Manteldeal - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.06.16 09:56:10 von
neuester Beitrag 05.07.16 09:52:04 von
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Neue Nachrichten bei WKM
Unter http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/wkm-terrain-und-beteiligung… wird von Veränderungen berichtet
Extrem niedrige MK
Scheinbar werden außerbörslich Pakete verschoben
Unter http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/wkm-terrain-und-beteiligung… wird von Veränderungen berichtet
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Scheinbar werden außerbörslich Pakete verschoben
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.618.889 von gnuldi am 15.06.16 09:56:10
Wie soll ein Manteldeal gehen bei WKM ????
Erkläre doch mal bitte deine Aussage im Threadtitel. Danke !
Ich tippe auf reine Zockerei.
Wer erinnert sich an den Namen Beuttenmüller ?
Wer erinnert sich an den Namen Beuttenmüller ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.618.889 von gnuldi am 15.06.16 09:56:10
Wie soll ein Manteldeal gehen bei WKM ????
Die Antwort wäre vermutlich die folgende gewesen:
NEIN, bei der WKM Terrain AG ist KEIN Manteldeal mehr möglich.
Denn für einen Manteldeal ist die Fortführung der AG erforderlich bzw. ein Mantelkäufer kauft sicherlich nur eine AG, die auch operativ wieder tätig werden kann, gelle ?
Und für die Fortführung braucht es einen Fortführungsbeschluss der Hauptversammlung. Dieser ist aber NUR nach §274 Aktiengesetz zulässig ! Und dort steht es braucht einen Insolvenzplan !
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Nur der wiederum ist nach §218 Insolvenzordnung nur bis zum Schlusstermin im lfd. Insolvenzverfahren zulässig ! Zitat §218 InsO: "Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Ok, bisher keine Antwort auf meine Frage ?
Zitat von gnuldi: Neue Nachrichten bei WKM
Unter http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/wkm-terrain-und-beteiligung… wird von Veränderungen berichtet
Extrem niedrige MK
Scheinbar werden außerbörslich Pakete verschoben
Wie soll ein Manteldeal gehen bei WKM ????
Die Antwort wäre vermutlich die folgende gewesen:
NEIN, bei der WKM Terrain AG ist KEIN Manteldeal mehr möglich.
Denn für einen Manteldeal ist die Fortführung der AG erforderlich bzw. ein Mantelkäufer kauft sicherlich nur eine AG, die auch operativ wieder tätig werden kann, gelle ?
Und für die Fortführung braucht es einen Fortführungsbeschluss der Hauptversammlung. Dieser ist aber NUR nach §274 Aktiengesetz zulässig ! Und dort steht es braucht einen Insolvenzplan !
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Nur der wiederum ist nach §218 Insolvenzordnung nur bis zum Schlusstermin im lfd. Insolvenzverfahren zulässig ! Zitat §218 InsO: "Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Info WKM
"Nach ca. einem Jahr "Sendepause" kauft sich Beuttenmüller nun also bei der vor der Löschung stehenden WKM AG ein. WKM passt perfekt in sein Schema: eine total kaputte AG, die sich aber nicht (mehr) in einem Insolvenzverfahren befindet. Die Frage ist nur, wie er die gierigen Dummzocker diesmal davon überzeugen will, ihm die wertlosen Aktien völlig überteuert wieder abzukaufen. Denn wie bereits erwähnt: Die WKM AG ist vermögenslos, hat nach wie vor Schulden in Millionenhöhe, und steht außerdem vor der Löschung aus dem Handelsregister..."Quelle:
http://177766.homepagemodules.de/t120f3-WKM-Terrain-und-Bete…
Steigende Kurse auch hier
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.655.450 von gnuldi am 20.06.16 15:56:25
Die Vorzüge wurden nur hoch getaxt...
http://www.boerse.de/historische-kurse/WKM-Terrain-und-Betei…
Das Verwaltungsverfahren i.S. Löschung WKM AG ist zu prüfen.
Schon merkwürdig, dass seit 2012 keine Notierungsfolgepflichten eingehalten wurden, obwohl doch das Insolvenzverfahren bereits seit längerer Zeit beendet ist. Die Vorzüge wurden nur hoch getaxt...
http://www.boerse.de/historische-kurse/WKM-Terrain-und-Betei…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.636.754 von tbhomy am 17.06.16 09:08:43
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__27a.html
5/6. Juli ? Dann wissen wir, ob sie nur zocken will. Und falls sie "strategische Ziele" angekreuzt hat, ist fraglich, was das sein soll ohne die Möglichkeit einer Fortführung dieser AG ?
Stimmrechte nach §27a WpHG
Innerhalb von 20 Handelstagen nach Schwellenberührung zu melden...Frau Beuttenmüller muss sich offenbaren. ;-)https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__27a.html
5/6. Juli ? Dann wissen wir, ob sie nur zocken will. Und falls sie "strategische Ziele" angekreuzt hat, ist fraglich, was das sein soll ohne die Möglichkeit einer Fortführung dieser AG ?
heute kommt wieder umsatz rein...ich frage mich, was der beuttenmüller vor hat
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.663.097 von mondstein81 am 21.06.16 14:57:20
Kann ja nur auf Kursgewinne, also auf Zockerei, aus sein, oder? Was sonst ??
Und dazu muss er (sie?), wie der LordofShares es so unmissverständlich formuliert hat (s. Beitrag #5), die gierigen D.... davon überzeugen, ihm die wertlosen Aktien völlig überteuert wieder abzukaufen.
Aber wer kauft die freiwillig zu überteuerten Kursen ?
Zitat von mondstein81: heute kommt wieder umsatz rein...ich frage mich, was der beuttenmüller vor hat
Kann ja nur auf Kursgewinne, also auf Zockerei, aus sein, oder? Was sonst ??
Und dazu muss er (sie?), wie der LordofShares es so unmissverständlich formuliert hat (s. Beitrag #5), die gierigen D.... davon überzeugen, ihm die wertlosen Aktien völlig überteuert wieder abzukaufen.
Aber wer kauft die freiwillig zu überteuerten Kursen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.664.102 von tbhomy am 21.06.16 16:38:04
Nicht, dass am Ende...
...WKM hier dem Beispiel der Abwicklungsgesellschaft Rösch AG folgt ??
für einen zockerwert, ist auf jedenfall die marktkapitalisierung nicht zu hoch...vielleicht lohnt sich einbisschen zu spielen
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.665.908 von mondstein81 am 21.06.16 21:13:26
Bist du noch investiert ?
Oder warum ignorierst du die Faktenlage zu dieser AG ?
wenn beuttenmüller spielt, warum soll man nicht auch bisschen mitspielen...gestern hatten wir schon gewisse size gesehen. why not. natürlich schaut BMW fundamental besser aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.666.961 von mondstein81 am 22.06.16 06:30:01
Du weißt hoffentlich, warum...
Außerdem...
...ist deine BMW vermutlich weniger von einer Handelsaussetzung bedroht als WKM.Du weißt hoffentlich, warum...
Heute über 100000 Stück gehandelt
keine schlechte stückzahl...war das angezeigt im bid/ask?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.721.272 von mondstein81 am 29.06.16 12:36:04Habs auch nicht verfolgt.
Falls Beuttenmüller bereits/bald wieder verkauft, wird es vermutlich nur ein kurzes Vergnügen für die Zocker...
Im Falle eines Widerrufs der Börsennotierung sowieso.
Falls Beuttenmüller bereits/bald wieder verkauft, wird es vermutlich nur ein kurzes Vergnügen für die Zocker...
Im Falle eines Widerrufs der Börsennotierung sowieso.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.721.503 von tbhomy am 29.06.16 12:59:35
Wie viele Stücke wurden nach der Schwellenüberschreitung von Beuttenmüller bereits gehandelt ?
Blöd nur, für diejenigen, die dann noch teurer verkaufen wollen und es vermutlich nicht mehr können. Risiko.
So ist Börse.
Zum Beispiel
975.000 Aktien zu 0,05 EUR kaufen und zu 0,08 bis 0,10 EUR wieder verkaufen, sind ca. mal eben schlappe 30.000 EUR oder mehr. Gelle. Wie viele Stücke wurden nach der Schwellenüberschreitung von Beuttenmüller bereits gehandelt ?
Blöd nur, für diejenigen, die dann noch teurer verkaufen wollen und es vermutlich nicht mehr können. Risiko.
So ist Börse.
ein betrag, der doch gar nicht schlecht ist....da muss man lange dafür sparen
Geld aktuell bei 0,025 EUR. Spread beachten.
Geldkurs 09:09:270,025 EUR
10.000 Stk.
Briefkurs 09:09:27
0,075 EUR
5.000 Stk.
Bin gespannt auf den Status im Verwaltungsverfahren...
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