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    Debeka Bausparen BS1 wird VORZEITIG entgegen ABB mit Bewertungszahl 1200 zugeteilt - Vorteile? Nacht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.16 20:01:46 von
    neuester Beitrag 02.03.16 23:27:10 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 05.02.16 20:01:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Mitforisten,

      ich habe einen alten Debeka Bausparvertrag von 2004 - Tarif BS1.

      Diesen konnte ich damals als Student nur schlecht besparen und habe nicht einmal den Regelsparbeitrag eingezahlt.
      Heute habe ich das Geld zur Besparung und freue mich natürlich über einen solchen Tarif mit dementsprechenden hohen Zinssätzen.

      Laut ABB wird er mit 3% jährlich verzinst.

      Dann ist ein Bonus rückwirkend vereinbart bei Verzicht auf Zuteilung abhängig von Bewertungszahl:
      BZ 2400-3999 = 3,5%
      BZ 4000-5999 = 4 %
      BZ 6000 und mehr = 4,5 %

      Derzeit habe ich den Vertrag immer jährlich mit der Regelsparsumme einmal jährlich bezahlt, da mehr ja der Zustimmung der Debeka laut ABB bedarf.
      Wegen der hohen Zinsen haben die mir natürlich nicht mehr erlaubt, mehr als den Regelsparbeitrag einzuzahlen.
      Ob ich in der Vergangenheit den Betrag genutzt habe oder nicht, hat sie dabei nicht interessiert.

      So weit so gut, ist ja egal, dann halt immer der kleine Regelsparbeitrag pro Jahr und alles gut verzinst.

      Derzeit habe ich nun ca. 40 % der Bausparsumme bezahlt und deswegen auch noch Platz noch oben zum weiteren Einzahlen mit guten Zinsen :)

      Auch alles nun noch okay.

      Aber nun ist etwas komisches passiert, weshalb ich hier nachfrage.

      Laut ABB kann die Zuteilung erst erfolgen, wenn 40 % Bausparguthaben eingezahlt sind und wenn die BZ mindestens 2400 entspricht.
      Die erste Bedingung ist ja erfüllt, die zweite aber nicht die zweite, da BZ derzeit aktuell bei ca. 1500.

      Komischerweise hat die Debeka aber mir eine Zuteilungsbestätigung zugeschickt, was sie aus meiner Sicht nach ABB nicht hätte dürfen wegen zu niedriger Bewertungszahl.

      Ich verzichte bei den Zinsen des Vertrags (Guthaben top, Darlehen Mist) natürlich auf eine Zuteilung und nutze den Vertrag als Geldanlage.
      So gesehen, erst mal kein Nachteil.

      Trotzdem kommt mir es komisch vor, wenn die Debeka mir was vorab zuteilt. So etwas hat heute immer Gründe.

      Ich habe folgende Befürchtung:

      Bausparkassen dürfen in der Zwischenzeit nach 10 Jahren nach Zuteilung kündigen bei Nichtannahme, jedenfalls nach einigen Urteilen. Ich weiß aber, dass diese natürlich umstritten sind. Aber mal egal, akzeptiere ich halt gerade mal.
      Deswegen kann eine frühere Zuteilung für mich schlecht sein.

      Normalerweise hätte der Vertrag erst bei BZ 2400 zugeteilt werden können, das wäre bei mir ca. im Jahr 2017 am Ende des Jahres.
      Also im Vergleich zu jetzt 1,5 Jahre bis 2 Jahre später als bei der jetzigen Zuteilung.

      Die BZ von 6000, was ja wegen hoher Zinsen mein Ziel ist, erreiche ich erst ca. im Jahr 2023 am Ende des Jahres.
      Wenn ich nun in 2023 (Vorausgesetzt Zinsniveau ist immer noch schlecht und ich brauche das Geld nicht vorher) das Geld liegen lassen will, dann könnte ich es nach aktueller Urteilslage (bis 10 Jahre ab Zuteilung) bis 2016 + 10 = 2026 liegen lassen. Ich könnte also das Geld mit 4,5 % rückwirkend bis 2026 liegen lassen.

      Wenn die Zuteilung nach ABB erst im Jahr 2018 erfolgt, könnte ich es aber immerhin bis 2018 + 10 = 2028 liegen lassen.

      Das ist meine einzige negative Befürchtung.

      Da ich das Geld derzeit nicht brauche, sehe ich auch keine positiven Auswirkungen durch die vorzeitige Zuteilung.

      Also, wie seht ihr das? Was habe ich vergessen in meinen Betrachtungen?

      Und hier insgesamt die Fragen:
      Welche Vorteile ergeben sich für mich aus Eurer Sicht?
      Welche Nachteile ergeben sich für mich aus Eurer Sicht?

      Soll und kann ich gegen die zu frühe Zuteilung Widerspruch einlegen?

      Danke im Voraus für eure Meinungen, Infos und Tipps.

      Gruß,
      milkrun
      Avatar
      schrieb am 05.02.16 22:40:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      @milkrun
      Damals bei Abschluss deines BSV hat die Debeka damit geworben, dass man einen BSV auch als Geldanlage nutzen kann. Obwohl damals klar war, dass 6000 BZ kaum zu erreichen sind, hat die Debeka mit 4,5% rückwirkend bei Darlehensverzicht geworben. So steht es in deinem Vertrag und der muss eingehalten werden.

      Wenn die Debeka deinen BSV zugeteilt hat, darf sie das wahrscheinlich machen. Es ändert ja nichts daran, dass du den BSV weiter besparen kannst. Du willst ja die 6000 BZ erreichen. Die umstrittene 10-Jahres-Frist ist nicht wichtig, da du den BSV mit dem Regelsparbeitrag vorher voll hast. Wenn der BSV voll ist, darf die Debeka kündigen - glaube ich.

      Sieh mal in deinem Vertrag nach, ob der Verzichtsbonus durch andere Klauseln flöten gehen kann. ZB 8 Jahre nach Vertagsabschluss oder 1 Jahr nach Zuteilung oder ….... . Davor wird dich die Debeka natürlich nicht warnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.02.16 12:54:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.672.736 von Heckenrose am 05.02.16 22:40:59Hallo Heckenrose,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Ich habe nun extra nochmals alles nachgeschaut.

      Und ich glaube, Du liegst in einem Punkt evtl. falsch.

      Der Zinsbonus wird nämlich erst bei Guthabenauszahlung mit ausgezahlt. Also darf der nicht vorher aufgeschlagen werden. Zudem steigt die Bewertungszahl sehr langsam, d. h. wenn ich dann aufhöre, den Regelsparbeitrag einzuzahlen ab einem bestimmten Zeitpunkt ist noch viel Platz und Zeit für schöne Zinsen.

      Bin mir aber noch nicht sicher, ob ich es über 2026 hinaus schaffen würde. Ich tippe 2027 könnte noch klappen.

      Bei alter ABB wären die umstrittenen 10 Jahre ja bis 2028 machbar.
      Und bei aktueller Zuteilung würde ich nur 2026 schaffen.

      So gesehen verliere ich durch die erhöhte Zuteilung nur 1 Jahr bessere Zinsen im Jahr 2027.
      Auf jeden Fall scheinen mich aber die umstrittenen 10 Jahre nicht zu interessieren. Das ist ja auch schon mal eine Information.

      Danke und Gruß,
      Jürgen
      Avatar
      schrieb am 06.02.16 15:36:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      @milkrun
      „Der Zinsbonus wird nämlich erst bei Guthabenauszahlung mit ausgezahlt.“
      ja

      Du kalkulierst ja sehr lange im voraus. Wer weiß, ob man sich in 10 Jahren noch über 3% Zinsen freut. Das mögliche Darlehen kann dann sehr klein geworden sein. Darlehen = Bausparsumme minus Guthaben. Gefahr: das mögliche Darlehen ist lächerlich oder sogar Null. Dann kann auf kein Darlehen verzichtet werden. Dann gibt es auch keinen Bonus.

      Mit dem Regelsparbeitrag ist der BSV normalerweise nach ca 8 Jahren halb voll. Hast du nachgerechnet, dass du mit Regelsparbeitrag und 3% Zinsen noch länger als 8 Jahre einzahlen kannst?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 11:13:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.675.166 von Heckenrose am 06.02.16 15:36:24
      Neuigkeiten
      Es wird immer lustiger!

      Ein Anruf bei der DEBEKA hat ergeben, dass nun wohl 1200 Punkte gelten würden.
      Und zwar deswegen, weil ich meine BZ mal 2 nehmen müsste.
      Das sei nun so.

      Wurde darüber aber nie informiert.

      Also mal begonnen mit Kontoauszug aus 2004,2005,2006,2007 das nachgerechnet.
      2004 war nichts einbezahlt, nur Abschlussgebühr! Okay!
      2005 Einzahlung von Guthaben und Berechnung wie in ABB, wenn man BZ mal 2 nimmt! Erster Gedanke: Hotline hat Recht!
      2006 Keine Einzahlung erfolgt und Berechnung der BZ absolut auf keinen Weg nachvollziehbar.
      2007 Keine Einzahlung erfolgt und Berechnung der BZ absolut auf keinen Weg nachvollziehbar.

      Noch lustiger, obwohl 2006 und 2007 wirklich fast gleich von der Höhe her waren und keine Einzahlung erfolgte und ich dort von Guthaben in Höhe von 250 EUR rede (war damals Student ohne Geld ;-) ) steigt in 2006 die BZ um ca. 5 und 2007 um ca. 30. Nur macht das in der Form nach den ABB keinen Sinn, denn der minimale Zinseszins-Unterschied des Guthabens und die die Nichtbesparung können auf keinem mathematischen Weg diese Differenz erklären.

      Das der Vertrag überhaupt ein BS1 ist, erkenne ich zum ersten Mal im Kontoauszug 2010 oder 2011.
      Davor gar keine Bezeichnung des Vertrags.

      Ich glaube, die haben da einige Böcke bei Umstellungen in der Berechnung geschossen.

      Ich habe nun mal alles kritisiert und nachgewiesen und frage per Fax nach Berechnung und aktuellen ABB nach. Zudem frage ich nach, ob ich nun etwa schon im Bereich der Bonuszinsen wäre und lasse mir alles rückwirkend ab 2004 nachrechnen. Zudem möchte ich passende ABBs oder sie sollen es nach meinen ABBs berechnen.

      Gegen Zuteilung mal vorläufig Einspruch eingelegt bis Klärung der Berechnung.

      Mal schauen, was passiert!

      Ich halte alle auf dem Laufenden! Fax ging gerade raus (2-mal / 1-mal zentral und 1-mal direkter Mitarbeiter der Zuteilung)

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      Avatar
      schrieb am 09.02.16 17:49:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @milkrun
      Dann stell hier doch mal rein, wie die BZ berechnet wird. Sehr schwer ist die Berechnung bei keiner Bausparkasse. Die Berechnung wurde geändert?! Möchtest du die Bausparsumme deines Vertrages geheim halten? Alle die ich kenne, hatten eine ungefähre Vorstellung von der Höhe ihres BSV, wurden aber ohne viele Worte zu mindestens der doppelten Bausparsumme gebracht.

      Eigentlich kann die Zuteilung nicht negativ für dich sein. Du kannst den BSV besparen wie bisher. Du hast nur ein vielleicht zu frühes Recht erhalten, dir Guthaben und Darlehen auszahlen zu lassen. Ist wie bei einer Festgeldanlage. ZB festgelegt für 3 Jahre. Wenn die Bank dir mitteilt: „Sie können – wenn Sie wollen – auch schon nach 1 Jahr über das Guthaben verfügen.“, wo ist da ein Nachteil?

      Gefahr sehe ich in einer anderen möglichen Klausel. ZB: „Wird auf das Darlehen nicht innerhalb eines Jahres nach Zuteilung verzichtet, verfällt der Zinsbonus.“ Darlehensverzicht und Annahme der Zuteilung, also Ende des BSV, fallen ja zusammen. So eine ähnliche Klausel könnte in deinem Vertrag stehen. Dann wäre zu überlegen, ob du den BSV ohne Annahme der Zuteilung unter Verlust des Zinsbonus mit 3% weiter besparst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 19:46:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.699.853 von Heckenrose am 09.02.16 17:49:21Hallo Heckenrose,

      danke nochmals für Deine Mail.

      Die Bausparsumme ist sehr gering, denn es ist nur ein 10.000 EUR Vertrag.
      Und derzeit sind da auch nur ca. 4500 EUR oder so bespart (grad aus dem Kopf raus).

      Ich kann gerne mal die ganzen Zahlen raussuchen aus den Kontoauszügen. Vielleicht versteht irgendjemand anders ja die BZ-Berechnung. Reiche ich gerne nach.

      Vermutlich macht alles in dieser Höhe wirklich nicht viel aus in monetärer Hinsicht.
      Dennoch möchte man ein kleines Sparkonto mit Option auf 4 Prozent oder mehr Zinsen und das dauerhaft garantiert, natürlich in den heutigen Zeiten nicht einfach so aufgeben und möglichst lange am Leben halten.

      Deswegen ja auch meine Berechnungen und Befürchtungen.

      Und nachdem nun definitiv zumindest nicht entsprechend meinen ABB die BZ festgelegt wird, sondern mit dem Faktor 2, kenne ich mich natürlich nirgends mehr richtig aus in den ABB.
      Zum Beispiel sind ja Boni auch an BZ gebunden. Gilt hier dann auch der Faktor 2? Vermutlich Ja!
      Aber solange ich nichts schriftlich habe, weiß man nichts genaues.

      Deswegen hätte ich entweder schon passende ABB zu meiner jetzigen Bewertungszahl (nach neuer Art der Berechnung, über die ich nie informiert wurde, aber die laut Hotlineanruf wohl gilt und nach Prüfung des ersten Kontoauszug 2005 auch wohl so gemacht wird) oder ich hätte gerne die Berechnung der BZ aktuell entsprechend meiner alten ABB umgesetzt, die für mich ja noch gelten, da ich eben keine neuen ABB oder Umstellungsinfos erhalten habe.

      Sonst weiß man als Kunde ja gar nicht mehr, woran man ist.

      Und nachdem ich dann noch evtl. Fehler bei der Berechnung der BZ gefunden habe oder gerade zu dumm bin, das zu verstehen (Evtl. mangels passender ABB-Ausfertigung, in die mein Vertrag evtl. ohne mein Wissen umgestellt wurde), traue ich nun halt gar niemanden mehr logischerweise bis zur Klärung.

      Mal schauen was meine Nachfrage bei der DEBEKA bringt. Zuerst sehe ich da die DEBEKA in der Pflicht, das aufzulösen.

      Daten zu den Jahren mit Guthaben, Zinsen, usw. reiche ich hier im Thread gerne nach, sobald Zeit. Und die BZ lege ich entsprechend pro Jahr dann dazu. Vielleicht versteht es ja jemand. Bitte ein Moment Geduld, bis ich die Daten zusammen habe.

      Gruß,
      milkrun
      Avatar
      schrieb am 14.02.16 11:13:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @milkrun
      Die Verdopplung der BZ könnte daher kommen, dass früher nur alle zwei Monate die BZ ermittelt wurde. Natürlich muss klar sein, bei welcher heutigen BZ der Zinsbonus gewährt wird.

      Ich habe gehört, dass die Bausparkassen Einzahlungen in Höhe von 512,- pro Jahr akzeptieren. Auf diesen Betrag gibt es Wohnungsbauprämie, und die Kassen sehen ja schlecht aus, wenn sie die volle WBP verhindern würden. Vielleicht überweist du einfach mal 512,- . Schlimmeres als eine Rücküberweisung kann ja nicht passieren.
      Avatar
      schrieb am 20.02.16 08:11:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo zusammen,

      So, nun habe ich alle Informationen von der Debeka BS erhalten, nachdem diese meine Schreiben erhalten hat.

      Nachgerechnet haben sie zwar nicht meine BZ, obwohl angefordert. Sie haben mir aber versichert, dass alles richtig sei. Wie sie das ohne Nachrechnen gemacht wissen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

      Aber sie haben mir ein Infoblatt aus 2006 mitgeschickt, aus dem die Änderungen hervorgehen, welche mit BaFin abgesprochen sind. Im Prinzip gehen die Änderungen auch okay. Neue ABB gibt es nicht, aber im Schreiben wird Zuteilung präzisiert (also neue Regelungen) und auch wofür nun die Halbierung gilt (z. B. auch für Bonusstaffel).

      Ich kann heute nicht mehr nachweisen kann, ob ich das Infoblatt 2006 evtl. aus Versehen weggeworfen habe. Normal hebe ich immer alles auf und habe alles aufgehoben. Mein Ordner ist ansonsten recht vollständig.

      Wenn man das Blatt jedoch anschaut, sieht es auch nicht gerade aus wie ABB-Änderungen. Eher wie so "Hausmitteilungen" oder Werbung. Könnte also sein, dass ich es tatsächlich damals nicht verstanden habe oder als so etwas interpretiert habe und nicht näher angeschaut habe.

      Ich würde mir von der Debeka BS wünschen, dass einseitige ABB-Änderungen auch als einseitige ABB-Änderungen erkennbar sind. Ich glaube auch kaum, dass so ein Blatt einen rechtlichen Bestand im Klagefall hätte.

      Da ich aber keinen Nachteil habe, werde ich davon natürlich absehen. Aber prinzipiell sollten die das echt ändern.

      Hier habe ich mal einen Scan abgelegt, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.


      Ansonsten hatte ich natürlich in meinem Schreiben noch einfach so aus Spaß angekündigt, dass ich die 10-Jahres Kündigungsfrist nach Zuteilung gleich mal ablehne. Da haben Sie mir noch geschrieben, dass sie das anders sehen wegen §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Naja, man wird sehen, wie die Gerichte entscheiden werden. Ich habe ja noch ein paar Jahre Zeit und nun ein nettes Sparbüchlein (derzeit mit 3,5% Bonus schon, wie ich nun weiß.). Wenn es auch nur um die 4000 EUR derzeit sind und ich wenig pro Jahr einzahlen kann, trotzdem nett.

      Habe übrigens mal versucht mit den neuen Infos meine BZ nachzurechnen. Nun komme ich wenigstens bei meiner eigenen Rechnung in die Richtung. Genau treffe ich es nicht, ist aber nun auch schwierig wegen taggenauer Rechnung nachzurechnen. Da habe ich nun keinen Bock auf komplizierte Excelorgien. Gehe aber davon aus, dass alles stimmt, weil so weit bin ich nicht weg und manches wird nun nachvollziehbar, was es vorher nicht war (z. B. Berechnungsmethode neu, Zeitpunkt der Umstellung).

      Vielleicht braucht die Infos ja jemand anders.

      Für mich ist der Vorgang auf meinem Schreibtisch nun erst mal erledigt.

      Gruß,
      milkrun

      PS: Bisher habe ich mich ja an die telefonische Auskunft gehalten, dass ich nur 360 EUR im Jahr Regelsparbeitrag einzahlen kann. Werde jetzt mal versuchen, was passiert, wenn ich dieses Jahr auf 512,- EUR erhöhe und werde das mit WBP als Grund angeben. Mal schauen, was passiert. Bin neugierig. Danke für den Tipp!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 23:27:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.792.166 von milkrun am 20.02.16 08:11:53Ich hab mich jetzt extra hier registriert, um meinen Senf dazu geben zu können. Ich hab da auch schon einen Bausparvertrag, schon seit dem letzten Jahrtausend (am ersten Tag meiner Ausbildung bei der Debeka abgeschlossen für die VL :laugh:). Zuteilungsreife war vor ca 2 Jahren erreicht. Etwa zur selben Zeit hab ich von andern Unternehmen (Schwäbisch Hall zum Beispiel) in der Presse gelesen, dass diese viele alte Verträge wegen der zu hohen Zinsen gekündigt haben. Deshalb habe ich schon damit gerechnet, dass die Debeka das irgendwann auch probieren könnte. Da die Bausparsumme noch lange nicht erreicht ist, ist eine Kündigung durch die Bausparkasse jedoch nicht möglich.

      Kürzlich rief mich ein Vertreter der Debeka an (seit bestimmt 15 Jahren hat sich von denen keiner bei mir gemeldet!), um mir ein Angebot mit garantierten 5 % zu unterbreiten, um den Bausparvertrag zu ersetzen. Dabei hat er auf Wettbewerber verwiesen, die Bausparverträge gekündigt haben, er hat mir signalisiert, dass mein Vertrag auch von solch einer Maßnahme betroffen sein könnte. Ich war, fürchte ich, recht schroff am Telefon, was mir danach leid tat, aber wohl damit zusammenhängen könnte, dass er mich aus meinem Schlaf auf der Couch erweckt hat. Irgendwelchen Änderungsbedarf habe ich verneint.
      Mit großem Interesse habe ich dann die "Kristall-gugel" in meinem Laptop befragt und bin da auf interessante Erkenntnisse gestoßen:

      http://www.versicherungsbote.de/id/4814886/Debeka-Bausparkas…

      Die Debeka hat demzufolge auch vor einem Jahr bereits versucht, unerwünschte Verträge loszuwerden. Dies war jedoch wahrscheinlich nicht so ohne weiteres durch Kündigung möglich, weshalb da ein aus verschiedenen Gründen fragwürdiges Angebot unterbreitet wurde: eine "nachrangige Namensschuldverschreibung" (höher verzinst, als der Bausparvertrag) des Debeka Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, welcher einziger Aktionär der Debeka Bausparkasse ist. Die Gründe, aus welchen dieses Angebot zu hinterfragen wäre, werden in dem verlinkten Artikel genannt. Ein zusätzlicher Grund der mich als gleichzeitiger Kunde des Debeka Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit brennend interessiert: Wieso will sich die Debeka Lebensversicherung zu derart hohen Zinsen Geld bei den Kunden des eigenen Tochterunternehmens leihen? Liegt da auch irgendwas im Argen? Das erinnert ja schon fast an die Lehman-Brothers-Zertifikate, die in Deutschland als sichere Anlage verkauft wurden und dann wertlos waren.

      Ich selbst habe jedenfalls kein Interesse daran, den Bausparvertrag zu beenden. Sobald ich die Vertragsunterlagen zu meinem Vertrag bekommen habe, werde ich mir diese genau ansehen. Sollte darin festgelegt sein, dass ich die Bausparsumme sogar noch erhöhen kann, werde ich das in Erwägung ziehen. Ein Ergebnis, dass die Debeka Bausparkasse sicherlich nicht auf dem Plan hatte :D

      Außerdem überlege ich, ob ich dann den Vertreter nochmal anrufe und mir sein Angebot erläutern und entsprechende Unterlagen aushändigen lasse. Dies nicht um das ernsthaft für mich in Erwägung zu ziehen, sondern um das - falls erforderlich - Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

      Hoffentlich liest hier keiner von der Debeka mit :)


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