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    Steinhoff International (Seite 4508)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
    Beiträge: 84.618
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      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:51:45
      Beitrag Nr. 39.548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.501 von Ca_sH am 24.09.18 18:39:08Läuft wohL nicht so für den Wendehals...?!

      greetings all hholm
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:51:44
      Beitrag Nr. 39.547 ()
      @Cash !!Wir beschäftigen uns hier NUR mit diesen Theorien und wenn das was du aufführst nicht so wäre,dann stünde der Kurs nicht bei 15 Cent sondern bei 5 Euro!! Das ist alles ,aber wirklich alles schon sooft durchgekaut und deswegen finde ich,dass der Kurs weit übertrieben reagiert hat und enormes Aufwärtspotential hat....
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:49:31
      Beitrag Nr. 39.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.501 von Ca_sH am 24.09.18 18:39:08
      Zitat von Ca_sH:
      Zitat von Ca_sH: TILP INFORMIERT:

      "Steinhoff-Bilanzskandal" —
      Schadensersatz für Aktionäre



      WAS IST PASSIERT?
      Nachdem die Steinhoff International Holdings N.V. (im Folgenden Steinhoff) den Kapitalmarkt am Abend des 05.12.2017 mittels einer Ad-hoc-Mitteilung über Bilanzunregelmäßigkeiten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses und den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Markus Jooste informierte und der Aktienkurs in der Folge dramatisch einbrach, sind in den darauf folgenden Wochen weitere Details an die Öffentlichkeit gelangt.

      So müssen die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017, 2016 und 2015 neu aufgestellt werden. Darüber hinaus ist es laut offizieller Aussage von Steinhoff nach derzeitigem Stand wahrscheinlich, dass auch die Jahresabschlüsse der Vorjahre neu aufgestellt werden müssen. Diese früheren Jahresabschlüsse beziehen sich auf die Vorgängergesellschaft von Steinhoff, die Steinhoff International Holdings Limited (SIHL). Das Ausmaß der Bilanzunregelmäßigkeiten lässt sich derzeit in Zahlen noch immer nicht exakt beziffern. Ein abschließender Bericht steht aus. Gleichwohl steht bereits fest, dass in erheblichem Maße falsch bilanziert wurde. So weist der Halbjahresfinanzbericht 2018 der Steinhoff International Holdings N.V. im Ergebnis Bilanzkorrekturen von über 10 Mrd. Euro aus.

      WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS INVESTOR?
      Nach unserer festen Rechtsüberzeugung haftet Steinhoff den Investoren auf Schadensersatz, und zwar aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und falscher Finanzberichterstattung.

      Je nach betroffenem Steinhoff-Finanzinstrument, Erwerbszeitpunkt und Höhe des Anspruchs bieten sich geschädigten Anlegern dabei unterschiedlich gute Erfolgsaussichten und rechtliche Ansätze, ihre Schäden zu kompensieren. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei die Transaktionsdaten. Für die rechtliche Beurteilung der individuellen Erfolgsaussichten ist insoweit zwischen den betroffenen Finanzinstrumenten, diversen Schadensperioden und weiteren Faktoren wie beispielsweise dem betroffenen Börsenplatz zu differenzieren.

      Auf der Grundlage der bislang bekannten Umstände gilt, dass gute Erfolgsaussichten für all diejenigen Aktionäre bestehen, welche Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN: NL0011375019) zwischen dem 07.12.2015 und dem 05.12.2017 erworben haben. Ebenfalls können sich auch solche Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, welche zwischen dem 26.06.2013 und dem 06.12.2015 Aktien der SIHL erworben haben.

      WIE ERFOLGT DIE DURCHSETZUNG VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN?
      Unsere Kanzlei hat bereits am 19.12.2017 Klage gegen Steinhoff auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen eingereicht. Zugleich haben wir mit Klageeinreichung einen Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt. Hierdurch haben wir frühzeitig die Weichen dafür gestellt, dass es gegen Steinhoff zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main kommt. Das Kapitalanleger-Musterverfahren bietet geschädigten Aktionären und Anleihegläubigern die Chance, in ein und demselben Verfahren gemeinsam vor einem Oberlandesgericht zu kämpfen und von diesem Gericht die entscheidenden Tatsachen- und Rechtsfragen für sämtliche geschädigten Anleger klären zu lassen. Es handelt sich bei dem Kapitalanleger-Musterverfahren insoweit um eine "Sammelklage deutscher Prägung".

      Dabei können sich Investoren parallel auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen, um ihre Ansprüche zu begründen. So stehen Investoren vor dem Hintergrund der offensichtlich fehlerhaften Finanzberichterstattung insbesondere diverse Anspruchsgrundlagen nach dem Wertpapierhandelsgesetz als Instrument für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung.

      Während in Deutschland damit zu rechnen ist, dass für die Anleger die entscheidenden Fragen zur Haftung im Musterverfahren nach dem KapMuG geklärt werden, ist TILP in diesem grenzüberschreitenden Fall auch in weiteren Ländern aktiv, um sämtlichen Anlegern die jeweils optimale Ausgangsposition zu verschaffen. TILP kooperiert zu diesem Zwecke bereits jetzt grenzüberschreitend mit Kanzleien und Experten aus mehreren Ländern, insbesondere aus den USA, den Niederlanden und Südafrika.

      So hat die auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisierte Schwester-Kanzlei TILP Litigation daran mitgewirkt, eine Sammelklage vor dem High Court in Johannesburg, Südafrika, vorzubereiten und einzureichen und steht den Kollegen aus Südafrika auch weiterhin zur Seite. Die südafrikanische Sammelklage wurde am 08.08.2018 eingereicht und richtet sich gegen die Steinhoff International Holdings N.V., Banken, Wirtschaftsprüfer und ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte von Steinhoff.

      „Die von unserer grenzüberschreitenden Anwaltskooperation eingeleiteten Prozessstrategien erzeugen maximalen Druck auf die Verantwortlichen des Steinhoff-Skandals und zeigen, dass es für diese keine rechtsfreien Rückzugsorte gibt“, betont TILP-Anwalt Maximilian Weiss.

      https://steinhoff-sammelklage.de/?gclid=EAIaIQobChMIkMXWl_vT…


      ihr solltet euch mal mit den Fakten und dem Ausmaß des Skandals beschäftigen

      und nicht mit eueren wilden haltlosen Theorien ;)


      Jüngelchen, das sind keine Fakten die Du da präsentierst sondern Meinungen
      Zitat "Nach unserer festen Rechtsüberzeugung "
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:48:41
      Beitrag Nr. 39.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.453 von freixenetter am 24.09.18 18:32:51Das war der Grund, warum ich das erwähnt habe. Ich gehe davon aus, dass die Klage in Amsterdam nicht angenommen wird; ein geringer Vergleich wäre auch möglich und dann wäre das Ergebnis für den Kurs sehr positiv.

      Dass damit jetzt wieder alle möglichen Spinner aufgeweckt wurden und mit bekannten und alten Klamotten kommen, müssen wir wohl einfach ignorieren.
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:39:08
      Beitrag Nr. 39.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.783.925 von Ca_sH am 24.09.18 17:38:24
      Zitat von Ca_sH: TILP INFORMIERT:

      "Steinhoff-Bilanzskandal" —
      Schadensersatz für Aktionäre



      WAS IST PASSIERT?
      Nachdem die Steinhoff International Holdings N.V. (im Folgenden Steinhoff) den Kapitalmarkt am Abend des 05.12.2017 mittels einer Ad-hoc-Mitteilung über Bilanzunregelmäßigkeiten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses und den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Markus Jooste informierte und der Aktienkurs in der Folge dramatisch einbrach, sind in den darauf folgenden Wochen weitere Details an die Öffentlichkeit gelangt.

      So müssen die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017, 2016 und 2015 neu aufgestellt werden. Darüber hinaus ist es laut offizieller Aussage von Steinhoff nach derzeitigem Stand wahrscheinlich, dass auch die Jahresabschlüsse der Vorjahre neu aufgestellt werden müssen. Diese früheren Jahresabschlüsse beziehen sich auf die Vorgängergesellschaft von Steinhoff, die Steinhoff International Holdings Limited (SIHL). Das Ausmaß der Bilanzunregelmäßigkeiten lässt sich derzeit in Zahlen noch immer nicht exakt beziffern. Ein abschließender Bericht steht aus. Gleichwohl steht bereits fest, dass in erheblichem Maße falsch bilanziert wurde. So weist der Halbjahresfinanzbericht 2018 der Steinhoff International Holdings N.V. im Ergebnis Bilanzkorrekturen von über 10 Mrd. Euro aus.

      WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS INVESTOR?
      Nach unserer festen Rechtsüberzeugung haftet Steinhoff den Investoren auf Schadensersatz, und zwar aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und falscher Finanzberichterstattung.

      Je nach betroffenem Steinhoff-Finanzinstrument, Erwerbszeitpunkt und Höhe des Anspruchs bieten sich geschädigten Anlegern dabei unterschiedlich gute Erfolgsaussichten und rechtliche Ansätze, ihre Schäden zu kompensieren. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei die Transaktionsdaten. Für die rechtliche Beurteilung der individuellen Erfolgsaussichten ist insoweit zwischen den betroffenen Finanzinstrumenten, diversen Schadensperioden und weiteren Faktoren wie beispielsweise dem betroffenen Börsenplatz zu differenzieren.

      Auf der Grundlage der bislang bekannten Umstände gilt, dass gute Erfolgsaussichten für all diejenigen Aktionäre bestehen, welche Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN: NL0011375019) zwischen dem 07.12.2015 und dem 05.12.2017 erworben haben. Ebenfalls können sich auch solche Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, welche zwischen dem 26.06.2013 und dem 06.12.2015 Aktien der SIHL erworben haben.

      WIE ERFOLGT DIE DURCHSETZUNG VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN?
      Unsere Kanzlei hat bereits am 19.12.2017 Klage gegen Steinhoff auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen eingereicht. Zugleich haben wir mit Klageeinreichung einen Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt. Hierdurch haben wir frühzeitig die Weichen dafür gestellt, dass es gegen Steinhoff zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main kommt. Das Kapitalanleger-Musterverfahren bietet geschädigten Aktionären und Anleihegläubigern die Chance, in ein und demselben Verfahren gemeinsam vor einem Oberlandesgericht zu kämpfen und von diesem Gericht die entscheidenden Tatsachen- und Rechtsfragen für sämtliche geschädigten Anleger klären zu lassen. Es handelt sich bei dem Kapitalanleger-Musterverfahren insoweit um eine "Sammelklage deutscher Prägung".

      Dabei können sich Investoren parallel auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen, um ihre Ansprüche zu begründen. So stehen Investoren vor dem Hintergrund der offensichtlich fehlerhaften Finanzberichterstattung insbesondere diverse Anspruchsgrundlagen nach dem Wertpapierhandelsgesetz als Instrument für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung.

      Während in Deutschland damit zu rechnen ist, dass für die Anleger die entscheidenden Fragen zur Haftung im Musterverfahren nach dem KapMuG geklärt werden, ist TILP in diesem grenzüberschreitenden Fall auch in weiteren Ländern aktiv, um sämtlichen Anlegern die jeweils optimale Ausgangsposition zu verschaffen. TILP kooperiert zu diesem Zwecke bereits jetzt grenzüberschreitend mit Kanzleien und Experten aus mehreren Ländern, insbesondere aus den USA, den Niederlanden und Südafrika.

      So hat die auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisierte Schwester-Kanzlei TILP Litigation daran mitgewirkt, eine Sammelklage vor dem High Court in Johannesburg, Südafrika, vorzubereiten und einzureichen und steht den Kollegen aus Südafrika auch weiterhin zur Seite. Die südafrikanische Sammelklage wurde am 08.08.2018 eingereicht und richtet sich gegen die Steinhoff International Holdings N.V., Banken, Wirtschaftsprüfer und ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte von Steinhoff.

      „Die von unserer grenzüberschreitenden Anwaltskooperation eingeleiteten Prozessstrategien erzeugen maximalen Druck auf die Verantwortlichen des Steinhoff-Skandals und zeigen, dass es für diese keine rechtsfreien Rückzugsorte gibt“, betont TILP-Anwalt Maximilian Weiss.

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      schrieb am 24.09.18 18:32:51
      Beitrag Nr. 39.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.432 von Mammut22 am 24.09.18 18:29:41VEB hat auch Deloitte angeklagt, aber ich bezeifle, dass das in Amsterdam verhandelt werden wird. das wäre schon sehr ungewöhnlich
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:29:41
      Beitrag Nr. 39.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.390 von rollo_tomasi am 24.09.18 18:24:56So ist es doch immer. Am Ende werden die viel verloren haben, noch mehr verlieren. Wer soll denen denn etwas zahlen? Steinhoff wurde überhaupt so gut wie gar nicht angeklagt. Wenn dann kann man ja einzelne Entscheidungsträger verklagen aber wie Jooste es schon sagte, die werden sich da gut rausreden können. Die haben nichts falsch gemacht denn testiert haben andere. Wenn dann wird Deloitte was zahlen müssen aber die werden sich auch gut verteidigen wissen. Am Ende kommt dann ein ganz kleiner Vergleich zustande, bei dem die erklagte Summe voll für die Anwaltskosten draufgeht. Mehr wird da nicht rauskommen meiner Meinung nach
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      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:29:18
      Beitrag Nr. 39.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.390 von rollo_tomasi am 24.09.18 18:24:56auf der schwäbischen Alb gilt das auch so :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:24:56
      Beitrag Nr. 39.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.345 von Mammut22 am 24.09.18 18:21:25Der einzige der verdient ist tilp. Und die Aktionäre sind doppelt geschädigt.
      Tilp-litigation.com, Website ohne Cookie-Hinweis (trotz cookies) und falscher datenschutzerklärung. Vllt sollte ich die mal abmahnen😂
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      Avatar
      schrieb am 24.09.18 18:24:11
      Beitrag Nr. 39.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.784.345 von Mammut22 am 24.09.18 18:21:25du bist aber gut informiert :laugh:
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