geschrieben) aus. Reminder geht heute Abend an HP. Des weiteren werde ich versuchen Infos von KPMG und E&Y zu erhalten.

      Wie vorher beschrieben: Klageweg nicht ausgeschlossen und sicherlich mit hohen Erfolgsaussichten.
      Aber wie beschrieben - es kann dauern, aber kein Grund aufzugeben.

      Gruss
      baj
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