checkAd

    Ist es eigentlich mit meinem Recht auf freie Meinungsäuserung gedeckt, wenn.. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.16 11:13:33 von
    neuester Beitrag 12.04.16 23:06:17 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.229.851
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 454
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 11:13:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      .. ich bei der nächsten Polizeikontrolle den Polizisten als Kinderpornogucker und Ziegenficker bezeichne. Zumindest ,wenn ich dem Polizisten erläutere, dass er dass jetzt als Satire und als Kunst betrachten muss.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 13:24:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.168.555 von superdaytrader am 12.04.16 11:13:33einfach ausprobieren :D die sagen schon Bescheid wenn es verkehrt ist.
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 13:46:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.168.555 von superdaytrader am 12.04.16 11:13:33Wenn mehr als zehn Polizisten dabei sind, dann JA!
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 15:40:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kommt darauf an, ob deren Frauen wirklich so zickig sind.
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 23:06:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da bin ich aber jetzt neugierig:
      Was ist am Ziegenficken denn so schön? :confused:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ist es eigentlich mit meinem Recht auf freie Meinungsäuserung gedeckt, wenn..