Steinhoff International (Seite 137)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Gläubiger sind Insider und dürfen direkt nicht kaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.370.541 von Ines43 am 27.02.23 18:13:07Hmm, ich habe den Handel seit Dezember nicht verfolgt, gab es denn auffällig umfangreichen Handel? Müsste es nicht medepflichtig sein, wenn die Gläubiger sich groß einkaufen? Müsste sich dann das SH-Board nicht noch mehr vor juristischen Konsequenzen fürchten? Und sind sich denn die unterschiedlichen Gläubiger so einig, um eine derartige Verschwörung zu gleichen Lasten durchzuziehen? Die eingesetzten 200 Millionen wären ja dann auch weg.
Zitat von Ines43: Das Risiko besteht darin, dass die Gläubiger eine ausreichende Menge an Aktien besitzen, um ihre Vorschläge durchzudrücken.
Sie müssten doch sehr dumm sein, um mit 1.6 Milliarden Euro das durch die Kläger bestehende Risiko abzulösen und nicht mal 200 Millionen oder 400 Millionen Euro einzusetzen, um genügend Aktien einzusammeln, um die restlichen Aktionäre rauszudrücken.
Zeit genug hatten sie bei niedrigst Kursen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.370.541 von Ines43 am 27.02.23 18:13:07§ 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
§ 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html
§ 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__43.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
§ 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html
§ 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__43.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.369.926 von druidej am 27.02.23 17:06:57Das Risiko besteht darin, dass die Gläubiger eine ausreichende Menge an Aktien besitzen, um ihre Vorschläge durchzudrücken.
Sie müssten doch sehr dumm sein, um mit 1.6 Milliarden Euro das durch die Kläger bestehende Risiko abzulösen und nicht mal 200 Millionen oder 400 Millionen Euro einzusetzen, um genügend Aktien einzusammeln, um die restlichen Aktionäre rauszudrücken.
Zeit genug hatten sie bei niedrigst Kursen.
Sie müssten doch sehr dumm sein, um mit 1.6 Milliarden Euro das durch die Kläger bestehende Risiko abzulösen und nicht mal 200 Millionen oder 400 Millionen Euro einzusetzen, um genügend Aktien einzusammeln, um die restlichen Aktionäre rauszudrücken.
Zeit genug hatten sie bei niedrigst Kursen.
Wenn jetzt eine Insolvenz kommt, stellt sich mir die Frage was Insolvenzverschleppung ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.369.926 von druidej am 27.02.23 17:06:57"es kommt ein Kaufangebot der Gläubiger oder die Insolvenz."
Warum ein Kaufangebot ? Doch nicht, um die Zinszahlungen zu erhalten. Das sehe ich nicht. Dann eher Insolvenz:
Die sdK an Steinhoff Management: "However, since the interest rate will remain nearly unchanged, the restructuring proposal will not lead to any balance sheet restructuring."
Quelle:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-Internationa…
Derart von der SdK erwähnte Bilanzsanierung könnte über eine Insolvenz mit gleichzeitigem Sanierungsplan oder alleine mittels Sanierungsplan (niederländisches Recht?) erreicht werden.
Warum ein Kaufangebot ? Doch nicht, um die Zinszahlungen zu erhalten. Das sehe ich nicht. Dann eher Insolvenz:
Die sdK an Steinhoff Management: "However, since the interest rate will remain nearly unchanged, the restructuring proposal will not lead to any balance sheet restructuring."
Quelle:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-Internationa…
Derart von der SdK erwähnte Bilanzsanierung könnte über eine Insolvenz mit gleichzeitigem Sanierungsplan oder alleine mittels Sanierungsplan (niederländisches Recht?) erreicht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.369.740 von buylow_sellhigh am 27.02.23 16:43:37Stimmt, Verwechsler. Dennoch kein Ruhm für den Emittenten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.367.073 von buylow_sellhigh am 27.02.23 11:10:34"Falls der HV-Vorschlag 8 oder 9 angenommen würde und SH ihn umsetzt, bliebe nach der HV und nach dem 1.7.2023 die gerichtliche Anfechtung der 80/20-CVR Konstruktion. SIHNL ist dann bereits in Liquidation."
Ganz ernsthaft: Wer stimmt als Aktionär für die eigene Enteignung? Wer applaudiert dem Dieb, der ihn bestiehlt?
Was ich mir vorstellen kann: Ein paar Gläubiger sowie die von ihnen gekauften SH-Vorstände hatten am Stichtag noch ein paar Aktien, die sie bis zur HV verkaufen, und stimmen dann für die Entwertung der Aktien, die sie nicht mehr halten.
Realistischer: Punkt 8 und 9 werden abgelehnt, es kommt ein Kaufangebot der Gläubiger oder die Insolvenz. Das SH-Management wird in absehbarer Zeit arbeitslos, es wird noch zu klären sein, ob es ins Gefängnis gehört.
Ganz ernsthaft: Wer stimmt als Aktionär für die eigene Enteignung? Wer applaudiert dem Dieb, der ihn bestiehlt?
Was ich mir vorstellen kann: Ein paar Gläubiger sowie die von ihnen gekauften SH-Vorstände hatten am Stichtag noch ein paar Aktien, die sie bis zur HV verkaufen, und stimmen dann für die Entwertung der Aktien, die sie nicht mehr halten.
Realistischer: Punkt 8 und 9 werden abgelehnt, es kommt ein Kaufangebot der Gläubiger oder die Insolvenz. Das SH-Management wird in absehbarer Zeit arbeitslos, es wird noch zu klären sein, ob es ins Gefängnis gehört.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.369.422 von tbhomy am 27.02.23 16:09:21Der Link passt irgendwie nicht zum Thema.
Da ging es um sehr verspätete GB 2016/2017 Veröffentlichungen, uralter Kram.
Die Sonderprüfung wird sicher interessant, deswegen heißt sie ja Sonderprüfung.
Das Ergebnis vorwegnehmen bringt nichts. Der Prüfer soll dann einfach mal seinen Job machen.
Da ging es um sehr verspätete GB 2016/2017 Veröffentlichungen, uralter Kram.
Die Sonderprüfung wird sicher interessant, deswegen heißt sie ja Sonderprüfung.
Das Ergebnis vorwegnehmen bringt nichts. Der Prüfer soll dann einfach mal seinen Job machen.
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