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    Steuerliche Behandlung von an US-Börsen gehandelten (Hebel-)ETFs? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.16 13:26:58 von
    neuester Beitrag 04.02.16 15:37:27 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.226.068
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      schrieb am 04.02.16 13:26:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      in den USA gibt es etliche Vehikel, mit denen man in sich long oder short sowie mit oder ohne Hebel auf diverse Aktienindizes positionieren kann. Hier die Listen der ETFs:
      www.geld-und-genuss.de/hebel-etf-nasdaq-1420651809/
      www.geld-und-genuss.de/hebel-etf-short-1420655655/

      Die ETFs werden zwar wie Aktien gehandelt, sind aber Fonds.

      Wie werden die Gewinne/Verluste, die man im Direkthandel bei einem US-Broker (der keine deutsche Steuerbescheinigung erstellt) erzielt, steuerlich behandelt?

      Vielen Dank für Antworten; gern auch als Erfahrungsberichte mit Ihrem Finanzamt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 15:37:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.295 von winvestment am 04.02.16 13:26:58
      Zitat von winvestment: Hallo,

      in den USA gibt es etliche Vehikel, mit denen man in sich long oder short sowie mit oder ohne Hebel auf diverse Aktienindizes positionieren kann. Hier die Listen der ETFs:
      www.geld-und-genuss.de/hebel-etf-nasdaq-1420651809/
      www.geld-und-genuss.de/hebel-etf-short-1420655655/

      Die ETFs werden zwar wie Aktien gehandelt, sind aber Fonds.

      Wie werden die Gewinne/Verluste, die man im Direkthandel bei einem US-Broker (der keine deutsche Steuerbescheinigung erstellt) erzielt, steuerlich behandelt?


      In der Regel sind es intransparente Fonds, der Gewinn/Verlust wird als Verkaufserlös abzgl. (pauschaler Zwischengewinn) abzgl. Anschaffungskosten (ggfs. abzgl. pauschaler Thesaurierung der Halteperiode) berechnet. Der Gewinn/Verlust gilt nicht als Aktiengewinn.

      Aufgrund der Intransparenz sind zum Jahresende bei Bestandsfonds mind. 6% des Wertes zum Stichtag steuerpflichtig, hinzu kommen beim Verkauf 6% (zeitanteilig) vom Verkaufserlös. Bei unterjährigem Kauf/Verkauf wirkt sich das nicht weiter aus. Ansonsten wird die Steuer "vorgezogen" und wenn beim Verkauf keine Gewinne mehr zum verrechnen zur Verfügung stehen, erfolgt die Entlastung erst mit zukünftigen Gewinnen.

      Gruß
      Taxadvisor


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