Abgeltungssteuer bei einem ausländischen thesaurierenden Fond auf einem Auslandsdepot - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.06.16 12:17:37 von
neuester Beitrag 06.06.16 18:52:26 von
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Hallo,
weiß jemand wie das mit der Abgeltungssteuer bei einem ausländischen thesaurierenden Fond auf einem Auslandsdepot läuft?
Muß ich jährlich die thesaurierten Gewinne in der Steuererklärung angeben oder werden die Abgeltungssteuern erst beim Verkauf des Fonds fällig (Steuerstundungseffekt?).
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten,
Matthias
weiß jemand wie das mit der Abgeltungssteuer bei einem ausländischen thesaurierenden Fond auf einem Auslandsdepot läuft?
Muß ich jährlich die thesaurierten Gewinne in der Steuererklärung angeben oder werden die Abgeltungssteuern erst beim Verkauf des Fonds fällig (Steuerstundungseffekt?).
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten,
Matthias
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.541.366 von MHeinzmann am 04.06.16 12:17:37Auf einem Auslandsdepot wird keine Abgeltungssteuer berechnet.
Du mußt den thesaurierten Betrag jedes Jahr in deiner Steuererklärung angeben.
Du mußt den thesaurierten Betrag jedes Jahr in deiner Steuererklärung angeben.
Ein Auslandsdepot kommkt für die meisten inl.Steuerpflichtigen
sowieso nicht in frage..schon alleine der Mehraufwand
für die Steuererklärung
sowieso nicht in frage..schon alleine der Mehraufwand
für die Steuererklärung
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.544.345 von oscarello am 05.06.16 11:00:33Danke für eure Antworten,
in Wikipedia habe ich allerdings unter Abgeltungssteuer folgendes gefunden:
Nicht dem Steuerabzug unterliegen beispielsweise
.....
laufende Erträge aus einem ausländischen thesaurierenden Fonds (auch wenn sie in einem im Inland geführten Depot liegen - mangels Geldfluss ist ein Steuerabzug durch ein deutsches Kreditinstitut nicht möglich),
.....
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_%28Deutsch…
in Wikipedia habe ich allerdings unter Abgeltungssteuer folgendes gefunden:
Nicht dem Steuerabzug unterliegen beispielsweise
.....
laufende Erträge aus einem ausländischen thesaurierenden Fonds (auch wenn sie in einem im Inland geführten Depot liegen - mangels Geldfluss ist ein Steuerabzug durch ein deutsches Kreditinstitut nicht möglich),
.....
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_%28Deutsch…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.545.533 von MHeinzmann am 05.06.16 16:13:33Das widerspricht doch nicht dem, was ich geschrieben habe.
Es gibt keinen Steuerabzug, da gar keine Erträge fließen und die Fondsgesellschaft darüber hinaus im Ausland sitzt, wo der deutsche Fiskus keinen Zugriff hat.
Nichtsdestotrotz sind die thesaurierten Erträge jedes Jahr in Deiner Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Es gibt keinen Steuerabzug, da gar keine Erträge fließen und die Fondsgesellschaft darüber hinaus im Ausland sitzt, wo der deutsche Fiskus keinen Zugriff hat.
Nichtsdestotrotz sind die thesaurierten Erträge jedes Jahr in Deiner Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.
Dafür kann man mit den Kröten noch bis zur Steuerverrechnung noch arbeiten.
Hätte aber noch eine andere Frage : Habe in meinem Depot noch eine größere Anzahl von Aktien die sog. steuerrechtlichen Bestandsschutz genießen sprich vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gekauft/eingebucht worden und bis heute durchgehend gehalten worden.
Ich wollte nun den Bestan durch Zukäufe dieser Aktie noch aufstocken. Wie wird die Abgeltungssteuer bei einem späteren Verkauf in ca. 2-3 Jahren verrechnet ?
weitere Frage : Wie verhält sich der Bestandsschutz bei einer Ausgabe von Gratisaktien nach Einf. der AbgSt 2009 ?
Vielen Dank vorab für kompetente Antworten! Chris
Hätte aber noch eine andere Frage : Habe in meinem Depot noch eine größere Anzahl von Aktien die sog. steuerrechtlichen Bestandsschutz genießen sprich vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gekauft/eingebucht worden und bis heute durchgehend gehalten worden.
Ich wollte nun den Bestan durch Zukäufe dieser Aktie noch aufstocken. Wie wird die Abgeltungssteuer bei einem späteren Verkauf in ca. 2-3 Jahren verrechnet ?
weitere Frage : Wie verhält sich der Bestandsschutz bei einer Ausgabe von Gratisaktien nach Einf. der AbgSt 2009 ?
Vielen Dank vorab für kompetente Antworten! Chris
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.551.380 von exnunc am 06.06.16 14:45:04
Wenn Du die Papiere später verkaufst, sind die "alten" Papiere steuerfrei, die neuen Papiere musst Du versteuern. Falls Du in Tranchen verkaufst, gilt FiFo, First in First out, d.h. Du verkaufst zuerst die "alten", steuerfreien Aktien.
Wenn es sich wirklich um Berichtigungsaktien handelt, dann haben diese Aktien die gleichen steuerlichen Daten wie die Altbestände, wären bei einem Verkauf also steuerfrei.
Zitat von exnunc: Hätte aber noch eine andere Frage : Habe in meinem Depot noch eine größere Anzahl von Aktien die sog. steuerrechtlichen Bestandsschutz genießen sprich vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gekauft/eingebucht worden und bis heute durchgehend gehalten worden.
Ich wollte nun den Bestan durch Zukäufe dieser Aktie noch aufstocken. Wie wird die Abgeltungssteuer bei einem späteren Verkauf in ca. 2-3 Jahren verrechnet ?
Wenn Du die Papiere später verkaufst, sind die "alten" Papiere steuerfrei, die neuen Papiere musst Du versteuern. Falls Du in Tranchen verkaufst, gilt FiFo, First in First out, d.h. Du verkaufst zuerst die "alten", steuerfreien Aktien.
Zitat von exnunc: weitere Frage : Wie verhält sich der Bestandsschutz bei einer Ausgabe von Gratisaktien nach Einf. der AbgSt 2009 ?
Wenn es sich wirklich um Berichtigungsaktien handelt, dann haben diese Aktien die gleichen steuerlichen Daten wie die Altbestände, wären bei einem Verkauf also steuerfrei.
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