checkAd

    Steinhoff International (Seite 139)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
    Beiträge: 84.618
    ID: 1.230.061
    Aufrufe heute: 20
    Gesamt: 13.201.632
    Aktive User: 0

    ISIN: NL0011375019 · WKN: A14XB9 · Symbol: SNH
    0,0026
     
    EUR
    +8,33 %
    +0,0002 EUR
    Letzter Kurs 28.08.23 Tradegate

    Werte aus der Branche Konsum

    WertpapierKursPerf. %
    1,0000+47,06
    21.500,00+27,22
    0,7800+20,65
    2,4000+14,01
    4,1400+12,13
    WertpapierKursPerf. %
    9,76-6,96
    11,570-9,18
    40,35-9,99
    0,5020-16,33
    3.333,00-90,37

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 139
    • 8462

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 22:50:45
      Beitrag Nr. 83.238 ()
      Die Uhr tickt!

      Die SdK ist -mit professioneller Unterstützung aus den NL- in der Spur.

      Ob, wann und wie die Gläubiger (und die SNH-Heuchler) auf die geplanten SdK-Aktivitäten (z.B. Sonderprüfungsantrag) und den aufkommenden Gegenwind (HV) reagieren, werden wir dann sehen.

      Je nachdem wie hoch o.g. Klientel die Risiken -bezüglich einer (möglichst geräuschlosen) Umsetzung IHRES VORHABENS "Nachfolge-Konstrukt"- einstuft, umso prompter und konkreter wird die Antwort sein.


      MfG
      hase54

      PS: Dem SdK-Aufruf habe ich mich angeschlossen und einen angemessenen Betrag zur Kostenübernahme gemeldet. Sobald die Abstimmungsempfehlung (SdK) vorliegt, werde ich über mein weiteres Vorgehen entscheiden.
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 22:40:27
      Beitrag Nr. 83.237 ()
      ich dachte es reichen 1% der stimmrechte, also ca 43 millionen aktien, um einen sonderpruefer zu bestellen.

      die sdk hat eine niederlaendische kanzlei beauftragt und diese kanzlei beantragt den sonderpruefer bei gericht.
      Steinhoff | 0,019 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 20:30:07
      Beitrag Nr. 83.236 ()
      Die SdK bestellt keinen Sonderprüfer.

      Sie machen eine Eingabe nach NL Recht auf "Het recht van enquête" (Deutsch: "Recht auf Untersuchung") vor dem zuständigen Amsterdamer Gericht nach Artikel 344ff Burgerlijk Wetboek Boek 2 (https://wetten.overheid.nl/BWBR0003045/2022-01-01/#Boek2_Tit…, habe leider nur die NL Fassung, kann man aber gut mit deepl übersetzen)

      Eine gute Zusammenfassung auf Englisch bietet https://business-netherlands.com/inquiry-proceedings-netherl…

      Meine Meinung dazu
      Der Richter wird entscheiden, ob die Untersuchung eingeleitet wird. Das wird wahrscheinlich erst kurz nach der HV geschehen.
      - Bei einem "Nein" ist außer Spesen nichts gewesen
      - Bei einem "Ja" wird es schwierig aufgrund der zeitlichen Problematik - hier erscheint mir ein Konkurs am wahrscheinlichsten. Alternativ kann man natürlich spekulieren, ob die Gläubiger nicht auch Konkurs-Vermeidungs-Strategien entwickeln, weil ein Konkurs auch den Gläubiger etwas kosten wird. Aber auch in diesem Fall sollte man als Aktionär nicht übertriebene Erwartungen haben.
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 15:51:53
      Beitrag Nr. 83.235 ()
      Die SDK macht hier alles richtig. Man kann froh sein über deren professionelles Engagement. Die Verlierer sind bereits jetzt schon der Vorstand, das Management samt Gläubigeranhang. Auch die Aufsichtsbehörden versagen hier auf ganzer Linie.
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 13:58:24
      Beitrag Nr. 83.234 ()
      Hier isch over.BASF Chef gibt Deutschland als Standort auf.Wer kann sollte hier die Mücke machen.
      Steinhoff | 0,019 €

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1915EUR +3,79 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 11:38:19
      Beitrag Nr. 83.233 ()
      Die SdK selbst kann keinen Sonderprüfer „bestellen“.
      Der Sonderprüfer kann nur durch einen Mehrheitsbeschluss der Aktionäre auf einer Hauptversammlung bestellt werden. Nur dann hat er die Rechte (Zugang zu Unterlagen) und Pflichten eines Sonderprüfers nach dem Aktiengesetz, in diesem Fall des NL-Rechts.

      Dabei gibt es drei unterschiedliche Arten und Umfänge der Sonderprüfung:
      a) Allgemeine Sonderprüfung (zu Geschäftsführung)
      Falls der HV-Antrag hierzu abgehlehnt wird, kann die SdK auch als Minderheit, unter bestimmten Bedingungen (die dürften erfüllbar sein), bei Gericht die Einsetzung eines Sonderprüfers beantragen.
      b) und/oder Bilanzrechtliche Sonderprüfung (zu Bewertungsfragen, Bilanz)
      Kann auch durch eine Minderheit kurz nach einer HV direkt bei Gericht beantragt werden.
      c) und/oder Konzernrechtliche Sonderprüfung (zu Beherrschung und verbundenen Unternehmen)
      Ebenfalls durch Minderheit direkt gerichtlich beantragbar.

      (bei SH hapert es ja leider in allen 3 Bereichen.)
      Zu welchem Ergebnis die Prüfungen führen würden ist offen. Das Ergebnis der Sonderprüfung ist ein Gutachten, kein Richterspruch. Es dürfte auch bei evtl. Konsequenzen (Folgeprozesse, Schadensersatz) wohl holländisches Recht gelten.

      Natürlich kann SdK schon jetzt eine externe Prüfung der bisher veröffentlichten Informationen veranlassen (EQS, GB, Bilanz), z.B. zur fundierten Begründung/Anfangsverdacht der Anträge.
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 09:13:19
      Beitrag Nr. 83.232 ()
      Ist das jetzt eine Aufforderung auf die ich mich dann auch berufen kann wenn es doch anderst läuft?
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 07:36:57
      Beitrag Nr. 83.231 ()
      Wer glaubt dass die SDK noch das Ruder rumreißen kann,derglaubt auch an den Weihnachtsmann.Hier gibt es nix mehr zu holen .Das pures in die Tasche lügen und schönreden. ...Das BLA bla kann man sich schenken .Diese Schutzgemeinschaft für Kleinanleger ist doch auch nur noch ein gieriger Haufen und wo Not Elend und Verzweiflung herrscht ,da lässt es sich gut Kasse machen .Steinhoff ist insolvent .Die noch guten Geschäfte werden vlt weiterlaufen und verkauft evtl. unter einem anderen Namen...Das Management wird wegen Insolvenzverschleppung der Prozess gemacht .....Verkauft bevor die Aktien wertlos werden und in der Versenkung verschwinden.Noch kriegt man was dafür !
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 25.02.23 05:11:21
      Beitrag Nr. 83.230 ()
      sdk bestellt einen sonderpruefer
      moin, weiss jemand was dieser sonderpruefer abschliessend veroeffentlicht?
      sowie ich es verstanden habe, soll er "nur" die unternehmensentscheidungen des managements und die bewertung der assets beurteilen.

      heisst dies, der sonderpruefer koennte schreiben...das management hat schwerwiegende fehler mit seinen verpflichtungen gegenueber den aktionaeren begannen und den unternehmenswert setzen wir auf €xxx also z.b. auf 30c/aktie?!
      oder...das management hat grundsaetzlich im sinne der aktionaere gehandelt und der faire wert liegt bei 3c/aktie...
      Steinhoff | 0,019 €
      Avatar
      schrieb am 24.02.23 19:58:29
      Beitrag Nr. 83.229 ()
      Da bin ich ja mal gespannt, was da noch zu holen ist.
      Steinhoff | 0,020 €
      • 1
      • 139
      • 8462
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Steinhoff International