Steinhoff International (Seite 492)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 28.03.24 11:52:47 von
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Wenn ich eine hier von WO unten gebrachte Meldung richtig interpretiere, hat SH einen Einspruch gegen die Freigabe des PwC Berichtes eingelegt und diesen Einspruch begründet.
Die Neugier vieler bleibt deshalb vorerst noch unbefriedigt. Ist das gut oder schlecht?
Die SH Geschäftsleitung wird sich bei ihrem Einspruch etwas gedacht haben.
Die Neugier vieler bleibt deshalb vorerst noch unbefriedigt. Ist das gut oder schlecht?
Die SH Geschäftsleitung wird sich bei ihrem Einspruch etwas gedacht haben.
Da irrt ihr gewaltig. Ich bin ganz dem Gericht, das sämtliche kursbeeinträchtigende Informationen durch das Unternehmen unverzüglich Adhoc gemedet werden müssen, auch wenn es SNH in strategisch schlechtere Position rückt. Da halft natürlich auch nicht ob der Pwc Bericht nicht öffentlich sei. Factbist, die Informationen liegen in Berichtsform vor und sind Kursrelevant! So auch der Gerichtsentscheid.
Zumindest gegen Jooste hat SH schon eine Klage eingereicht, Okt2021. (So total blöd sind die jetzt auch wieder nicht.) Frisch gegoogled: 222.pdf
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…
Warum Oldenburg Jooste und Co nicht endlich anklagt, ist wirklich nicht nachzuvollziehen. Von den Hawks in SA hört man auch nichts mehr. Wie lange will und darf man sich noch winden?
Der sollte gehen.
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2019/overvi…
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.635.032 von buylow_sellhigh am 23.05.22 13:31:49Link funktioniert nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.634.804 von Fav am 23.05.22 12:58:14Es ist richtig, es gibt immer Abkürzungen. So detailliert wollte ich gar nicht werden. Wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt muß man, im natürlich vorab möglichen Zivilprozess, die Argumente anders sortieren (Pflichtverletzungen etc.). Im Falle Steinhoff würde ich aber, auch wenn ich nur die Zusammenfassung zum PWC Report gesehen habe, doch sehr auf die Staatsanwaltschaft und den Strafprozess setzen.
Hier steht alles, was ein Kleinaktionär zum PWC Report wissen muß.
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2019/overvi…
Noch ist die Revision nicht mal entschieden. Wir werden sehen, wie es weiter geht.
Für die eigentlichen Probleme von Steinhoff ist das alles höchstens Kleingeld, in ferner Zukunft und fürs Image, in der momentanen Situation zumindest nicht hilfreich.
Hier steht alles, was ein Kleinaktionär zum PWC Report wissen muß.
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/2019/overvi…
Noch ist die Revision nicht mal entschieden. Wir werden sehen, wie es weiter geht.
Für die eigentlichen Probleme von Steinhoff ist das alles höchstens Kleingeld, in ferner Zukunft und fürs Image, in der momentanen Situation zumindest nicht hilfreich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.634.768 von buylow_sellhigh am 23.05.22 12:50:14
Tatsächlich sind -zumindest in Deutschland- die Zivilgerichte nicht an Feststellungen aus Strafprozessen gebunden. Von daher besteht an sich keine Notwendigkeit mit dem Zivilprozess zu warten, bis im Strafprozess ein (rechtskräftiges) Urteil ergangen ist. Zumal man zivilrechtliche Ansprüche bei uns zumindest bedingt auch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens im Strafprozess selbst geltend machen kann.
Zitat von buylow_sellhigh:Zitat von costascon: Ist schon arm, das selbst der PWC Bericht zurückgehalten wurde.😒
Wieso denn?
Es macht verdammt viel Sinn die Staatsanwaltschaft erst mal ihren Job machen zu lassen. Die haben den Bericht. Nur die Presse hat ihn nicht, hätte ihn halt gerne jetzt schon. Straftäter sollten von Gerichten verurteilt oder freigesprochen werden. Öffentlich wird er bei Prozessbeginn, wenn es zu einer Anklage kommt. Wenn es keinen Prozess gibt, kann man den Bericht gerne ungelesen entsorgen. Dann war er nicht umsonst aber vergebens.
Die Reihenfolge ist auch klar: Erst Verurteilung wg. Straftat, dann Zivilprozess wg. Schadensersatz. Das ist in SA sicher auch so. Das kann dauern.
Juristen freuen sich, Aktionäre brauchen ihn eigentlich nicht. Die wenigen Rand, die nach 5 Prozessjahren in einem Vergleich an SH fließen sind vergessbar, auch wenn der Prozess aus prinzipiellen Gründen geführt werden muß.
Tatsächlich sind -zumindest in Deutschland- die Zivilgerichte nicht an Feststellungen aus Strafprozessen gebunden. Von daher besteht an sich keine Notwendigkeit mit dem Zivilprozess zu warten, bis im Strafprozess ein (rechtskräftiges) Urteil ergangen ist. Zumal man zivilrechtliche Ansprüche bei uns zumindest bedingt auch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens im Strafprozess selbst geltend machen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.634.462 von costascon am 23.05.22 12:03:10
Wieso denn?
Es macht verdammt viel Sinn die Staatsanwaltschaft erst mal ihren Job machen zu lassen. Die haben den Bericht. Nur die Presse hat ihn nicht, hätte ihn halt gerne jetzt schon. Straftäter sollten von Gerichten verurteilt oder freigesprochen werden. Öffentlich wird er bei Prozessbeginn, wenn es zu einer Anklage kommt. Wenn es keinen Prozess gibt, kann man den Bericht gerne ungelesen entsorgen. Dann war er nicht umsonst aber vergebens.
Die Reihenfolge ist auch klar: Erst Verurteilung wg. Straftat, dann Zivilprozess wg. Schadensersatz. Das ist in SA sicher auch so. Das kann dauern.
Juristen freuen sich, Aktionäre brauchen ihn eigentlich nicht. Die wenigen Rand, die nach 5 Prozessjahren in einem Vergleich an SH fließen sind vergessbar, auch wenn der Prozess aus prinzipiellen Gründen geführt werden muß.
Zitat von costascon: Ist schon arm, das selbst der PWC Bericht zurückgehalten wurde.😒
Wieso denn?
Es macht verdammt viel Sinn die Staatsanwaltschaft erst mal ihren Job machen zu lassen. Die haben den Bericht. Nur die Presse hat ihn nicht, hätte ihn halt gerne jetzt schon. Straftäter sollten von Gerichten verurteilt oder freigesprochen werden. Öffentlich wird er bei Prozessbeginn, wenn es zu einer Anklage kommt. Wenn es keinen Prozess gibt, kann man den Bericht gerne ungelesen entsorgen. Dann war er nicht umsonst aber vergebens.
Die Reihenfolge ist auch klar: Erst Verurteilung wg. Straftat, dann Zivilprozess wg. Schadensersatz. Das ist in SA sicher auch so. Das kann dauern.
Juristen freuen sich, Aktionäre brauchen ihn eigentlich nicht. Die wenigen Rand, die nach 5 Prozessjahren in einem Vergleich an SH fließen sind vergessbar, auch wenn der Prozess aus prinzipiellen Gründen geführt werden muß.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.633.922 von Zulios am 23.05.22 10:55:56Etwas sonderbar, die Sicht.
Aktienhandel ist nun mal anonym. Wenn die Beteiligten sich nicht öffentlich machen (auch bei Namensaktien), kann auch die Gesellschaft wenig tun. Dass hier einige Aktionäre nicht ganz sauber agieren, konnte man der eingestellten Eurex Clearingfähigkeit entnehmen oder zumindest stark vermuten. Wenn die Verwahrstellen die Daten nicht haben, kann sie auch SH nicht haben. Ob das so ist, ist nicht bekannt.
Ich verstehe sehr wohl, daß man hier nicht investieren sollte, wenn man dieses Umfeld und vor allem die anderen Aktionäre von SH nicht mag. Auch das Management hat schon mal von „hostile shareholders“ gesprochen.
Die Steinhoff Holding ist noch nicht stabil. SH ist derzeit ein hochverschuldeter Pennystock mit noch nicht 100% bereinigter Historie. Sowas wird von Zockern und Tradern geliebt, nicht nur von einigen Forenteilnehmern, sondern von etlichen hochprofessionellen sog. „Investment-Fonds“. Das ist doch alles bekannt!
SH ist eine Risikoaktie wie aus dem Börsenlehrbuch. Das Potential ist in beide Richtungen riesig. Das muß man wissen und ertragen können -finanziell wie emotional-, wenn man hier investiert.
Das eben gesagte ist auch noch unabhängig davon wie gut die Step3 Pläne und das derzeitige Management tatsächlich sind.
Aktienhandel ist nun mal anonym. Wenn die Beteiligten sich nicht öffentlich machen (auch bei Namensaktien), kann auch die Gesellschaft wenig tun. Dass hier einige Aktionäre nicht ganz sauber agieren, konnte man der eingestellten Eurex Clearingfähigkeit entnehmen oder zumindest stark vermuten. Wenn die Verwahrstellen die Daten nicht haben, kann sie auch SH nicht haben. Ob das so ist, ist nicht bekannt.
Ich verstehe sehr wohl, daß man hier nicht investieren sollte, wenn man dieses Umfeld und vor allem die anderen Aktionäre von SH nicht mag. Auch das Management hat schon mal von „hostile shareholders“ gesprochen.
Die Steinhoff Holding ist noch nicht stabil. SH ist derzeit ein hochverschuldeter Pennystock mit noch nicht 100% bereinigter Historie. Sowas wird von Zockern und Tradern geliebt, nicht nur von einigen Forenteilnehmern, sondern von etlichen hochprofessionellen sog. „Investment-Fonds“. Das ist doch alles bekannt!
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