Steinhoff International (Seite 3031)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.925.963 von pater-noster am 14.11.19 19:41:51
Hallo pater-noster,
wie gesagt: Diese -521 Mio. € sind nicht das Eigenkapital der Steinhoff International Holdings N.V. (Konzernmutter), sondern das den Aktionären der Konzernmutter zurechenbare Eigenkapital des Konzerns! In dem Wert sind alle Beteiligungen von Mattress bis Pepkor bereits enthalten und dürfen daher nicht noch einmal dazugezählt werden. Insbesondere dürfen auch die Minderheitenanteile (non-controlling interests) nicht hinzuaddiert werden, denn die gehören nicht den Aktionären der Konzernmutter, sondern - wie es der Name bereits sagt - den Minderheitseignern der Konzern-Töchter.
Das ist ein Irrtum. Diese 1,1 Mrd. USD sind das Eigenkapital des Unternehmens Mattress Firm, Inc., an dem aber weder Steinhoff noch Newco 6a direkt beteiligt sind. Dieses Unternehmen wird außerdem auch künftig nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen, da Steinhoff über den Mattress-Zweig keine Kontrolle mehr ausübt. Stattdessen ist man wie zuvor nur an der darüber liegenden Stripes US Holding, Inc. (auch SUSHI genannt) direkt beteiligt. Von der, und nur der, verbleibt knapp die Hälfte an SH und das gleichzeitig bei mauem SUSHI-Eigenkapital. Für Ende 2021 erwartet das Management gemäß Bravo-Business-Plan etwa 300 Mio. USD, die vom ehemaligen Mattress-Geschäft via SUSHI auf Steinhoff entfallen.
Vor dem 31. Dezember 2021 kann sich der Laden aus meiner Sicht nicht vernünftig refinanzieren, egal ob er sich mit den Klägern nun einigt oder nicht. Erlauben tut das LUA in diesem Zusammenhang auch nichts, denn das LUA ist bereits Geschichte. An seine Stelle sind allein die CVA-Kreditverträge getreten. Diese lassen eine Teilumschuldung nicht zu, selbst wenn es gewillte neue Kreditgeber gäbe. Möglich wären stattdessen z. B. eine Refinanzierung durch die Emission von Aktien, was aber nur Sinn macht, wenn man auf diesem Wege ein paar Mrd. € einnehmen könnte, was derzeit nicht der Fall ist. Möglich wäre auch eine Komplettablösung der CVA-Restschulden. Letzteres bekommt man aber wiederum auch nur dann hin, und das auch noch zu günstigeren Konditionen, wenn zumindest
a) die CVA-Restschulden, die man auf einen Schlag ablösen muss, nicht mehr 8,x Mrd. € betragen, sondern deutlich darunter liegen, und wenn
b) das Eigenkapital in Relation zu den CVA-Restschulden stimmt.
Beide Voraussetzungen wären derzeit selbst dann nicht erfüllt, wenn es die Kläger gar nicht gäbe.
Zitat von pater-noster: ich habe mal so gerechnet: zahlen aus 18er bilanz:
total ordinary equity attributable to owners of steinhoff holding n.v.: -521 mio €
eigentlich kommen dazu die anteile von pepkor, die ja non-controlling sind: 1.162 mrd
total equity der holding: 641 mio €
Hallo pater-noster,
wie gesagt: Diese -521 Mio. € sind nicht das Eigenkapital der Steinhoff International Holdings N.V. (Konzernmutter), sondern das den Aktionären der Konzernmutter zurechenbare Eigenkapital des Konzerns! In dem Wert sind alle Beteiligungen von Mattress bis Pepkor bereits enthalten und dürfen daher nicht noch einmal dazugezählt werden. Insbesondere dürfen auch die Minderheitenanteile (non-controlling interests) nicht hinzuaddiert werden, denn die gehören nicht den Aktionären der Konzernmutter, sondern - wie es der Name bereits sagt - den Minderheitseignern der Konzern-Töchter.
Zitat von pater-noster: laut dem letzten quarterly report von mattress steht da ein wert von 1.1 mrd dollar für das stockholder equity, davon ca. die hälfte geht an sh. (newco 6a)
Das ist ein Irrtum. Diese 1,1 Mrd. USD sind das Eigenkapital des Unternehmens Mattress Firm, Inc., an dem aber weder Steinhoff noch Newco 6a direkt beteiligt sind. Dieses Unternehmen wird außerdem auch künftig nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen, da Steinhoff über den Mattress-Zweig keine Kontrolle mehr ausübt. Stattdessen ist man wie zuvor nur an der darüber liegenden Stripes US Holding, Inc. (auch SUSHI genannt) direkt beteiligt. Von der, und nur der, verbleibt knapp die Hälfte an SH und das gleichzeitig bei mauem SUSHI-Eigenkapital. Für Ende 2021 erwartet das Management gemäß Bravo-Business-Plan etwa 300 Mio. USD, die vom ehemaligen Mattress-Geschäft via SUSHI auf Steinhoff entfallen.
Zitat von pater-noster: die einigung mit den klägern ist deshalb so wichtig, weil man sich dann am markt ganz anders finanzieren kann. im moment gibt dem laden doch niemand geld. aber wenn die klagen vom hals sind und das business läuft, dann wird es manchen geben, der sh wieder geld leiht (und das deutlich unter 10%) und das ist ja, laut lua, auch erlaubt. so ähnlich hat sich ja auch du preez geäussert.
Vor dem 31. Dezember 2021 kann sich der Laden aus meiner Sicht nicht vernünftig refinanzieren, egal ob er sich mit den Klägern nun einigt oder nicht. Erlauben tut das LUA in diesem Zusammenhang auch nichts, denn das LUA ist bereits Geschichte. An seine Stelle sind allein die CVA-Kreditverträge getreten. Diese lassen eine Teilumschuldung nicht zu, selbst wenn es gewillte neue Kreditgeber gäbe. Möglich wären stattdessen z. B. eine Refinanzierung durch die Emission von Aktien, was aber nur Sinn macht, wenn man auf diesem Wege ein paar Mrd. € einnehmen könnte, was derzeit nicht der Fall ist. Möglich wäre auch eine Komplettablösung der CVA-Restschulden. Letzteres bekommt man aber wiederum auch nur dann hin, und das auch noch zu günstigeren Konditionen, wenn zumindest
a) die CVA-Restschulden, die man auf einen Schlag ablösen muss, nicht mehr 8,x Mrd. € betragen, sondern deutlich darunter liegen, und wenn
b) das Eigenkapital in Relation zu den CVA-Restschulden stimmt.
Beide Voraussetzungen wären derzeit selbst dann nicht erfüllt, wenn es die Kläger gar nicht gäbe.
Ich glaube hier weiß niemand was kommt.
Wieso seid Ihr so sicher, dass an die Kläger Aktien der Holding neu ausgegeben werden und nicht Aktien ein
er Tochter z.B. pepko Europe?
Wenn es dort zum IPO kommt, wären mit einem in etwas fairen Preis versehen, während die Aktien der
Holding auf dem Markt ja fast nichts wert sind.
10 Milliarden Aktien derzeit nur 580 Millionen E.
Wer will denn solchen Schrott?
er Tochter z.B. pepko Europe?
Wenn es dort zum IPO kommt, wären mit einem in etwas fairen Preis versehen, während die Aktien der
Holding auf dem Markt ja fast nichts wert sind.
10 Milliarden Aktien derzeit nur 580 Millionen E.
Wer will denn solchen Schrott?
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.926.167 von pater-noster am 14.11.19 19:57:22
Aber der Nennwert von einem Cent ist doch nur bei den aktuellen ausgegeben Aktien, oder? Bei neuen Aktien wird der Nennwert erst vor der Zuteilung festgelegt?
Zitat von pater-noster: ne, der nennwert ist auf 1 cent pro aktie bei der letzten hv reduziert worden😕
ich habe keine ahnung, aber ich denke, es werden aktien ausgeben und dann macht man einen resplit.
dann ist die bude sauber. aber das ist "best case szenario😇". bis dahin kann noch viel passieren.
Aber der Nennwert von einem Cent ist doch nur bei den aktuellen ausgegeben Aktien, oder? Bei neuen Aktien wird der Nennwert erst vor der Zuteilung festgelegt?
ne, der nennwert ist auf 1 cent pro aktie bei der letzten hv reduziert worden😕
ich habe keine ahnung, aber ich denke, es werden aktien ausgeben und dann macht man einen resplit.
dann ist die bude sauber. aber das ist "best case szenario😇". bis dahin kann noch viel passieren.
ich habe keine ahnung, aber ich denke, es werden aktien ausgeben und dann macht man einen resplit.
dann ist die bude sauber. aber das ist "best case szenario😇". bis dahin kann noch viel passieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.926.074 von silverfreaky am 14.11.19 19:48:14Natürlich neue Aktien. Frage ist wieviel Aktien wird der Kläger pro verlorenen Euro bekommen? 2 shares mit Nennwert 50cent?
Schöne Zusammenfassung der Lage.
Die Frage bleibt, welche Aktien bekommen die Kläger?
Aktien der Holding bei diesem Kursniveau hoffentlich nicht.
Bleiben Aktien der Töchter, fair bewertet, die zu vergeben wären.
Die Frage bleibt, welchen Wert darf die Holding auf die Kläger übertragen, ohne dass die Gläubiger ihr Veto einlegen.
Zu hohe Entschödigung ginge direkt auf ihre Kosten.
Die Frage bleibt, welche Aktien bekommen die Kläger?
Aktien der Holding bei diesem Kursniveau hoffentlich nicht.
Bleiben Aktien der Töchter, fair bewertet, die zu vergeben wären.
Die Frage bleibt, welchen Wert darf die Holding auf die Kläger übertragen, ohne dass die Gläubiger ihr Veto einlegen.
Zu hohe Entschödigung ginge direkt auf ihre Kosten.
Meinst du neue Aktien?(verwässerung)
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.924.772 von MGQ am 14.11.19 17:53:05ich habe mal so gerechnet: zahlen aus 18er bilanz:
total ordinary equity attributable to owners of steinhoff holding n.v.: -521 mio €
eigentlich kommen dazu die anteile von pepkor, die ja non-controlling sind: 1.162 mrd
total equity der holding: 641 mio €
laut dem letzten quarterly report von mattress steht da ein wert von 1.1 mrd dollar für das stockholder equity, davon ca. die hälfte geht an sh. (newco 6a)
die einigung mit den klägern ist deshalb so wichtig, weil man sich dann am markt ganz anders finanzieren kann. im moment gibt dem laden doch niemand geld. aber wenn die klagen vom hals sind und das business läuft, dann wird es manchen geben, der sh wieder geld leiht (und das deutlich unter 10%) und das ist ja, laut lua, auch erlaubt. so ähnlich hat sich ja auch du preez geäussert.
wie man aktuell hört, sind sich die kläger wohl nicht einig. klar ist, dass man keinen bevorteilen kann.
aber wenn die kläger merken, dass es besser ist, einen spatz in der hand zu haben, als ne taube auf dem dach, werden sie einwilligen. ich glaube nicht, dass es ausgedehnte klagen gibt. die wird sh nicht überleben und dann erhalten die kläger gar nichts, ausser die rechnung vom anwalt.
dabei wird auch kein cash fließen, denn das geld reicht nicht aus um die klagen abzuwenden. es wird aktien geben.
alles meine bescheidene meinung. kann aber auch wie immer ganz anders kommen. warten wir es einfach ab, man kann eh nur spekulieren.
total ordinary equity attributable to owners of steinhoff holding n.v.: -521 mio €
eigentlich kommen dazu die anteile von pepkor, die ja non-controlling sind: 1.162 mrd
total equity der holding: 641 mio €
laut dem letzten quarterly report von mattress steht da ein wert von 1.1 mrd dollar für das stockholder equity, davon ca. die hälfte geht an sh. (newco 6a)
die einigung mit den klägern ist deshalb so wichtig, weil man sich dann am markt ganz anders finanzieren kann. im moment gibt dem laden doch niemand geld. aber wenn die klagen vom hals sind und das business läuft, dann wird es manchen geben, der sh wieder geld leiht (und das deutlich unter 10%) und das ist ja, laut lua, auch erlaubt. so ähnlich hat sich ja auch du preez geäussert.
wie man aktuell hört, sind sich die kläger wohl nicht einig. klar ist, dass man keinen bevorteilen kann.
aber wenn die kläger merken, dass es besser ist, einen spatz in der hand zu haben, als ne taube auf dem dach, werden sie einwilligen. ich glaube nicht, dass es ausgedehnte klagen gibt. die wird sh nicht überleben und dann erhalten die kläger gar nichts, ausser die rechnung vom anwalt.
dabei wird auch kein cash fließen, denn das geld reicht nicht aus um die klagen abzuwenden. es wird aktien geben.
alles meine bescheidene meinung. kann aber auch wie immer ganz anders kommen. warten wir es einfach ab, man kann eh nur spekulieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.925.339 von silverfreaky am 14.11.19 18:37:59Steinhoff wird sich mit Cash außergerichtlich einigen. Die selben Banken die den ipo machen dürfen, werden auch neue Wandelanleihen von steinhoff in die Bücher nehmen.
Natürlich nur meine Meinung
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