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    Immobilie versteigern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.16 12:16:01 von
    neuester Beitrag 20.07.16 18:38:36 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.235.383
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      Avatar
      schrieb am 19.07.16 12:16:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Hat jemand schon einmal eine private Immobilie versteigert?

      Wenn ja, auf was sollte man achten?

      Würde mich über einige Tipps oder Erfahrungen freuen!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.16 17:33:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.864.201 von HeiniEN am 19.07.16 12:16:01Meinst Du versteigert oder ersteigert???
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.07.16 18:01:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.867.219 von Vivian664 am 19.07.16 17:33:35VERsteigert. Also man IST Besitzer und möchte versteigern.

      Andererseits wäre sicher auch die Erfahrung als Käufer spannend?
      Avatar
      schrieb am 20.07.16 18:38:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das kommt nur selten vor, oder soll die Immobilie auf ebay angeboten werden?
      Dt. Grundstücksauktionen oder Karhausen wären Auktionsfirmen, die regelmäßig Immobilienauktionen durchführen, aber meist sind da die Bahn oder Verwertungsgesellschaften die Auftraggeber, die auf diese Weise Problemobjekte "entsorgen". (Siehe auch Internetseite diia.de) Je werthaltiger die Objekte sind, desto eher wird das Festpreis-Angebot auf den Maklerplattformen wie immowelt üblich (ob nun mit Makler oder direkt von privat).

      Was man oft findet, sind gerichtliche Versteigerungen, die aber fast immer gegen den Willen eines Eigentümers angeordnet werden. (Wegen Schulden oder Aufteilung ohne Einigung über den Wert) Die Erlöse sind hierbei aber oft beklagenswert mager.

      Frage ist, wozu soll der Verkauf dienen?
      Auktion auf einen festen Tag ist vielleicht den Käufern nicht geheuer.
      Wer haftet für Mängel, wie sieht die Beschreibung aus, welche Modalitätengelten für Zahlung und Übergabe. Alles muss bei einer Auktion schon festgelegt sein, denn der Zuschlag ist nur "notariell" wirksam, der Vertrag kann also nicht mehr geändert werden.
      Zur Erlösmaximierung ist das nicht unbedingt geeignet.


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