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    GBS Software - bringt die neue Struktur den Erfolg? (Seite 24)

    eröffnet am 01.07.16 14:56:00 von
    neuester Beitrag 23.01.24 08:21:47 von
    Beiträge: 392
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      Avatar
      schrieb am 10.12.18 18:18:58
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.343.605 von valueanleger am 02.12.18 10:55:42War jemand auf der hv
      Avatar
      schrieb am 02.12.18 10:55:42
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.343.431 von cercado am 02.12.18 10:19:13Ob die noch investierten viel Spaß mit der Aktie haben werden?
      Ich wünsche ihnen lieber viel Glück - das können sie auf jeden Fall gebrauchen. ;)

      Gruß
      Value
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.18 10:19:13
      Beitrag Nr. 160 ()
      Liebe alle,

      Kursverfall, auf niedrigen Umsätzen oder gestellten Kursen? Na ja so ist es, wenn keine Informationen kommen und Unsicherheit besteht.

      Ich würde auf dem Kursniveau auch noch kaufen, aber erstmal will ich Fakten von Herrn Ernst wissen und am Mittwoch bitte Butter bei die Fische - nicht wieder hätte, könnte, sollte oder der Verweis auf interessante Gespräche.

      Hat er was in der Pipeline, dann brauchen wir einen Zeithorizont. Hat er nichts in der Pipeline und auch keine Perspektive auf einen Umsatzträger, dann gibt es nur 2 Varianten - neuer Vorstand, der was hinbekommt oder Auskehrung der Mittel an die Aktionäre. Ich finde Herrn Ernst gut, aber jeder muss Leistung bringen und ich habe keinen einzigen Beleg, wo und wie und was Herr Ernst in 2018 getan hat. Eine AG, die in 2018 nicht eine operative Nachricht sendet und auch in den Quartalsberichten nur aus der Verwaltung des Bestandes und der Abwicklung berichtet, stellt sich selbst in Frage.

      Ich kann nicht nach Karlsruhe, aber ich bitte darum, dass dieser Fragen gestellt werden. Auch der AR ist in meinen Augen gefragt, die strategische Zukunftsperspektive einzufordern.

      Eine weitere Frage ist natürlich der Zeitpunkt der HV, der ja nicht der Satzung entspricht. Auch das muss der AR anmahnen, wenn er Aufsichtsfunktion ausübt.

      Noch einmal, ich finde die Ausgangssituation der GBS gut, aber wir brauchen Geschäftsbetrieb, der Umsatz in der Zukunft bringt.

      Viel Spaß, cercado



      Das
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.11.18 17:31:12
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.473.532 von valueanleger am 17.08.18 14:53:09
      Zitat von valueanleger:
      Zitat von mistery01: Langsam sollte der gute Herr Ernst mal aus den puschen kommen...eine Meldung konnte ich auch nicht finden... vielleicht will einfach nur ein Grosser raus


      Ich war es nicht - bin bereits ausgestiegen. ;)
      Überlege aber jetzt wieder auf diesen Kursniveau einzusteigen.
      Mal sehen.

      Gruß
      Value


      Der Kursverfall wird immer dramatischer.
      Klar - in unsicheren Zeiten trennt sich jeder von Risikopapieren.
      Ich werde in GBS nicht mehr investieren - so wie andere Anleger auch.

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 16.11.18 09:53:53
      Beitrag Nr. 158 ()
      Guten Tag,

      sehr ruhig geworden, aber das ist ja fast bei allen Nebenwerten der Fall.

      Ich frage einmal, ob jemand zur HV geht und berichten könnte. Ich denke die HV sollte genutzt werden, aber Karlsruhe ist von mir rein gar nicht um die Ecke.

      Ich hätte nur eine Frage, aber das ist die Frage der Fragen überhaupt. Womit will Herr Ernst ab sofort Geld verdienen? Die Zahlungen aus dem Verkauf sind nun eingeflossen. 500.000 € Cash-Out wird es per Jahresende für den Rückkauf geben (ist ja auch schon abgegrenzt), jetzt heisst es wirklich Fakten für eine Umsatzgenerierung zu zeigen. Ich kenne das Kapitalmarktumfeld und selbst MBB kriegt keine Deals hin. Trotz alledem brauchen wir eine Umsatzträger und eine Umsatzperspektive kurz - und langfristig, denn gewartet haben die Aktionäre ein volles 2018 und ich sehe auf Basis der Informationslage keinen Geschäfts- oder Umsatzträger für die Zukunft.

      Ich würde mich freuen, wenn jemand berichtet.

      Danke, cercado

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      Avatar
      schrieb am 29.10.18 15:18:52
      Beitrag Nr. 157 ()
      Jetzt ist die HV terminiert....und schon wieder ein Aktienrückkauf.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Greschbachstraße 6a, 76229 Karlsruhe) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft (http://gbs-ag.com) veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich.
      TOP 2.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      TOP 3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      TOP 4.

      Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im ordentlichen Einziehungsverfahren und die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.000.000,00 wird um bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 4.000.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt im ordentlichen Einziehungsverfahren nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 237 Abs. 2, 222 ff. AktG) zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 1.000.000 Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Stückaktie nach deren Erwerb gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG durch die Gesellschaft. Der Beschluss wird nur durchgeführt, wenn die Gesellschaft bis zum 31.12.2019 Stückaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 250.000,00 erworben hat.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in der Zeit bis zum 31.12.2019 Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 1.000.000,00 zum Zwecke der Einziehung nach Maßgabe des Kapitalherabsetzungsbeschlusses zu lit. a) durch entgeltlichen Kauf über ein an alle Aktionäre gerichtetes Erwerbsangebot zu erwerben. Hierbei sind die gesetzlichen Gläubigerschutzvorschriften nach § 225 AktG (§ 237 Abs. 2 S.1, 3 AktG) zu beachten und eine Zahlung des Entgeltes für den Aktienankauf erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist vorzunehmen. Der Ankaufskurs darf 100 % des rechnerischen Nennbetrages der Stückaktien, d.h. maximal den Betrag von EUR 1,00 je Stückaktie nicht übersteigen. Nehmen Aktionäre das Erwerbsangebot für insgesamt mehr Stückaktien als die Anzahl an Stückaktien an, auf die das Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die einzelnen Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. prozentual im Verhältnis der Gesamtzahl der Stückaktien, auf deren Erwerb dieses Erwerbsangebot gerichtet ist, zur Anzahl der insgesamt von Aktionären zum Erwerb und zur Einziehung angebotenen Stückaktien der Gesellschaft. Weitere Einzelheiten des Erwerbsangebotes beschließt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
      TOP 5.

      Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zur Änderung der Fassung von § 4 (1) der Satzung (Grundkapital und Einteilung) in Anpassung an die Durchführung des vorstehenden Kapitalherabsetzungsbeschlusses wie folgt zu ermächtigen:

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 (1) der Satzung (Grundkapital und Einteilung) entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen.
      TOP 6.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer, Dresden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen sowie vorsorglich zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu bestellen.
      TOP 7.

      Wahl des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat der GBS Software AG besteht nach § 96 (1), § 101 (1) AktG sowie § 9 (1) der Satzung der GBS Software AG aus drei Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

      Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Johann Praschinger, Dr. Stefan Berz und Arnold Malsch wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 26. November 2015 gewählt. Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der GBS Software AG vom 26. November 2015 endet ihre Amtszeit mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
      a)

      Herrn Johann Praschinger, Friedrichsdorf, Rechtsanwalt, Unternehmensberater. Herr Praschinger ist nicht Mitglied in weiteren Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien.
      b)

      Herrn Dr. jur. Stefan Berz, Gräfelfing, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz (GbR), Grünwald b. München. Herr Dr. Berz ist Aufsichtsratsvorsitzender der otop AG, Mainz und außerdem nicht Mitglied in weiteren vergleichbaren Kontrollgremien.
      c)

      Herr Arnold Malsch, selbständiger Steuerberater, Karlsruhe. Herr Malsch ist nicht Mitglied in weiteren Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien.

      Das Mandat des zu wählenden Aufsichtsrats beginnt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet. Dabei wird gemäß § 9 (2) der Satzung der GBS Software AG das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet, d. h. das Mandat des zu wählenden Aufsichtsrates gilt bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Es ist beabsichtigt, Herrn Praschinger für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

      Adressen für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

      Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
      Avatar
      schrieb am 26.10.18 17:09:27
      Beitrag Nr. 156 ()
      Vielleicht wird es vor dem Jahresende noch einmal spannend bei der GBS. Zumindest hat sich der gut Herr ernst entschlossen am 30.10.2018 | Veröffentlichung Halbjahresbericht 2018 und am 05.12.2018 | Ordentliche Hauptversammlung abzuhalten.
      Wir dürfen gespannt sein......Ich hoffe das der Vorstand einen Vollzug( Zukauf,Verschmelzung etc) melden kann.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 14:08:51
      Beitrag Nr. 155 ()
      Ich gehe davon aus, dass man sich handelseinig mit einem Zahlungsdienstleister geworden ist, und nun die notwendigen Unterlagen für die HV erstellt werden. Da eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage nur bei mindestens 1 € erfolgen kann, werden wahrscheinlich die im Besitz der Marizym Inc. Auf den Einleger übertragen. Dies könnte den Kursrutsch erklären, als die 19000 Aktien auf den Markt geworfen wurden und der Kurs dadurch einbrach. Nach dem Motto: Mit einem Durchschnittskurs von ca. 40 Cent bis Du gut bedient. Ich (der Einleger) übernehme all Deine Aktien zu diesem Kurs. Hintergrund wird sein, dass man dann, wenn der Aktienkurs der neuen Aktien unter 1€ sinkt, keine Abschreibung in der Bilanz vornehmen muss.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 09:38:20
      Beitrag Nr. 154 ()
      Und welche Schlüsse zieht ihr aus dieser Meldung? Auch der Kalender wurde geändert
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 07:27:20
      Beitrag Nr. 153 ()
      Offensichtlich Umplatzierung oder Abgabe von Aktien der Marizyme Inc. im Gange:

      GBS Software AG
      Karlsruhe

      Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
      Die Marizyme Inc. USA (vormals GBS Enterprises Inc., USA) hat uns mitgeteilt, dass sie von GBS Enterprises Inc. in Marizyme Inc. umfirmiert hat und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, 3, 5 AktG mittelbar über ihre 100%ige Tochtergesellschaft X Assets Enterprises Inc., 2642 NE 9th Ave., Wilton Manors, Florida 33334, USA (§ 16 Abs. 4 AktG) nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
      Die X Assets Enterprises Inc. hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

      Karlsruhe, 28.08.2018
      GBS Software AG
      Der Vorstand
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