Steinhoff International (Seite 23)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 28.03.24 11:52:47 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.109.751 von nichtEgal am 05.07.23 17:11:13
Ek
Der persönliche EK spielt dabei logischerweise keine Rolle. Entscheidend ist lediglich die Stückzahl Aktien in deinem Depot.
Kurze Frage an die, die sich damit eventuell auskennen. Wenn jemand 2 Millionen Aktien mit einem EK von 10 Cent besitzt und ein anderer 2 Millionen Aktien zum EK von 1 Cent, wie wird dann die Verteilung der CVR ablaufen? Nach Aktienanzahl oder aber auch nach Aktienanzahl und EK? Weil ja eine Aktie unterschiedlich viel wert ist. Falls jemand an die CVR glaubt und sich aktuell 2 Millionen ins Körbchen legt, dann bezahlt er ja dafür < als der, der das ganze hier mit seinem alten EK von 2022 aussitzt und auch auf Werthaltigkeit hofft und sein Verlusttopf nicht mit einem Kauf/Wiederkauf gefüllt hat. Oder wird dieses Procedere noch bekannt gegeben?
CVA
Ausgabe der Aktien an die Shareholderwww.steinhoffinternational.com/downloads/2023/...ircular%25202023.pdf
Punkt 6 und 6.2
6.2 übersetzt mit "Goggerle "
Ausgabe der CVRs
Wenn die Transaktion (einschließlich der Übertragung, der Ausgabe der CVRs und der Auflösung) von der Hauptversammlung genehmigt wird und das Wirksamkeitsdatum der Transaktion eintritt, wird New Topco an oder um dieses Datum CVRs an die Aktionäre ausgeben, die Aktien halten am CVR-Stichtag. Solche CVRs werden ohne Gegenleistung ausgestellt und die Aktionäre am CVR-Stichtag erhalten sie unabhängig davon, ob sie für die Transaktion gestimmt haben oder nicht. Die CVRs berechtigen die Inhaber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Transaktion insgesamt zu 20 % des gesamten wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital von New Topco nach dem Abschluss und indirekt zu seinem Anteil an der Gruppe. Die CPU-Gläubiger haben über die Hinterlegungsscheine für Aktien, die ihnen von den niederländischen Treuhandstiftungen ausgegeben wurden, Anspruch auf die verbleibenden 80 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital von New Topco nach dem Abschluss und indirekt auf dessen Anteil an der Gruppe
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.107.750 von Zulios am 05.07.23 11:57:23So ist es an der börse und im leben eben ... recht haben und recht bekommen. Nächstes mal einfach daran denken und rechtzeitig reagieren
Urteilsbegründung ein Witz.
Aber gut, Haken dran und gut.
Gegen Korruption und Lobbyismus biste machtlos.
Aber gut, Haken dran und gut.
Gegen Korruption und Lobbyismus biste machtlos.
Der guten Ordnung halber hier noch die Links zu den unten genannten Dokumenten:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-Internationa…
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-Internationa…
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-Internationa…
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Steinhoff-Internationa…
Die Urteilsbegründung des WHOA-Gerichts ist da. Die Sdk hat es in Übersetzung als SdK Newsletter 30 veröffentlicht.
Lesenswert!
Das Gericht glaubt dem Faber Gutachten nicht, van Moorsel‘s Argumente tauchen nicht auf. Das Gericht hat sich stark der Bewertung der Observer angeschlossen. Eine prägnante Zusammenfassung findet sich auf S.4, ich zitiere:
Im Kern regelt der Vergleich eine finanzielle Restrukturierung, die auf
einen Verkauf von Teilen der Steinhoff-Gruppe abzielt. Die Gläubiger, die einen Anteil von
rund 10,4 Milliarden Pfund haben, erhalten im Rahmen der Vereinbarung den vollen Wert
des Unternehmens. Die SIHNV-Aktionäre (mit einem Anteil von rund 42 Millionen Pfund)
erhalten nichts. Den Anteilseignern wird ein Finanzinstrument angeboten, aber die
Wahrscheinlichkeit, dass sie in der Zukunft eine Beteiligung daran erhalten, ist angesichts
der aktuellen Bewertungen des Unternehmens gleich Null. Dieses Ergebnis ist
gerechtfertigt, weil es hinreichend plausibel ist, dass der Wert des Unternehmens nach der
Reorganisation niedriger sein wird als die "Schulden". Die Aktionäre haben daher kein
ausreichendes Interesse, den Antrag von SIHNV abzulehnen. Selbst wenn im Falle eines
Konkurses von SI HNV der Sanierungswert realisiert werden kann, wird dieser Wert
niedriger sein als die Gesamtschulden von SI HNV, so dass die Aktionäre (selbst dann)
nichts erhalten. Die Entscheidung der anderen Gläubiger, den Vergleich anzunehmen, muss
daher respektiert werden.
Lesenswert!
Das Gericht glaubt dem Faber Gutachten nicht, van Moorsel‘s Argumente tauchen nicht auf. Das Gericht hat sich stark der Bewertung der Observer angeschlossen. Eine prägnante Zusammenfassung findet sich auf S.4, ich zitiere:
Im Kern regelt der Vergleich eine finanzielle Restrukturierung, die auf
einen Verkauf von Teilen der Steinhoff-Gruppe abzielt. Die Gläubiger, die einen Anteil von
rund 10,4 Milliarden Pfund haben, erhalten im Rahmen der Vereinbarung den vollen Wert
des Unternehmens. Die SIHNV-Aktionäre (mit einem Anteil von rund 42 Millionen Pfund)
erhalten nichts. Den Anteilseignern wird ein Finanzinstrument angeboten, aber die
Wahrscheinlichkeit, dass sie in der Zukunft eine Beteiligung daran erhalten, ist angesichts
der aktuellen Bewertungen des Unternehmens gleich Null. Dieses Ergebnis ist
gerechtfertigt, weil es hinreichend plausibel ist, dass der Wert des Unternehmens nach der
Reorganisation niedriger sein wird als die "Schulden". Die Aktionäre haben daher kein
ausreichendes Interesse, den Antrag von SIHNV abzulehnen. Selbst wenn im Falle eines
Konkurses von SI HNV der Sanierungswert realisiert werden kann, wird dieser Wert
niedriger sein als die Gesamtschulden von SI HNV, so dass die Aktionäre (selbst dann)
nichts erhalten. Die Entscheidung der anderen Gläubiger, den Vergleich anzunehmen, muss
daher respektiert werden.
Sdk Newsletter 30
Vom 04.07. Ist online CVR Gebühren
Und wenn ja, welches Länder-Recht würde dann greifen? CVR Gebühren
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