Steinhoff International (Seite 3041)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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da bin ich aber froh, dass ines kein richter ist. sein rechtempfinden ist äusserst seltsam. was die gier aus einem machen kann.🤔
nichtsdestotrotz werden die kläger mmn mehr oder weniger leer ausgehen. die aktien hatten einen nennwert von 50cent, alles darüber ist marktspekulation und die ist wie immer stark variabel. das ist halt eine nette pr für tilp und offensichtlich hat er ein paar finanziers gefunden. ich bin mal gespannt, wie viele am 18.12 in ffm aufschlagen.
nehmen wir als bsp mattress. jeder aktionär kannte den kaufpreis damals und als der laden in die inso und quasi wertlos geworden ist, war das nichts anderes als unternehmerisches versagen. schon damals gab es hinweise, dass der mattress-kauf viel zu teuer sei, wenn ich dann als shareholder nicht handele, bin ich selbst verantwortlich. fragt mal bei warren buffet an, ob er heinz verklagt, weil die auch mehrere mrd abschreiben mussten und die aktien stark gefallen ist.
die einzigen sh-klagen die weh tun können, sind die vendor-claims oder die klagen, bei denen aktien beim ipo ausgegeben wurden. aber das dürften gar nicht so viele dt. kleinanleger gewesen sein.
der mann mit dem abrissbagger heißt wiese und ob der noch genügend diesel im tank hat, wage ich langsam zu bezweifeln.
nichtsdestotrotz werden die kläger mmn mehr oder weniger leer ausgehen. die aktien hatten einen nennwert von 50cent, alles darüber ist marktspekulation und die ist wie immer stark variabel. das ist halt eine nette pr für tilp und offensichtlich hat er ein paar finanziers gefunden. ich bin mal gespannt, wie viele am 18.12 in ffm aufschlagen.
nehmen wir als bsp mattress. jeder aktionär kannte den kaufpreis damals und als der laden in die inso und quasi wertlos geworden ist, war das nichts anderes als unternehmerisches versagen. schon damals gab es hinweise, dass der mattress-kauf viel zu teuer sei, wenn ich dann als shareholder nicht handele, bin ich selbst verantwortlich. fragt mal bei warren buffet an, ob er heinz verklagt, weil die auch mehrere mrd abschreiben mussten und die aktien stark gefallen ist.
die einzigen sh-klagen die weh tun können, sind die vendor-claims oder die klagen, bei denen aktien beim ipo ausgegeben wurden. aber das dürften gar nicht so viele dt. kleinanleger gewesen sein.
der mann mit dem abrissbagger heißt wiese und ob der noch genügend diesel im tank hat, wage ich langsam zu bezweifeln.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.888.067 von MGQ am 11.11.19 09:21:19Kann nicht dran machen.Mein Rechtsempfinden ist wie es ist.
Der Verkäufer sollte nicht mehr klagen dürfen, weil der später klagenden Verkäufer auch den Nichtklagenden Nichtverkäudern schwer und unanständig in die Tasche fasst.
Der Verkäufer sollte nicht mehr klagen dürfen, weil der später klagenden Verkäufer auch den Nichtklagenden Nichtverkäudern schwer und unanständig in die Tasche fasst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.887.680 von Ines43 am 11.11.19 08:40:41
Du führst keinen einzigen vernünftigen Grund an, warum den Käufern nicht (indirekt) in die Tasche gefasst werden sollte. Die Käufer haben mit dem freiwilligen Kauf auch bereitwillig die Verantwortung für das Unternehmen und seine Rechtsstreitigkeiten übernommen.
Des Weiteren, da du den Verkäufern zusätzlich noch vorwirfst, sie hätten durch ihre Verkäufe erst die Kursstürzen herbeigeführt: Nein haben sie nicht, bzw. wenn, dann sind bei diesem "Schwerverbrechen" die Käufer und die Verkäufer Komplizen. Ohne die Käufer hätten die Verkäufer nämlich keine Chance gehabt, ihre Aktien überhaupt zu verkaufen, und das auch noch zu so niedrigen Kursen.
Mit dem Beispiel zeigst du doch selbst, dass deine Forderung "nur diejenigen, die nicht verkauften, sollten Klagen dürfen" keinen Sinn ergibt, weil es darauf hinausliefe, dass niemals jemals klagen dürfte oder würde.
Zitat von Ines43: Ceterum censeo (ich sag es immer wieder), ds ist ein Fehler im System, nur diejenigen, die nicht verkauften, sollten Klagen dürfen.
Dann fällt die Möglichkeit aus, dass die Verkäufer den Käufern in die Tasche fassen.
Du führst keinen einzigen vernünftigen Grund an, warum den Käufern nicht (indirekt) in die Tasche gefasst werden sollte. Die Käufer haben mit dem freiwilligen Kauf auch bereitwillig die Verantwortung für das Unternehmen und seine Rechtsstreitigkeiten übernommen.
Des Weiteren, da du den Verkäufern zusätzlich noch vorwirfst, sie hätten durch ihre Verkäufe erst die Kursstürzen herbeigeführt: Nein haben sie nicht, bzw. wenn, dann sind bei diesem "Schwerverbrechen" die Käufer und die Verkäufer Komplizen. Ohne die Käufer hätten die Verkäufer nämlich keine Chance gehabt, ihre Aktien überhaupt zu verkaufen, und das auch noch zu so niedrigen Kursen.
Zitat von Ines43: PIC at nicht verkauft.
Mit einer Klage würden sie sich deshalb selber in die Tasche fassen, weil sie die Chancen auf Kurserhilung ihrer Aktien weiter verschlechterten.
Verkaufen und Klagen sollte unmöglich sein.
Mit dem Beispiel zeigst du doch selbst, dass deine Forderung "nur diejenigen, die nicht verkauften, sollten Klagen dürfen" keinen Sinn ergibt, weil es darauf hinausliefe, dass niemals jemals klagen dürfte oder würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.887.680 von Ines43 am 11.11.19 08:40:41Das macht doch überhaupt keinen Sinn:
Wenn du von einer AG betrogen wurdest sollst du gezwungen werden die Aktien zu behalten um die AG verklagen zu können?
Dieses Gerechtigkeitsverständnis erschließt sich mir nicht.
Wenn du von einer AG betrogen wurdest sollst du gezwungen werden die Aktien zu behalten um die AG verklagen zu können?
Dieses Gerechtigkeitsverständnis erschließt sich mir nicht.
Ceterum censeo (ich sag es immer wieder), ds ist ein Fehler im System, nur diejenigen, die nicht verkauften, sollten Klagen dürfen.
Dann fällt die Möglichkeit aus, dass die Verkäufer den Käufern in die Tasche fassen.
PIC at nicht verkauft.
Mit einer Klage würden sie sich deshalb selber in die Tasche fassen, weil sie die Chancen auf Kurserhilung ihrer Aktien weiter verschlechterten.
Verkaufen und Klagen sollte unmöglich sein.
Dann fällt die Möglichkeit aus, dass die Verkäufer den Käufern in die Tasche fassen.
PIC at nicht verkauft.
Mit einer Klage würden sie sich deshalb selber in die Tasche fassen, weil sie die Chancen auf Kurserhilung ihrer Aktien weiter verschlechterten.
Verkaufen und Klagen sollte unmöglich sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.881.249 von Daizz9 am 09.11.19 16:03:48
Danke für den Hinweis.
Schade dass in Südafrika dwr Kurs um 3 % runter ging nach dieser Meldung.
End-of-day quote Johannesburg Stock Exchange - 11/08
0.95ZAR
-3.06%
SNH: STEINHOFF
..
...
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Zitat von Daizz9: Update von steinhoff
https://m.marketscreener.com/STEINHOFF-INTERNATIONAL-H-14134…
Danke für den Hinweis.
Schade dass in Südafrika dwr Kurs um 3 % runter ging nach dieser Meldung.
End-of-day quote Johannesburg Stock Exchange - 11/08
0.95ZAR
-3.06%
SNH: STEINHOFF
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.885.820 von freixenetter am 10.11.19 19:12:59Almas,
Ich hoffe ich lebe morgen früh
noch.
Habe derzeit einen schlimmen Lachanfall.
Nicht dass der mich noch umbringt in dieser Nacht.
Du wärest nicht ganz unschuldig.
Ich hoffe ich lebe morgen früh
noch.
Habe derzeit einen schlimmen Lachanfall.
Nicht dass der mich noch umbringt in dieser Nacht.
Du wärest nicht ganz unschuldig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.885.562 von Almas am 10.11.19 18:08:06
selten so einen Unsinn gelesen
wenn dem so wäre, bräuchten wir uns über Finanztransaktionssteuer nicht mehr unterhalten
selten so einen Unsinn gelesen
wenn dem so wäre, bräuchten wir uns über Finanztransaktionssteuer nicht mehr unterhalten
und wir nähern uns langsam aber sicher meinem angepeilten reinvest kurs👏👏👏. man muss halt nur warten können.🤷
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.885.028 von Ines43 am 10.11.19 16:06:48
Ich sehe das anders. Die nach Bekanntwerden der Bilanz-Fälschungen die Aktien gekauft haben, haben damit auch Verantwortung für diese Aktionen übernommen. Eigentum verpflichtet. Wenn jetzt also das Kapital von Steinhof nicht ausreicht um Schadenersatz zu leisten, wäre es nur gerecht auch das Privatvermögen der Käufer heranzuziehen.
Leider ist hier die Haftung auf den Wert der Aktien beschränkt - für die ehrlichen Investoren eine sehr unfaire Regelung.....
Zitat von Ines43: Bete täglich dafür, dass Steinhoff die Insolvenz anpeilt, wenn die Kläger so raffgierig sind, dass den Käufern ihrer Aktien nichts mehr bleibt.
Dann bekommen die Kläger auch nichts.
Die Kläger haben größtenteils ja mit dem Verkauf ihrer Aktien einen Teil des Geldes gerettet.
Dass ausgerechnet die Käufer ihrer Aktien allein leer ausgehen, dass fände ich ungerecht.
Wenn dann sollen die Kläger auch leer ausgehen.
Damit könnte ich dann gut leben.
Bin ein Mensch, der gern Schadenfreude empfindet.
Ich sehe das anders. Die nach Bekanntwerden der Bilanz-Fälschungen die Aktien gekauft haben, haben damit auch Verantwortung für diese Aktionen übernommen. Eigentum verpflichtet. Wenn jetzt also das Kapital von Steinhof nicht ausreicht um Schadenersatz zu leisten, wäre es nur gerecht auch das Privatvermögen der Käufer heranzuziehen.
Leider ist hier die Haftung auf den Wert der Aktien beschränkt - für die ehrlichen Investoren eine sehr unfaire Regelung.....
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