checkAd

    Zwischengewinn und all so ein Steuerzeugs??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.16 19:57:15 von
    neuester Beitrag 08.01.16 13:11:53 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.224.150
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 493
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 19:57:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ich bin neu hier und sollte dieser Thread besser in einen anderen Bereich passen, dann bitte dahin verschieben.
      Ich bin gerade bei der Durchsicht auch sehr alter Akten.
      In dieser Zeit habe ich das steuerliche Zeugs vernachlässigt und bestimmt auch einiges eingebüßt, weil dann beim Finanzamt nicht angegeben, aber Steuererklärungen zählen nicht zu meinen Hobbys und ich bin froh wenn ich die hinter mir habe.

      Nun im Laufe der Jahre will man schlauer werden und hat deshalb auch Fragen zu alten Sachen.

      Wir befinden uns im Jahr 1999 und es geht um den DEKA Geldmarkt Euro TF.

      1. Ich habe Anteile gekauft, dabei habe ich pro gekauftem Anteil 1,01€ Zwischengewinn zahlen müssen. Auf dem Depotauszug erscheint "Gezahlter Zwischengewinn 188,93 DM" - genau dieser Betrag erscheint in der Erträgnisaufstellung 1999 als negativer Betrag! Gezahlter Zwischengewinn ist also ein Zwischengewinn den ich gezahlt habe(?) und den ich dem "vereinnahmten Zwischengewinn" (siehe 2.) entgegen rechnen hätte können? Ist das so richtig???

      2. Ich habe ebenfalls 1999 2 Teilverkäufe getätigt, dabei erschien auf dem 1. Depotauszug "vereinnahmter Zwischengewinn" 95,91 DM - und auf dem 2. Auszug nocheinmal 115,75 DM macht also zusammen 211,66 DM vereinnahmter Zwischengewinn. Wenn ich also wie auch auf der Erträgnisaufstellung sichtbar beides gegenüberstelle wären hier 22,73DM Gewinn fallen also als Gewinn an und müssten wenn es keine Freigrenzen/Freistellungsauftrag etc. gegeben hätte versteuert werden müssen. Richtig????

      3. Nun enthalten die 2 jeweiligen Auszüge der Teilverkäufe weitere Beträge mit denen ich nichts anfangen kann. Einmal auf dem 1. Depotauszug "angerechneter gezahlter Zwischengewinn" in Höhe von 95,91DM ist ja dem da angegebenen "vereinnahmten Zwischengewinn" in der Höhe gleich. Was ist da der Unterschied zwischen "angerechneter gezahlter Zwischengewinn" und "vereinnahmter Zwischengewinn"?
      Im 2. Teilverkaufsdepotauszug erscheint neben dem oben genannten "vereinnahmten Zwischengewinn" i.H.v. 115,75DM erneut ein "angerechneter gezahlter Zwischengewinn i.H.v. 92,96DM - ich vermute das die 2 "angerechneten gezahlten Zwischengewinne" summiert den "gezahlten Zwischengewinn" aus dem Kauf ergeben müsste??? Hier ergibt sich allerdings eine geringe Diverenz 95,91+92,96=188,87DM gezahlt habe ich aber 188,93DM - woher kommt die Diverenz, oder bin ich auf dem Holzweg und meine Vermutung stimmt gar nicht?
      Auf dem 2. TeilverkaufsDepotauszug erscheint zusätzlich noch "angerechneter Freistellungsbetrag" 22,79DM - ich vermute stark das dies die Differenz aus "vereinnahmten Zwischengewinn" 115,75DM und "angerechneter gezahlter Zwischengewinn" 92,96DM ist.

      Im Prinzip denke ich hab ich es fast kapiert, bräuchte nur mal eine Bestätigung ob meine Gedanken so stimmen - allerdings die oben genannten 6 Pfennige Diverenz sind mir unerklärlich.

      Wer kann helfen? Vielen Dank!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 22:51:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo gerhei,
      mal ne Frage ... das ist jetzt 17 Jahre her ... wen interessiert das jetzt noch ... wegen 6 Pfennig?

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.16 05:12:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.440.025 von ReneBanker am 07.01.16 22:51:13Mich - interessiert es , weil es derartige Abrechnungen noch einen ganzen Hefter voll gibt ;-)
      Avatar
      schrieb am 08.01.16 13:11:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo gerhei,
      grundsätzlich hast Du den richtigen Gedankengang:
      Bezahlter Zwischengewinn (ähnlich wie bezahlte Stückzinsen beim Kauf eines festverzinslichen Wertpapier) gilt als "negativer Kapitalertrag".
      Kann also mit späteren Ausschüttungen oder Verkaufsgewinnen verrechnet werden.
      Vereinnahmter Zwischengewinn (ähnlich wie erhaltene Stückzinsgen beim Verkauf eines festverzinslichen Wertpapiers) gilt als positiver Kapitalertrag und muss versteuert werden.

      Beim ersten Verkauf wurde der komplette Gewinn mit dem "negativen Kapitalertrag" (bezahlter ZwGewinn) verrechnet - nichts zu versteuern.
      Beim zweiter Verkauf wurde der Gewinn mit dem noch restlich bestehenden "negativen Kapitalertrag" verrechnet - dann blieben noch 22,79 DM an Gewinn übrigen.
      Diese wurden dann mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.

      Die fehlenden 6 Pfennig ... hmm ... die Fonds wurden im DekaBank-Depot verwahrt, oder? ... wurden hier evtl. automatisch (Anfang Dezember) einige Stücke verkauft um den Depotpreis zu bezahlen?
      Dann müsste der erste Verkauf vor Dezember und der zweite Verkauf im Dezember erfolgt sein?
      Ansonsten habe ich auch keinen Schimmer wo die 6 Pfennig hin sind.
      Schau Dir doch mal den Depotauszug mit den Umsätzen an ... Du sprichst zwar von Auszügen aber wahrscheinlich meinst Du "Abrechnungen".

      Schönes WE

      Rene


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Zwischengewinn und all so ein Steuerzeugs???