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    Steinhoff International (Seite 181)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 16.04.24 16:48:53 von
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      Avatar
      schrieb am 10.01.23 08:41:30
      Beitrag Nr. 82.817 ()
      So MF IPO jetzt auch abgesagt!

      https://www.marketwatch.com/story/mattress-firm-withdraws-pl…


      Müsste eigentlich auch was von Steinhoff kommen. IBEX wir kommen ;)
      Steinhoff | 0,029 €
      Avatar
      schrieb am 10.01.23 06:17:10
      Beitrag Nr. 82.816 ()
      20% von Nichts =0.Mir wäre nicht bekannt das die Eigenkapital haben.Eher mit einem Minus davor.
      Steinhoff | 0,029 €
      Avatar
      schrieb am 10.01.23 04:07:46
      Beitrag Nr. 82.815 ()
      Wahrscheinlich wurde das schon alles besprochen hier.....

      Die verbleibenden 20 % der wirtschaftlichen Anteile am Eigenkapital werden an bestehende Aktionäre der Gesellschaft in Form eines neuen Instruments ausgegeben, das wirtschaftlich gleichrangig mit den an die Finanzgläubiger ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten ist, sofern die Eigenkapitalumstrukturierung von genehmigt wird.

      Eigenkapitalinstrument: ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet.

      Mit Resdiualanspruch (lat. residuus, Rest) wird der Anspruch auf einen verbleibenden Rest bezeichnet. Z.B. der Anspruch eines Aktionärs auf seinen Anteil am verbliebenen Vermögen nach Auflösung der Aktiengesellschaft.

      Nach der Hversammlung wissen wir mehr...wie die entschieden haben. Raus oder noch 3 Jahre bangen...und danach wieder bangen.
      Steinhoff | 0,029 €
      Avatar
      schrieb am 10.01.23 03:44:11
      Beitrag Nr. 82.814 ()
      KOREKTUR. 20 % der wirtschaftlichen Beteiligung am Eigenkapital der Gruppe ohne Schulden wäre[/b][/red] voll okay. sorry
      Steinhoff | 0,029 €
      Avatar
      schrieb am 10.01.23 03:33:11
      Beitrag Nr. 82.813 ()
      Zur Wiederholung nochmal......( bleibt natürlich trotzdem beim Zocken...)

      Zitat von matjung:

      "If SIHNV shareholders agree to the Maturity Extension Transaction, they will retain 20% of the economic interest in the post-closing equity of the Group, with the financial creditors being entitled to receive the balance. If they do not agree, shareholders will no longer have any interest in the Group. "

      Wenn die SIHNV-Aktionäre der Fälligkeitsverlängerungstransaktion zustimmen, behalten sie 20 % der wirtschaftlichen Beteiligung am Eigenkapital der Gruppe nach dem Abschluss, wobei die Finanzgläubiger Anspruch auf den Restbetrag haben. Stimmen sie nicht zu, sind die Aktionäre nicht mehr an der Gruppe beteiligt. "

      20 % der wirtschaftlichen Beteiligung am Eigenkapital der Gruppe ohne Schulden voll okay.

      Stimmen sie nicht zu, sind die Aktionäre nicht mehr an der Gruppe beteiligt. knallharte Ansage. Gewehr auf Brust quasi.

      Einer schrieb es hier im Forum so ähnlich: "20% von nichts ist besser als nichts"
      Steinhoff | 0,029 €

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      Avatar
      schrieb am 09.01.23 22:08:17
      Beitrag Nr. 82.812 ()
      Gläubiger vs. Aktionäre

      Wer ist hier wer?

      Weiß doch keiner so genau.

      Ich lass mich überraschen, alles

      andere kostet zu viel geistige

      Ressourcen.
      Steinhoff | 0,029 €
      Avatar
      schrieb am 09.01.23 21:16:34
      Beitrag Nr. 82.811 ()
      Insolvenz wäre für die Gläubiger nicht das, was sie wollen. Meine ich jedenfalls.
      Würden die Aktionäre noch die Möglichkeit haben, das Unternehmen mit Ablehnung des Vorschlages in die Insolvenz zu zwingen und dies glaubhaft androhen, könnten sie wahrscheinlich mehr heraus holen, als die 20 % ohne Stimmrecht, die aber auch gar nichts wert sind, weil die Gläubiger das Unternehmen mit den hohen hohen Schulden und den Wucherzinsen aussaugen wie nur eine Horde blutrünstiger Vampire es vermöchte.
      Da ist nicht eine Spur von Fairnes im Spiel.
      Das ist angloamerikanischer Kapitalismus der feinsten und vollkommensten Ausprägung.
      Steinhoff | 0,029 €
      Avatar
      schrieb am 09.01.23 19:54:35
      Beitrag Nr. 82.810 ()
      Steini ist aber bockig...sie klebt förmlich an den 0,028€...so schwer ist es auch nicht mal die 0,03€ in Angriff zu nehmen. ...Zocker sind doch nun wirklich genug drin hier... unglaublich 🥴....da muß doch was gehen...bei den Stückzahlen....😎🤠
      Steinhoff | 0,028 €
      Avatar
      schrieb am 09.01.23 18:15:21
      Beitrag Nr. 82.809 ()
      Eine Insolvenz dürfte aber auch für die Gläubiger äusserst unangenehm sein.
      Was mir nur nicht ganz klar ist ob nach niederländischem Recht das Insolvenzverfahren schneller geht.
      Steinhoff | 0,028 €
      Avatar
      schrieb am 09.01.23 16:38:35
      Beitrag Nr. 82.808 ()
      Auch wenn ich persönlich mein SH-Invest praktisch abgeschrieben habe, lebt Steinhoff natürlich weiterhin, geht noch min. bis 2026, egal unter welchem Namen und ggf. nicht an der Börse.
      In der EQS ist noch offen wie die Aktionäre insgesamt gestellt werden, und daher interpretationsfähig. Aber die aktienrechtlich möglichen Szenarien nach denen es weitergehen könnte, liegen im Prinzip fest. Bei realistischer Betrachtung ergibt sich folgendes Bild.

      Zunächst gibt es nur die HV, mit 2 Alternativen.
      1. Annahme des HV-Vorschlags. Dazu muß dieser inhaltlich soweit gefüllt werden, daß er eine Chance hat die Quote für die Zustimmung zu erreichen. Das wären, bei 75% oder 95% Zustimmungserfordernis und bei 30% HV-Präsenz, ca. 23% oder 29% der ausgegebenen, stimmberechtigten Aktien. Das sollte sich „managen“ lassen. Profis würden das hinbekommen. Bei Zustimmung geht es weiter wie vorgeschlagen und beschlossen.

      2. Ablehnung durch die Aktionäre. Hier gibt es wiederum 2 Abzweigungen. (Wirkungsgleich wäre die Verhinderung des Abstimmungspunktes auf der HV, Annahme von Gegenanträgen oder erfolgreiche Anfechtung nach der HV)
      2a) Die Verlängerungsoption der Kredite bis 31.12.2023 nutzen, um Zeit zu gewinnen. Da geht für die Gläubiger nichts verloren, es gibt weiterhin 10% Zins. 50% Zustimmung der Gläubiger reichen dafür.
      In dieser Verlängerungszeit könnten:
      - die Gläubiger einer Nachbesserung eines (knapp) abgelehnten Vorschlags für die Aktionäre zustimmen und SH eine außerordentliche HV zur erneuten Abstimmung dazu einberufen.
      - die Gläubiger (zumindest eine Gang aus den 64%) ein vorbehaltliches Angebot zum Erwerb von 95% der SIHNL Aktien unterbreiten, ggf. mit Nachbesserung falls im ersten Durchgang die 95% noch nicht erreicht werden. Nach einem Squeez Out erreichen sie so 100% Anteil und 100% Stimmrechte. In diesem Fall könnte die SIHNL erhalten bleiben, würde aber umgekrempelt (Asset Verkäufe für Tilgungen zum 30.12.23.) Langfristig läßt sich damit das gleiche Ergebnis wie mit dem Vorschlag - dann ohne „Aktionärsbelästigung“ – umsetzen, es kostet aber, (Angebotsspanne ca.: bei 4ct ->180Mio€, bei 12ct ->520Mio€)
      - Steinhoff theoretisch die Zeit nutzen um doch noch externe neue Finanzierer zu finden. Dazu auch Asset Verkäufe u.a. Finanzierungsmittel mit einbringen. Das ist schwierig, nicht im Sinne der Gläubiger und wurde von SH bisher schon nicht genutzt. Ggf. steht auch das bereits geschossene Agreement mit den Gläubigern dagegen.
      2b) Insolvenzantrag und Fälligstellung der Kredite zum 30.6.2023. Für die Insolvenz gibt es erneut zwei Optionen. Denkbar ist auch eine Insolvenz bei Fälligkeit nach der Verlängerung, also zum 31.12.2023.
      - Liquidationsverfahren
      - Freiwilliges Sanierungsverfahren
      Beide sind für Aktionäre m.E. finanziell unattraktiv, weil nichts übrigbleibt und die bestimmt auch bis 2026 dauern.


      Ich bin ziemlich sicher SH und die Gläubiger haben alle diese Szenarien durchgespielt und sich am Ende für Szenario 1 entschieden, wie in der EQS, noch ohne Details, vorgeschlagen. Es bietet erkennbar den maximalen, uneingeschränkten Handlungsspielraum zur Führung des Konzerns. Daher halte ich die Optionen unter 2a) für wenig wahrscheinlich. Sie sind nicht gewünscht und erfordern ein aktives, aber nicht zwingendes, Tätigwerden von SH oder den Gläubigern. Deswegen wird die Version 2a) in der EQS nicht erwähnt. Wenn man nichts davon unternimmt, würde Version 2b), die Insolvenz, „automatisch“ eintreten und ist bei Ablehnung daher als „Drohung“ sehr real, deswegen steht sie drin.

      Sicher kann man auch noch andere Szenarien erträumen, z.B. vom überraschend auftauchenden weißen Ritter, oder SH zieht den Vorschlag komplett zurück und die Gläubiger machen einen Schuldenschnitt mit/ohne DES oder ein Kreditangebot mit 5% Zinsen oder verzichten bei einem DHOA-Verfahren freiwillig auf ihre Rechte aus dem SOP oder…???

      Jeder muß daraus seine eigenen Bewertungen und Entscheidungen ableiten. Zu sagen, „das kann man doch nicht wissen“, stimmt nicht, allenfalls „es interessiert mich nicht“.

      Zum Thema Klagen: wenn der Vorschlag zu 1) z.B. durch ein Wertgutachten gestützt wird, die Aktionäre nicht ungesetzlich benachteiligt werden und auf der HV durch Mehrheit satzungsgemäß zustimmen, sind die Klageaussichten gegen den Vorschlag gering. Momentan liegt davon noch nichts vor.
      Bliebe noch der Vorwurf der Kursmanipulation wegen absichtlich herbeigeführter Verunsicherung des Marktes durch falsche oder unvollständige Information in der EQS. Was zu beweisen wäre. Aktionäre sind von Natur aus spekulativ, oft sehr nervös und unberechenbar, machen Kursschwankungen somit selbst.
      Aber anschauen könnte sich das jemand mal. In der Vereinbarung mit den Gläubigern oder den Nebendokumenten dazu, muß mehr stehen als in der EQS, z.B. wo die 20% herkommen oder wie die neue Firmenkonstruktion ausschaut. Das fällt einem nicht erst kurz vor der HV ein.
      Steinhoff | 0,028 €
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