Steinhoff International (Seite 3039)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Wenn man Ines aus diesem Forum verbannen würde, wären ca. 90 % aller Beiträge nicht erfolgt (ich meine damit auch die Reaktionen auf die Beiträge von Ines).
Auf Deutsch: so viel wie über Steinhoff geredet wurde seit Beginn, so ruhig ist es seitdem um Steinhoff geworden.
Warum wohl?
Auf Deutsch: so viel wie über Steinhoff geredet wurde seit Beginn, so ruhig ist es seitdem um Steinhoff geworden.
Warum wohl?
Aber wegen dieses Sonderfalls bricht die Schlüssigkeit meiner Argumentation doch nicht zusammen.
Der vom Margin call betroffene sollte auch klagen dürfen.
Er ist unschuldig, hat niemandem aktiv seine Aktien verkauft und nicht freiwillig zum Kurssturz beigetragen.
Er ist unschuldig, hat niemandem aktiv seine Aktien verkauft und nicht freiwillig zum Kurssturz beigetragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.892.258 von Ines43 am 11.11.19 16:19:02Hallo Ines,
auch, wenn ich mir wünschen würde, dass Steinhoff überlebt (und hoffentlich bei Kursen >14 Cent) gibt es doch einen zentralen Fehler bei deiner Argumentation.
Da du ständig davon sprichst, dass die Altaktionärs-Kläger die Neu-Aktionäre quasi über den Leisten ziehen - stell dir einfach folgendes Szenario vor: Ein Altaktionär hat seine Aktien wegen "Margin-Call" verkaufen müssen (nicht unbedingt "wollen") und klagt nun gegen die Firma/Vorstand wegen der Mängel im Prospekt.
Dieser fiktive Kläger hat allen Grund zu klagen (und hat auch nicht "in böser Absicht" seine Aktien an einen gutgläubigen Dritten verhökert).
Ob es am Ende dann wirklich der "Margin-Call" (oder die Panik um den letzten Rest der geschrumpften Altersvorsorge) ging, der zum Verkauf geführt hat tut dann nichts zur Sache. Tatsache ist, die Altaktionäre wurden über den tatsächlichen Zustand der AG getäuscht - den Neu-Aktionären war/ist der Zustand (und vor Allem auch die drohenden Klagen) bekannt.
auch, wenn ich mir wünschen würde, dass Steinhoff überlebt (und hoffentlich bei Kursen >14 Cent) gibt es doch einen zentralen Fehler bei deiner Argumentation.
Da du ständig davon sprichst, dass die Altaktionärs-Kläger die Neu-Aktionäre quasi über den Leisten ziehen - stell dir einfach folgendes Szenario vor: Ein Altaktionär hat seine Aktien wegen "Margin-Call" verkaufen müssen (nicht unbedingt "wollen") und klagt nun gegen die Firma/Vorstand wegen der Mängel im Prospekt.
Dieser fiktive Kläger hat allen Grund zu klagen (und hat auch nicht "in böser Absicht" seine Aktien an einen gutgläubigen Dritten verhökert).
Ob es am Ende dann wirklich der "Margin-Call" (oder die Panik um den letzten Rest der geschrumpften Altersvorsorge) ging, der zum Verkauf geführt hat tut dann nichts zur Sache. Tatsache ist, die Altaktionäre wurden über den tatsächlichen Zustand der AG getäuscht - den Neu-Aktionären war/ist der Zustand (und vor Allem auch die drohenden Klagen) bekannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.889.468 von Cathunter30 am 11.11.19 11:43:39Ohne mich würdet Ihr hier doch vor Langeweile eingehen, weil Euch selbst nichts einfällt.
Steinbock ist auch gut, ist mein Sternzeichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.891.394 von JamesEuroBondage am 11.11.19 14:54:58Bin Rentner, habe manchmal Langeweile und Zeit zum Nachdenken.
Wenn ich über die Höhe meines Depots nachdenke, blende ich Steinhoff aus.
Zähle Steinhoff gar nicht mehr mit. Habe Steinhoff im Grunde abgeschrieben.
Wenn ich über die Höhe meines Depots nachdenke, blende ich Steinhoff aus.
Zähle Steinhoff gar nicht mehr mit. Habe Steinhoff im Grunde abgeschrieben.
So penetrant wie Dr. Ines hier schreibt, ist er doch ziemlich gefrustet.
Ich denke, ich werde mir doch kein Poster von ihm aufhängen, falls Steinbock jemals wieder steigt.
Ich denke, ich werde mir doch kein Poster von ihm aufhängen, falls Steinbock jemals wieder steigt.
Irgendwie sind alte, beratungsresistente Menschen auch bemitleidenswert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.888.457 von Ines43 am 11.11.19 09:58:2499,9 % der Richter würden sagen:
Herr Dr. Ines, wenn Sie auf den Flohmarkt gehen und dort etwas kaufen, dann sollten Sie wissen, dass dort (zumeist) "Geringwertiges" angeboten wird und jedweder Anspruch gesetzlich nicht gegeben ist ;-)
Oder bei Deinem Beispiel mit dem Autohändler zu bleiben:
Wenn Sie Herr Dr. Ines auf den Schrottplatz gehen und ein AUto kaufen, dann sollten Sie wissen, dass es Schrott ist und darauf gibt es keine gesetzlichen Ansprüche.
Und in beiden Fällen warst DU ja bewusst, was DU kaufst.
Wolltest DU einen Rechtsanspruch haben, dann hättest DU DIR einen Neuwagen kaufen müssen ;-)
Außerdem würden 99,9 % der Richter sagen, wenn Sie Rechtssicherheit haben möchten, greifen Sie auf ein Festgeldkonto der Sparbuch zu !
Aber mal von Allem abgesehen, vielleicht leidest Du auch an Demenz oder Dergleichen, denn es sind gefühlte 100 von Dir über DEINE INDIETASCHEGREIFEN-Kommentare zu lesen ?
Herr Dr. Ines, wenn Sie auf den Flohmarkt gehen und dort etwas kaufen, dann sollten Sie wissen, dass dort (zumeist) "Geringwertiges" angeboten wird und jedweder Anspruch gesetzlich nicht gegeben ist ;-)
Oder bei Deinem Beispiel mit dem Autohändler zu bleiben:
Wenn Sie Herr Dr. Ines auf den Schrottplatz gehen und ein AUto kaufen, dann sollten Sie wissen, dass es Schrott ist und darauf gibt es keine gesetzlichen Ansprüche.
Und in beiden Fällen warst DU ja bewusst, was DU kaufst.
Wolltest DU einen Rechtsanspruch haben, dann hättest DU DIR einen Neuwagen kaufen müssen ;-)
Außerdem würden 99,9 % der Richter sagen, wenn Sie Rechtssicherheit haben möchten, greifen Sie auf ein Festgeldkonto der Sparbuch zu !
Aber mal von Allem abgesehen, vielleicht leidest Du auch an Demenz oder Dergleichen, denn es sind gefühlte 100 von Dir über DEINE INDIETASCHEGREIFEN-Kommentare zu lesen ?
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