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    Telis Finanzanalyse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.16 16:39:17 von
    neuester Beitrag 30.12.16 21:06:18 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.228.517
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      schrieb am 16.03.16 16:39:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Durch einen bekannten hatte ich am 29.02. einen Berater der Teils Finanz im Hause. Der Berater hat sich als Unternehmensberater für den Privaten Haushalt vorgestellt und mir eine Finanzanalyse + lebenslange Beratung in Finanzfragen für einmalig 86€ Versprochen. Da das ganze erstmal nicht schlecht klang willigte ich ein und Unterschrieb den Vertrag.

      Nach dem der Berater meine Unterlagen durchgeschaut hat trafen wir uns am 11.03 zum weiteren Beratungsgespräch.

      Das ganze war nur leider alles andere als ein Beratungsgespräch. Ein 1-stündiger Vortrag über die Firma Telis Finanz + Ängste schüren. Anschließend wurden mir dann fertig ausgefüllte Versicherungspolicen vorgelegt und man hat mich bedrängt diese zu unterschreiben. Als ich erwiderte das ich vorerst gar nichts Unterschreiben werde sondern mir die Unterlagen in Ruhe angucken werde, wurde der Ton schon rauer. Nun versucht der Herr mich schnellstmöglich zu einem neuen "Beratungstermin" zu drängen.

      Das ist alles andere aber nicht das was ich mir unter Fianz-Beratung vorgestellt habe. Wenn es mir einfach nur um günstige Versicherungen gehen würde, bräuchte ich dafür keinen Berater sondern nur eine Online Vergleichsseite.

      Für so eine Beratung kann ich mir die 86€ auch sehr gut sparen. Daher würde ich das ganze gerne Widerrufen. Auf dem Vertrag für die Finanzanalyse finde ich nur leider keine Angaben zum Widerruf. Hier also die Frage: Ist es überhaupt möglich einen solchen Finanzanalyse Vertrag zu Widerrufen?

      Danke für euer Feedback
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.16 17:21:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.994.073 von Benny720 am 16.03.16 16:39:17Telis nimmt bitte wofür genau 86 Euro?

      Telis ist VersichertungsVERTRETER:

      Die TELIS FINANZ Vermittlung AG ist Versicherungsvertreterin mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland (Versicherungsvermittler):
      Register-Nr. D-6PX2-K2MKM-33
      Aufsichtsbehörde:
      Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
      Balanstraße 55-59
      81541 München
      Telefon: 089 5116-1150
      www.muenchen.ihk.de

      Da stellt sich die Frage für was was vereinbart wurde.

      Es ist mutmaßlich so, dass ein Widerrufsrecht bestehen könnte. Das muss man rechtlich prüfen und dazu benötigt ein Rechtsdienstleister, der das darf, ein Mandat und man muss auch schon dafür etwas bezahlen! ggf. ist aber auch Telis in der Pflicht Kostend er Rechtsverfolgung zu zahlen.

      Die Frage wäre, ob sich das für Dich kaufmännisch lohnt.

      Fakt ist aber, dass Telis das so gar nicht darf, was sie da tut. Die verstoßen massiv gegen geltendes Recht ... also mutmaßlich, denn wie gesagt: man braucht die konkreten Verträge zum prüfen!

      Zum Thema Widerruf: https://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft

      Gesetz ab hier weiter blättern: https://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

      Zum Thema 34 Abs. 1 GewO: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
      Avatar
      schrieb am 23.12.16 19:58:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich vermute, dass die 86€ eine "Schutzgebühr" für die erstelle Finanzanalyse ist. Quasi die Kosten, die für das Druckstück (hast du überhaupt etwas erhalten?) angefallen sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.12.16 21:06:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.949.419 von jack90 am 23.12.16 19:58:48Legal, illegal, scheißegal ...

      Ein versicherungsVEERMITTLER (dazu gehören Vertreter und Makler) dürfen von Verbrauchern gemäß § 13 BGB kein Entgelt für Beratung (inkl. Wettbewersvergleichen, Analysen, etc.) erheben...

      Das Recht zur Beratung als Anex leitet sich aus dem RDG ab. RDG ist ein Verbotsgesetz. es ist nur erlaubt, was ausdrücklich erlaubt ist.

      Abrechnung ist nach § 134 BGB rechtswidrig und damit die Vereinbarung nichtig!


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