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    Empfehlung für FRV als Rückdeckungsversicherung für Pensionszusage gesucht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.16 22:03:49 von
    neuester Beitrag 06.06.16 18:25:07 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.230.514
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      schrieb am 22.04.16 22:03:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vielleicht kann einer der Experten hier einen Tip geben:
      Suche als GGF eine Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage. Möchte mit Alter 45 nun 2000 Euro monatlich investieren. Etwas in der Art besteht schon länger, soll aber aufgestockt werden. Die Rückstellung kann anderweitig berechnet werden, dazu benötige ich den Versicherer nicht.
      Genug sichere Geldanlage ist schon vorhanden, das zusätzliche Investment soll 100% Beitragsgarantie bieten, ansonsten eine alternative (aber möglichst abgesicherte) Anlagestrategie.
      Allianz hat was im Angebot.....
      Aber 10T€ Abschlusskosten möchte ich nicht bezahlen.

      was könnt Ihr empfehlen?

      Vielleicht auch ausserhalb Deutschland? Gibts irgendwo noch "richtige" Männertarife, sodass ich bei der Verrentung nicht die Lebenserwartung der Frauen mittragen muss?


      Danke vorab!
      Avatar
      schrieb am 23.04.16 01:32:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sowas kann man wahrscheinlich nur fondsgebunden machen und vernünftige garantierte Renten gibt es nur bei den Direktversicherern, Cosmos, Europa, Ergo Direkt, Debeka ...

      Oder die Kapitalanlage selbst organisieren (ETFs oder Indexoptionen zum Beispiel) und dann über die gesetzliche Rentenversicherung verrenten, wenn man wirklich verrenten will / muss.

      Ob es "Männertarife" in der Schweiz oder auf den Caymans gibt? Vermutlich schon.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.04.16 13:41:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.258.732 von honigbaer am 23.04.16 01:32:021. Direktversicherer sind nicht zwangsläufig besser als andere Versicherer. Die Abschlusskosten gehen in Werbung statt in Vermittler und Beratung!

      2. Debeka ist kein Direktversicherer, sondern hat relativ hohe Personalkosten, weil angestellter Außendienst!

      3. Fonds oder Fondspolicen bei Rückdeckungsversicherung?

      4. Nettopolicen eines sehr guten Anbieters wäre hier der richtige Weg!

      Tipp:

      a) Versicherungsberater einschalten und bezahlen!

      b) Betriebsrentengesetz lesen, verstehen und Versorgungsordnung beachten bzw. machen!

      c) Steuerberater und Wirtschaftsprüfer involvieren!

      d) Verkaufbarkeit der GmbH beachten und berücksichtigen!

      e) vielleicht doch einen Spezialisten für betriebliche Altersversorgung einschalten?

      Ich würde ja hier helfen können, aber für das sollen, dürfe man mich motivieren müssen!

      @Honigbaer, wenn man keine ahnung hat ... weil:

      bAV und Unisex? Muss nicht sein, denn das gilt hier nicht zwangsläufig!

      Fonds und ETFs sind hier falsch. Verrentung GRV/DRV irrelevnat, Caymans überflüssig und Ratschläge sollten kompetent sein! Sorry, aber bei bAV bist Du offensichtlich Amateur!
      Avatar
      schrieb am 24.04.16 18:15:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Einer von uns hat die Frage nicht richtig verstanden.
      Er sucht doch als GGF nur eine Kapitalanlage für seine GmbH, um die Pensionsverpflichtung zu decken und hat alle Freiheiten, die ihm seine Mitgesellschafter lassen. Was interessiert uns sonst, dass er 45 ist, wenn er das für andere organisieren würde? Und mit "investieren" waren glaub nicht 1,25% Höchstrechnungszins gemeint.

      Den Steuervorteil aus der Pensionszusage muss man ja nicht gleich in Form von Renditeverzicht an die Versicherungsindustrie weitergeben, die 100% Beitragsgarantie sind die Vorgabe und ein hoher Rentenfaktor. (Und wegen dem hohen Rentenfaktor kam die Debeka mit auf meine Liste.) Aber es geht ja nichtmal hervor, ob das wirklich angestrebt wird.

      Auch der "sehr gute Anbieter" wird mit seiner "Nettopolice" bei der garantierten Rendite nicht überzeugen können.

      Aber ich höre gerne, was da alles tolles mit "Nettopolicen" machbar ist.
      Was hatte denn die Allianz überhaupt im Detail angeboten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.04.16 11:42:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.265.008 von honigbaer am 24.04.16 18:15:10Tja, das Wissen zu baV (betriebliche Altersversorgung) und zum Bilanzierungsrecht unter Berücksichtigung einer möglichen Verkaufsabsicht / -möglichkeit, einer mit Pensionszusagen belasteten GmbH ist rudimentär.

      Wer sich mit Wirtschaft auskennt, der weiß welche Folgen schlecht besicherte Pensionszusagen haben können. Das geht bis zur Insolvenz, aber meistens zur Unverkäuflichkeit einer GmbH!

      Versicherungen und Versicherungsvermittler sind natürlich schlechte Berater in dem Bereich!

      Nettopolicen sind zumindest deutlich besser, als die mit Abschlusskosten hinterlegten Produkte.

      Fonds und Fondspolicen sind definitiv falsch, weil die Risiken hier die GmbH ruinieren können.

      Ich habe die Frage richtig verstanden und empfehle einen auf bAV Sanierung spezialisierten Versicherungsberater oder Consultant .... ich bin das nicht, kenne aber welche, die es können!

      Wer in der Bilanz Kapital aktivieren muss, der sollte das schon richtig hinterlegen! das geht nur über Garantien!

      P.S.: Rentenfaktor? ... Jetzt wird es richtig lustig! ... Das ist Makulatur, wenn man lesen und verstehen kann!

      Honigbaer, ich bin ein großer Freund von Investmentfonds und flexibler Geldanlage. Hier geht es um Rückdeckung ...!! Nicht um Geldanlage1 Sondern nur um Garantien! Der Schuldner ist die Gmbh gegen den (dann ehemaligen) GGF. Der Versicherer ist Rückdeckung der GmbH.

      Dann geht es um Versorgungsordnungen, also was geregelt ist, was davon zulässig ist, etc.!

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      Avatar
      schrieb am 25.04.16 12:45:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist viel um den heißen Brei herumgeredet, aber es sieht ja nunmal so aus, dass mit den Nettopolicen absehbar keine 2% Ertrag zu erwirtschaften sind.

      Nimm doch einfach den Kundenwunsch zur Kenntnis, dass eine Beitragsgarantie gewünscht wurde und ansonsten Renditemaximierung gewünscht ist. Und was dann in der Zusage versprochen werden kann, muss sich dann an der Beitragssumme und dem Rentenfaktor orientieren.

      Das mag ja für Dich neu sein, aber das was Du so schillernd mit drohender Insolvenz und Unverkäuflichkeit der GmbH umschreibst, ist ja genau das Eingeständnis, dass die GmbH doch eine große Gestaltungsfreiheit bei der Rückdeckung hat und dadurch Chancen und Risiken entstehen können. Ob nun jeder die teuren Garantien kaufen will, die ja nichtmal welche sind, wie treffend zum Rentenfaktor ausgeführt, ist doch eine ganz andere Frage.

      Also ich sehe da nur Revolvermethoden aus dem Vertrieb, aber keinen konstruktiven Vorschlag.
      Bis auf die Idee, den Kunden gleich nach Abschluss die Visitenkarte eines baV Sanierungsexperten zu überreichen. Das ist natürlich immer eine gute Idee! :rolleyes:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.16 01:50:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.269.121 von honigbaer am 25.04.16 12:45:36Man, mna, man, man ... was verstehst Du nicht? Vieles bis Alles!

      Was soll dieser blöde und unsinnige spruch:

      "Bis auf die Idee, den Kunden gleich nach Abschluss die Visitenkarte eines baV Sanierungsexperten zu überreichen. Das ist natürlich immer eine gute Idee!"

      Ich schließe nichts ab und würde nicht einmal ein Beratungsangebot abgeben, weil es nicht Biometrie, keine Gestaltung nach §§ 19 ff VVG und §§ 123 ff BGB und auch keine Vertrags- oder leistungsstörung KV / PV ist.

      Was ein Versicherungsberater ist, ist Dir scheinbar auch völlig unbekannt.

      Hier geht es um eine Konstruktion, die ein umfassendes KnowHow in Bilanz-, Arbeits und Versorgungsrecht bedarf!

      Was ich jetzt schon weiß --- Du hast zu vielen Themen etwas substanzbefreite Meinungen.

      Aber wer was wie macht, dass ist mir egal. Ich kann nur gute Kontakte anbieten, die für angemessene Entgelte vernünftige Lösungen konzipieren.

      Mit welchem Produkt der Kunde letztendlich seine Herausforderung löst, ist seine Angelegenheit.

      Ob Debaka, Cosmos, Europa oder richtige echte Netto-Tarife ... letztendlich eine Frage des konkreten Vertrages.

      Aber eins sollte der GGF nicht machen .... die Rückdeckung in volatilen Investments tätigen, Das kann jeder, der ein ganz kleines bißchen Ahnung hat, bestätigen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.16 11:08:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.274.197 von CreInPhan am 26.04.16 01:50:21
      Zitat von CreInPhan: ...
      Aber eins sollte der GGF nicht machen .... die Rückdeckung in volatilen Investments tätigen, Das kann jeder, der ein ganz kleines bißchen Ahnung hat, bestätigen.


      Kann ja sein, dass das Deine Meinung ist und Du jedem, der sie nicht teilt, jede Ahnung absprichst.

      Aber genau danach wurde hier gefragt, ein Investment, das eine Beitragsgarantie bietet, aber darüber hinaus Ertrag und Diversifizierung. Dass dabei eine höhere Volatilität während der Laufzeit auch eine höhere Rendite bedeutet, Lehren die Nobelpreisträger. Und ich behaupte sogar, man kann auch mit vergleichbar volatilen Investments als Nettopolicen und Pensionskassen höhere Erträge erwirtschaften.

      Man muss dabei nur etwas Ahnung von Kapitalanlage haben und wissen, dass man nicht immer das ganze Kapital riskieren muss, um sich die Ertragschancen eines Investments zu sichern. Ich schreibe das den ETF Sparern ja zum Teil auch in die Threads. Und die Erkenntnis aus dem vorhergehenden Absatz, über die Volatilität und wie man sie bändigt, kommt direkt von Warren Buffett aus einem seiner Aktionärsbriefe, der wird schon ein Bisschen Ahnung vom Versicherungsgeschäft haben.

      Ein Versicherungs-Kontakt-Vermittler an der Basis muss ja vielleicht von Kapitalanlage und Volatilität nicht so viel wissen, die Kapitalverwaltung wird bei den Konzernen ja an anderer Stelle geregelt und die Kundenbedürfnisse haben sich den Produkten anzupassen. Aber das ist doch in vielen Ländern Abiturwissen, dass zwischen Volatilität und Rendite ein Zusammenhang besteht. Und mit ein Bisschen Ahnung davon, würde man doch auch erkennen, dass hier nach Beitragsgarantie gefragt war und nicht nach geringer Volatilität. Also eine punktuelle Garantie auf das Laufzeitende und nicht geringe Schwankungsbreite während der Laufzeit.

      Das Konzept kann jeder verstehen, der einmal besoffen nach Hause gewankt ist und die Versicherungswirtschaft lebt ganz gut davon. Wenn ich das Ziel meiner Reise erreiche, spielt es keine Rolle, ob ich auf gerader LInie oder mit viel Auf und Ab dahin komme.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.16 10:09:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.276.597 von honigbaer am 26.04.16 11:08:19@Honigbaer

      Es geht eben nicht um Ertrag, sondern um Garantien an einem exakt zu definierenden Tag. Insoweit ist es irrelevant, was wen wo und wie schlägt!

      Mit Investment habe ich Volatilität und das kann exakt dazu führen, dass die GmbH entweder nicht mehr finanzieren kann oder sogar in die Insolvenz geht.

      Ich mutmaße, dass Du Dich mit den relevanten Themen Bilanz, Kreditwürdigkeit, Ablösung nicht auskennst, weil man das eben nicht lernt, wenn man Nachts betrunken nach Hause wankt.

      Es geht um Rückdeckung einer Zusage und da gibt es Gesetze, Haftung und Solvenz der GmbH, etc.

      Es gibt übrigens auch die Möglichkeit strafrechtlicher Relevanz für den GF, der sich ja als Gesellschafter selbst bedacht hat, und nun juristisch Konsequenzen tragen muss ...

      Ich rate weiterhin zu einer solide finanzierten Rückdeckung mittels entsprechender Instrumente.
      Avatar
      schrieb am 27.04.16 10:54:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Schalt doch mal das Tonband mit den Insolvenzdrohungen ab und fang an zu denken.
      Vergegenwärtige Dir, wonach gefragt war.

      "Genug sichere Geldanlage ist schon vorhanden, das zusätzliche Investment soll 100% Beitragsgarantie bieten ..."

      Es hat ja niemand gesagt, dass keine Beitragsgarantie in 20 Jahren vorgesehen sein soll, und selbst wenn man diese als Todesfallleistung vorher schon haben will, kann man das auch als Risiko-LV organisieren. Und alles weitere war die Frage, wie man eine vernünftige Geldanlage daraus machen kann und bei der Geldanlage spielt nunmal Volatilität eine Rolle.

      Im Grunde braucht es zur Rückdeckung ja nur eine Wandelanleihe eines seriösen Schuldners.
      Aber sowas bieten die Finanzmärkte ja nicht mehr an, allenfalls noch auf USD lautend.
      Sicherheit ist nunmal teuer geworden, ich möchte aber behaupten, mit den angesprochenen Indexoptionen kann man sich trotzdem noch in angemessenem Umfang Chancen (samt Risiko und Volatilität) verschaffen, ohne die Garantie zu vernachlässigen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.16 19:39:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.286.350 von honigbaer am 27.04.16 10:54:20Ich verlasse mich nie auf die Aussagen des Mandanten ... die sind oft nicht richtig!

      Ich empfahl glaube ich einen Spezialisten für Rückdeckung, Pensionszusage und bAV! Einer der diagnostiziert und therapiert!

      ich sagte eindeutig, dass Volatile Anlagen als Rückdeckung nicht sinnvoll sind!

      Und wenn denn ausreichend vorhanden wäre, wozu sollte man dann ... lassen wir es .... Verstand ist etwas, was ich auch nicht mehr immer und überall erwarte!
      Avatar
      schrieb am 28.04.16 21:48:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nimm es halt als Denkanstoß!
      Eine nicht volatile Anlage wäre in der Sparphase ein Banksparplan.
      Den will aber niemand, das ist die denkbar schlechteste Lösung, was die Rendite anbelangt.

      Das was die Versicherungen üblicherweise verkaufen, auch die "Nettopolicen" oder eine Pensionskasse, ist üblicherweise mit Gewinnbeteiligungen verbunden und unterliegt einer gewissen Volatilität.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.16 07:57:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.303.117 von honigbaer am 28.04.16 21:48:47@honigbaer

      ich empfahl eine qualifizierte Beratung.- Die kostet Geld und gibt es definitiv nicht hier.

      Ich sprach von einem versierten Berater.

      das Thema Nettopolice war nur ein Aspekt, gegen solch - eher unsinnige - Empfehlungen, wie Cosmos oder Debeka.

      Was das richtige Produkt ist, ist ohne Diagnose nicht zu sagen.

      Fakt ist aber:

      wenn genug da wäre, wäre eine weiter "Rückdeckung" falsch! Wenn Rückdeckung benötigt wird, ist eben nicht genug da!

      ich habe bei Rückdeckungen Bilanzierungsvorschriften einzuhalten!

      Volatilität ist im Sinne von Chancen natürlich nett, aber nicht im rahmen einer Rückdeckung, weil das eben zur Unverkäuflichkeit der Gmbh führen kann!

      Du redest von Geldanlage - ich rede von Bilanz, Steuernn , bAV - Gesetzen!
      Avatar
      schrieb am 29.04.16 15:11:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es kann ja sein, dass das alles für Dich ein Buch mit sieben Siegeln ist und Du deshalb einen Berater engagieren möchtest. Also immer weiter die Panikmache am Thema vorbei.

      Es ist aber nicht so komplziert und im Eingangsposting ist klar nach Anlagealternativen gefragt, die Pensionsrückstellung kann man selbst berechnen. Und Cosmos, Hannoversche und Debeka, siehe zum Beispiel hier, legen sich mords ins Zeug, um ihre Beratung an den Mann zu bringen.
      https://www.prorente.com/versorgung/gmbH-geschaeftsfuehrer/i…

      Cosmos wirbt für die Direktversicherung mit Beitragsgarantie, wieso sollte das nicht auch als Rückdeckung für eine Pensionszusage geeignet sein und angeboten werden. Für die "Nettopolice" wird bis zu 3% Zins in Aussicht gestellt. Und die höchsten garantierten Renten bieten nunmal die Direktversicherer, da kann der Honorarberater auch nicht dran vorbei und allenfalls auf die gesetzliche Rentenversicherung als Alternative verweisen.

      Dass das alles nicht so prickelnd ist, weil auch die Fondsvariante ja nur eine Standardlösung bei der Kapitalanlage bedeutet, sei dahingestellt. Für weniger als 1% der Beiträge als Kosten plus laufende Kosten der Fonds ist es außerdem selbst bei den Direktversicherern nicht zu haben, was auch noch an der Rendite nagt, von den Kosten der Beitragsgarantie noch abgesehen. Wenn dann bei der Allianz 10.000 Euro für Abschlusskosten im Raum stehen, ist es vermutlich nicht unrealistisch, das sind ja auch nur 2% der Beiträge.

      Nur wegen der Insolvenzängste und Bav-Paranoia würde ich jetzt nicht gleich zum Psychologen rennen, aber die Ängste wenigstens nicht noch in den Internetforen ausbreiten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.04.16 17:49:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.309.753 von honigbaer am 29.04.16 15:11:42Nun, es ist eben für mich keine Buch mit sieben Siegeln.

      Und selbstverständlich kenne ich Produkte die in den garantierten Werten sogar osmos und Debeka oder hannoversche schlagen. Die hannoversche würde ich aber aus anderen Gründen nicht in betracht ziehen.

      Und nur einmal angenommen, dass Cosmos und Debeka würden die besten Vorschläge machen, würde ich die ja auch vermitteln dürfen.

      Denn ich bin VersicherungsBERATER und kein Honorarberater, den es übrigens nicht gibt, es sei Du meinst den Honorar-Finanzanlagenberater (34 h GewO) der aber mit Versicherung nichts zu tun hat!

      Wenn ich einen anderen Berater empfehle, dann weil das Thema eben sehr weit in den Bereich der Bilanzierung greift und spezialisiertes Wissen bedarf!

      Da ich aber selbst bereits in Sanierung von Pensionszusagen und Versorgungsordnungen inkl. anderer Absicherungen des GGF über die GmbH involviert war, sage ich: das ist keine Paranoia!

      Fakt: wenn er schon genug hat, dann muss er nichts tun.

      Wenn er nicht genug hat, dann muss er etwas tun und das geht nicht über Volatile Lösungen!

      P.S.: Im Gegensatz zu anderen bin ich hier sehr wohl persönlich und namentlich unterwegs - deswegen kann ich auch nicht solchen DUMMfug erzählen, wie andere ....

      Thorulf Müller
      derKVProfi
      Geschäftsleitung / Erlaubnisträger VersSultijg - der-Versicherungsberater.com und Expertennetzwerk24 GbR
      Avatar
      schrieb am 29.04.16 19:39:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Versicherungs- oder Honorarberater ... Problem ist doch, dass die Direktversicherer Dir kein Honorar bezahlen und deshalb wusstest Du auch gleich im ersten Beitrag, dass die hier nichts taugen. :rolleyes:

      Bessere Garantien als Cosmos und Debeka? Europa!
      Aber gefragt war nach Rendite!

      Unfug oder Dummfug, ich kann Dir ja nicht das Wort verbieten, aber zu Geldanlage und Volatilität war den Beiträgen jedenfalls nichts zu entnehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.16 13:34:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.312.615 von honigbaer am 29.04.16 19:39:29Man, man, man honigbaer ...

      Deine Ahnungslosigkeit und fehlende Fachkompetenz bringt mich um:

      Versicherungsberater sind gemäß § 34e GewO und § 59 Abs. 4 VVG exakt definiert.

      Ein Versicherungsberater darf keine Provisionen oder Courtagen oder sonstige wirtschaftliche Zuwendungen eines Versicherers annehmen. Er wird ausschließlich v om Kunden bezahlt ...

      Honorarberater bei Versicherungen gibt es NICHT! Das sind Fabeltiere,. denn die Berufsbilder sind abschließend im VVG und der GewO geregelt.

      Der Honorar-Finanzanlagenberater ist gemäß GewO auch klar definiert und bezieht sich ausschließlich auf Kapitalanlagen, also Finanzanlagen ... auch hier sind Provisionen nicht zulässig:

      "ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater)"

      Insoweit ist Direktversicherer oder nicht irrelevant. Direktversicherer haben aber extrem hohe Abschlusskosten.

      Nettopolicen haben keine Abschlusskosten bzw. man muss sehr genau schauen. Und jetzt rate mal, wer da verantwortlich und haftbar ist????

      Bitte den guten alten Spruch von Dieter Nuhr berücksichtigen, bevor Du hier weiter fachlich irrlichterst!
      Avatar
      schrieb am 02.05.16 15:10:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich seh es ja ein, kein Honorarberater, aber die Kunden zahlen ein Honorar für die Versicherungsberatung, um sich eine Nettopolice verkaufen zu lassen.

      Europa, Debeka und Cosmos haben Abschlusskosten von 2,0 - 3,5%, die anderen Anbieter haben im Mittel etwa 5%. Bei den Verwaltungskosten schlagen bei den 3 Unternehmen 0,7-1,2% zu Buche, marktüblich sind 2,3%. (Wirtschaftswoche 02.10.2015)

      Also Hurra, zahlen wir Honorar statt Abschlusskosten, hier wird die Milchmädchenrechnung aufgemacht:
      http://honorar-police.de/tarifvergleich-honorartarife-2015/

      Für 84.000 Euro Beitrag im Beispiel kann es ja sein, dass man da 5% Abschlusskosten spart bei den teuren Anbietern, das sind dann 4.200 Euro, was sich auf über 10.000 Euro höhere Ablaufleistung nach 35 Jahren hochzinst. Das Honorar für den Berater, der ja hier eben doch der Verkäufer ist und aus einer eingeschränkten Auswahl von Nettopolicen berät, muss aber auch bezahlt werden. Aber wieso nicht gleich bei einem Direktversicherer mit 2,0% Abschlusskosten buchen, das sind dann 1.680 Euro Abschlusskosten, also auch weniger als die Hälfte vom üblichen.

      1% Renditeunterschied, meinetwegen von 4 auf 5%, macht aber im angenommenen Beispiel schon über 30.000 Euro bei der Ablaufleistung aus. 0,5% können schon der Kostenunterschied zwischen nem billigen und nem teuren ETF sein, das wären dann 15.000 Euro! Man sieht daran, dass es vorrangig um Kapitalanlage geht. Die Debatte, ob ich 1.680 Euro Abschlusskosten bei der Direktversicherung zahle, oder 500 Euro zu meinem Honorarberater, dem Fabelwesen trage, fällt da nicht ins Gewicht. Bei den Verwaltungskosten zahle ich die gesparten 1.000 Euro mutmaßlich hinten doppelt und dreifach wieder drauf. Und meine Rendite ist dadurch noch keinen Euro höher, denn da müsste man sich ja Gedanken über die Fondsauswahl machen. Und der Versicherungsberater ist ja eben kein Anlageberater und will ja in unserem Fall auch von Volatilität nicht wissen. Genauer gesagt, er weiß nichts von Volatilität, was noch schlimmer ist!

      Ich bleib dabei, Deine Beiträge zur Insolvenzgefahr sind Werbung für's eigene Geschäft.
      Ich meine jeder will was verdienen, ist ja OK. Aber man kann doch nicht die Leute derart für dumm verkaufen wollen, "Direktversicherer haben hohe Abschlusskosten". ** lol **
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 17:04:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.211 von honigbaer am 02.05.16 15:10:38
      Zitat von honigbaer: Ich seh es ja ein, kein Honorarberater, aber die Kunden zahlen ein Honorar für die Versicherungsberatung, um sich eine Nettopolice verkaufen zu lassen.

      NEIN!!!!!!

      Um sich von einem Rechtsdienstleister gemäß RDGEG in Verbindung mit RDG und VVG BERATEN zu lassen!

      Unterlasse es bitte ständig zu behaupten, dass VersicherungsBERATER etwas verkaufen, denn die beraten ausschließlich und werden auch nur dafür bezahlt. Regelmäßig nach RVG: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte!


      Du redest mutmaßlich von VersicherungsMAKLERN, die Nettopolicen gegen Kostenausgleichsvereinbarungen vermitteln.'

      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten ... das sagt Dieter Nuhr!


      Europa, Debeka und Cosmos haben Abschlusskosten von 2,0 - 3,5%, die anderen Anbieter haben im Mittel etwa 5%. Bei den Verwaltungskosten schlagen bei den 3 Unternehmen 0,7-1,2% zu Buche, marktüblich sind 2,3%. (Wirtschaftswoche 02.10.2015)

      Ich lese Bilanzen und die Kostenausweise von Produkten. Netto beudeutet NETTO!

      Also Hurra, zahlen wir Honorar statt Abschlusskosten, hier wird die Milchmädchenrechnung aufgemacht:
      http://honorar-police.de/tarifvergleich-honorartarife-2015/

      Wir zahlen wenn überhaupt ein Honorar für eine Beratung. Wie wollte es denn sonst gehen? Steuerberater und Rechtsanwälte auch abschaffen und Honigbaer erzählt euch dann wie es geht?

      Das ist übrigens die aSeite eines VersicherungsMAKLERS!

      Ich bleib dabei, Deine Beiträge zur Insolvenzgefahr sind Werbung für's eigene Geschäft.
      Ich meine jeder will was verdienen, ist ja OK. Aber man kann doch nicht die Leute derart für dumm verkaufen wollen, "Direktversicherer haben hohe Abschlusskosten". ** lol **

      Ja, denn Netto ist 0 und 0 ist weniger als ein Direktanbieter!

      Der Direktanbieter wird wohl auch kaum die Beratungsleistung drumherum bringen und wenn nur die Vermittlung gewünscht ist, also der Einkauf, dann wird das Honorar entsprechend niedrig sein - bei einem VersicherungsBERATER!

      Und ich bewerbe hier gerade NICHT meine Leistungen, weil ich das ja gar nicht mache, aber Kollegen!Hier wäre nämlich ein sehr spezieller Berater notwendig, der auch die notwendigen Qualifikationen hat. es geht eben nicht um die Vermittlung irgendwelcher Produkte, sondern erst einmal um die Diagnose, was an Rückdeckung benötigt wird und wenn, mit welchen Sicherheitsaspekten in Bezug auf Bilanzrecht, etc.
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 18:10:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich weiß nicht. Jetzt wollte ich die Diskussion mal auf die Verwaltungskosten und Fondskosten lenken, aber wieder keine sinnvolle Resonanz vom "Rechtsdienstleister". Auf die Beratungsseite der Debeka hatte ich schon verlinkt. Da kann man natürlich sagen, das ist bei denen provisionsgetrieben und taugt nichts, kann ja sein.

      Und auch noch unhöflich, ich bin ja selbst ein Fan vom Nuhr, aber der Rebers gefällt mir meistens noch besser.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 12:58:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.519 von honigbaer am 03.05.16 18:10:06honigbaer,

      eine Internetseite ist keine Beratung.

      Und das Thema Kosten ist hier auch nicht das Thema, aber sehr wohl bei der Produktauswahl!

      Das Thema ist ausschließlich, dass eine Rückdeckung entweder notwendig ist oder nicht. Wenn sie notwendig ist, dann stellt sich die Frage, wie man das gestaltet.

      Ob und inwieweit ein Versicherungsprodukt geeignet ist, ist eine Frag, die ganz zum Schluss beantwortet wird.

      Wenn es um Liquidität geht, dann gibt es noch einmal andere Lösungen....

      Es geht um Bilanz, um steuer- und Arbeitsrecht, um verdeckte Gewinnausschüttung, um Angemessenheit, um Finanzmathematik, um Kreditwürdigkeit und die Frage, was passiert, wenn ich verkaufen oder liquidieren will ...

      Du diskutierst über die Frage, ob man die Wunde mit Pflaster oder Tacker versorgen soll. Ich frage nach dem Thema, welcher Arzt hier bei der Diagnose und der Therapieentwicklung angefordert werden muss.

      Als Forenjunkie bist Du ja wahrscheinlich der Ansicht, dass jemand, der einen Beitrag eröffnen kann, schon wirklich weiß was sein Problem ist und sicher sind 995 der GGFs in Deutschland Koryphäen in Bilanzrecht, weil genau deswegen habenSie ja eine GmbH gegründet .... ich weiß, dass Vollpfosten nicht nur braun sind, sondern überall herumstehen, insbe
      sondere wenn sie anonym sind und Tips geben, die sie nicht geben dürfen ....
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 13:19:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ohne Beleidigungen geht es scheinbar nicht? Um "braune Vollpfosten" ging es doch überhaupt nicht? Und "Fresse halten" entspricht eigentlich auch nicht so die Umgangsformen hier. Dass auch noch der Dieter Nuhr dafür herhalten soll, als ob es dann freundlicher wäre. Oder didaktisch wie beim Böhmermann, "ich zeig jetzt was nicht erlaubt ist".

      Ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass die geschäftsführenden Gesellschafter auch ihre Bilanzen lesen und kennen.
      Und der Threaderöffner hat doch ganz konkret nach einer Beitragsgarantie gefragt und signalisiert, dass er ansonsten ein alternatives Anlagekonzept sucht. Keine Ahnung, was Du dem jetzt reininterpretieren willst, damit er Deine Beratung braucht, damit er der Insolvenz entgeht. Kann ja sogar sein, dass sein Ausdruck Rückdeckung mehr umgangssprachlich als versicherungs- und bilanztechnisch gemeint war und er da noch Aufklärungsbedarf hat.

      Aber daraus kann man doch nicht schließen, dass er Deine Nettopolicen kaufen muss!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 15:59:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.342.603 von honigbaer am 04.05.16 13:19:49
      Zitat von honigbaer: Ohne Beleidigungen geht es scheinbar nicht? Um "braune Vollpfosten" ging es doch überhaupt nicht? Und "Fresse halten" entspricht eigentlich auch nicht so die Umgangsformen hier.

      Ich kann nichts für das, was andere sagen ... Dieter Nuhr sagt es so ... Ist ja ein Zitat!

      Dass auch noch der Dieter Nuhr dafür herhalten soll, als ob es dann freundlicher wäre. Oder didaktisch wie beim Böhmermann, "ich zeig jetzt was nicht erlaubt ist".

      Ok, es geht um die Meinungsfreiheit, die oft falsch verstanden wird ... man darf eine haben, aber niemand sagt, dass man sie auch aussprechen soll ... !!

      Ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass die geschäftsführenden Gesellschafter auch ihre Bilanzen lesen und kennen.

      ich nicht, denn damit habe ich ja gut 30 Jahre Berufserfahrung!

      Und der Threaderöffner hat doch ganz konkret nach einer Beitragsgarantie gefragt und signalisiert, dass er ansonsten ein alternatives Anlagekonzept sucht.

      Ja, aber Deine Vorgehensweise ist falsch ... seine auch ... man fragt einen Berater, den man dafür auch bezahlt, weil er dann auch dafür haftet und es geht eben nicht um seine Vorstellungen von Produkten, sondern um Fakten und Kriterien, die erst einmal besprochen sein müssen!

      Keine Ahnung, was Du dem jetzt reininterpretieren willst, damit er Deine Beratung braucht, damit er der Insolvenz entgeht.

      Er braucht eine Beratung durch jemanden, der sich mit Bilanzen, Steuerrecht, bAV 8denn eine Pensionszusage ist eine bAV) etc. auskennt.

      Dann geht es darum, was er erreichen will!

      Wenn es eine Pensionszusage ist, dann sollte er sie korrekt rückdecken und das macht man eben nicht volatil - also i.d.R.!

      Kann ja sogar sein, dass sein Ausdruck Rückdeckung mehr umgangssprachlich als versicherungs- und bilanztechnisch gemeint war und er da noch Aufklärungsbedarf hat.

      Er hat sicher Aufklärungsbedarf und der honigbaer auch - insbesondere sollte der Honigbaer wissen, was Rechtsdienstleistung ist und ob er sie überhaupt erbringen darf!

      Aber daraus kann man doch nicht schließen, dass er Deine Nettopolicen kaufen muss!

      Ich werde ihm gar nichts anbieten und ich verkaufe auch keine Policen. ich sagte nur auf Deinen Unfug von Direktversicherungen, dass die hohe Kosten haben, weil die Werbung machen müssen, was nicht billig ist! Ich verwies darauf, dass es Produkte gibt, die deutlich besser sind, als Policen von Europa, Cosmos, Hannoversche (welcher Wahnsinnige hat Dich da geritten - wer die Gewinnverbände kennt, der fasst das nicht an) oder Debeka ....
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 16:29:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schreib doch wenigstens Deins in rot und Meins in schwarz und nicht so durcheinander.

      Mit dem Tip, es mal ohne Beleidigungen zu probieren, lehne ich mich sicher nicht zu weit aus dem Fenster mit Rechtsberatung, die ich nicht erbringen darf. Ich wollte da ja nur ein Bisschen Respekt im eigenen Interesse einfordern.

      Und schon richtig, eine Internetseite ist keine Beratung, kann aber wertvolle Informationen liefern, genau wie ein Erfahrungs- und Meinungsaustausch, welche Beratung sinnvoll ist, welche ein Honorar kostet und welche man nicht braucht. Und die Alltagserfahrung lehrt uns doch, dass es Sinn macht, zuerst mal selbst nachzudenken, was man braucht und will. Es ist ja ganz berechtigt, die Haftung der Berater anzusprechen, denn meinen Erfahrungen zufolge, werden eben auch oft schlechte und falsche Ratschläge gegeben. Und andere gute Ideen dürfen wegen der Riskovorbehalte und Haftungsfragen wieder gar nicht erwähnt werden.

      Gerade wenn nach besserer Rendite gefragt wird, wird um den heißen Brei rumgeredet, das Standardrepertoire gibt eben dazu derzeit nicht viel her, seit der Garantiezins wegschmilzt.

      Kann ja sein, dass das die Geschäfte gefährdet, wenn in Internetforen von anonymen usern Warnungen vor unhöflichen Beratern verbreitet werden. Es ist aber nicht verboten. Weiß doch jeder, dass in dem Geschäft die Benimmregeln an oberster Stelle stehen. Wenn man ein Bisschen Sachkompetenz hätte, müsste man auch nicht dauernd jeder anderen Meinung die Qualifikation absprechen. Dann könnte maneinfach mal inhaltlich was beitragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.16 12:31:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.344.276 von honigbaer am 04.05.16 16:29:03Da ich mich hier als Berater nicht bewerbe, ist die Ehrlichkeit das Gegenteil von Höflichkeit.

      Die Kompetenz einiger Protagonisten hier, darf ich aber schon anzweifeln:

      "Eine Pensionszusage an den GGf wird steuerlich nur anerkannt, wenn das Unternehmen in der Lage ist, die Ansprüche des Versorgungsberechtigten im Leistungsfall zu erfüllen. Nicht nur die Kapital- oder Rentenzahlungen bei Erreichen des 65. Lebensjahrs müssen gesichert sein, auch die Risiken eines vorzeitigen Leistungsfalles, zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit, sind abzudecken. Man spricht auch vom “Bilanzsprungrisiko”. Die Finanzverwaltung führt dazu aus: “Die Finanzierbarkeit der Zusage ist dann zu verneinen, wenn bei einem unmittelbar nach dem Bilanzstichtag eintretenden Versorgungsfall der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Ende des Wirtschaftsjahres auch nach Berücksichtigung einer Rückdeckungsversicherung zu einer Überschuldung in der Bilanz führen würde” (Abschn. 32 Abs. 1 S. 9 KStR)."

      "Wie diese Risiken abgedeckt werden, bleibt aber grundsätzlich der GmbH überlassen. Verfügt sie über genügend Vermögen oder ausreichende Erträge, um das wirtschaftliche Risiko der Pensionszusage zu tragen, muß sie keine Rückdeckungsversicherung abschließen (FG Düsseldorf 4.7.91, EFG 92, 38; BFH 30.9.92; BFH/NV 93, 330; BFH 29.10.97, I R 52/97, GStB 5/98, 3).
      Praxishinweis: Für die Frage, ob die GmbH das wirtschaftliche Risiko der Pensionszusage tragen kann, kommt es auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelfall an. Zu beachten ist, daß nur das Vermögen in diese Betrachtung einbezogen wird, das nicht betriebsnotwendig ist – in der Regel also Grundvermögen, Wertpapiere und Sparguthaben (vgl. HFA 2/1983, IdW-Verlag Düsseldorf 1996).
      Verfügt die GmbH nicht über entsprechendes Vermögen oder ausreichende Erträge, um im vorzeitigen Leistungsfall zahlen zu können, ist eine Rückdeckungsversicherung erforderlich. Andernfalls wird die Pensionszusage steuerlich nicht anerkannt. "

      Die ist als Nettopolice bei einem sehr guten Anbieter i.d.R. den Angeboten von relativ teuren Policen eines Direktversicherers oder der Debeka und natürlich noch teureren Bruttopolicen mit Provisionen/Courtagen überlegen!

      Richtig: man muss den Berater zahlen, aber den zahlt man ja sowieso, wegen der Prüfung (Diagnose) und der Erstellung einer Lösung (Therapie)!

      Über die steuerlichen Risiken, insbesondere einer Investment-Lösung, in der Sparphase, im Leistungsfall und bei Darlehn und Verkauf der GmbH, berät sie gerne eine qualifizierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein Sanierungsspezialist für Pensionszusagen.

      P.S.: aktuell sind ca. 70-80% der Pensionszusagen eine Gefährdung für die GmbH! Sie sind falsch, unzureichend oder unangemessen. Das Ganze knallt dann, wenn der Leistungsfall eintritt und das Finanzamt mal Aufwendungen streicht und Steuern fällig stellt ...
      Avatar
      schrieb am 05.05.16 13:01:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ist ja nett, dass Du jetzt zum dritten Mal das Problem erklärst, wenn Du dabei auch mit den dauernden Insolvenzdrohungen über das Ziel hinausschießt.

      Die Thematik ist aber bei mir und vermutlich auch beim Threaderöffner längst angekommen. Es geht hier nicht darum, wie man mit einer Versicherung die möglichst umfangreiche Rückdeckung einer Pensionszusage vornimmt. Sondern es geht darum, wie man dies in möglichst geringen Umfang macht und um ein ALTERNATIVES ANLAGEKONZEPT.

      Ich habe mich letzte Woche erst mit meinen Studenten drüber unterhalten. Wenn ich zumThema nichts weiß oder beitragen kann und dann irgendwas anderes erzähle, was gar nicht gefragt war, wie das bewertet wird. Und da gibt es NULL Punkte. Auch keine 4 minus oder sowas.

      Und eine Aussage wie diese:
      Die ist als Nettopolice bei einem sehr guten Anbieter i.d.R. den Angeboten von relativ teuren Policen eines Direktversicherers oder der Debeka und natürlich noch teureren Bruttopolicen mit Provisionen/Courtagen überlegen!

      müsste schon mit Zahlen untermauert werden, wenn ich zwei Beiträge vorher erläutere, dass die Kostendiefferenz brutto/netto nur eine Komponente der Kosten ausmacht und Verwaltungskosten und Fondskosten deutlich mehr ins Gewicht fallen. angeblich ist das Wissen ja vorhanden, aber es kann nicht geteilt werden, weil die Wahrheit an der Stelle eben doch ist, dass es da nur eine sehr bescheidene Auswahl an Nettopolicen gibt, die beileibe nicht alle von sehr guten Anbietern kommen. Ob man es nun an den Kosten oder der Auswahl der Fonds festmachen will.

      Und darüber hinaus habe ich zwei innovative ansätze ins Spiel gebracht, nämlich die Verrentung über die gesetzliche Rentenversicherung und die Organisation der Kapitalanlage über Indexoptionen. Und weil der Blick nicht über denTellerrand hinausgeht, ist es eben dann auch nur eine 0815 Beratung mit Standardprodukt ohne Bezug auf die Gestaltungsmöglichkeiten.

      Und ohne Bezug ginge ja noch, aber das ist halt einfach Desinformation, wenn man selbst in jedem Beitrag die Gestaltungsfreiheit erwähnen muss, weil sie nunmal gegeben ist. Und dann einen Vortrag halten will, wieso man sie angeblich doch nicht habe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.16 15:59:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.350.024 von honigbaer am 05.05.16 13:01:45Sorry honigbaer, denn die Frage im Ausgangspost zeugt von Beratungsbedarf! Entweder braucht er Rückdeckung oder nicht, weil er nämlich schon genug hat! Es geht um die Bilanzierungs- und Auflösungsrisiken! Das erklrt aber ein entsprechend qualifizierter Mensch!

      Ich kann lesen und antizipieren.

      Schön, dass Du Dich als Professor outest. Du argumentierst nur leider so nicht. Erzählen kann ein anonymer Foren-Troll viel. Ich denke, dass Du irgendetwas bist, aber sicher hast Du von dem Thema keine Ahnung!

      Das Thema Kosten in einer Versicherung und die Frage, was ist garantiert für welchen Beitrag analysiere ich als Versicherungsberater völlig neutral. Mir ist es ja ganz egal, was der Kunde kauft, denn ich werde für Beratung und nicht für Vermittlung bezahlt - und zwar vom Kunden.

      Das Du von Versicherung und Versicherungsvermittlung bzw. Beratung, keine Ahnung hast, hattest Du durch Dein "Honorarberater" (Fabeltiere, die es nicht gibt) bewiesen. Auch, dass Du scheinbar immer noch nicht verstehst, was ein Versicherungsberater ist oder dass ich solche Beratungsmandate, wie dieses hier, nicht mache, also mich gar nicht bewerbe.

      Insolvenz habe ich so nie in den Mittelpunkt gestellt, aber das Risiko ist aus steuerlicher Sicht gegeben. Ich sprach von dem Risiko im Bereich der Kreditwürdigkeit und bei einem Verkauf der Gesellschaftsanteile.

      Ich bin wirklich begeistert, wie ignorant Du Statements anderer, die dann sogar noch namentlich hier sind, ignorierst!
      Avatar
      schrieb am 05.05.16 16:00:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      P.S.: Für mich ist der Fall hiermit abgeschlossen.

      Was für eine Unart anonym Ratschläge zu erteilen.

      Was für ein Wahnsinn solchen Unsinn zu verbreiten!
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 13:03:25
      Beitrag Nr. 29 ()
      So, nachdem sich CreInPhan hier leider wieder im Beratungs-und Aufklärungsanspruch verstiegen hat, versuche ich nochmal meine Frage zu formulieren und abzugrenzen.

      1.) wie eine Bilanz funktioniert, ist mir bekannt.
      2.) wie ein Barwert berechnet wird, ist mir bekannt.
      3.) dass ein hoher Passivposten ohne passenden Aktivposten diverse negative Eigenschaften mit sich bringt, ist mir auch klar.
      4.) Die Pensionszusage wird auf Beitragshöhe, nicht auf Leistungshöhe formuliert.
      5.) Ich muss mich mit keinem Gesellschafter abstimmen, nicht meine Eltern fragen und einen ordentlich denkenden Steuerberater habe ich auch.
      6.) Das Betriebsrentengesetz interessiert mich nur am Rande.

      Was ich suche ist eine Kapitalanlage in der Rückdeckung, die über normale Staatsanleihen hinausgeht. Verluste mag ich nicht, deshalb lege ich Wert auf eine Beitragsgarantie, eine garantierte Verzinsung wird nicht benötigt. Ob die GmbH später Kapital oder eine Rente abruft und diese durchreicht, wird entschieden, wenn es soweit ist.
      Insofern wäre ein auf Männer abgestellter Verrentungsfaktor wünschenswert.

      Wenn hier im Forum also jemand einen KONKRETEN guten Tipp für einen brauchbaren Tarif hat, dann würde ich mich darüber freuen.

      Danke vorab!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.05.16 16:18:36
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.392.318 von weiswas am 12.05.16 13:03:25Kinder mit nem Willen, bekommen was an die Brillen - oder so!

      Du willst was "weiswas"?

      Ich bin wirklich sprachlos bar solcher Beratungsresitenz!

      Beginnen wir mit Gesetzen?

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6a.html

      Insoweit stellt sich mir die Frage, ob Dein "ordentlich denkender Steuerberater" involviert ist, denn wenn, dann fehlt scheinbar und mutmaßlich jegliche Kompetenz!

      Der Hit aber ist:

      "Das Betriebsrentengesetz interessiert mich nur am Rande."

      Ja, ne, is klar ... und so läuft man in was?

      UND - #mademyday: "Die Pensionszusage wird auf Beitragshöhe, nicht auf Leistungshöhe formuliert." .... viel Spaß im weiteren Leben ... ich werde nicht spenden ...

      Thorulf Müller
      derFassungslosProfi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.05.16 19:50:00
      Beitrag Nr. 31 ()
      Was CreInPhan nicht versteht, ist, dass der Threaderöffner ein Geschäüft mit sich selbst macht, indem seine GmbH ihm eine Pensionszusage gibt. Entsprechend eingeschränkt ist hier der Horizont der Beratung bzw des Verkaufsgesprächs für die Nettopolicen.

      Das Problem bleibt allerdings, dass man angeschts der sehr geringen Garantiezinsen stets einen sehr hohen Anteil der Beiträge für die Garantieleistungen aufbringen muss. Deshalb muss man sich den Kopf zerbrechen, wie man den garantierten anteil möglichst weit senken kann. Meine Idee mit den Aktienindexoptionen kommt daher, dass man mit sehr geringem Kapitaleinsatz hohe Risiken eingehen kann und dadurch mehr Kapital für die nur gering verzinste Absicherung der Garantieleistungen zur Verfügung hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.16 10:09:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.417.176 von honigbaer am 16.05.16 19:50:00@honigbaer ... was hat das mit Nettopolicen zu tun? Gar nichts! Warum unterstellst Du etwas, was ich nie gesagt habe ... außer im Zusammenhang mit Vorschlägen zu teuren Direktversicherungen ....

      Wie die Rückstellung auf der Aktivseite zu besichern ist, ist ein Ergebnis eines Beratungsprozesses, der hier nicht statt gefunden hat ...
      Avatar
      schrieb am 17.05.16 11:37:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Jetzt scheint es langsam zu dämmern.
      In Beitrag #1 war genau danach gefragt, das alternative Anlagekonzept, die Absicherung auf der Aktivseite.

      Nur statt auf diese Frage zu antworten, dreht der Berater sich die ganze Zeit im Kreis und möchte einen Beratungsprozess initiieren. Von seinem anfangs gegebenen Rat zu angeblich günstigen Nettopolicen, will er jetzt nichts mehr wissen. :rolleyes:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 11:55:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.420.770 von honigbaer am 17.05.16 11:37:38@honigbaer

      Ich weiß nicht, was Deine show hier soll ... Forentroll?

      Ich habe den Hinweis Nettopolice gegen den Hinweis Direktversicherer oder Debeka gestellt ... weil es besser wäre, als eine Police eines Direktversicherers .... die haben nicht ganz unerhebliche Abschlusskosten kalkuliert!

      Und darüber hinaus kann man eine Lösung nur erarbeiten, wenn man es vollständig macht ... das ist wie beim Arzt!! Ohne Untersuchung keine Diagnose und ohne Diagnose keine Therapieempfehlung.

      Sorry, aber wo ich irgendetwas zurück nehme, sehe ich nicht.

      Das Sie scheinbar nicht in der Lage sind mir geistig zu Folgen, ist nicht mein Problem.

      Dankbar wäre ich, wenn Sie sich jeglichen weiteren unqualifizierten Kommentars zu meinen sehr wohl substantiierten Aussagen unterlassen würden.

      Ich habe hier das Gesetz genannt, dass die Aussagen vom Fragesteller ad absurdum führen ...

      Zusage einer Beitragshöhe ... sorry, aber das ist lächerlich!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 14:38:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.429.326 von CreInPhan am 18.05.16 11:55:01
      Zitat von CreInPhan: ...
      Sorry, aber wo ich irgendetwas zurück nehme, sehe ich nicht.

      Das Sie scheinbar nicht in der Lage sind mir geistig zu Folgen, ist nicht mein Problem.

      Dankbar wäre ich, wenn Sie sich jeglichen weiteren unqualifizierten Kommentars zu meinen sehr wohl substantiierten Aussagen unterlassen würden.
      ...


      Meine Beiträge sind sehr wohl substantiiert.
      Zum Thema Nettopolice hatte ich doch erwidert, man müsse da die Gesamtkosten mit Verwaltung betrachten und dann sehe der Vergleich mit den Direktversicherern anders aus. Ich hab ja hier sogar die Abschlusskosten einzelner Direktversicherer genannt und eine Liste der Anbieter von Nettopolicen verlinkt. Ich finde das ja OK, dass ich insoweit das letzte Wort hatte. Aber die ganze Substanz musste ich liefern, nachdem außer Beleidigungen und sturem Beharren NICHTS kommt.

      Und es ist auch NICHTS, wenn man irgendwelche Paragraphen in den Raum stellt und Gesetzestexte zitiert, aber nicht dazu schreibt, was man damit sagen will oder meint. Die Gesetze googelt man sich in einer Minute, ob man etwas davon versteht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das hat mit Diskussion oder Meinungsaustausch nichts zu tun. Die beabsichtigte Werbung in eigener Sache geht nach hinten los, spätestens, wenn man unhöflich wird und anderen Forenteilnehmern den Mund verbieten möchte, nur weil sie Argumente und Informationen beisteuern, die die eigene Meinung nicht bestätigen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.16 12:23:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.430.637 von honigbaer am 18.05.16 14:38:54honigbaer, honigbaer ....

      Sie haben hier etwas verlinkt und letztendlich nichts bewiesen, außer das Ihnen die fachliche Kompetenz fehlt, ein "konkretes" Angebot einer Nettopolice gegen Debeka oder einen Direktversicherer zu vergleichen. Letztendlich ist es immer ein konkreter Einzelfall, in dem etwas konkret verglichen wird.

      Der Versuch des Links scheiterte und ich musste dazu weder etwas sagen noch etwas liefern ... ich liefere nur gegen eine angemessene Entschädigung des Aufwandes unter Berücksichtigung der Reichweite!

      Das gilt auch für Gesetze und Urteile - aber was eine Pensionszusage ist, steht im Gesetz! Wenn die betroffene Person das nicht übersetzen kann, dann muss er einen entsprechenden Berater (mit Qualifikation und Zulassung) aufsuchen und sich gegen Entgelt beraten lassen.

      Werbung in eigener Sache kann es ja gerade nicht sein, weil ich Pensionszusagen und Rückdeckung nicht berate!

      Unhöflich ist das Gegenteil von Höflichkeit und demnach Ehrlichkeit. Wenn jemand eine konkrete Antwort will, dann muss er dafür bei dem entsprechend qualifizierten Rechtsdienstleister eine angemessene Entschädigung zahlen!

      Kostenlose Antworten des anonymen Schwarms sind nicht Schwarmintelligenz, sondern Schwarmdummheit, wie man an Ihren Beiträgen erkennt.

      Es geht bei einer Rückdeckung nicht um Ertrag, sondern um Garantien! Es geht nicht um Chancen, sondern um maximale Sicherheit. Es geht um Gesetze und Verordnungen .... es geht um Steuern und Bilanz bis hin zur Insolvenz und dem Verschulden des Geschäftsführers.
      Avatar
      schrieb am 06.06.16 18:25:07
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.416.141 von CreInPhan am 16.05.16 16:18:36
      Zitat von CreInPhan: Kinder mit nem Willen, bekommen was an die Brillen - oder so!

      Du willst was "weiswas"?

      Ich bin wirklich sprachlos bar solcher Beratungsresitenz!

      Beginnen wir mit Gesetzen?

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6a.html

      Insoweit stellt sich mir die Frage, ob Dein "ordentlich denkender Steuerberater" involviert ist, denn wenn, dann fehlt scheinbar und mutmaßlich jegliche Kompetenz!

      Der Hit aber ist:

      "Das Betriebsrentengesetz interessiert mich nur am Rande."

      Ja, ne, is klar ... und so läuft man in was?

      UND - #mademyday: "Die Pensionszusage wird auf Beitragshöhe, nicht auf Leistungshöhe formuliert." .... viel Spaß im weiteren Leben ... ich werde nicht spenden ...

      Thorulf Müller
      derFassungslosProfi


      So, ich denke jetzt reicht es. Was glaubst Du eigentlich, wer Du bist? Was mir hier einfällt, wenn ich Deine Beiträge durchlese, sind Borniertheit, Arroganz und maßlose Selbstüberschätzung.
      Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, es soll Menschen geben, die denken und rechnen können, obwohl sie nicht zu Deinem Umfeld gehören.
      Du kennst weder die Umstände meiner GmbH, noch die Qualifikation meines Steuerberaters oder meiner Person.
      Und das ist auch gut so. Ich benötige tatsächlich keine Beratung in der Gestaltung einer Zusage, die im Übrigen, bei den Summen, um die es hier geht, mitnichten die GmbH in die Knie bringen könnten. Selbstverständlich kann eine Zusage auf Beitragsbasis gegeben werden und selbstverständlich sind die einschlägigen Vorschriften hinlänglich bekannt. Eine BoLz für einen beherrschenden GGF zu formulieren, die auf den Aktivwert abstellt, ist ja nun wahrlich keine Atomwissenschaft. Für eine solch einfache Konstruktion muss man auch nicht das gesamte Betriebsrentengesetz durchdeklinieren oder einen großen Beratungstanz aufführen.

      Nachdem Du inhaltlich offenbar keinen konkreten Beitrag zu meinen Fragen liefern kannst und es wohl auch nicht einsehen kannst oder willst, dass das Web nicht mit Deiner mystifizierten Beratungswelt zwangsverknüpft ist: Lass es einfach gut sein. Mach mal einen Spaziergang oder sonstwas zur Beruhigung. Aber verschone mich und die anderen User, die an diesem Fred interessiert sind, bitte von Deiner Beratungsneurose.


      @Honigbaer: Danke für Deine Beiträge, ich lese das alles aufmerksam mit. Falls Du (oder andere Mitlesende) noch Tipps hast, freue ich mich darauf.


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