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    Steinhoff International (Seite 23)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 28.03.24 11:52:47 von
    Beiträge: 84.612
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      schrieb am 06.07.23 08:35:31
      Beitrag Nr. 84.392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.109.751 von nichtEgal am 05.07.23 17:11:13
      Ek
      Der persönliche EK spielt dabei logischerweise keine Rolle. Entscheidend ist lediglich die Stückzahl Aktien in deinem Depot.
      Steinhoff | 0,0020 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.23 17:11:13
      Beitrag Nr. 84.391 ()
      Kurze Frage an die, die sich damit eventuell auskennen. Wenn jemand 2 Millionen Aktien mit einem EK von 10 Cent besitzt und ein anderer 2 Millionen Aktien zum EK von 1 Cent, wie wird dann die Verteilung der CVR ablaufen? Nach Aktienanzahl oder aber auch nach Aktienanzahl und EK? Weil ja eine Aktie unterschiedlich viel wert ist. Falls jemand an die CVR glaubt und sich aktuell 2 Millionen ins Körbchen legt, dann bezahlt er ja dafür < als der, der das ganze hier mit seinem alten EK von 2022 aussitzt und auch auf Werthaltigkeit hofft und sein Verlusttopf nicht mit einem Kauf/Wiederkauf gefüllt hat. Oder wird dieses Procedere noch bekannt gegeben?
      Steinhoff | 0,0018 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.23 12:32:31
      Beitrag Nr. 84.390 ()
      CVA
      Ausgabe der Aktien an die Shareholder
      www.steinhoffinternational.com/downloads/2023/...ircular%25202023.pdf
      Punkt 6 und 6.2
      6.2 übersetzt mit "Goggerle "
      Ausgabe der CVRs
      Wenn die Transaktion (einschließlich der Übertragung, der Ausgabe der CVRs und der Auflösung) von der Hauptversammlung genehmigt wird und das Wirksamkeitsdatum der Transaktion eintritt, wird New Topco an oder um dieses Datum CVRs an die Aktionäre ausgeben, die Aktien halten am CVR-Stichtag. Solche CVRs werden ohne Gegenleistung ausgestellt und die Aktionäre am CVR-Stichtag erhalten sie unabhängig davon, ob sie für die Transaktion gestimmt haben oder nicht. Die CVRs berechtigen die Inhaber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Transaktion insgesamt zu 20 % des gesamten wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital von New Topco nach dem Abschluss und indirekt zu seinem Anteil an der Gruppe. Die CPU-Gläubiger haben über die Hinterlegungsscheine für Aktien, die ihnen von den niederländischen Treuhandstiftungen ausgegeben wurden, Anspruch auf die verbleibenden 80 % des wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital von New Topco nach dem Abschluss und indirekt auf dessen Anteil an der Gruppe
      Steinhoff | 0,0020 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.23 12:08:27
      Beitrag Nr. 84.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.107.750 von Zulios am 05.07.23 11:57:23So ist es an der börse und im leben eben ... recht haben und recht bekommen. Nächstes mal einfach daran denken und rechtzeitig reagieren ;)
      Steinhoff | 0,0020 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.23 11:57:23
      Beitrag Nr. 84.388 ()
      Urteilsbegründung ein Witz.
      Aber gut, Haken dran und gut.
      Gegen Korruption und Lobbyismus biste machtlos.
      Steinhoff | 0,0020 €
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      Avatar
      schrieb am 05.07.23 11:16:28
      Beitrag Nr. 84.387 ()
      Steinhoff | 0,0020 €
      Avatar
      schrieb am 05.07.23 10:41:07
      Beitrag Nr. 84.386 ()
      Die Urteilsbegründung des WHOA-Gerichts ist da. Die Sdk hat es in Übersetzung als SdK Newsletter 30 veröffentlicht.
      Lesenswert!
      Das Gericht glaubt dem Faber Gutachten nicht, van Moorsel‘s Argumente tauchen nicht auf. Das Gericht hat sich stark der Bewertung der Observer angeschlossen. Eine prägnante Zusammenfassung findet sich auf S.4, ich zitiere:

      Im Kern regelt der Vergleich eine finanzielle Restrukturierung, die auf
      einen Verkauf von Teilen der Steinhoff-Gruppe abzielt. Die Gläubiger, die einen Anteil von
      rund 10,4 Milliarden Pfund haben, erhalten im Rahmen der Vereinbarung den vollen Wert
      des Unternehmens. Die SIHNV-Aktionäre (mit einem Anteil von rund 42 Millionen Pfund)
      erhalten nichts. Den Anteilseignern wird ein Finanzinstrument angeboten, aber die
      Wahrscheinlichkeit, dass sie in der Zukunft eine Beteiligung daran erhalten, ist angesichts
      der aktuellen Bewertungen des Unternehmens gleich Null. Dieses Ergebnis ist
      gerechtfertigt, weil es hinreichend plausibel ist, dass der Wert des Unternehmens nach der
      Reorganisation niedriger sein wird als die "Schulden". Die Aktionäre haben daher kein
      ausreichendes Interesse, den Antrag von SIHNV abzulehnen. Selbst wenn im Falle eines
      Konkurses von SI HNV der Sanierungswert realisiert werden kann, wird dieser Wert
      niedriger sein als die Gesamtschulden von SI HNV, so dass die Aktionäre (selbst dann)
      nichts erhalten. Die Entscheidung der anderen Gläubiger, den Vergleich anzunehmen, muss
      daher respektiert werden.
      Steinhoff | 0,0019 €
      Avatar
      schrieb am 04.07.23 22:26:43
      Beitrag Nr. 84.385 ()
      Sdk Newsletter 30
      Vom 04.07. Ist online
      Steinhoff | 0,0021 €
      Avatar
      schrieb am 04.07.23 21:50:07
      Beitrag Nr. 84.384 ()
      CVR Gebühren
      Und wenn ja, welches Länder-Recht würde dann greifen?
      Steinhoff | 0,0019 €
      Avatar
      schrieb am 04.07.23 21:49:51
      Beitrag Nr. 84.383 ()
      CVR Gebühren
      Und welches Länder-Recht würde dann greifen?
      Steinhoff | 0,0019 €
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