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    Riesterrente - Deka Bonusrente - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.16 13:23:24 von
    neuester Beitrag 07.01.16 22:57:24 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.224.114
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      Avatar
      schrieb am 07.01.16 13:23:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe o.g. Riesterrenter im Jahr 2003 abgeschlossen.

      damals sagte der Bankberater zu mir das ich zu meinem Rentenbeginn 2016 also heuer. mir den Betrag auch als Einmalauszahlung holen kann ohne das ich die Förderungen zurückzahlen muss.

      dummerweise habe ich leider keine Bedingungen von damals mehr

      hat viell. jemand zufällig diese rumliegen und könnte mir diese zur Verfügung stellen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 16:05:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.433.392 von geckert am 07.01.16 13:23:24
      dummerweise habe ich leider keine Bedingungen von damals mehr


      Muss doch alles in deinen Vertragsunterlagen drinstehen!!:confused:

      Was ein Bankberater mal "gesagt" hat ist völlig unrelevant.
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 16:25:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      @geckert
      „....... mir den Betrag auch als Einmalauszahlung holen kann ohne das ich die Förderungen zurückzahlen muss.“

      So ohne Einschränkung nicht. Nur wenn die monatliche Rente sehr klein (knapp 30,- €) ausfallen würde, kannst du dir das aufgelaufene Guthaben voll auszahlen lassen. Sonst kannst du dir höchstens 30% des Guthabens auszahlen lassen. Denk daran, dass du die Auszahlung versteuern musst. Zählt zum Einkommen im Auszahlungsjahr.

      Falls hier niemand die Vertragsbedingungen postet, könntest du an die Deka (Sparkasse?) schreiben:
      Ich möchte mir das Guthaben vollständig auszahlen lassen. Muss ich dann die Förderung zurückzahlen?
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 22:57:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo geckert,
      es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
      1. Du lässt Dir das gesamte Guthaben auszahlen ... ist halt dann förderschädlich und Du zahlst die erhaltenen Zulagen, Steuervorteile, etc. zurück.
      2. Du lässt Dir das als monatliche Rente auszahlen ... musst Du dann wie Einkommen versteuern.
      3. Du lässt Dir 30% als Einmalbetrag auszahlen und den Rest als Monatsrente ... beides ist voll (wie Einkommen zu versteuern).
      4. Du nimmst die sog. Kleinbetragsregelung in Anspruch ... geht aber nur bis zu einem bestimmten Betrag (wie Heckenrose schon geschrieben hat). Als Ansatz kann man derzeit so in etwa sagen - geht bis zu einem Guthaben von 8-12 TEUR. Die Auszahlung ist dann aber auch wie Einkommen zu versteuern.

      Bei der Riester-Rente gibt es (unabhängig vom jeweiligen Anbieter) die sog. nachgelagerte Versteuerung (während der Ansparphase bekommst Du Zulagen/Steuervorteile und musst keine Erträge versteuern und in der Auszahlphase musst Du die ausbezahlten Beträge dafür voll versteuern).

      Das war schon immer so ... da wird in den Bedingungen der Deka-BonusRente nichts anderes drin stehen.

      Rene


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