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    Student - freiwilligen Krankenversicherung - Frage Beitragsberechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.16 13:27:29 von
    neuester Beitrag 02.09.16 18:51:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.236.475
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      schrieb am 08.08.16 13:27:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe folgendes Problem und komme nicht wirklich bei meiner Suche voran.

      Meine Freundin ist gesetzlich freiwillig versichert. Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig in der GKV für Versicherte zur Zeit 968,33 Euro davon 14,6 Prozent Beitragszahlung, soweit ok. Sie verdient in ihren Semesterferien jedoch wesentlich mehr als in der Vorlesungsphase.

      Die Ermittlung/Nachprüfung der Kasse basiert jetzt auf Monatswerten und beinhaltet eine ordentliche Nachzahlung.

      Im Prinzip 8 mal 945 und 4 mal Nachzahlung. Sie ist nach Durchschnittsgehalt 3 € über der Grenze.

      Welche Möglichkeiten bieten sich hier? Laut Internet erlassen Kassen aus Kulanz diese Zahlung aber die TK beharrt auf der Nachzahlung.

      Grüße :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 14:57:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.012.443 von RedDevil2 am 08.08.16 13:27:29Moinsen,

      Rechtsgrundlage ist § 240 SGB V .... aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

      Grundlage für die Frage, welche Einkünfte wie bemessen und berücksichtigt werden, ergibt sich aus dem Rundschreiben der Spitzenverbände "Gesamteinkommen"!

      14,6 ist nicht wirklich richtig ... plus Zusatzbeitrag plus Pflegekasse plus ggf. Zuschlag für Kinderlose nach SGB XI.

      Sie ist in der TK und die TK hat einen Bescheid (Beitragsbescheid) nach Einkommensprüfung erlassen. Widerspruch, Klage ... aber unter uns ... zahlt bitte, denn es ist, wie es ist.
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 16:58:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Super, schau ich mir später nochmal im Detail an.

      Bedeutet aber ich (sie) kann Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen geltend machen oder lese ich das falsch?

      Am einfachsten wäre natürlich zu bezahlen aber ein fast vierstelliger Betrag (1,3 Monatsgehälter) ist nur ägerlich insbesondere aufgrund der TK-Kommunikation...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 10:40:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.014.108 von RedDevil2 am 08.08.16 16:58:16Lesen Sie bitte RS Gesamteinkommen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in § 240 ..

      was soll das nachfragen zu bestimmten Sachverhalten und Abzugsbeträgen ...

      Wir analysieren gerne, wenn man uns beauftragt ....

      Ansonsten fragen Sie die TK ....
      Avatar
      schrieb am 02.09.16 18:51:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie so soll man nicht nachfragen dürfen?

      Ich kann allerdings rechnerisch schon nicht ganz nachvollziehen, wieso die Nachzahlung so hoch sein soll.
      Fast 1.000 Euro müsste ja in den 4 betroffenen Monaten etwa 6.000 mehr Einkommen bedeuten als die 968 Euro, somit fast 2.500 brutto monatlich. Und trotzdem keine Versicherungspflicht?

      Vielleicht rechnet eine andere Krankenkasse den Durchschnitt auf's Jahr, ausgeschlossen scheint mir das nicht, nach Lektüre des Rundschreibens Gesamteinkommen.

      Spart man denn so viel andere Kosten, indem man die versicherungspflicht vermeidet? Steuer müsste doch noch voll zurückkommen und für die Rente zählt jeder Euro Beitrag. (Studienzeiten werden da ja nur noch ganz begrenzt berücksichtigt.)


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