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    Kündigung Zertifikat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.16 22:51:39 von
    neuester Beitrag 16.05.16 18:49:47 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.231.740
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      schrieb am 13.05.16 22:51:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an das Forum,

      Mir wurde ein Zertifikat gekündigt. Der Emittent hat es im Bundesanzeiger und auf seiner Homepage veröffentlicht.
      Ich habe aber keine Information meiner Depotbank darüber bekommen.

      Das Underlying des Zertifikats stieg nach Kündigung deutlich. Habe ich eine Chance auf Verlustausgleich?


      Danke
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.05.16 18:14:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.406.220 von Keith48 am 13.05.16 22:51:39Es wäre ja mal interssant zu wissen, um welches Zertifikat es sich handlt, dann kann man ggf in den Bedingungen mal nachlesen und Dir Deine Frage auch besser beantworten.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.16 18:54:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.409.313 von LeDax am 14.05.16 18:14:46CR5H5G, CBK Unlimited Zertifikat auf WTI.
      Wurde von Commerzbank fristgerecht Mitte Februar gekündigt. Per Ende März 2016. Am 19.2. im elektronischen Bundesnazieger veröffentlicht.
      Allerdings habe ich von meiner Depotbank keine Information über die Kündigung bekommen.
      Meine Frage bezieht sich daher auf eine potentielle Informationspflicht der Depotbank. Gibt es die? Habe ich da Anspruch auf Schadensersatz?

      Danke
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.16 19:15:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.412.598 von Keith48 am 15.05.16 18:54:37Sprich, du wusstest zwar von der Kündigung, da du es selbst im Bundesanzeiger gelesen hast, hast aber keine Information deiner Depotbank bekommen, richtig?
      Dann musst du doch Ende März noch einen Restwert auf dein Konto gebucht bekommen haben, oder?
      Und jetzt ist 1,5 Monate später der Ölpreis gestiegen und du möchtest wegen der fehlenden Information der Depotbank von dieser einen Ausgleich für Deinen entgangenen Gewinn??

      Aber durch die Ausbuchung und der Gutschrift eines Restwertes hast Du doch eine Abrechnung erhalten und damit gab es doch eine Information der Bank.
      Somit hättest du doch gleich Anfang April den Restwert in ein neues Zertifikat investieren und somit am Anstieg des Ölpreises partizipieren können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.05.16 18:37:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.412.655 von LeDax am 15.05.16 19:15:46Nein ich wusste nicht von der Kündigung, ich lese nicht täglich den elektronischen Bundesanzeiger. Ich denke, die Mehrheit der Anleger überprüft dort nicht täglich auf neue Informationen zu ihren Produkten.
      Das habe ich erst nachträglich recherchiert.
      Die Abrechnung erfolgte Mitte April. Ich war im Urlaub und habe es erst Anfang Mai gesehen.

      Meine Frage: Gibt es eine Verpflichtung der Depotbank, Kündigungen von Produkten VOR der Kündigung anzuzeigen (nämlich dann wenn der Emittent es veröffentlicht). Bei anderen Finanzprodukten wird dies auch weit vor Kündigungstermin gemacht (z.B. bei Fondsfusionen oder Schließungen von Fonds), so dass man genügend Zeit hat, sich einzustellen und ein neues Produkt zu suchen.


      Danke
      1 Antwort

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      schrieb am 16.05.16 18:49:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.416.831 von Keith48 am 16.05.16 18:37:02Guck mal hier, da war das auch schon mal Thema...
      Ich weiß es leider auch nicht 100%.


      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/119…


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