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    Steinhoff International (Seite 3907)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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      schrieb am 11.01.19 21:13:07
      Beitrag Nr. 45.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.613.629 von stksat am 11.01.19 21:08:05
      Zitat von stksat:
      Zitat von WernaWillsWissen: Das trifft hier aber nicht zu! Das ist ja ein „Optionsvertrag“ da wäre dann ja jedes Joint-Venture oder jede Schenkung (z.B. Aktienzuwendung) anfechtbar.
      Auch bei einer Option kann §934 angewendet werden, aber es zählt halt immer der Wert bei Unterzeichnung. Sprich wenn die 70.000€ schon deutlich damals zu wenig waren, also bei Strike+Prämie<2*Marktwert. (Sonst wäre ja der Sinn einer Option, wie du schon gemeint hast, absolut nicht gegeben.)

      Zitat von WernaWillsWissen: Noch dazu werden solche Verträge von Anwälten erstellt und von einem Notar beglaubigt. Da kann dann keiner mehr sagen er hat was nicht „gelesen“ oder „verstanden“!
      Gerade für solche Fälle ist der §934 da. Am häufigsten genutzt wird dieser zur Rückabwicklung von Betriebsübernahmen und Immobilienerwerb, bei "bösen Überraschungen" im Nachhinein. Beides Fälle wo immer Anwalt und Notar dabei sind. Für den von dir angesprochene "Schutz des Schwächeren" eignet sich ohnehin das KSchG besser, was aber in dem Fall absolut keine Relvanz hat.


      Das ist einfach nicht richtig was Du da schreibst: auch Mattress wurde zu 50% gerade erst an die Gläubiger „verschenkt“ und keiner kann den Vertrag anfechten, wenn dieser ordnungsgemäß geschlossen wurde: eine eindeutige „Willenserklärung“ aller Vertragsparteien liegt auch hier vor.

      WWW
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 21:08:05
      Beitrag Nr. 45.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.613.512 von WernaWillsWissen am 11.01.19 20:48:21
      Zitat von WernaWillsWissen: Das trifft hier aber nicht zu! Das ist ja ein „Optionsvertrag“ da wäre dann ja jedes Joint-Venture oder jede Schenkung (z.B. Aktienzuwendung) anfechtbar.
      Auch bei einer Option kann §934 angewendet werden, aber es zählt halt immer der Wert bei Unterzeichnung. Sprich wenn die 70.000€ schon deutlich damals zu wenig waren, also bei Strike+Prämie<2*Marktwert. (Sonst wäre ja der Sinn einer Option, wie du schon gemeint hast, absolut nicht gegeben.)

      Zitat von WernaWillsWissen: Noch dazu werden solche Verträge von Anwälten erstellt und von einem Notar beglaubigt. Da kann dann keiner mehr sagen er hat was nicht „gelesen“ oder „verstanden“!
      Gerade für solche Fälle ist der §934 da. Am häufigsten genutzt wird dieser zur Rückabwicklung von Betriebsübernahmen und Immobilienerwerb, bei "bösen Überraschungen" im Nachhinein. Beides Fälle wo immer Anwalt und Notar dabei sind. Für den von dir angesprochene "Schutz des Schwächeren" eignet sich ohnehin das KSchG besser, was aber in dem Fall absolut keine Relvanz hat.
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 20:53:12
      Beitrag Nr. 45.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.612.126 von rollo_tomasi am 11.01.19 17:42:07
      Zitat von rollo_tomasi:
      Zitat von Ines43: Einem die Möglichkeit anzubieten, für 70000 E die halbe Conforama zu übernehmen, sehe ich als kriminelle Tat zu Lasten der Steinhoff Holding. Und senn Seifert den Jooste dafür geschmiert hat, dann ist Seifert auch kriminell.


      exakt so ist es, ines. zumal das keinem aktionär bekannt war. dann könnte sh die manager-versicherung von jooste mal anschreiben. der wiese bezahlt die klage, den hat es doch auch erwischt. ich gehe immer noch davon aus, dass der nichts wußte. wer kauft sonst noch im november 2017, einen monat vor dem jooste-rücktritt, 2 mio aktien für 3,70 € auf dem freien markt? und wieso kauft sh im november 2017 80 mio aktien zurück? aber das ist heute eh egal. ich schaue nach vorne.


      Mich wundert schon immer wieder wie wenig Sachverstand hier im Forum vorherrscht. Lest mal nach was „Vertragsfreiheit“ und „Willensübereinkunft“ bedeuten. Solche und ähnliche Verträge werden doch täglich geschlossen.

      Bayer hat auch Monsanto gekauft, vollkommen überteuert, ohne die Prozesseisiken aus Glyphosat zu prüfen, die Prüfung der Prozesseisiken wurde im Kaufvertrag sogar ausgeschlossen! Vertrag ist gültig -> weil es der gemeinsame Wille war!

      WWW
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      Avatar
      schrieb am 11.01.19 20:48:21
      Beitrag Nr. 45.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.613.041 von stksat am 11.01.19 19:29:20
      Zitat von stksat:
      Zitat von WernaWillsWissen: Gegen 70.000 Euro soll Seifert 50% bekommen! Das wurde von allen unterschrieben und ist somit im Rahmen der Vertragsfreiheit gültig.
      Kommt darauf an, wo der Vertrag unterschrieben wurde. Wäre er z.B. in Österreich unterzeichnet worden, könnte man ihn evtl. aufgrund §934 AGBG "laesio enormis, krasse Wertmissverhältnisse" rückabwickeln.


      Das trifft hier aber nicht zu! Das ist ja ein „Optionsvertrag“ da wäre dann ja jedes Joint-Venture oder jede Schenkung (z.B. Aktienzuwendung) anfechtbar. Hier wurde ja zwischen Kaufläuten im Rahmen der Vertragsfreiheit ein Vertrag geschlossen. Noch dazu werden solche Verträge von Anwälten erstellt und von einem Notar beglaubigt. Da kann dann keiner mehr sagen er hat was nicht „gelesen“ oder „verstanden“!

      Conforama zeigt ja auch nur wieder wie Poco oder Mattress wie wenig „Hausverstand“ bei den Akquisitionen angelegt wurde....

      .... noch dazu bei Seiferts, die gerade für Ihre Schlitzohrigkeit bekannt sind.

      WWW
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      Avatar
      schrieb am 11.01.19 19:29:20
      Beitrag Nr. 45.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.611.028 von WernaWillsWissen am 11.01.19 15:52:19
      Zitat von WernaWillsWissen: Gegen 70.000 Euro soll Seifert 50% bekommen! Das wurde von allen unterschrieben und ist somit im Rahmen der Vertragsfreiheit gültig.
      Kommt darauf an, wo der Vertrag unterschrieben wurde. Wäre er z.B. in Österreich unterzeichnet worden, könnte man ihn evtl. aufgrund §934 AGBG "laesio enormis, krasse Wertmissverhältnisse" rückabwickeln.

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      schrieb am 11.01.19 18:27:26
      Beitrag Nr. 45.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.612.099 von freixenetter am 11.01.19 17:38:37Hut ab tolle Arbeit!
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 17:45:14
      Beitrag Nr. 45.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.612.099 von freixenetter am 11.01.19 17:38:37sensationell, vielen dank für die recherche!
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 17:42:07
      Beitrag Nr. 45.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.611.703 von Ines43 am 11.01.19 16:59:45
      Zitat von Ines43: Einem die Möglichkeit anzubieten, für 70000 E die halbe Conforama zu übernehmen, sehe ich als kriminelle Tat zu Lasten der Steinhoff Holding. Und senn Seifert den Jooste dafür geschmiert hat, dann ist Seifert auch kriminell.


      exakt so ist es, ines. zumal das keinem aktionär bekannt war. dann könnte sh die manager-versicherung von jooste mal anschreiben. der wiese bezahlt die klage, den hat es doch auch erwischt. ich gehe immer noch davon aus, dass der nichts wußte. wer kauft sonst noch im november 2017, einen monat vor dem jooste-rücktritt, 2 mio aktien für 3,70 € auf dem freien markt? und wieso kauft sh im november 2017 80 mio aktien zurück? aber das ist heute eh egal. ich schaue nach vorne.
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 17:38:37
      Beitrag Nr. 45.550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.611.028 von WernaWillsWissen am 11.01.19 15:52:19
      Zitat von WernaWillsWissen:
      Zitat von freixenetter: die österreichische Kartellbehörde hat damals den Kauf genehmigt von
      26,5% der Anteile an der AIHInvestment Holding AG (AIH), die ihrerseits die Conforama-Gruppe kontrolliert


      da kann mE eigentlich nicht 50 % con Conforama rauskommen


      Es geht ja um die Option die Jooste dem Seifert vertraglich eingeräumt hat.

      Gegen 70.000 Euro soll Seifert 50% bekommen! Das wurde von allen unterschrieben und ist somit im Rahmen der Vertragsfreiheit gültig.

      WWW


      Am 2.7.2014 wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) der beabsichtigte Erwerb
      einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung von rund 26,5% der Anteile an der AIH
      Investment Holding AG (AIH), die ihrerseits die französische Conforama-Gruppe kontrolliert,
      durch die von Herrn Dr. Andreas Seifert kontrollierte HLSW GmbH als Zusammenschluss
      angemeldet. Die Zusammenschlusswerberin argumentierte, dass es sich bei der Beteiligung
      an AIH um eine reine Finanzbeteiligung handle und im Übrigen AIH lediglich in Frankreich,
      nicht jedoch in Österreich, tätig wäre. BKAnw und BWB erarbeiteten umfangreiche
      Fragenkataloge. Die Zusammenschlusswerberin beantragte daraufhin eine Verlängerung der
      “Phase-I-Prüfungsfrist” um weitere zwei Wochen.
      Noch vor Einbringung des Prüfungsantrags des BKAnw zog die Zusammenschlusswerberin
      die Anmeldung am 28.7.2014 zunächst mit der Ankündigung zurück, vorerst die an sie
      gestellten Fragen abarbeiten und nach weiteren Besprechungen die Anmeldung zu einem
      späteren Zeitpunkt nochmals einzubringen zu wollen.
      Die wettbewerblichen Bedenken beruhten vor allem auf einer eingehenden Analyse der
      organisatorischen Struktur der beiden Unternehmensgruppen, die auf erhebliche
      Auswirkungen auf den österreichischen Markt schließen ließ, behandelte jedoch auch
      „kooperative Effekte“ des Zusammenschlusses.
      Am 27.11.2014 teilte die Zusammenschlusswerberin mit, dass sie die Umsetzung des Kaufund
      Abtretungsvertrages, der Grundlage der Zusammenschlussanmeldung war, nicht mehr
      weiter verfolge

      Quelle: Bundeskartellanwalt der Republik Österreich
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.01.19 17:30:54
      Beitrag Nr. 45.549 ()
      Das es noch mal so spannend werden würde und zwar noch vor den Zahlen hätte ich nicht gedacht :)
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