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    BHW Bausparvertrag Zwangszuteilung seit 01.01.2015? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.16 21:07:44 von
    neuester Beitrag 14.03.16 12:47:09 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 25.02.16 21:07:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe einen Bausparvertrag der Zuteilungsreif ist.
      Von der BHW habe ich vor längerer Zeit einen Glückwunschbrief bekommen mit dem Hinweis, dass der Bausparvertrag zugeteilt wurde. Es lag ein Formular bei mit den Optionen die ich hätte
      - Guthaben auszahlen
      - Kredit in Anspruch nehmen
      - Bausparrahmen erweitern

      Ich habe mich im Internet informiert und habe auf mehreren Seiten gelesen, dass ich auch eine vierte Option hätte weitersparen wie bisher, man müsse nur darauf achten, dass der Bausparvertrag nicht 100% erreicht, denn sonst gelte er als erfüllt und das Guthaben würde Zwangsausgezahlt.
      Soweit ok, also habe ich auf den Brief der BHW nicht reagiert.

      Jetzt war ein Berater von der Postbank (die vertreten die BHW jetzt wohl) bei mir und hat mir als Möglichkeit angeboten einen Bonus von 170€ zu Zahlen, wenn ich meinen Bausparvertrag durch einene anderen Ablöse.
      Da ich das nicht möchte, hat er mir geraden den Ball flach zu halten, solange sich die BHW wegen der Zuteilung nicht wieder meldet.
      Er hat nicht versucht mir irgendwas aufzubrummen (erstmal).

      Auf meine Frage hin, ob ich nicht einfach weiter sparen könnte, meine er nein, sein dem 01.01.2015 würde was am Gesetz geändert worden sein, dass mit der Zuteilung auch eine Zwangszuteilung erfolgen könne. Die BHW meldet sich dann irgendwann bei mir und macht eine Zwangsauszahlung des Guthabens und löse den Vertrag auf.
      Auf welches Gesetz er sich konkret bezieht weiß ich nicht.

      Das Wiedersprich aber allem, was ich bisher im Internet dazu gelesen habe.
      Ich bin also sichtlich verwirrt und suche hier nun Rat.

      Nachfolgend noch eine Liste der Links, die ich bei meiner Suche zu dem Thema gefunden habe, die besagen, dass man auch trotz Zuteilung einfach weitersparen könne.

      https://www.test.de/Bausparvertrag-Weitersparen-lohnt-sich-o…
      http://www.n-tv.de/ratgeber/Die-Tricks-der-Bausparkassen-art…
      http://www.immobilienscout24.de/baufinanzierung/lexikon/zute…

      Außerdem wird dort auch davon gesprochen, dass man (oft?) Bonuszinsen rückwirkend erhält, wenn man auf den Kredit verzichtet.
      Wie finde ich heraus, ob das auch für meinen Bausparvertrag gilt?

      Vielen Dank für eure Antworten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 22:49:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Kaspatoo
      Die Bausparkassen haben es schwer. Sie müssen Guthabenzinsen zahlen, die sie nur mit Mühe über Darlehenszinsen wieder reinkriegen. Wenn du der Kasse und dem Vertreter was Gutes tun willst, lässt du dich auszahlen und schließt einen neuen hohen Vertrag ab (Provision). Ob das für DICH gut ist? Die 170 € sind seltsam.

      Das Gesetz mit der Zwangszuteilung kennt der Vertreter, den Gesetzestext nicht. Er weiß als Vertreter natürlich auch nicht, wo man das Gesetz nachlesen könnte. Seltsam. Immerhin hast du nicht sofort was unterschrieben. Vor Unterschrift erkundige dich ruhig hier bei w:o. Zahl mal ruhig in deinen Bausparvertrag weiter ein und warte schriftliche (nicht telefonische) Reaktionen des BHW ab. Bis zu 100% kannst du deinen BSV bestimmt vollsparen.

      Du wirst ja wohl die jährlichen Kontoauszüge haben. Da müsste dein Tarif drinstehen. Dann forderst du die ABB für den Tarif beim BHW an. Dann siehst du, ob du einen Vertrag mit Bonuszins bei Darlehensverzicht hast.
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 23:25:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gelten erstmal die Vertragsbedingungen, die in der Regel keine Kündigung vorsehen.
      Gerade zuletzt hatte aber das OLG Hamm geurteilt, dass eine Kündigung auch rechtens sein kann.
      http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/urteil-bau…
      Die Bausparkassen selbst geben sich Mühe, die Kunden möglichst "ohne Gewalt" zum Tarifwechsel zu bewegen. Ist ja auch eine Imagesache.

      Ob das wirklich so lukrativ ist, unbedingt an den 2-3% Zins festzuklammern, die so ein Bausparvertrag bietet? Das Darlehen dieser Verträge ist meist so teuer, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr in Betracht kommt. Als reine Geldanlage kann man vielleicht auch eine Anleihe kaufen und wenn das Ziel einer Immobilieninvestition weiterhin besteht, macht ja nur ein Tarif mit vernünftigem Darlehenszins Sinn. Die Notenbank hält die Zinsen unten, damit endlich mehr investiert wird, aber Viele möchten sich lieber auf den Ersparnissen ausruhen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.16 12:47:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.839.281 von Kaspatoo am 25.02.16 21:07:44habe mir die ABB zusenden lassen.

      Dort steht, klar drin, dass ich die Möglichkeit habe trotz Zuteilung mit dem Vertrag weiterzumachen.

      Sprich der Berater der BHW/ Postbank hat mich mehrfach direkt angelogen auf die konkrete Frage ob ich den Vertrag nicht einfach weiterlaufen lassen könne.

      Außerdem steht in den ABB drin, dass ich bei nicht-Inanspruchnahme des Kredites die Abschlussgebühr wieder ausgezahlt bekomme. Auch hierbei hat mich der Berater direkt angelogen als er sagte dass ich die Gebühr nicht wiederbekommen könne aber wenn ich bei Ihm jetzt einen anderen Vertrag abschließe bekäme ich einen einmaligen Bonus von ca. 171€.

      Nur bei dem Punkt, dass ich bei nicht-Inanspruchnahme des Kredites sogar noch Bonuszinsen bekäme für jedes bisher gesparte Jahr (oder so ähnlich) hat er recht, davon steht in den ABB zu meinem Tarif nichts.

      Meine Suche nach dem neuerlichen Gesetz seit dem 01.01.2015 wonach Bausparverträge bei Zuteilung auch gekündigt werden könnten hat nichts weiter ergeben. Ich gehe davon aus, dass auch hier mich der Berater direkt angelogen hat.

      Beweisen kann ich von alldem nichts, da wir keine Gesprächsaufzeichnung gemacht haben. Ein Gesprächsprotokoll existiert jedoch genauso wenig. Ist so etwas nicht bei Beratungsgesprächen verpflichtend? Kenne ich von der Versicherung so. Demnach hat der Berater auch hier wiederrechtlich gehandelt.

      Da muss man sich ja schon überlegen, in Zukunft ein Tonbandgerät zuzulegen oder eine passende App fürs Smartphone um zukünftig jedes Gespräch aufzuzeichnen.
      Aber glücklicherweise wird man auf verschiedenen Seiten im Internet bereits davor gewarnt, dass einem Berater keine Lüge zu groß ist um etwas zu verkaufen.


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