Steuererklärung für Gemeinschaftskonto - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.15 12:35:36 von
neuester Beitrag 24.11.15 18:28:05 von
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Hallo,
meine Mutter hat in Vorsehung ihres baldigen Todes uns ihre Depots auf ein Gemeinschaftsdepot (GD) schenkungsweise übertragen. Meine zwei Geschwister und ich haben dann zwei Monate später dieses GD zu je ein Drittel auf unsere individuellen Depots verteilt.
Sie hatte sich den Nießbrauch an diesem GD vorbehalten, war dann aber schon zwei Wochen nach Vollzug der Schenkung verstorben.
Ich gehe davon aus, daß ich die zwei Wochen unter Nießbrauch die Erträge einfach in ihre Steuererklärung einstricke.
Wie muß ich technisch aber die zwei Monate der Gemeinschaft die Steuererklärung fertigen. Einfach alle Bankbelege kopieren und je ein Drittel bei jedem in die individuelle Steuererklärung einführen? Es gibt doch das Institut der Einheitlichen und Gesonderten Steuererklärung? Hat das hier Platz zu greifen und geht das auch mit WISO Steuersparbuch?
Vielen Dank für Eure liebe Hilfe!!
Gruß, C_C
meine Mutter hat in Vorsehung ihres baldigen Todes uns ihre Depots auf ein Gemeinschaftsdepot (GD) schenkungsweise übertragen. Meine zwei Geschwister und ich haben dann zwei Monate später dieses GD zu je ein Drittel auf unsere individuellen Depots verteilt.
Sie hatte sich den Nießbrauch an diesem GD vorbehalten, war dann aber schon zwei Wochen nach Vollzug der Schenkung verstorben.
Ich gehe davon aus, daß ich die zwei Wochen unter Nießbrauch die Erträge einfach in ihre Steuererklärung einstricke.
Wie muß ich technisch aber die zwei Monate der Gemeinschaft die Steuererklärung fertigen. Einfach alle Bankbelege kopieren und je ein Drittel bei jedem in die individuelle Steuererklärung einführen? Es gibt doch das Institut der Einheitlichen und Gesonderten Steuererklärung? Hat das hier Platz zu greifen und geht das auch mit WISO Steuersparbuch?
Vielen Dank für Eure liebe Hilfe!!
Gruß, C_C
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.162.351 von Citizen_Caine am 24.11.15 12:35:36Wahrscheinlich wird es auf manuelle Rechnerei rauslaufen.
Ich würde die Steuerbescheinugung der Bank für das Depot abwarten.
Dann sollte man tatsächlich anhand der Belege ausrechen, wie viel der bescheinigten Erträge in den Nießbrauch fällt und wie viel auf die Erbengemeinschaft entfällt.
Ob eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung erforderlich ist.. Ich würde es erst mal ohne probieren. Wenn das FA die anforden sollte kann man die Zahlen immer noch eingeben.
Ich glaube nur nicht, dass das FA wegen zwei Monaten eine Erbengeschaft anlegen will.
Ich würde die Steuerbescheinugung der Bank für das Depot abwarten.
Dann sollte man tatsächlich anhand der Belege ausrechen, wie viel der bescheinigten Erträge in den Nießbrauch fällt und wie viel auf die Erbengemeinschaft entfällt.
Ob eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung erforderlich ist.. Ich würde es erst mal ohne probieren. Wenn das FA die anforden sollte kann man die Zahlen immer noch eingeben.
Ich glaube nur nicht, dass das FA wegen zwei Monaten eine Erbengeschaft anlegen will.
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